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Ich bin über Rot gefahren - weil Blaulicht hinter mir - jetzt Strafe

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 19:26

Hallo,

heute morgen auf dem Weg zu Arbeit stand ich an einer roten Ampel, ich hörte bereits aus großer Entfernung den Martinshorn. Ein paar Sekunden später sah ich den Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn. Er war nun hinter mir und ich habe erstmal die Umgebung gecheckt vor mir, alle blieben stehen (wo möglich wg. dem RTW).

Ich habe auch zuerst nach hinten fahren wollen um nicht über Rot zu fahren, der RTW fuhr aber minimal weiter also weiter dicht auf, vlt um zu signalisieren, fahr einfach.

Ich fuhr also ein Stückchen über die Rote Ampel und machte Platz für den RTW, damit dieser weiterfahren kann. Anderweitig konnte ich WIRKLICH NULL PLATZ MACHEN.

Ich bin daraufhin rückwärts gefahren nachdem der RTW weg war, um wieder vor der Ampel stehen zu bleiben. Dann war es auch sofort grün und ich fuhr los. Keine Minute verging und hinter mir eine Streife die sich vor mir gesetzt hat mit der Schrift "Bitte folgen". Ich habe mich gewundert und wir hielten an geeigneter Stelle an.

Dann das Übliche, Dokumente etc.

Frage die mir gestellt wurde, ob ich weiß warum ich angehalten wurde. Nein sagte ich, keine Ahnung.

Der Beamte erklärte mir, er hätte mein Vorgehen an der Ampel beobachtet (komischerweise sah ich aber die Streife an der Ampel nicht, das ist das ärgerlich). Er sagte mir, ich sei noch in der Probezeit, diese verlängert sich nun, ich solle doch 200€ begleichen und habe nun 2 Punkte in Flensburg, meine Probezeit wird verlängert und eventuell kommt noch sogar ein Monat Fahrverbot dazu. Mit einem Aufbauseminar muss ich rechnen, allein wegen Überfahren einer roten Ampel ?? Er erklärte mir auch welche Rechte ich noch habe. Ich habe ihn den Fall mit dem RTW geschildert und damit argumentiert, dass ich meiner Pflicht nachgegangen bin und Platz gemacht habe. Hat den Beamten leider null interessiert.

Nun, meine Frage, wie gehe ich am besten vor ?

Ich darf doch Platz machen, wenn es um Leben und Tod geht, oder nicht ?

Ich habe übrigens eine Rechtsschutzversicherung für Verkehr, soll ich davon Gebrauch machen ?

Soll ich so schnell wie möglich zum Anwalt ?

Welche Schritte wäre angebracht und kann man die 200 Euro wieder kriegen bzw. den Rest zurckziehen lassen wie Punkte, Probezeit ... ?

Freue mich über jede hilfreiche Antwort

Beste Antwort im Thema

Ich halte das Ganze mittlerweile für eine riesen Fakestory. Es fehlt an belastbaren Fakten.

Ein Fake-Streifenwagen ist so auffällig wie ein Hummer im Mini-Laden. Kein echter Polizist lässt sich auf so eine Sache ein und bucht 200 Euro... ja wohin denn eigentlich? Und Fakepolizisten? Damit sich der ganze Aufwand lohnt ("Streifenwagen", Uniformen, Ausrüstung) müssten die ja dutzende Fahrzeuge anhalten. Zudem: Dieser Modus operandi hinterlässt elektronisch sehr simpel verfolgbare Spuren.

Alles sehr misteriös.

By the way: Das eigentliche Verhalten, bei nahendem RTW trotz Rotlichts vorsichtig in die Kreuzung vorzurücken, ist genau richtig gewesen in Ermangelung anderer Möglichkeiten.

116 weitere Antworten
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116 Antworten

Hast du bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten eingereicht?

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 19:31

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2019 um 21:29:19 Uhr:

Hast du bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten eingereicht?

Leider kam ich nicht auf die Idee nach dem Namen zu fragen oder nach der Nummer zu fragen, ich war einfach nur im Schockmoment. Allerdings habe ich Ort, POL Kennzeichen und Uhrzeit schriftlich festgehalten.

Genügt ein Kennzeichen der Polizei ?

Die müssen doch wissen, wer wo Streifen fährt ?

Zitat:

@Nallen schrieb am 6. Juni 2019 um 21:31:46 Uhr:

Genügt ein Kennzeichen der Polizei ?

Die müssen doch wissen, wer wo Streifen fährt ?

Ja, das sollte ausreichen.

Warte aber nicht zu lange mit diesem Schritt.

Die Polizei weiss welche Beamten wann und wo im Einsatz waren.

Moorteufelchen

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 19:36

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2019 um 21:33:50 Uhr:

Zitat:

@Nallen schrieb am 6. Juni 2019 um 21:31:46 Uhr:

Genügt ein Kennzeichen der Polizei ?

Die müssen doch wissen, wer wo Streifen fährt ?

Ja, das sollte ausreichen.

Warte aber nicht zu lange mit diesem Schritt.

Ich gehe morgen direkt zur POL Dienststelle. Ich hoffe da kann was gemacht werden.

Zitat:

@Nallen schrieb am 6. Juni 2019 um 21:36:37 Uhr:

Ich hoffe da kann was gemacht werden.

Zu 100%, du hast nämlich genau richtig gehandelt und was die Polizisten da verzapft haben ist totaler Schwachsinn. Sollten alle Stricke reißen einen Anwalt beauftragen.

Halte uns auf dem Laufenden.

Hast du vor Ort 200,- gezahlt??

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 19:49

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2019 um 21:48:53 Uhr:

Zitat:

@Nallen schrieb am 6. Juni 2019 um 21:36:37 Uhr:

Ich hoffe da kann was gemacht werden.

Zu 100%, du hast nämlich genau richtig gehandelt und was die Polizisten da verzapft haben ist totaler Schwachsinn. Sollten alle Stricke reißen einen Anwalt beauftragen.

Halte uns auf dem Laufenden.

Gruß Metalhead

Werde ich machen.

Bin gespannt was da nun passiert.

Weisst du auch noch, von welcher "Einheit" der RTW war? Dort ließen sich deine Angaben verifizieren.

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 20:06

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2019 um 22:05:54 Uhr:

Weisst du auch noch, von welcher "Einheit" der RTW war? Dort ließen sich deine Angaben verifizieren.

Was ist genau mit Einheit des RTW gemeint, wenn ich fragen darf ?

Zitat:

@Nallen schrieb am 6. Juni 2019 um 22:06:48 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2019 um 22:05:54 Uhr:

Weisst du auch noch, von welcher "Einheit" der RTW war? Dort ließen sich deine Angaben verifizieren.

Was ist genau mit Einheit des RTW gemeint, wenn ich fragen darf ?

Vermutlich, welche Organisation: Feuerwehr, DRK, Johanniter usw....

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 20:10

Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. Juni 2019 um 22:09:31 Uhr:

Zitat:

@Nallen schrieb am 6. Juni 2019 um 22:06:48 Uhr:

 

Was ist genau mit Einheit des RTW gemeint, wenn ich fragen darf ?

Vermutlich, welche Organisation: Feuerwehr, DRK, Johanniter usw....

Ja gut, dass kann ich leider nicht sagen, ehrlich gesagt nicht darauf geachtet.

am 6. Juni 2019 um 20:15

Du hast geschrieben " kann man die 200 Euro wieder kriegen.."

Das bedeutet doch nicht. dass du Vorort gezahlt hast, oder?

1. Wofür eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

2. Über Einsatzprotokolle lassen sich alle Einsatzfahrten nachvollziehen

3. Ab zum Anwalt damit

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 20:17

Zitat:

@Halodri1 schrieb am 6. Juni 2019 um 22:15:17 Uhr:

Du hast geschrieben " kann man die 200 Euro wieder kriegen.."

Das bedeutet doch nicht. dass du Vorort gezahlt hast, oder?

Doch, ich habe vor Ort gezahlt, ging aber nur mit Karte, habe dafür ein Beleg.

War das falsch ?

Gehört die 200 euro dem Ordnungsamt ?

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