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HUK24 - Unstimmigkeiten - Sonderregelung

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 10:45

Hallo,

ich habe am 01.01.09 eine Versicherung bei Huk24 abgeschlossen mit eine SF-3 (Sprich 70%) nun vorgestern fand ich ein Brief in meinem Briefkasten wo ich von der Huk24 aufgefordert werde 180€ nachzuzahlen da ich auf SF-1 eingestuft werde.

Nach eine Kurzen Mail weshalb, wieso SF-1 bekam ich heute eine Email seitens Huk24

Zitat:

Wir haben den Versicherungsschein zunächst vorab auf Grund Ihrer Angaben ausgestellt. Dabei haben wir uns eine Änderung der Einstufung für den Fall vorbehalten, dass die Bescheinigung Ihres Vorversicherers eine andere Einstufung ergibt.

 

Nach unseren Bestimmungen rechnen wir eine Vorversicherungszeit an, wenn uns diese durch eine Bescheinigung des bisherigen Versicherers nachgewiesen wird. Der Versicherungsnehmer wird so behandelt, als wäre er während der Vorversicherungszeit bereits bei uns versichert gewesen. Das bedeutet, dass wir Sondereinstufungen, die in unserem Tarif nicht geregelt sind, leider nicht berücksichtigen können.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass durch die Öffnung des Binnenmarkts die Tarifbindung aufgehoben wurde. Dadurch kann jeder Versicherer seine Prämien, Tarife und Bedingungen frei gestalten. Dies hat zur Folge, dass die verschiedenen Versicherer zum Teil recht unterschiedliche Ersteinstufungsregelungen anwenden.

 

Ihr Vorversicherer bestätigte uns eine Versicherungszeit vom 17.06.2005 bis 03.11.2006 und dass dort die Ersteinstufung auf Grund einer Sonderregelung erfolgte. Da unser Tarif diese Sonderregelung nicht vorsieht, können wir lediglich die Versicherungszeit berücksichtigen.

 

Ihr Vertrag kann deshalb nur in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 1 = 100 % Beitragssatz eingestuft werden.

 

Eine günstigere Einstufung ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Nun meine Frage an euch, was soll ich tun? Besteht überhaupt die Möglichkeit auf Grund dessen zu Kündigen!?

Mein Alter Direktversicherer gewährleistet mir SF-3 (70%) bei Ihm wäre es jetzt günstiger als bei der Huk24.

Ich habe Huk24 genommen wegen des günstigen Beitrags aber jetzt nachhinein stellt sich heraus das ich im Endeffekt mehr bezahle als bei allen anderen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von user4you

Hallo ThePilot, vielen dank für deine Antwort.

 

Es steht jedoch nicht in den AGB welche Sonderregelung die vorsehen und welche nicht.

Erst lesen und versuchen zu verstehen und dann ggfs. meckern:

 

In den Versicherungsbestimmungen steht unter I 8.2.:

"Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung

und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer,

sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu

Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf.

Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt."

 

O.

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Mal etwas ganz grundsätzliches: Die HUK24 betrügt dich hier in keinsterweise und deine Überschrift ist schon über der Grenze zum Geschäftsschädigenden Verhalten.

Im speziellem zu deinem Fall: Die HUK24 hat sicherlich AGBs in denen genau erklärt steht wie sich die SF-Einstufung ergibt, es war also dein Fehler dies nicht vorher abgeklärt zu haben. Ob du ein Sonderkündigungsrecht hast kann ich dir nicht 100% sagen, gehe aber nicht davon aus. Das Sonderkündigungsrecht würde sich m.M. nur ergeben wenn die Versicherung den Beitrag erhöht und nicht weil du eine SF mit Sonderbedingungen angeben hast und nicht die AGBs gelesen hast!

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 10:57

Hallo ThePilot, vielen dank für deine Antwort.

Es steht jedoch nicht in den AGB welche Sonderregelung die vorsehen und welche nicht.

am 22. Juni 2009 um 10:58

Wie heißt es so schön?

Sowas kommt von sowas....

Direktversicherer haben meist das Problem, das du dich selbst kümmern musst. Und das ist hier ganz klar der Fall!

Allenfalls kannst du versuchen eine gütliche Regelung der Aufhebung per Beginn zu erwirken. Was aber im Ermessen des Versicherers liegt!

Kurz um,

Pech.

So Leid es mir tut.

Grüße Pie

am 22. Juni 2009 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von user4you

 

Es steht jedoch nicht in den AGB welche Sonderregelung die vorsehen und welche nicht.

Stimmt, das steht glaube ich in den TB (Tarifbestimmungen) welche du mit dem Antrag erhalten haben solltest oder mit den Vertragsunterlagen.

Grüße Pie

am 22. Juni 2009 um 11:03

Ich denke, entscheidend sind nicht die AKB und TB der HUK24, sondern die des Vorversicherers. Der hat dem TE Sonderkonditionen eingeräumt, die nicht weitergegeben werden. Das ist sicher vergleichbar mit dem versicherbaren Rabattschutz. Wenn nach Inanspruchnahme dieses Tarifmerkmals der Versicherer gewechselt wird, kann auch nur die schadenfreie Zeit bestätigt werden, nicht aber die durch den Rabattschutz erhaltene SF-Klasse.

am 22. Juni 2009 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Ich denke, entscheidend sind nicht die AKB und TB der HUK24, sondern die des Vorversicherers. .

Fast,

wenn beide VR diese Art der Sondereinstufung kennen, wird in der Regel auch diese übernommen. Wenn die Huk24 das nicht kennt, im Sinne des Habens dieses Tarifmerkmals, wird es hier auch keine SF3 geben. Bei "normalen" Serviceversicherern untereinander, werden Sondereinstufungen bei vorheriger Bekanntmachung auch übernommen. Bekanntmachung daher, weil es vermerkt werden muss... Zumindest kenne ich es so bei uns.

Grüße Pie

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 11:11

Oh mann so ein Mist da wollte ich etwas Geld Sparen und jetzt Sowas.. ...

So wie ich es verstanden habe, brauche ich auch nicht versuchen zu Kündigen da es kein Kündigungsgrund ist!?

Versuchen kannst du es, wir nur eher mäsige Aussichten auf Erfolg haben. Sonst kündige zum 30.11. und geh wieder zu deiner alten Versicherung zurück... und merke, der billigste ist oft nicht der günstigste Versicherer!

am 22. Juni 2009 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

und merke, der billigste ist oft nicht der günstigste Versicherer!

Mehr kann man dazu nicht sagen... Ausser, wie gesagt. Versuch ne Aufhebung per Beginn. Erfolgschancen sind aber eher gering.

Greeds Pie

Zitat:

Original geschrieben von user4you

Hallo ThePilot, vielen dank für deine Antwort.

 

Es steht jedoch nicht in den AGB welche Sonderregelung die vorsehen und welche nicht.

Erst lesen und versuchen zu verstehen und dann ggfs. meckern:

 

In den Versicherungsbestimmungen steht unter I 8.2.:

"Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung

und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer,

sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu

Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf.

Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt."

 

O.

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 12:05

Ja das ist natürlich schön und gut jedoch finde ich es doch irgendwo daneben, ich wechsle mein Versicherer damit ich Geld spare und beim Vertragsabschluss wird mir nichts von Sondereinstufungen erzählt.... sondern erst nach einem Halben Jahr!!

Zitat:

Original geschrieben von user4you

Ja das ist natürlich schön und gut jedoch finde ich es doch irgendwo daneben, ich wechsle mein Versicherer damit ich Geld spare und beim Vertragsabschluss wird mir nichts von Sondereinstufungen erzählt.... sondern erst nach einem Halben Jahr!!

Leider falsch herum gedacht.

 

Die Huk 24 kennt keine Sondereinstufung. Dein Vorversicherer hat eine Sodereinstufung vorgenommen und der hätte Dich über diese Sondereinstufung und den daraus folgenden Konsequenzen informiert haben sollen, was er vermutlich nicht getan hat.

Diese Sondereinstufungen werden vorgenommen, um den Kunden an die Versicherung zu binden. Sie führen zwar evtl. zu einer geringeren Prämie, aber auch zu geringer Flexibilität bei der Wahl des Versicherers.

Auch hier gilt: Der billigste ist nicht der günstigste.

 

O.

Hallo

erstmal vielen Dank für den Beitrag.

Ähnlich ergeht es mir momentan auch.

Der Vorversicherer hatte mich in Stufe SF5 eingestuft, hat meinem neuen Versicherer nun mitgeteilt, dass ich nur 1 schadensfreies Jahr (somit 100%) habe.

Dass sich das Recht hierzu aus den AGB des Anbieters ergibt wurde bereits geprüft, mir ist nun bewusst dass eine Sondereinstufung nicht weitergegeben werden muss.

Der Haken ist, der Vorversicherer hat in keiner Silbe (weder schriftlich, noch mündlich) erwähnt, dass es sich hierbei um eine Sondereinstufung handelt, sondern immer nur von einer Korrektur gesprochen.

Zitat

"Hallo [...]

 

ich hake nochmals nach. Hier ist allerdings aus meiner langjährigen Erfahrung zu sagen, dass solche Änderungen nicht besonders reibungslos laufen. Ich kenne sogar Versicherungsgesellschaften, die SFR-Übertragungen wegen des manuellen Eingabeaufwandes ablehnen. Wir bekommen das hin.

 

Mit freundlichen Grüßen "

bzw. vorher

"Hallo [...],

SFR-Übertragungen sind in der heutigen anonymen EDV-Welt relativ kompliziert. Ohne Ansprechpartner, der seine Kompetenzen einbringen kann, klappt das meist nicht.

Wir haben die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes nochmal angestoßen und abgezeichnet. Sie erhalten einen korrigierten Nachtrag. Bitte prüfen Sie dann, dass der Nachtrag mit dem richtigen Schadenfreiheitsrabatt ausgestellt ist.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

 

Nach dieser Korrespondenz erhielt ich eine Bescheinigung in der die 55% korrekt ausgestellt waren. Etwaige Zusätze oder Hinweise auf eine Sondereinstufung gibt es nicht.

 

Kann ich hier irgendetwas beim Vorversicherer tun?

Ist dieser nicht in der Pflicht grundsätzlich mitzuteilen, wenn eine Sondereinstufung vereinbart wird?

Vielen Dank für eure Antworten.

am 20. August 2009 um 11:04

Ich habe folgendes gelernt: Vor dem Versicherungswechsel IMMER beim momentanen Versicherer anrufen und fragen, welche SF er an eine neue Versicherung weitergeben würden!

Bei mir ist es ähnlich: Ich bin über eine besondere Zweitwagenregelung bei meinem Mann auf SF3 versichert, darf diese aber erst mitnehmen, wenn ich mir tatsächlich SF3 "erfahren" habe. Wechsle ich vorher, würde ich mit SF0 eingestuft. Aber ich beschwer mich nicht und bin froh, dass ich die Möglichkeit bekomme, auf SF3 zu fahren.

Das liegt eben daran, dass der Vorversicherer in der Regel nicht die SF-Klasse mitteilt, sondern die tatsächlichen schadensfreien Jahre! Und jetzt kannst du dich eben selber fragen "Wie lange bin ich schadensfrei gefahren?" und bekommst deine SF-Klasse heraus

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