ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. HUK Werkstattbindung Problem?!

HUK Werkstattbindung Problem?!

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 20:33

Hy Leute,

Ich habe heute eine Steinschlag bei meinem Opelautohaus reparieren lassen, ich habe eine Werkstattbindung. Ich habe Vollkasko. Mein Autohaus meinte, die Werkstattbindung stellt kein Problem da, sie würden das Regeln.

im Nachhinein Fragte ich mich:

Werde ich jetzt Probleme mit der Versicherung bekommen?

Danke für eure Hilfe;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an :D

auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.

@Harry999. Daß Du manche in Schutz nimmst ist bemerkenswert und von mir aus OK. Wenn jemand Hilfe leistet, berechtigt ihn nichts und niemand einen rauen und agressiven Ton anzuschlagen. Es gibt einen keinen Grund dazu. Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben. Eigentlich schade, denn sie machen ihre guten MT-Taten wieder kaputt. Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

In der Teilkaskoversicherung sind Glasschäden versichert (erst mal unabhängig von der Ursache).

die frage ist, wie die versicherung "glasschäden" definiert...

liegt der erst dann vor wenn das glas sprichwörtlich gebrochen ist oder schon wenn ein kleiner steinschlag in der scheibe ist...

insofern könnte man das schon als "kulanz" ansehen, wenn eine versicherung die (billige) steinschlagreparatur zahlt mit dem hinterkopfgedanken, das es dadurch erst garnicht zu einem (teuren) scheibentausch dank glasbruch kommt...

Wieso eigentlich nicht?

Falls nichts drinsteht im Vertrag, Steinschlag ist kein Glasbruch.

Kann aber jederzeit kaputt gehen... Kennt man ja aus dem Fernsehen und dann würde es teurer werden für die Versicherung... :D

Theoretisch könnten die Versicherungen auch die Selbstbeteiligung (sofern vorhanden) verlangen, nur hat das soweit ich weiß keine in den Bedingungen. Würde auch keinen Sinn machen.

Es ist ja im Interesse der Versicherung, daß repariert wird bevor getauscht werden muß.

 

Werkstattbindung:

Es kann durchaus eine Markenwerkstatt sein die Partnerwerkstatt ist. Da sollte/könnte man sich vor Vertragsabschluß informieren welche Werkstätten das in der Gegend sind.Das ist meist nicht die Hinterhofwerkstatt vom Mechaniker der mit Ausnahmegenehmigung ohne Meister arbeitet :) , sondern durchaus auch VW oder Opel.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wieso eigentlich nicht?

Falls nichts drinsteht im Vertrag, Steinschlag ist kein Glasbruch.

Glasbruch ist das versicherte Risiko, der Steinschlag die Ursache, die bei Glasschäden bei vielen Versicherern nichtmal in der Schadenanzeige angegeben werden muss......

@magirus

.....auch der reparaturwürdige Glasschaden stellt einen Glasbruch dar. Was allerdings evtl. sein könnte ist, dass die HUK eine Reparatur nur von Partnerwerkstätten akzeptiert und sich der Abzug von 15% lediglich auf den Austausch bezieht.

Ein weiterer Meilenstein in der Kundenorientierung der HUK...... :confused:

Nein, ein Meilenstein derjenigen die einen Vertrag unterschreiben ohne sich den durchzulesen oder nur auf den Preis sehen ohne die Leistungen zu berücksichtigen! :rolleyes:

 

Ich halte nicht wirklich etwas von Werkstattbindung und die HUK hat bei einem Haftpflichtschaden! auch schon versucht mich zu "steuern" (kann sie lang versuchen) aber Vertrag ist Vertrag.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Nein, ein Meilenstein derjenigen die einen Vertrag unterschreiben ohne sich den durchzulesen oder nur auf den Preis sehen ohne die Leistungen zu berücksichtigen! :rolleyes:

.....da geb ich Dir Recht, wobei in diesem Fall einfach die Brüder mehr miteinander sprechen hätten sollen......

Ich halte nicht wirklich etwas von Werkstattbindung und die HUK hat bei einem Haftpflichtschaden! auch schon versucht mich zu "steuern" (kann sie lang versuchen) aber Vertrag ist Vertrag.

......mein Post bezog sich darauf, dass ich noch bei keinem Versicherer das Problem hatte, einen Glasschaden reguliert zu bekommen, wenn Teilkasko versichert war, unabhängig davon, ob jetzt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Abzüge wg Werkstattbindung gemacht werden (was im Übrigen vollkommen ok ist). Nur die alten Bekannten aus Coburg, fangen hier mit Kulanz an :confused:!

am 17. Februar 2011 um 12:58

Zitat:

rechne mal mit irgendwas zwischen 30-120€....

Die "Friseurin" bei der HUK hat ganz sicher Recht und daran ist nichts HUK-spezifisch (eher wurde sie wohl falsch verstanden).

Viele Versicherungen zahlen Steinschlagreparaturen unter Verzicht auf den vereinbarten Selbstbehalt (sonst ist nämlich in aller Regel gar nichts zu zahlen) aus Kulanz (und, weil das Tauschen der ganzen Scheibe teurer wäre). Dies aber häufig auch nur nach Freigabe durch die Versicherung - versierte Werkstätten kennen den Ansprechpartner, schicken denen per E-Mail ein Foto des Schadens und nach ein paar Minuten ist die Freigabe da oder auch nicht.

Diese Regelung meinte wohl einerseits die Werkstatt und andererseits die "Friseurin" vor der HUK (mit der ich sehr zufrieden bin).

am 17. Februar 2011 um 13:00

*************************************

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 13:11

Mein Bruder hat mir ja gesagt, das ich eine Werkstattbindung habe, NUR: meine die Werkstatt, das sie das "alles Regeln".

Wo ist dann dein Problem....

Dann lass dies Werkstatt doch auch die diff. bezahlen/tragen wenn sie mit solch Sprüchen daherkommt :D

In den ganz alten AKBs war der Verzicht auf den Abzug der SB bei Steinschlagreparaturen eine Kulanzreglung.

Irgendwann +/- 2000 wurde der Verzicht in den AKBs aufgenommen.

Dann kam die Zeit der Glasnomaden die angefangen haben Supermarktparklätze zu belagern.

Und darauf wurde bei den meisten Versicherern reagiert.

In den neuen Bedingungen ist oft festgehalten, dass nur noch auf Abzug der SB verzichtet wird, wenn die Reparatur des Schaden in einer von der Versicherung beauftragten Partnerwerkstatt durchgeführt wird.

Das ganze hat nicht mit der Werktstattbindung zu tun, sondern gilt für alle Verträge.

Ich hatte die Scheibe meines GPs bei Fiat tauschen lassen, da er soweiso wegen einen Unfall dort stand. Ich sollte dann 15% der Kosten tragen, eine kleine e-mail, und auch dies wurde mir erlassen trotz Werkstatt bindung (natürlich alles auf Kulanz, ohne Rechtsanspruch, bla, bla, bla...). Mir war auch bewust, das ich diese 15% hätte zahlen müssen.

Mit unserem VW hatte ich letztens auch einen Steinschlag. HUK24 angerufen, mir die nächste Vertragswerke nennen lassen (welch ein Zufall, die war gerade mal 100m von meinen Standort aus entfernt ;-) ) Mit dem T5 hin, Kaffe getrunken, und 30 Minuten später wieder weg mit geflickter Scheibe.

Ich kann immer noch nicht verstehen wie blind manche handeln. Veträge werden einfach nur noch blind unterzeichnet. Kopflos wird gehandelt und dann aufgeregt wenn es anders ist als gedacht. Erlebe ich auch tagtäglich bei mir im Geschäft (sitze im Kundenservice/Eskalation). Vielles auf der Welt wäre einfacher, wenn die Menscheit ihren Kopf anstrengen würde, und einfach ihre Anleitungen, Veträg emal liest, und die HUK mach es z.b. sogar für blöde (kleines Heft, wat tun, wenn was eintritt...).

War zwar eben auch etwas offtopic. Mein Tip, zur Opel Werke gehen, und mal klären wie sie das gemeint hätten, mit der kompletten Übernahme... sollte dies nicht fruchten, nochmal bei der Versicherung weinen (am besten per Mail oder Brief). Eine Scheibenreparatur kostet meist so um die 90 € brutto. Was natürlich noch immer günstiger ist als 150€ SB für ne neue Scheibe.

am 18. Februar 2011 um 7:36

Zitat:

Das ganze hat nicht mit der Werktstattbindung zu tun, sondern gilt für alle Verträge.

Außer bei der HUK24 (andere liegen mir heißaktuell nicht vor). Dort gilt die Werkstattbindung, wenn so vereinbart, selbstvertsändlich auch für Glasreparaturen. Ein Verzicht auf den SB wird in den AVB weiterhin nicht erwähnt, aber es wird nach Freigabe aus Kulanz (und Eigennutz) weiterhin so gehandhabt.

Bei einem 80 EUR Schaden kann es sich für den Versicherer auch rechnen, die nächstbeste Werkstatt freitzugeben, weil sie ja im anderen Falle die Verbringungskosten und ggf. Ausfallersatz tragen müsste, was wiederum dann von den paar EUR ihrer Ersparnis nicht finanziert wird.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Das ganze hat nicht mit der Werktstattbindung zu tun, sondern gilt für alle Verträge.

Außer bei der HUK24 (andere liegen mir heißaktuell nicht vor). Dort gilt die Werkstattbindung, wenn so vereinbart, selbstvertsändlich auch für Glasreparaturen. Ein Verzicht auf den SB wird in den AVB weiterhin nicht erwähnt, aber es wird nach Freigabe aus Kulanz (und Eigennutz) weiterhin so gehandhabt.

Bei einem 80 EUR Schaden kann es sich für den Versicherer auch rechnen, die nächstbeste Werkstatt freitzugeben, weil sie ja im anderen Falle die Verbringungskosten und ggf. Ausfallersatz tragen müsste, was wiederum dann von den paar EUR ihrer Ersparnis nicht finanziert wird.

Bei Kaskoschäden? Verbringung? Ausfall? :eek:

Wird jetzt langsam eine bunte Sammlung hier. Bin ja mal gespannt, wann die Koniferen einschreiten und in ihrer unnachahmlichen Art dem ganzen Spuk hier "ein Ende bereiten" ...:cool:

am 18. Februar 2011 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Bei Kaskoschäden? Verbringung? ....Wird jetzt langsam eine bunte Sammlung hier. Bin ja mal gespannt, wann die Koniferen einschreiten...

Du hats wohl solche AVB (Kasko mit Werkstatbindung) noch nie gelesen. Wenn dir der Versicherer eine entfernte Werkstatt zuweist, trägt er die dadurch entstehenden Verbringungskosten bzw. regelt diese in seiner Kostenverantwortung. Sonst würde es ggf. sehr teuer für den Versicherten.

Ohne Vertrag mit Werkstattbindung ist - nach meiner sicher unzureichenden Kenntnis - der Versicherte ganz allein inkl. aller Kosten dafür zuständig, wie der Schrotthaufen zur Werkstatt kommt.

"Ein ... nicht verkehrssicheres Fahrzeug lässt der Versicherer auf seine Kosten vom Schadensort an die vom ihm gewählte Werkstatt verbringen".

Gleiches gilt für ein fahrfähiges Fahrzeug, wenn die Entfernung Wohnort-Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Beides gilt für hin und für zurück.

Bedingung ist immer Kontaktaufnahme vor Reparaturvergabe.

Das könnte den Versicherer bei einem Bagatellschaden mehr als 15 von 100 EUR kosten - dies war die Aussage meines Einwurfs.

"Ausfall" (=Ersatzfahrzeug) habe ich verwechselt - Schande auf mein Haupt (keine Regelleistung; war mal ein Verhandlungsangebot, weil die Wunschwerkstatt des Versicherers keine Kapazität für einen Sofortreparatur frei hatte).

Was gelernt?

PS: So regelt das mein Select-Versicherer. superlolle zieht sein Wissen ja aber vielleicht aus den AVB anderer Versicherer, die das anders regeln. Die Koniferen kennen die dann sicher auch.

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Bin ja mal gespannt, wann die Koniferen einschreiten und in ihrer unnachahmlichen Art dem ganzen Spuk hier "ein Ende bereiten" ...:cool:

Ohne s.g. Koniferen ist hier im Forum schöh ruhig und sachlich geworden. Keine Belehrungen und Beleidigungen. Ich fange mir schon langsam Sorgen zu machen, ob den Herrschaften nicht was zugestoßen ist. :confused:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. HUK Werkstattbindung Problem?!