HU ("TÜV") und Bußgelder: Sollte man wissen
Ich weiß nicht, ob das hier bereits publiziert wurde, zur Sicherheit und für die Motorradfreunde speziell dann eben nochmal:
Wer bisher eher glimpflich davon kam, wenn die BE erloschen war, weil die Bußgeldvorschrift fehlte, wird künftig kräftig zur Kasse gebeten, auch in Sachen "TÜV" also Hauptuntersuchung gibt es Änderungen:
Seit dem 1.6.2012 ist die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften in Kraft.
Änderungen bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen:
Die Rückdatierung entfällt.
Bei einer verspäteten Durchführung der Hauptuntersuchung werden der Prüfbericht
und die Plakette auf das tatsächliche Datum der Durchführung und nicht mehr auf
das eigentlich vorgesehene Datum ausgestellt.
Allerdings wird, sobald der eigentliche Termin um mehr als zwei Monate überschritten ist, eine „vertiefte Hauptuntersuchung“ mit zusätzlichen Prüfpunkten durchgeführt.
Dadurch wird auch eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr fällig
.
Einführung einer Probefahrt:
Zu Beginn der Hauptuntersuchung ist eine kurze Probefahrt vorgesehen.
Einführung eines detaillierten Prüfberichts:
Zukünftig werden die festgestellten Mängel im Prüfbericht im Klartext dokumentiert.
Dies erleichtert die Behebung der Mängel in einer Werkstatt.
Außerdem werden die Mängel bundesweit einheitlich in die Kategorien „gering“, „erheblich“ und „verkehrsunsicher“ eingestuft werden.
Der Prüfbericht ist bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren, allerdings
nicht im Fahrzeug mitzuführen.
Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 01.06.2012; Erlöschen der Betriebserlaubnis:
Das „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ wird wieder in den Bußgeldkatalog aufgenommen
Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Umwelt (z.B. Änderungen an der Schalldämpferanlage, Vergaser, Abgasverhalten etc) wird es teuer:
Als Fahrzeughalter 135 Euro und einen Punkt
Als Fahrzeugführer: 90 Euro und 3 Punkte (!)
Fahrer = Halter (Tateinheit) 135 Euro und 3 Punkte.
Gruß
sammler
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Exakt. Vorausgesetzt der Fahrer ist auch Halter, dann Tateinheit.Zitat:
Original geschrieben von SP41B
Das bedeutet doch, dass das vermeintliche "Kavaliersdelikt" Fahren ohne dB-Eater mit 135 € und drei Punkten zu Buche schlagen würde, oder?
Ist der Fahrer nicht gleich Halter, blecht der Halter 135 und kassiert einen Punkt, der Fahrer zahlt 90 und bekommt 3 Punkte. Dazu kommt noch die Verwaltungsgebühr in der Summe also dann rund 280 Euro.
Ehrlich gesagt, mir ist lieber, dass sie das rücksichtslos durchziehen und haufenweise Pappen knicken, als dass immer mehr Strecken gesperrt werden, weil die Anwohner den Lärm nicht mehr ertragen (und den besseren Draht zum Landrat haben). Ich kann zwar die Haltung der Leute nicht verstehen, die sich in ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigt sehen, wenn sie nicht die ganze Gegend mit einem Lärmteppich überziehen können. Aber wenn sie meinen, dass sie das brauchen, dann müssen sie sich dafür einsetzen, dass sie störende Gesetze geändert werden - und diese nicht einfach ignorieren.
19 Antworten
Danke für den Hinweiß. Kann ich jetzt endlich mit meinem Kasten-Anhänger zum TÜV. Der ist schon 1 Jahr drüber und Rückdatieren finde ich doof. 😉
Betrifft die BE-Regelung auch abgefahrene Reifen?
Nein.
Die Bereifung ist in § 36 StVZO geregelt, Mindestprofiltiefe in Abs. 2.
BE ist § 19 Abs. 2 und 3 StVZO. Den gabs weiterhin, nur hatte man die Bußgeldvorschrift dazu vergessen, das wurde jetzt "geheilt".
Früher hat jeder Scheiß zum Erlöschen der BE geführt, z.B. geänderte Bereifung (andere Größe).
Folgendes muss vorliegen:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
und zwar durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
(Quelle: Verkehrsportal)
Dann wirds teuer. Über das Thema "Fahrt zum TÜV" gibts eine geniale Ausarbeitung von bihumi, veröffentlicht auf der Titelseite von www.moppedsammler.de
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Über das Thema "Fahrt zum TÜV" gibts eine geniale Ausarbeitung von bihumi, veröffentlicht auf der Titelseite von www.moppedsammler.de
Whoaahh! Hrrch!
Sollte sich das Ganze tatsächlich so oder ähnlich zugetragen haben, dann möchte ich erstens dem Autor meine Bewunderung dafür aussprechen, dass er nicht augenblicklich zum Axtmörder geworden ist. Und zweitens ist das ein weiteres Indiz dafür, weshalb es Sinn macht, sein Kfz nicht selbst beim TÜV vorzuführen, sondern diese unappetitliche Angelegenheit einer vertrauenswürdigen Werkstatt zu überlassen. Das Key Word im letzten Satz lautet "vertrauenswürdig".
Das bedeutet doch, dass das vermeintliche "Kavaliersdelikt" Fahren ohne dB-Eater mit 135 € und drei Punkten zu Buche schlagen würde, oder?
Nicht, dass es mich betrifft, aber in einigen Gegenden zu bestimmten Zeiten betrifft es schon mehr als 25% der Moppeds.
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Zitat:
Original geschrieben von SP41B
Das bedeutet doch, dass das vermeintliche "Kavaliersdelikt" Fahren ohne dB-Eater mit 135 € und drei Punkten zu Buche schlagen würde, oder?
Exakt. Vorausgesetzt der Fahrer ist auch Halter, dann Tateinheit.
Ist der Fahrer nicht gleich Halter, blecht der Halter 135 und kassiert einen Punkt, der Fahrer zahlt 90 und bekommt 3 Punkte. Dazu kommt noch die Verwaltungsgebühr in der Summe also dann rund 280 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Exakt. Vorausgesetzt der Fahrer ist auch Halter, dann Tateinheit.Zitat:
Original geschrieben von SP41B
Das bedeutet doch, dass das vermeintliche "Kavaliersdelikt" Fahren ohne dB-Eater mit 135 € und drei Punkten zu Buche schlagen würde, oder?
Ist der Fahrer nicht gleich Halter, blecht der Halter 135 und kassiert einen Punkt, der Fahrer zahlt 90 und bekommt 3 Punkte. Dazu kommt noch die Verwaltungsgebühr in der Summe also dann rund 280 Euro.
Ehrlich gesagt, mir ist lieber, dass sie das rücksichtslos durchziehen und haufenweise Pappen knicken, als dass immer mehr Strecken gesperrt werden, weil die Anwohner den Lärm nicht mehr ertragen (und den besseren Draht zum Landrat haben). Ich kann zwar die Haltung der Leute nicht verstehen, die sich in ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigt sehen, wenn sie nicht die ganze Gegend mit einem Lärmteppich überziehen können. Aber wenn sie meinen, dass sie das brauchen, dann müssen sie sich dafür einsetzen, dass sie störende Gesetze geändert werden - und diese nicht einfach ignorieren.
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Ehrlich gesagt, mir ist lieber, dass sie das rücksichtslos durchziehen und haufenweise Pappen knicken, als dass immer mehr Strecken gesperrt werden,
Ich habe meine Meinung hierzu unter Deinem Beitrag gedrückt.
Nun - die Frage ist da natürlich wer rücksichtslos ist. Diejenigen, die den vom Gesetzgeber vorgesehenen Bußgeldkatalog anwenden (keine andere Wahl) ? Wohl kaum, denn da gibts jetzt eben klare Regularien.
Ich wollte auch keine Diskussion für oder wider solcher Veränderungen vom Zaun brechen, sondern rein sachlich informieren, ohne eigene Wertung. Mir ist bedeutend, dass man weiß, dass die Schonzeit, in der es keine vernünftig anwendbare Bußgeldvorschrift in Sachen Erlöschen der BE gab, vorbei ist.
Der Eine oder Andere wird sich nun vielleicht überlegen, ob er dass Risiko dann noch eingeht, denn in Verbindung mit Ramsauers Idee eines neuen Punktesystems hat sich das mit der geknickten Pappe ratzfatz. 😰
Ich möchte wirklich mal erleben, dass durch eine vom Staat verbesserte Maßnahme/Vorschrift/Bestimmung etwas billiger wird...
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Nun - die Frage ist da natürlich wer rücksichtslos ist. Diejenigen, die den vom Gesetzgeber vorgesehenen Bußgeldkatalog anwenden (keine andere Wahl) ? Wohl kaum, denn da gibts jetzt eben klare Regularien.
Du weißt ja auch, dass es viele Vorschriften gibt, deren Missachtung zwar mit Strafe belegt ist, die aber de facto nicht/kaum kontrolliert bzw. verfolgt werden. Was ich persönlich eigentlich nicht so schätze, das ist das lustige Anheben von Strafen auf irgendwelche Delikte ohne Verfolgung. Und wenn ich mir ansehe, wie viele deutlich zu laute Moppeds rumfahren, scheint der Verfolgungsdruck ja nicht besonders hoch zu sein. Mal sehen, wie viel Ehrgeiz die Rennleitung da entwickelt.
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Ich möchte wirklich mal erleben, dass durch eine vom Staat verbesserte Maßnahme/Vorschrift/Bestimmung etwas billiger wird...
Frag mal einen Schwulen, was 1994 war;-)
Und vergleiche mal deine Telefonrechnung von 1982 mit der von heute.
Was halt Bußgelder für OWis und Straftaten angeht, sind Senkungen argumentativ schlecht zu vertreten. Warum sollte man Schwarzfahren in der U-Bahn billiger machen? Damit es wieder mehr Leute tun? Der Anreiz, den eine Kostensenkung ausübt, ist ja regelmäßig der, etwas zu tun, nicht etwas zu lassen. Denkbar wäre allenfalls, dass irgendwann mal jemand das ganze Geflecht aus Bußgeldern gerichtlich überprüfen lässt. Es gab ja schon mal diesen Richter, der reihenweise Bußgeldbescheide wegen Speedings verworfen hat, weil er den Sinn der Geschwindigkeitsüberprüfung und des zugrundeliegenden Tempolimits nicht nachvollziehen konnte. um die Höhe der Bußgelder ging es dabei eigentlich nicht.
Ach ja, noch' ne kleine Petitesse: Meines Wissens sind Polizeibeamte befugt, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bußgeldbescheid in eine kostenpflichtige Verwarnung zu verwandeln. Voraussetzung: Der Beschuldigte stimmt vor Ort zu und zahlt sofort. Außerdem liegt die Höchstgrenze IIRC bei 35 Euro. Vor ein paar Jahren wurde die Strafe für Telefonieren am Steuer von 35 auf 40 Euro heraufgesetzt. An sich kein großes Ding, will man meinen. Nur liegt das Delikt damit über der Grenze für eine Verwarnung, das heißt, man muss statt 35 Euro Sofortkasse 40 Euro Bußgeld, 20 Euro Verfahrensgebühr und 3,50 Euro Porto überweisen. Macht 63,50 Euro statt 35 Euro, also nahezu eine Verdoppelung. WTF!
Tja,
so lese ich immer wieder vom "Bussgeldkatalog",
Hoffe es ist bekannt das der nur eine Richtlinie darstellt,
mit den dort stehenden Beträgen bin ich die letzten 10 Jahre allerdings nicht weggekommen,
mir wurden die Bussen/Strafen hier in München immer deutlich erhöht angeboten 😕
(überwiegend verdreifacht)
Dazu kommt der "Ermessensspielraum", nur mal so, weil OT.
(was in Niederbayern völlig normal ist, etwa meinen Werkstattwagen mit offener Türe und herausgeklappter Werkbank mal kurz alleine zu lassen hat mir in München eine Anzeige mit Bussgeld inclu 1em Punkt eingebracht)
trotzdem Dank an den Sammler für seine Ausführungen hier. 😉
lG aus Bayern Frank
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Du weißt ja auch, dass es viele Vorschriften gibt, deren Missachtung zwar mit Strafe belegt ist, die aber de facto nicht/kaum kontrolliert bzw. verfolgt werden. Was ich persönlich eigentlich nicht so schätze, das ist das lustige Anheben von Strafen auf irgendwelche Delikte ohne Verfolgung. Und wenn ich mir ansehe, wie viele deutlich zu laute Moppeds rumfahren, scheint der Verfolgungsdruck ja nicht besonders hoch zu sein. Mal sehen, wie viel Ehrgeiz die Rennleitung da entwickelt.
Weiß ich.
Aber zu dem speziellen Fall der erloschenen BE:
Das kostete mal 75 Mark. Dann 50 Euro.
Aaaaber: Die BE war - wie bereits erwähnt - wegen jedem Scheiß erloschen, schon wenn Du kein E-Prüfzeichen auf den Blinkern hattest oder einen zu kleinen Spiegel montiert. Die Wahrscheinlichkeit, alleine schon aus Unkenntns hier zum Zahlemann zu werden, war entsprechend groß.
Mit der Angleichung an EU - Vorschriften hat man Vieles geändert. Große Teile der StVZO sind verschwunden, die FZV wurde verfasst und irgendwie hat man versäumt, den nun deutlich qualifizierteren Tatbestand (Verkehrssicherheit und/oder Umweltschädigung) des Erlöschens der BE in den Bußgeldkatalog mit aufzunehmen.
Bußgeldverfahren, die vorher kein Thema waren, wurden spätestens dann eingestellt, wenn ein Anwalt nachfragte, auf welche Tatbestandsnummer im amtlichen Katalog man sich berufe. Man hats dann gerne mit "Gummiparagraf" 1 StVO begründet, aber da das vorher sehr ZO-spezifisch war, gings meist in die Hose. Zum Schluß hat das gar niemand mehr angezeigt, auch die Rennleitung macht sich nicht gerne Arbeit für umme.
Nun sind die Verhältnisse geklärt, die neuen 4 Nummern sind im BGeldKat. aufgenommen (Fahrer Halter zzgl. Verschärfung bei LKW/KOM, da kostets glaub 250, müsste ich nachschauen...) und Du darfst davon ausgehen, dass mit dieser Rechtssicherheit auch wieder verstärkt Anzeigen durch die Rennleitung vorgelegt werden.
Daher mein freundlicher Hinweis, denn wer aus allen Wolken fällt, wird bekanntlich hart aufschlagen.😁
Ich hatte TÜV bis Ende April und war nun letzte Woche da. Bin rückdatiert worden, Plakette 04/2014. War da nicht irgendwas, dass die Länder das erst umsetzen müssen?
Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
Tja,
so lese ich immer wieder vom "Bussgeldkatalog",Hoffe es ist bekannt das der nur eine Richtlinie darstellt,
Dazu muss man aber auch wissen, was "Richtlinie" im Verwaltungs - Jargon bedeutet. So eine "Richtlinie" ist für die Bussgeldbehörde bindend, dafür gibt es sie.
Und für mehr Transparenz und Bürgernähe.😁 weil man sich gleich ausrechnen kann, was es kosten wird. 😉
Bei besonderer Qualifikation des Tatbestandes kann nach oben abgewichen werden. z.B. kostet Rechtsüberholen a.g.O. 100 Euro und 3 Punkte, wird jemand dadurch auch nur behindert (nicht gefährdet) gibts locker 300 und einen Monat Fahrverbot.
Zum nachlesen:
http://www.bmvbs.de/.../bussgeldkatalog.html?nn=36008#17
das ist die "homepage" vom Ramsauer.
Aber ich weiche ja schon selbst von meinem Thema ab: Der Information der Kameradinnen und Kameraden, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis künftig 90 bzw. 135 Euro und 3 bzw. 1 Punkt kostet.
Das darfst Du als verbindlich betrachten. Auch und gerade in Bayern.