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Heckklappe clean, wohin das Kennzeichen?

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 0:49

Also jetzt wird sich jeder erstmal denken, ist der bescheuert, es gibt doch extra Stoßstangen mit den Kennzeichenausschnitten. Aber ich hab da ein Problem, diese Kennzeichen ausschnitte sind immer in der Mitte und da ist leider meine Anhängerkupplung, also kann ich da wohl kaum ein Kennzeichen hinpacken. Ist es auch legal, wenn ich das Kennzeichen einfach an eine Seite (natürlich von hinten lesbar und beleuchtet) dran schraube, oder braucht die Stoßstange dafür unbedingt dort nen Kennzeichenausschnitt? Und ist es egal, ob das rechts oder links dran gemacht wird?

mfg

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33 Antworten
am 6. Juni 2004 um 1:50

reiß den schweinepin ab und gut ist.

alles andere sieht dann leicht lächerlich aus, cleanes heck aber anhängerkupplung haben wollen ... fänd ich persönlich leicht albern!

am 6. Juni 2004 um 4:42

:-)

 

muß ich Reality ma recht geben ...........

kumpel von meinem Vater mußte ich auch mal fragen ob er klar kommt .......... fuhr nen 380er S klasse .... Tiefer, breiter usw............. und hatte echt sone kupplung hinter .... tsts und nichtmal ne abnehmbare

 

mfg Baja

Hallo wenn es dir so gefällt dann mach es auch, ich persönlich denke da du das nummernschild auch versetzt anbringen kannst, allerdings kannst du es auch mittig setzen stückchen höher als die kupplung, habe schon genügend original wagen gesehen (nicht vw) wo die kugel das nummernschild leicht verdeckt, da geht das also auch !

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 12:49

@reality und baja

Ich denke nicht, dass ich gefragt habe, wem und ob es hier gefällt. Ich habe lediglich nach dem rechtlichen Aspekt gefragt, ob man das Nummernschild auch seitlich an die Stoßstange montieren darf.

@seppel88

vielen dank für deine hilfe.

ich kann mich nicht erinnern,von einer vorschrift gehört zu haben, das die kennzeichen mittig angebrahct sein müssen. gibt ja auch autos, wo die serienmäßig seitlich versetzt sind...

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 12:57

aber es muss plan aufliegen und beleuchtet sein, ne?

na das versteht sich ja von selbst...;)

Laut StVZO §60 ist es nicht verboten das Kennzeichen seitlich anzubringen! Unter Absatz 2 nachlesbar (Hat mir grad meine Freundin mitgeteilt, sie ist bei den Grünen).

MfG golfgtspezial

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 13:53

danke, da steht ja was von: Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

Darf man da auch ne LED-Leiste anbringen, die das Kennzeichen beleuchtet (natürlich weiß)?

wenns seinen zweck erfüllt, warum nicht?

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 13:56

hmm, das ist ja mal was :)

Aber ich würde sagen NEIN. Da alle Lampen mit nem E Prüfzeichen ausgestattet sind, denke ich das man nicht eine X-belibige Kennzeichenbeleuchtung da anbauen darf, auch wenn sie ihren Zweck erfüllt.

frag doch einnfach mal deine freundin...;)

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 14:06

das würde mir weiter helfen, kannst ja mal deine freundin mein auto untersuchen lassen :) vielleicht findet sie ja was illegales *gg*

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