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Hat nichts mit Volvo zutun, aber ich fahr einen und hab dennoch eine Frage ;-)!

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 15:00

Hallo Community,

Ich hab eine Frage, bei der ich nicht weiß, wo ich sie stellen soll, ohne mich irgendwo neu anzumelden!

Nun zur Problematik:

Ich bin heute in der Stadt mit etwas über 70km/h geblitzt worden - mit meinem V50 (das ist nun der einzige Zusammenhang mit dem V50 Forum ;-) -> Bitte nicht böse sein!). Nun habe ich einen österreichischen Führerschein, wohne in Deutschland und habe ein deutsches Kennzeichen!

Wie ist das nun mit dem Punktesystem? Sammle ich - obwohl österreichischer Führerschein - auch Punkte und kann ich diesbezüglich (über 18 Punkte) belangt werden? Mit was muss ich in etwa rechnen? Wieviel muss ich zahlen und wieviel Punkte kommen auf mich zu?

Sorry für die Frage, aber die Konstellation von österreichischem Führerschein und deutschem KFZ/Wohnort bringen mich auf keinen grünen Zweig! Vielleicht weiß von Euch ja wer mehr...

Schon mal Danke für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 15:00

Hallo Community,

Ich hab eine Frage, bei der ich nicht weiß, wo ich sie stellen soll, ohne mich irgendwo neu anzumelden!

Nun zur Problematik:

Ich bin heute in der Stadt mit etwas über 70km/h geblitzt worden - mit meinem V50 (das ist nun der einzige Zusammenhang mit dem V50 Forum ;-) -> Bitte nicht böse sein!). Nun habe ich einen österreichischen Führerschein, wohne in Deutschland und habe ein deutsches Kennzeichen!

Wie ist das nun mit dem Punktesystem? Sammle ich - obwohl österreichischer Führerschein - auch Punkte und kann ich diesbezüglich (über 18 Punkte) belangt werden? Mit was muss ich in etwa rechnen? Wieviel muss ich zahlen und wieviel Punkte kommen auf mich zu?

Sorry für die Frage, aber die Konstellation von österreichischem Führerschein und deutschem KFZ/Wohnort bringen mich auf keinen grünen Zweig! Vielleicht weiß von Euch ja wer mehr...

Schon mal Danke für Eure Hilfe!

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Zitat:

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)

Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)

bis 10 km/h 15,- EUR

11-15 km/h 25,- EUR

16-20 km/h 35,- EUR

21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

ich würde vermuten du sammelst für deine person in deutschland die punkte...

weiß es aber nicht genau

N'Abend,

 

ich müsste mich sehr täuschen, wenn nicht der Wohnsitz ausschlaggebend ist. Woher der Führerschein dann letztendlich kommt, sollte egal sein.

 

Sie werden dich suchen und dann in D finden :( Zugelassen ist der Wagen auch in D, oder?

 

Möglicherweise kann der ein oder andere verkehrstechnische Fachmann noch etwas dazu sagen.

 

Viele Grüße

 

Dietmar

Ich glaube auch, dass es so ist, wie mein Vorredner. Ich denke da an alle ausländischen Mitbürger hier in Deutschland, die alle einen ausländischen Führerschein haben.

Solange du ein deutsches Kennzeichen hast woraus sich ergibt, dass du einen deutschen Wohnsitz hast, wirst du als deutsche Person behandelt. Woher dein Führerschein ist, ist in diesem Falle egal. Sprich 20 km/h zu viel, guck Liste oben, fertig. Wird also nur nen minimales finanzielles Problem, wenn es dein erster Verstoß ist!

Also Glück im Unglück! Oder Pech, je nach dem wie du es sehen willst ;) Hätteste nun nen österreichisches Kennzeichen --> sprich Wohnsitz in Ösiland, dann würdeste nen erhöhten Strafsatz zahlen dürfen, wobei das glaube ich erst dann ist, wenn du in GER Punkte kriegen würdest und die sind bei 20 km/h drüber noch nicht fällig!

 

Ich hoffe ich konnte helfen

 

LG Jan

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 18:26

Ok, das klingt alles sehr plausibel und logisch! Ist irgendwie klar, dass ich mit dem deutschen Kennzeichen auch dann meine Strafen/Punkte sammle. Die können ja schließlich nicht wissen, ob ich einen ausländischen oder deutschen Führerschein habe. Wie auch...

Allerdings stellt sich für mich die Frage, was denn geschieht, wenn ich die maximale Anzahl an Punkten erreicht habe? Wie wird hier dann bei einem ausländischen Führerschein vorgegangen? Wird der eingezogen und ich muss da auch die Punkte abarbeiten? Wahrscheinlich schon...

Entzogen werden kann Dir die ausländische Fahrerlaubnis der EU meines Wissen wenn Du hier eine nfesten Wohnsitz hast und das ist ja so. Die Grenze liegt glaub ich bei 18 Punkten(nagel mich aber nicht fest) und dann kommt die MPU die Du bestehen mußt um den Führerschein wieder machen zu können.

och man, ihr habt schöne bussen in deutschland.

sei froh wohnst du in D und nicht in der Schweiz.

zum Vergleich (Innerorts):

Code:
0-5 Km/h     D: 15 EUR    CH: ~25 EUR (40 CHF)
6-10 Km/h    D: 15 EUR    CH: ~75 EUR (120 CHF)
11-15 Km/h   D: 25 EUR    CH: ~155 EUR (250 CHF)
16-20 Km/h   D: 35 EUR    CH: Ausweisentzug

Zitat:

Original geschrieben von Killabee24

Ok, das klingt alles sehr plausibel und logisch! Ist irgendwie klar, dass ich mit dem deutschen Kennzeichen auch dann meine Strafen/Punkte sammle. Die können ja schließlich nicht wissen, ob ich einen ausländischen oder deutschen Führerschein habe. Wie auch...

Allerdings stellt sich für mich die Frage, was denn geschieht, wenn ich die maximale Anzahl an Punkten erreicht habe? Wie wird hier dann bei einem ausländischen Führerschein vorgegangen? Wird der eingezogen und ich muss da auch die Punkte abarbeiten? Wahrscheinlich schon...

eine Frage mal nebenbei:Irgendwie hast du doch vor, das auszureizen. Sonst stellt sich diese Frage doch gar nicht. Also ich bin etwas verwirrt...sorry

Du hast vielleicht 1 Punkt...NA UND?????????

...oder du hast schon viele, aber dann sag es doch:confused:

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x

eine Frage mal nebenbei:Irgendwie hast du doch vor, das auszureizen. Sonst stellt sich diese Frage doch gar nicht. Also ich bin etwas verwirrt...sorry

Du hast vielleicht 1 Punkt...NA UND?????????

...oder du hast schon viele, aber dann sag es doch:confused:

Nein ich habe nicht vor es auszureizen! Wieso auch? Ich versteh nicht ganz, wie DU drauf kommst...

Da ich schon einige Jahre nun in D lebe, ich geschäftlich viel unterwegs bin und hier auch schon des Öfteren geblitzt wurde (nur Geldstrafen - keine Punkte), stellte sich aus dem gestern ergebenen die Frage, wie hier die Vorgehensweise ist.

Oder denkst Du, dass ich einfach wie wild durch Ortschaften fahre, auf der AB trotz Tempolimits das Gaspedal durchdrücke und dann damit argumentiere, dass ich keinen deutschen Führerschein habe und somit straffrei meinen Weg gehen kann?

Es war eine informative Frage, die ich mir schon öfters gestellt habe und bis jetzt von keinem so wirklich richtig beantwortet bekam!

Zitat:

Original geschrieben von Killabee24

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x

eine Frage mal nebenbei:Irgendwie hast du doch vor, das auszureizen. Sonst stellt sich diese Frage doch gar nicht. Also ich bin etwas verwirrt...sorry

Du hast vielleicht 1 Punkt...NA UND?????????

...oder du hast schon viele, aber dann sag es doch:confused:

Nein ich habe nicht vor es auszureizen! Wieso auch? Ich versteh nicht ganz, wie DU drauf kommst...

Da ich schon einige Jahre nun in D lebe, ich geschäftlich viel unterwegs bin und hier auch schon des Öfteren geblitzt wurde (nur Geldstrafen - keine Punkte), stellte sich aus dem gestern ergebenen die Frage, wie hier die Vorgehensweise ist.

Oder denkst Du, dass ich einfach wie wild durch Ortschaften fahre, auf der AB trotz Tempolimits das Gaspedal durchdrücke und dann damit argumentiere, dass ich keinen deutschen Führerschein habe und somit straffrei meinen Weg gehen kann?

 

Es war eine informative Frage, die ich mir schon öfters gestellt habe und bis jetzt von keinem so wirklich richtig beantwortet bekam!

Was mir dabei noch einfällt... Hast du mal bei der örtlichen Polizeiwache angerufen? Ich glaube, dass die dir auch eine gute Angabe machen können. Vielleicht sogar mit der entsprechenden Rechtsquelle, damit du das nachlesen kannst.

 

Viele Grüße

 

DIetmar

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 19:49

Jetzt hab ich mal eine ganz andere Frage:

Wie ist es bei Euch, wenn ihr einen Leihwagen von Eurer Werkstatt bekommt? Müsst ihr da auch Spritkosten hinterlegen oder wie läuft das bei euch ab?

Ich habe meinen Wagen nun einen Tag in der Werkstatt stehen gehabt und habe Gutscheine für einen Leihwagen bei meinem Händler. Der verlangt nun nichts für den Wagen, holt sich aber satte 13 Euro für 100km als "Spritkosten". Das ist doch irgendwie nicht ganz fair! Man kann doch den Wagen bevor man ihn zurückstellt volltanken und hat somit eher eine Übersicht, als wenn gleich 13 Euro abgezogen werden.

Wie läuft das bei Euch in der Werkstatt?

Man hast du Fragen ;)

 

Also bei mir - wenn ich denn tatsächlich einen "buchen" sollte, dann muss ich ihn auch bezahlen! Das bedeutet, dass ich für den Wagen den Betrag x pro Tag bezahle und anschließend noch den Tank wieder auffällen muss.

 

Insofern kommst du alles in allem gut weg.

 

Viele Grüße

 

DIetmar

Moin Killabee und alle,

Du hast einen österreichischen Führerschein (FS) und lebst in D.

Für die deutschen Behörden ist ein FS aus Ö (noch) ein ausländischer FS.

Bei einem Fahrverbot kann Dir der FS daher nicht entzogenwerden -

aber:

Du bekommst einen Eintrag in Deine Lizenz.

Fahren darfst Du innerhalb D damit nicht, jedoch in Ö, falls es da nicht

bestimmte Abkommen zwischen D und Ö gibt, die dies auch in Ö verbieten.

Im Rahmen der EU und damit den Binnengrenzen zwischen D und Ö

ist das mit den Binnenstaatsabkommen nachvollziehbar.

Bei Bußgeldbescheiden gibt es ja bereits solche Abkommen.

Gruß

Hier ist aber die Rede von einem Entzug und und nicht einem Fahrverbot.

§111a Abs. 3 StPO

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.

Hier ist zwar von der vorläufigen Entziehung durch die Polizei/den Richter die Rede aber warum sollte das nicht auch bei einer entgültigen Entziehung durch die FS-Behörde(was ja bei entsprechender Punktezahl der Fall wäre) passieren?

Zitat:

Original geschrieben von Puhdy

Solange du ein deutsches Kennzeichen hast woraus sich ergibt, dass du einen deutschen Wohnsitz hast, wirst du als deutsche Person behandelt.

das hat nichts mit dem wohnsitz zu tun!

jeder der hier auffällig wird, sammelt punkte, egal aus welchem land......und wenn jemand zuviele hat, kann er ein fahrverbot für die brd ausgesprochen bekommen......

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