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Händler mein Kfz Brief behalten

Audi
Themenstarteram 3. Februar 2012 um 0:02

Hallo Leute,

Wer kann mir weiter helfen?Ich habe mein fzg bei einem Händler abgestelt,und er soll fur mich das fzg verkaufen.Wir haben ein komisions vetrag gemacht,da drin steht beim Verkauf ist eine Provision von 250€ fällig.Nach mehrere Monaten habe ich mein fzg wiederwieder und er will jetzt von mir diese Provision haben was ich natürlich nicht bezahlt habe da er mein fzg nicht verkauft hat.Daraufhin hat er mein Kfz Brief und Kfz schein behalten.Meine frage lautet,darf er das machen und kann ich einfach Polizei anrufen und meine unterlagen zusammen mit Polizei verlangen oder werde ich von Polizei ausgelacht?Ich wurde mich über ihren antworten freuen danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

hallo

mein kumpel der polizist ist hat gesagt. du hättest die polizei rufen können und er hätte daraufhin deine papiere rausrücken müssen da es ganz klarer diebstahl an dir ist denn du bist der besitzer.

Sag deinem "Kumpel", er soll vielleicht besser den Job wechseln, denn mit solchen Aussagen belegt er nur selbst, dass er wenig bis gar keine Ahnung von selbigem sowie von rechtlichen Begrifflichkeiten hat...

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Bei solchen Fällen sollte man eher einen Anwalt einschalten.

Die Polizei entscheidet keine zivilrechtlichen Sachverhalte, ist in diesem Fall also der falsche Ansprechpartner...

Themenstarteram 3. Februar 2012 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die Polizei entscheidet keine zivilrechtlichen Sachverhalte, ist in diesem Fall also der falsche Ansprechpartner...

Okay das habe ich mir schon gedacht,aber ich habe Kunden fur mein Auto kann leider. Nicht verkaufen weil ich kein Kfz Papiere habe.Steht mir eigentlich einen Schadensersatz zu und wie hoch.danke mfg

Wie gesagt, du musst dich an einen Anwalt wenden und am Besten bringst du dann auch gleich die Unterlagen über den Verkauf des Händlers mit. Ihr werdet das Geschäft ja wohl schriftlich festgehalten haben oder?

Themenstarteram 3. Februar 2012 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Wie gesagt, du musst dich an einen Anwalt wenden und am Besten bringst du dann auch gleich die Unterlagen über den Verkauf des Händlers mit. Ihr werdet das Geschäft ja wohl schriftlich festgehalten haben oder?

Das stimmt,ich habe ein Vertrag und in diesem vetrag steht beim Verkauf Provision 250€.Ich habe heute ein Termin bei meinem Rechtsanwalt bin gespant was er sagt.Ich hätte nie im leben gedacht das Mann einfach Kfz Brief behalten kann weil ich der Eigentümer bin,fur mich ist das Unterschlagung

MFG

Anhand des Vertrages dürfte man die Eigentumsverhältnisse einwandfrei bestimmen können.

Themenstarteram 3. Februar 2012 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Anhand des Vertrages dürfte man die Eigentumsverhältnisse einwandfrei bestimmen können.

Naturlich,das,ist mein Auto er soll es nur fur mich verkaufen,weil ich selber Kunden habe wollte ich mein fzg wieder haben.Er musst dafür eigentlich bestraft werden,er kann nicht einfach meinen Kfz Brief und schein behalten.ich danke dir fur deine antworten.MFG

am 3. Februar 2012 um 21:14

hallo

mein kumpel der polizist ist hat gesagt. du hättest die polizei rufen können und er hätte daraufhin deine papiere rausrücken müssen da es ganz klarer diebstahl an dir ist denn du bist der besitzer. er hätte dich dann auf was weiß ich was verklagen müssen. aber da du ja ne klare aussage im vertrag hast, dürfte er leer ausgehen. und eigendlich hat er ja weder besondere ausgaben für dich noch irgendwelche anderen aufwendungen , außer das abstellen deines wagens , gehabt. aber dein anwalt wird das mit links regeln.

gruß christian

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

hallo

mein kumpel der polizist ist hat gesagt. du hättest die polizei rufen können und er hätte daraufhin deine papiere rausrücken müssen da es ganz klarer diebstahl an dir ist denn du bist der besitzer.

Sag deinem "Kumpel", er soll vielleicht besser den Job wechseln, denn mit solchen Aussagen belegt er nur selbst, dass er wenig bis gar keine Ahnung von selbigem sowie von rechtlichen Begrifflichkeiten hat...

am 3. Februar 2012 um 21:30

bist du anwalt ? wenn ja dann will ich mal ne begründung haben wieso die polizei nicht für diebstahl oder unterschlagung zuständig ist und es ist diebstahl bzw. unterschlagung mein lieber wenn jemand einfach dinge dem rechten eigentümer nicht zurückgibt. anschließend kann der autoverkäufer zu seinem anwalt laufen und das geld versuchen einzuklagen.

gruß christian

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

dann will ich mal ne begründung haben wieso die polizei nicht für diebstahl oder unterschlagung zuständig ist und es ist diebstahl bzw. unterschlagung

Es ist schon mal kein Diebstahl, da der TE dem Händler die Papiere freiwillig übergeben hat, somit fehlt schon mal ein Tatbestandsmerkmal des Diebstahls. Ob es Unterschlagung ist, kann weder dein "Kumpel" noch du noch sonst jemand hier beurteilen, da niemand die Umstände und den genauen Wortlaut des Vertrags kennt und ob dem Händler nicht irgendein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem TE zusteht. Somit ist die Polizei in diesem Fall nicht zuständig, sondern ein ordentliches Zivilgericht. Wenn überhaupt, dann ist die Polizei für eine Anzeigenaufnahme zuständig, aber niemals für irgendwelche Entscheidungen (hatte ich aber oben schon mal genau so geschrieben). Sollte dein "Kumpel" übrigens aber alles wissen, ist alles in der Ausbildung im ersten Jahr Pflichtstoff...

am 4. Februar 2012 um 17:18

jetzt pass mal auf. wenn ich mein auto wieder mit nach hause nehmen will dann ist das mein gutes recht und dazu gehören auch die fahrzeugpappiere denn die gehören auch mir. und da es bei strafe verboten ist ohne fahrzeugpappiere durch die gegend zu fahren rufe ich die polizei damit die die pappiere für mich bei dem händler holen bzw die herausgabe fordern. ich wäre ja mal gespannt wie du als polizist bei einem ladendiebstahl handeln würdest. nach deiner aussage könnte sich der dieb die ware behalten und dann durch eine gerichtsverhandlung müsste er die ware eventuell wieder abgeben sobald zweifelsfrei bewiesen wäre,das die ware gestohlen wurde. der einzige unterschied zwischen den beiden sachverhalten besteht darin,das er die pappiere ihm im guten glauben überreicht hat und der dieb sich halt die ware selbst genommen hat. verstehst du die logik. er darf garnicht den hof mit dem auto verlassen ohne seine ihm gehörigen pappieren. die pappiere sind sein eigentum das ist der tatbestand und die sind ihm auch unverzüglich auszuhändigen. all das andere rechtliche und vertragliche können die beiden per rechtsanwalt oder duell oder was auch immer klären. aber die pappiere sind ihm unverzüglich zurückzugeben fertig. und das muss die polizei als ausführendes organ bewerkstelligen. denn ohne diese pappiere darf er das auto nicht in seiner dafür vorgesehenen eigenschaft auf öffentlichem gelände bewegen.

gruß christian

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

jetzt pass mal auf. wenn ich mein auto wieder mit nach hause nehmen will dann ist das mein gutes recht und dazu gehören auch die fahrzeugpappiere denn die gehören auch mir.

Meinst auch nur du...Stichwort Zurückbehaltungsrecht, bereits erwähnt. Kennst du nicht...

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

und da es bei strafe verboten ist ohne fahrzeugpappiere durch die gegend zu fahren rufe ich die polizei damit die die pappiere für mich bei dem händler holen bzw die herausgabe fordern.

Jaja...glaub was du willst, Realität, Recht und Gesetz sehen aber anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

ich wäre ja mal gespannt wie du als polizist bei einem ladendiebstahl handeln würdest. nach deiner aussage könnte sich der dieb die ware behalten und dann durch eine gerichtsverhandlung müsste er die ware eventuell wieder abgeben sobald zweifelsfrei bewiesen wäre,das die ware gestohlen wurde.

Vollkommen anderer Sachverhalt, vollkommen unpassendes Beispiel, mithin total falsche Schlüsse...

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

der einzige unterschied zwischen den beiden sachverhalten besteht darin,das er die pappiere ihm im guten glauben überreicht hat und der dieb sich halt die ware selbst genommen hat.

"Im guten Glauben" ist schon wieder ein rechtlicher Begriff, von dem du keine Ahnung hast...

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

verstehst du die logik

Nein, da nicht vorhanden...

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

die pappiere sind sein eigentum das ist der tatbestand und die sind ihm auch unverzüglich auszuhändigen.

Ich wiederhole mich: Zurückbehaltungsrecht...

Zitat:

Original geschrieben von cskomudek

aber die pappiere sind ihm unverzüglich zurückzugeben fertig. und das muss die polizei als ausführendes organ bewerkstelligen.

Nein...aber warum, verstehst du halt nicht...

Du hast halt keine Ahnung von juristischen Begrifflichkeiten, das macht aber auch nichts, es kann ja nicht jeder alles wissen. Nur solltest du mit deinem nicht vorhandenen juristischen Wissen vielleicht hier keine juristischen Ratschläge geben wollen...ansonsten bin ich dann glaube ich raus hier, denn es macht keinen Sinn, wenn nicht alle Diskussionsteilnehmer alles erfassen...

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 20:22

Leute regt euch nicht auf.Ich war gestern beim RA,er sagt wir müssen rechtlich Zeit geben das er die unterlagen raus gibt.wenn er das nicht macht und diese Zeit abgelaufen ist dann müssen wir auf Herausgabe und Schäden Ersatz klagen.ich habe Glück das ich diesen Vertrag gemacht habe wo drin steht das ich nur beim Verkauf Provision zahlen muss.Das ist eine klare Sache sagt RA Gewinn Chance 100%.ich danke euch allen noch mal.

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