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Gutgläubiges Missgeschick beim Autokauf- Rechtliche Konsequenzen?

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 21:51

Hallo zusammen,

ich habe leider einen Fehler begangen und muss nun überlegen, wie ich das ganze retten kann.

Folgendes:

Habe ein Auto gekauft von privat. Kaufvertrag abgeschlossen und Geld übergeben. Habe das Auto mit Schlüsseln und Fahrzeugschein mitgenommen.

Hier kommt der Knackpunkt:

Verkäufer hat das Auto finanziert bei der Bank und wollte mit dem Geld den Kredit ablösen und den Fahrzeugbrief, der bei der Bank liegt vorbeibringen.

Nun sind zwei Monate vergangen und der Verkäufer hat imemr Ausreden, warum das nicht geklappt hat bis jetzt. Anscheinend löst die Bank Kredite nur Quartalsweise ab etc. Am Ende hat er den Kontakt abgebrochen.

Wie gehe ich nun am besten vor ?

Wie sieht es rechtlich aus ?

Ich weiß ohne Brief kein Auto kaufen .. aber ist nun passiert.

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26 Antworten

Am besten Anzeige bei der Polizei erstatten und das Taxigeld für die Rückfahrt mitnehmen.

Mir stellen sich da einige Fragen.

1. Wie weit hast Du es bis zum Wohnort des Verkäufers? Persönlicher Kontakt baut einen größeren Druck auf.

2. Hast Du dem Verkäufer bereits schriftlich eine Frist gesetzt? Das macht auf jeden Fall einen größeren Eindruck auf den Verkäufer als immer nur telefonisch nachzufragen.

3. Hast Du vom Verkäufer einen Nachweis, dass es wirklich an der Bank liegt? Ich würde mir die Kontaktdaten von der Bank geben lassen und den Verkäufer auffordern, der Bank zu gestatten, dass sie mit Dir sprechen kann. Eventuell kannst Du dann in Erfahrung bringen, ob Du eine Chance hast, das Auot zu bekommen.

Der Verdacht liegt nahe, dass der Verkäufer Dir gar nicht das Eigentum am Auto verschaffen kann. Auf jeden Fall dürfte es bereits strafrechtlich relevant sein, dass er Dir das Auto verkauft hat, obwohl es aufgrund der Finanzierung offenbar sicherungsübereignet war. Wenn es ganz schlecht für Dich läuft, stimmt noch nicht einmal dieser Teil der Geschichte und er hält Dich nur hin.

Im Ergebnis würde ich eine kurze Frist setzen innerhalb der Verkäufer Dir Beweise liefern muss, dass es wirklich nur an der Bank liegt. Parallel würde ich mit Rückabwicklung des Kaufvertrages bei gleichzeitiger Forderung der Rückzahlung des Kaufpreises drohen. Darüber hinaus würde ich ihm eine Strafanzeige ankündigen, wenn er nun nicht kurzfristig alles unternimmt, damit Du das Eigentum erhältst. Das Restrisiko, dass dem Verkäufer alles egal ist und er das Geld längst ausgegeben hat, bleibt. Aber das weißt Du bestimmt.

Das Q2/23 ist zum 30.06. abgelaufen, daher hätte selbst bei quartalsweiser Ablösung inzwischen das Ganze über die Bühne sein müssen. Es steht eher zu befürchten, dass der Verkäufer das Geld anderweitig und nicht zur Ablösung bei der Bank verwendet hat. Der Fehler war, bei einem sicherungsübereigneten Fahrzeug nicht direkt an die Bank zu bezahlen. Im schlimmsten Fall muss man den Verkäufer verklagen, aber wenn der Privatinsolvenz anmeldet, hat man ganz schlechte Karten und trotzdem keinen Fahrzeugbesitz.

Die Zulassungsbescheinigung ist kein Eigentumsnachweis

Was steht denn genau im Kaufvertrag ? Meist bestätigt der Verkäufer doch das das Fahrzeug frei von Rechten dritter ist,oder ähnliches.

Ich würde noch mal Frist von 3 Tagen setzen und dann zum Anwalt.

@Bandorelo

Wenn Du die eine oder andere Frage beantworten würdest, könntest Du mit weiteren Tipps rechnen.

Themenstarteram 10. Juli 2023 um 18:36

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 10. Juli 2023 um 09:26:57 Uhr:

Mir stellen sich da einige Fragen.

1. Wie weit hast Du es bis zum Wohnort des Verkäufers? Persönlicher Kontakt baut einen größeren Druck auf.

Zum Verkäufer sind es 150km. Das wäre das letzte Mittel der Wahl.

2. Hast Du dem Verkäufer bereits schriftlich eine Frist gesetzt? Das macht auf jeden Fall einen größeren Eindruck auf den Verkäufer als immer nur telefonisch nachzufragen.

Schriftlich noch nicht aber auch schon erwähnt damit zur Polizei zu gehen. Dann hieß wenn ich das tue, wird das Auto abgemeldet.

 

3. Hast Du vom Verkäufer einen Nachweis, dass es wirklich an der Bank liegt? Ich würde mir die Kontaktdaten von der Bank geben lassen und den Verkäufer auffordern, der Bank zu gestatten, dass sie mit Dir sprechen kann. Eventuell kannst Du dann in Erfahrung bringen, ob Du eine Chance hast, das Auot zu bekommen.

Nein kein Nachweis und er blockt komplett ab. Also weiß ich auch nicht bei welcher Bank das finanziert ist.

 

Das ist das Ding. Es kommt so rüber als wäre es ihm egal.

Themenstarteram 10. Juli 2023 um 18:40

Zitat:

 

Was steht denn genau im Kaufvertrag ? Meist bestätigt der Verkäufer doch das das Fahrzeug frei von Rechten dritter ist,oder ähnliches.

Der Kaufvertrag ist das Muster vom ADAC. Im Zusatzfeld steht, dass ich das Auto sofort ummelde sobald ich den Brief erhalten habe.

Das Zusatzfeld der Verkäufer hat den Verkaufspreis erhalten, hat er nur bei seinem Vertrag unterschrieben...

Da drängt sich mir der § 263 StGB - Betrug - auf.

So leid es mir tut, du hast dabei leider die Arschkarte gezogen.

Ich hoffe es ging um nicht zu viel (Lehr-) Geld. :-(

Polizei und Anwalt und sicherstellen, dass die Pers schon einmal richtig ist. Ansonsten hast du viele Fehler gemacht und das ist bitter.

Der ADAC-Musterkaufvertrag entält u.a. folgende Passage:

"1. Der Verkäufer garantiert:

1.1. dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes

Eigentum ist."

Wenn der Verkäufer diese Garantieerklärung mit seiner Unterschrift unter den Vertrag bestätigt hat, liegt eine arglistige Täuschung und damit auch zumindest ein Betrugsversuch vor.

Eine Strafanzeige bei der Polizei könnte dann den Verkäufer aus seiner Lethargie erwecken.

Der wird das Geld teilweise bereits anders ausgegeben haben. Lethargie kann ich mir nicht vorstellen.

Da keine Reaktion vom Verkäufer erfolgt, würde ich jetzt zu Polizei gehen. Die Drohung, dass Fahrzeug abzumelden, wie soll das gehen? Fahrzeugschein hast Du, Fahrzeugbrief die Bank. Im Moment bist Du nur Besitzer, nicht Eigentümer. Im dümmsten Fall musstDu das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und Dich mit dem Verkäufer um den Schadensersatz streiten. Wenn aber eventuell kein Geld mehr da ist, hast Du vielleicht einen Vollstreckbaren Titel, bekommst aber kein Geld zurück.

Ab zum Rechtsanwalt und eine Klärung herbeiführen! Alles andere wird in ewigen hin und her Aktionen enden.

Es könnte auch sein, dass die Behauptung, der Brief wäre bei der Bank, unwahr ist. Das ist aber alles Spekulation.

Ich würde nun auch tatsächlich Strafanzeige erstatten, wäre aber sehr skeptisch, ob der TE so an das Eigentum oder sein Geld gelangen kann.

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