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Gutachterstelle (Name möchte ich nicht nennen) PKW ausgebrannt

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 17:37

Hallo zusammen,

ich werde versuchen den Sachverhalt so kurz wie möglich zu erklären und hoffe auf gute Tipps und Ratschläge, denn wir sind ratlos.

1. Klage gegen Gebrauchtwagenhändler (Mängelbeseitigung nach Gebrauchtwagenkauf)

2. PKW nach gerichtlicher Verfügung zum Gutachter gebracht

3 PKW wird an andere Zweigstelle für weitere Tests/Werkstattprüfung und Gutachtenerstellung übergeben (darüber hat man uns nicht informiert)

4. PKW steht dort auf öffentlichem Parkplatz (Grund unbekannt)

4. PKW wird angezündet (Brandstiftung)

5. PKW war mit Kurzkennzeichen 5 Tage angemeldet (davor mehrere Monate abgemeldet)

6. keine Teil- oder Vollkaskoversicherung (weder davor noch mit Kurzkennzeichen)

7. Versicherung übernimmt den Schaden also nicht

8. Gutachterstelle übernimmt den Schaden ebenfalls nicht Versicherung lehnt ab.

9. Ratlosigkeit was sollen wir jetzt tun?

Der Wagen war zwar nicht mehr viel wert... doch letzten Endes empfinden wir das als ungerecht, denn wir haben den Wagen in die Obhut eines Gutachters übergeben, dort wird der Wagen angezündet durch einen dritten (Täter unbekannt) und niemand will den Schaden regulieren. Betriebshaftpflicht oder was auch immer muss es doch geben die solche Schäden im Sinne des Kunden reguliert?

Hilfe! Ratlos !

lg Markus

Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2014 um 20:49

Offensichtlich lässt das Ego mancher User hier eine normale Unterhaltung nicht zu... :rolleyes:

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65 Antworten
am 24. Oktober 2014 um 17:49

Zitat:

@SFG1970 [url=http://www.motor-talk.de/.../...nnen-pkw-ausgebrannt-t5095488.html?...]8. Gutachterstelle übernimmt den Schaden ebenfalls nicht Versicherung lehnt ab.

 

Welche Versicherung lehnt den Schaden genau ab und mit welcher Begründung?

Wer hat den Schaden dort gemeldet?

Zitat:

@SFG1970 [url=http://www.motor-talk.de/.../...nnen-pkw-ausgebrannt-t5095488.html?...]Betriebshaftpflicht oder was auch immer muss es doch geben die solche Schäden im Sinne des Kunden reguliert?

 

Gibt es. Nennt sich Handel und Handwerk.

Ich vermute mal, der Gutachter hat nur eine Betriebshaftpflicht. Diese wird den Schaden abgelehnt haben.

Der Gutachter bräuchte eine Handel und Handwerk Versicherung mit Teilkakso. Diese würde ihm den Schaden bezahlen.

Aber das kann euch egal sein.

Das Fahrzeug war in der Obhut des Gutachters und somit hat er die Verantwortung dafür.

Wie und ob der Gutachter versichert ist, kann euch egal sein. Wenn der solvent ist, so ist er derjenige, der den Schaden zu bezahlen hat.

 

Das ist jetzt allerdings nur meine Persönliche Meinung.

Ob ich damit genau richtig liege, weiß ich nicht. Evtl. gibts bei Gutachtern in Ihren Verträgen etc.. ausschlüsse über eine Haftung für das zu begutachtende Auto.

Wäre der Gutachter eine Werkstatt und es läge ein schriftlicher Reparaturauftrag vor, dann würde es so laufen.

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 18:02

@ LillyLyn Die Autoversicherung also unsere Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab weil eben keine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Ich sehe das auch so, dass der PKW in Obhut des Gutachters der D.x.x.x Prüfstelle war und wenn ein Dritter dort einen PKW anzündet, dann müssen die auch den Schaden regulieren. Wollen die aber nicht :-( Uns wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Versicherung der D.x.x.x Prüfstelle nicht für den Schaden aufkommt.

Ja und nun stehen wir ziemlich dumm da.

Gruß Markus

Da hilft dann wohl nur ein Anwalt. Wie hoch ist der Streitwert?

Die Fragen würde ich einem Fachanwalt übergeben- natürlich wohl die Versicherung des Gutachters oder der selbst.

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 18:28

Zitat:

@Golfinator schrieb am 24. Oktober 2014 um 20:21:31 Uhr:

Da hilft dann wohl nur ein Anwalt. Wie hoch ist der Streitwert?

Der Streitwert ist sehr gering. Der PKW hat einen Restwert von etwa. 3.000-3.500€. Leider ist das Gericht und der Gutachter als Kostenfaktor schon schmerzlich gewesen und nun das Auto noch abgebrannt.

Mein persönliches Rechtsempfinden ist da vielleicht auch ein wenig gestört. Was mich auch wundert, ist das nirgendwo in den Nachrichten was davon zu lesen war (regional). Naja mag auch daran liegen das die Polizei noch ermittelt wegen Brandstiftung.

Gruß Markus

am 24. Oktober 2014 um 19:04

Zitat:

@SFG1970 schrieb am 24. Oktober 2014 um 20:02:57 Uhr:

@

Ich sehe das auch so, dass der PKW in Obhut des Gutachters der D.x.x.x Prüfstelle war und wenn ein Dritter dort einen PKW anzündet, dann müssen die auch den Schaden regulieren. Wollen die aber nicht :-( Uns wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Versicherung der D.x.x.x Prüfstelle nicht für den Schaden aufkommt.

Ja und nun stehen wir ziemlich dumm da.

Gruß Markus

Das meine ich, mit welche Versicherung vom Gutachter lehnt den Schaden ab?

Und wer hat euch das mitgeteilt? Die Gutachter selber?

Und mit welcher Begründung lehnt die Versicherung den Schaden ab?

Wenn ich meinen Kfz Schaden meiner Hausratversicherung melde, dann lehnt diese den auch ab.

Mit der Begründung, dass sie für so einen Schaden nicht zuständig sind.

Ich vermute mal, die Gutachter haben den Schaden Ihrer normalen Betriebshaftpflicht gemeldet.

Diese ist in der Tat für so eine Art Schaden nicht zuständig und lehnt daher den Schaden völlig zurecht ab.

Das heißt aber noch lange nicht, dass es 1. keine andere Versicherung gibt/gäbe, die den Schaden regulieren würde und 2. nur weil der Gutachter nicht die richtige Versicherung abgeschlossen hat, entbindet ihn das nicht von der Schadensersatzpflicht.

Die Teilkasko einer Handel und Handwerk wäre hier die richtige Versicherung.

Diese ist allerdings recht teuer und wird daher oft nicht abgeschlossen.

Aber das darf dann nicht euer Problem sein.

Wenn es so ist, wie bei einer Werkstatt, dass der Gutachter für Fahrzeuge die in seiner Obhut sind, haften muss, so sollte das auch in eurem Falle so sein.

Mutwillige Beschädigung durch Dritte sollte auch nicht ausgeschlossen sein, denn Diebstahl wäre in der Handel und Handwerk auch mitversichert. Zudem kann es nicht sein, dass ein Fahrzeug das in der Obhut ist, auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird.

Vielleicht kann ja einer unserer Gutachter hier an Board etwas dazu sagen, welche Versicherungen diese selber haben.

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 19:11

@ LillyLyn

Das meine ich, mit welche Versicherung vom Gutachter lehnt den Schaden ab?

 

 

Das wissen wir leider noch nicht was genau das für eine Versicherung ist. Das werden wir jetzt als nächstes erfragen. Der Tipp ist auf jeden Fall sehr gut.

Danke an der Stelle.

Gruß Markus

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 24. Oktober 2014 um 19:49:28 Uhr:

Aber das kann euch egal sein.

Das Fahrzeug war in der Obhut des Gutachters und somit hat er die Verantwortung dafür.

Wie und ob der Gutachter versichert ist, kann euch egal sein. Wenn der solvent ist, so ist er derjenige, der den Schaden zu bezahlen hat.

Keine Ahnung, wo diese irrige Meinung herkommt, eine Werkstatt oder ein Gutachter müssten für jeden Schaden automatisch haften, solange sich das Fahrzeug bei ihnen befindet.

Das ist definitiv nicht der Fall!

Gemäß § 241 Abs. 2 BGB ist im Rahmen eines Vertragsverhältnisses jede Vertragspartei im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Schaden von den Rechtsgütern des anderen abzuwenden.

Hierunter fällt auch die genannte Obhutspflicht.

Ein Ersatzanspruch des TE gegen den Gutachter würde jedoch voraussetzen, dass der Schaden für die Werkstatt vorhersehbar war, denn sonst würde es an dem für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Verschulden fehlen.

Zudem müsste hier der Schaden im Rahmen des Zumutbaren durch den Gutachter auch abwendbar gewesen sein.

Dabei ist davon auszugehen, dass nicht sämtliche Fahrzeuge in einer Halle untergebracht werden können.

Es wäre hier also zunächst zu klären, ob es z.B. beim Gutacher ausreichend Platz zum Unterstellen des Fahrzeuges gegeben hat und dies dennoch unterlassen wurde.

Eine Garantiehaftung der Werkstatt oder eines Gutachters für alle denkbaren Schäden an den übergebenen Fahrzeugen besteht jedoch nicht.

 

Ich sehe im konkreten Fall nach Angaben des TE derzeit gar keine Haftung des Gutachters und somit erfolgte die Ablehnung der Versicherung an den TE in meinen Augen auch zu Recht.

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 19:32

@ twelferider Herzlichen Dank für Deine Antwort.

Schön einen anderen Blickpunkt auf den Sachverhalt zu bekommen. Eine ziemlich unangenehme Situation auf jeden Fall.

Aus persönlicher Sicht würde ich das als Gutachterprüfstelle über meine Versicherung abwickeln. Leider ist das halt nur mein Rechtsempfinden.

Gruß Markus

am 24. Oktober 2014 um 19:48

Zitat:

@SFG1970 [url=http://www.motor-talk.de/.../...nnen-pkw-ausgebrannt-t5095488.html?...]

2. PKW nach gerichtlicher Verfügung zum Gutachter gebracht

3 PKW wird an andere Zweigstelle für weitere Tests/Werkstattprüfung und Gutachtenerstellung übergeben (darüber hat man uns nicht informiert)

4. PKW steht dort auf öffentlichem Parkplatz (Grund unbekannt)

 

Ich bin der Meinung, dass die Obhutspflicht verletzt wurde, da dem Kunden dieser Umstand nicht bekannt war.

Das Fahrzeug wurde ohne seine Kenntnis zu einer anderen Zweigstelle verlegt.

@ TE

Klär erst mal ab, welche Versicherung vom Gutachter denn überhaupt den Schaden abgelehnt hat und mit welcher Begründung.

Dann kann man weiter sehen.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 24. Oktober 2014 um 21:48:13 Uhr:

Das Fahrzeug wurde ohne seine Kenntnis zu einer anderen Zweigstelle verlegt.

Und worin genau liegt das haftungsbegründende Verschulden (Verletzung der Obhutspflicht) allein in dem Umstand, dass das Fahrzeug in eine andere Zweigstelle verbracht wurde?

Ich schließe mich twelferiders Ausführungen vollständig an.

Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt im Rahmen eines Werkvertrags.

Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Besteller richtet sich nach den allgmeinen Regeln im BGB.

Ob hier eine vertragliche Nebenpflicht verletzt wurde, weil das Auto nicht sachgerecht verwahrt wurde, ist im Einzelfall zu klären. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn es einen abgeschlossenen Hof für die Kundenfahrzeuge gab und das Fahrzeug des TE wurde als einziges außerhalb des Hofs abgestellt.

Eine pauschale Haftung des Gutachters besteht jedenfalls nicht.

am 24. Oktober 2014 um 20:08

Nein.

Die Begründet sich meiner Meinung nach daraus, dass das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz befand und dies dem Kunden nicht bekannt war und auch der Gutachter keine Versicherung dafür abgeschlossen hat.

Das sieht zumindest die Broschüre der Kfz Innung München auch so.

Siehe Absatz 7

http://www.google.de/url?...

Aber darum gehts hier im Moment noch gar nicht.

Ich denke kaum, dass es die Handel und Handwerk mit der Begründung war, es wäre keine Obhutspflichtsverletztung eingetreten, war.

Also erst mal klären, welche Versicherung mit welcher Begründung ablehnt. Dann kann man weiter schauen. Bevor wir das nicht wissen, kann viel geraten werden.

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 20:13

Wir werden Morgen versuchen mehr herauszufinden. Wann genau abgebrannt, wo genau, gibt es Zeugen, welche Versicherung genau lehnt ab usw......... ich halte Euch auf dem Laufenden.

 

Gruß Markus

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