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Gutachter oder Kostenvoranschlag bei meinem Schaden

Themenstarteram 9. November 2018 um 10:40

Hallo Leute,

Letzte Woche hatte ich einen Verkehrsunfall.

Unfallgegner ist über rot gefahren und mir in die Beifahrerseite geknallt (Kotflügel vorne ist verkratzt und verbeult, Stoßstange vorne ist hinüber, Radkappe vorne rechts verkratzt und Motorhaube verzogen, Spur muss eingestellt werden).

Er und seine Frau behaupten natürlich grün gehabt zu haben, zum Glück haben zwei Zeugen angehalten die gesehen haben das ich grün hatte. Die Polizei hat es jetzt erstmal als "unklare" Schuldfrage aufgenommen.

Meine Versicherung hat mir empfohlen in den Fragebogen den ich von der gegnerischen Versicherung bekommen habe zu vermerken das ich mir rechtlichen Beistand nehmen und in Rechnung stellen werde falls die Schuldfrage nicht klag geklärt wird (natürlich zu meinen Gunsten).

Vorab, ich will den Schaden nicht reparieren lassen da es für mich immer nur ein Hunde- bzw Arbeitswegfahrzeug war, hauptsache es fährt!

Aber natürlich will ich (wie wahrscheinlich jeder) so viel Gewinn wie möglich aus der Sache schlagen, auch weil der Wagen so quasi unverkäuflich ist.

Twingo BJ 99, 145000km, noch 18 Monate TÜV, technisch wurde viel dran gemacht, hatte damals 1200€ bezahlt.

Was lohnt sich in euren Augen mehr, Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 10. November 2018 um 11:04:49 Uhr:

was soll ein dellenonkel auch anderes schreiben, der oft auch nur am tropf von werkstatt und anwalt hängt..

und was soll eine Personalnummer bei der Versicherung anderes schreiben, die eigentlich nichts zu melden hat, außer Zahlungen anzuweisen.

Du bist echt eine arme Wurst.

Trau dich doch einfach und mach was aus deinem Leben. Kannst dich doch auch selbständig machen und richtig Geld verdienen. Dann vergeht dir auch der Sozialneid. Aber an irgend etwas wird`s bei dir schon fehlen, da bin ich mir sicher.........:)

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49 Antworten
am 9. November 2018 um 18:07

Der Unfallgegner behauptet aber Vorfahrt und Grün gehabt zu haben... da steht erstmal Streit um die Schuldfrage ins Haus

wenn da 2 Zeuge sind, dann kann nichts schief laufen. Die Ehefrau vom Gegner zählt nicht als Zeuge.

am 9. November 2018 um 20:25

Dachte ich auch mal,nacher wurde 50/50 reguliert.

Schon mal miterlebt wie ein richtiger Anwalt so einen Zeugen auseinander nimmt ,da rennste heulend aus dem Gericht.

B 19

Mein Gutachter hat mich bei meinen beiden Unfällen eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen. Danach hatte ich nix mehr mit den Kosten zu tun.

Das bedeutete , er holt sich sein Geld direkt von der gegnerischen Versicherung.

Nur wenn die sich zurecht weigert würde er bei mir vorstellig werden.

Allerdings schien in m.Fällen die Schuldfrage doch noch zweifelsfreier beim Gegner zu liegen als bei Dir.

einfach mal mit der Versicherung kommunizieren, beide Zeugen angeben, dass ist schon mal gut. Gutachten mit Versicherung abklären. Die übernehmen auch bei unklarer Schuldfrage die Kosten, wenn es im Vorfeld abgesprochen wird.

 

Themenstarteram 10. November 2018 um 7:14

Habe gestern noch mit einem Anwalt kommuniziert und alles weitergeleitet.

Er sagte auch das man als „normalperson“ zu 90% nie das bei einer Versicherung rausholt wie wenn man rechtlichen Beistand bzw jemand mit Ahnung von der Materie dabei hat.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Zitat:

@DaniellSan86 schrieb am 10. November 2018 um 08:14:37 Uhr:

Habe gestern noch mit einem Anwalt kommuniziert und alles weitergeleitet.

Er sagte auch das man als „normalperson“ zu 90% nie das bei einer Versicherung rausholt wie wenn man rechtlichen Beistand bzw jemand mit Ahnung von der Materie dabei hat.

Ich halte euch auf dem laufenden.

was soll ein anwalt auch anderes sagen, wenn er das mandat bekommen möchte?

was soll ein Versicherungsmitarbeiter auch anderes schreiben, wenn er das gern verhindern möchte?

was soll ein dellenonkel auch anderes schreiben, der oft auch nur am tropf von werkstatt und anwalt hängt..

Diesen Tipp bekommst Du von jedem Gutachter oder Werkstattmitarbeiter.

Und es ist auch etwas dran. Bei den letzten beiden Schäden hat die gegnerische Versicherung jeweils etwas kürzen wollen, mit Anwalt wurde anstandslos voll bezahlt.

 

Zitat:

@beachi schrieb am 10. November 2018 um 10:43:10 Uhr:

Zitat:

@DaniellSan86 schrieb am 10. November 2018 um 08:14:37 Uhr:

Habe gestern noch mit einem Anwalt kommuniziert und alles weitergeleitet.

Er sagte auch das man als „normalperson“ zu 90% nie das bei einer Versicherung rausholt wie wenn man rechtlichen Beistand bzw jemand mit Ahnung von der Materie dabei hat.

Ich halte euch auf dem laufenden.

was soll ein anwalt auch anderes sagen, wenn er das mandat bekommen möchte?

Zitat:

@beachi schrieb am 10. November 2018 um 11:04:49 Uhr:

was soll ein dellenonkel auch anderes schreiben, der oft auch nur am tropf von werkstatt und anwalt hängt..

und was soll eine Personalnummer bei der Versicherung anderes schreiben, die eigentlich nichts zu melden hat, außer Zahlungen anzuweisen.

Du bist echt eine arme Wurst.

Trau dich doch einfach und mach was aus deinem Leben. Kannst dich doch auch selbständig machen und richtig Geld verdienen. Dann vergeht dir auch der Sozialneid. Aber an irgend etwas wird`s bei dir schon fehlen, da bin ich mir sicher.........:)

betroffen hunde bellen, hier mal wieder am lautesten. u made my day :)

Zitat:

@DaniellSan86 schrieb am 9. November 2018 um 13:46:30 Uhr:

Wollte die Verkehrsrechtsschutz grad abschließen, aufgrund meiner angegebenen Daten ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich.

Sei froh dass da jemand für dich mitgedacht hat.

36 x 20,50 sind ca. 750 EUR und somit mehr als der anzunehmende Zahlbetrag der Versicherung auch für den Fall das die Haftung 100:00 zu deinen Gunsten ausfällt.

Unschöner Satz: Geerade wenn man wenig hat (ALG2) sollte man sein Geld nicht vollkommen sinnfrei aus dem Fenster werfen, und schon 3 x nicht in das Fenster von Versicherungen hinein. Auch nicht wenn das den ein oder anderen (anwesenden) Versicherunsgmitarbeiter freuen würde.

 

Zum andern kann:

Aber natürlich will ich (wie wahrscheinlich jeder) so viel Gewinn wie möglich aus der Sache schlagen

auch böse nach hinten losgehen. Insbesondere dann wenn man z.B. vorhandene Vorschäden verschweigt. Oder die Haftung vielleicht doch nicht 100 : 0 verteilt wird. Oder ...

Wie wäre es mit "Ich möchte den Schadensersatz, der mir nach Lage der Dinge zusteht und dem tatsächlichen Schaden entspricht"

Lass dich dazu von deinem Anwalt beraten und dampfe deine Erwartungen bei einem 99er Twingo mit 145 TKM und sicher nicht frei von Vorschäden auf ein vernünftiges Maß ein.

beachi, nimm dich mal etwas zurück. Dein Beitrag zum sogenannten dellenonkel ist sachlich unzutreffend. Am besten lebt es sich im Weihnachtsgeschäft. :)

Schon erstaunlich welcher Aufwand hier getrieben werden soll wegen so einer alten Karre: Gutachten, Anwalt, Rechtsschutzversicherung.

 

Leute, lasst die Kirche mal im Dorf. Da gibt’s ein paar Hunderter und das wars. Das lohnt doch den ganzen Stress überhaupt nicht.

 

Ich würd erst mal sehen was die Versicherung freiwillig zahlt und dann schauen..

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