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Grundstuecksausfahrten und Gehwege: Haben Fussgaenger Vorrang?

Themenstarteram 7. November 2010 um 22:39

Hi,

war der Meinung dass Fussgaenger auf Gehwegen vorzulassen sind wenn ein Fahrzeug ein Grundstueck oder einen beschrankten Parkplatz ueber den Gehweg verlaesst (Kante abgesenkt).

Finde darueber aber nichts in der STVO. Da steht nur dass besondere Sorgfalt anzuwenden ist. Gesetzt den Fall, der Fussgaenger ist noch 2m weg, also darf der PKW bis zur Fahrbahn vorfahren und dann den Fussgaenger blockieren, wenn die weitere Situation kein Auffahren auf die Strasse zulaesst?

Hier aus der STVO

Zitat:

 

§10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Gruss

Joe

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Bricht sich der Autofahrer einen Zacken aus der Krone, wenn er kurz wartet, um den Fußgänger vorbei zu lassen?

Du hast zum 100000. mal wieder eine Antwort nicht richtig gelesen!

Der Autofahrer hat aber schon drei Fußgänger vorbei gelassen - freundlich

wie er ist, aber irgendwann muss er ja mal aus dieser Ausfahrt und wenn dann

noch ein Vertreter des Fußvolkes auftaucht, kann der doch locker mal

kurz warten bis der PKW im fließenden Verkehr verschwunden ist!

Da Du immer gegen an gehst und immer meckerst, werde

ich persönlich Dich endlich ausknipsen.

Ein hoch auf diese nützliche Funktion - ich kann diesen Stuss nicht mehr sehen.

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31 Antworten
Themenstarteram 8. November 2010 um 11:47

Hi Andreas,

jeder ist mal Fussgaenger, und du meinst, dann ist man automatisch Ruepel?

Nee, so ist das nicht :D

Gruss

Joe

am 8. November 2010 um 11:55

Es wird ja wohl nicht so schwierig sein sich mit den Fußgängern zu einigen! Wenn Ihr damit schon ein Problem habt, war macht Ihr dann erst in wirklich schwierigen Situationen?

Themenstarteram 8. November 2010 um 12:35

Einigen koennte zum Beispiel so aussehen, dass der Fussgaenger mit der flachen Hand dem (warum auch immer) wegschauenden Autofahrer auf die Motorhaube schlaegt, damit der ihm mal Aufmerksamkeit schenkt. Andernfalls wird man vielleicht so ueber den Haufen gefahren, wenn man vor dem Auto weiterlaeuft und der Autofahrer meint, er koennte jetzt mal.

Wer will schon eine Gefahr riskieren, wenn man vorher kommunizieren kann :P

Gruss

Joe

Mal abgesehen davon, daß vernünftige erwachsene Menschen in einer solchen Situation sich immer einigen und wenn nicht, dann eben zurückstecken, hat das ganze durchaus eine juristische Seite. Die steckt in der Formulierung "kein Anderer [..] mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." in § 1 (2) StVO. Klartext: Un(!)vermeidliche Behinderungen sind keine Regelwidrigkeit.

Konkret: Ich fahre aus einer unübersichtlichen Ausfahrt raus und muß dazu einen Radweg und/oder Fußweg überqueren. Dazu muß ich mich erstens soweit vorsichtig vortasten, daß ich Fußgänger/Radfahrer, die ich sehen kann, vorbeilasse. Tue ich das nicht, wäre es eine vermeidbare Behinderung. Kann ich aber den Fuß-/Radweg überqueren und muß aber jetzt z. B. noch einmal verkehrsbedingt warten, bevor ich auf die Straße ausfahren kann, und blockiere dadurch weitere, zwischenzeitlich dazukommende Fußgänger/Radfahrer, so ist das eine unvermeidbare Behinderung, und die haben die Betroffenen hinzunehmen. Ich bin weder verpflichtet, mich unter Verletzung von Verkehrsregeln auf die Straße zu quetschen, selbst wenn ein Kampfradler von links kommt und wie wild klingelt, noch bin ich verpflichtet, etwa wieder in die Ausfahrt zurückzustoßen, um ihm Platz zu machen.

Es sei denn, wohlbermerkt, es ist z. B. auf der Straße jetzt plötzlich komplett Stau, und ich komme absehbar eh nicht raus. Dann natürlich vorsichtig zurück (aber vorher in den Rückspiegel gucken!).

am 8. November 2010 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

es dürfte doch mittlerweile jedem bekannt sein, das fußgänger und radfahrer einen freifahrtschein für rüpelhaftes benehmen im straßenverkehr haben....

egal wie assozial die sich verhalten, als autofahrer hat man quasi automatisch schuld sobald es kracht.....egal ob da nun einer oder hundert fußgänger vor einem die straße überqueren.....insofern kann ich nicht nachvollziehen, das man sich über die eingangsfrage überhaupt gedanken machen kann.

Komisch, daß sowohl ich, als auch viele andere, täglich mit dem Auto auf der Straße unterwegs sind, ohne dabei mit Radfahrern und Fußgängern in Konflikt zu geraten. Weder rübelhaftes noch asoziales Verhalten der genannten Gruppen ist dabei besonders auffällig. Der Verdacht drängt sich daher auf, wer häufig entsprechende Konfliksituationen erlebt, wohl selbst nicht ganz von diesem Verhalten frei ist. Hier ist also dringend eine Überprüfung eigener Verhaltendmuster angeraten.

Und natürlich hat man automatisch "Schuld":D:rolleyes: wenn man einen Fußgänger plattfährt - also läßt man das ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Komisch, daß sowohl ich, als auch viele andere, täglich mit dem Auto auf der Straße unterwegs sind, ohne dabei mit Radfahrern und Fußgängern in Konflikt zu geraten. Weder rübelhaftes noch asoziales Verhalten der genannten Gruppen ist dabei besonders auffällig. Der Verdacht drängt sich daher auf, wer häufig entsprechende Konfliksituationen erlebt, wohl selbst nicht ganz von diesem Verhalten frei ist. Hier ist also dringend eine Überprüfung eigener Verhaltendmuster angeraten.

Und natürlich hat man automatisch "Schuld":D:rolleyes: wenn man einen Fußgänger plattfährt - also läßt man das ganz einfach.

Hat aber auch viel mit Glück zu tun :) habe ich auch ne weile lang gedacht, bis mir in einer Woche 3 mal beim Rechts vor Links durch Fahrradfahrer ziemlich hart (mit Vollbremsung) die Vorfahrt genommen worden ist, und die Woche drauf einer bei Rot aus einer Kreuzung geschossen kam

Dieses Thema mit den Fußgängern, welche die Fahrbahn kreuzen, ist übrigens Thema in den Fahrschulen. Zumindest bei den 3 Fahrschulen, welche ich besucht habe, war das so (habe 3 FS Klassen gemacht: die alte 3, C und D1).

Erstmal grundsätzlich, damit die Rätselraterei, wo steht das mit dem Vorrang geschrieben, etwas klarer wird: Auch der Fußweg gehört zur Straße (Korrektur. Vorher stand Fahrbahn). Das wo die Kraftfahrzeuge fahren nennt sich Fahrstreifen. Die Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Auch für Fußgänger und Rollstuhlfahrer.

Beliebtes Beispiel dass immer in den Fahrschulen kommt:

Du fährst auf einer Vorfahrtberechtigten Straße mit Gehweg und willst nach rechts in eine Seitenstraße abbiegen. Rechts von dir läuft ein Fußgänger, welcher geradeaus die Kreuzung überqueren will. Da ihr beide durch die Verkehrsregelung gleichberechtigt seid, gilt rechts vor links: Der Fußgänger hat Vorrang.

Ich weiß. Hält sich keiner Dran. Deshalb legen Fahrlehrer meist beim Erwerb zusätzlicher Fahrerlaubnisklassen viel Wert darauf, dieses Fehlverhalten zumindest für die folgende Prüfung in den Griff zu bekommen, da i.d.R. bei Missachtung davon die Fahrprüfung nicht bestanden ist.

Bei Thema des TE ergibt sich die Situation aus dem oben erläuterten Grundsatz.

am 9. November 2010 um 10:37

Ist doch ganz einfach, Jeder der sich in Richtung der Vorfahrtsstrasse bewegt ist vorfahrts berechtigt.

Ausnahmen Fahrradfahrer die absichtlich den Fahrradweg falschrum benutzen oder sogar den geh weg.

Themenstarteram 9. November 2010 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Finn79

Ist doch ganz einfach, Jeder der sich in Richtung der Vorfahrtsstrasse bewegt ist vorfahrts berechtigt.

Das stimmt so ueberhaupt nicht. An einer Vorfahrtsstrasse kann man das eben nicht festmachen.

2 Beispiele

1.Fall

Wenn die Vorfahrtstrasse abbiegt, muss man die Fussgaenger da durchlassen, auch wenn man die

Vorfahrtsstrasse nicht verlaesst.

2.Fall

Umgedreht muessen Fussgaenger warten wenn ein PKW aus einer nicht vorfahrtsberechtigten

Strasse (Nebenstrasse) nicht abbiegt.

 

Also wenn ich die Defizite hier sehe, wundert es mich ueberhaupt nicht, dass es immer wieder

Missverstaendnisse mit Fussgaengern gibt.

 

Gruss

Joe

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

Du fährst auf einer Vorfahrtberechtigten Straße mit Gehweg und willst nach rechts in eine Seitenstraße abbiegen. Rechts von dir läuft ein Fußgänger, welcher geradeaus die Kreuzung überqueren will. Da ihr beide durch die Verkehrsregelung gleichberechtigt seid, gilt rechts vor links: Der Fußgänger hat Vorrang.

Der Schluß ist richtig, aber die Begründung falsch. Die Pflicht, Radfahrern und Fußgängern beim Abbiegen an solchen Stellen Vorrang zu gewähren, ergibt sich aus § 9 (3) StVO.

Ebenso stimmt aber leider, daß eine erhebliche Anzahl Kraftfahrer genau das nicht weiß, vielmehr wissen sie es vielleicht noch bei Radfahrern, aber Fußgänger werden nicht beachtet. Ich habe bei mir vorm Haus eine Kreuzung und könnte jeden Tag die schönsten Statistiken zu diesem Sachverhalt aufstellen (wenn ich nix anderes zu tun hätte).

Fußgänger sind schon was. Manche sind sogar was ganz besonderes. Vor allem die Oma die da ihrem Hund erzählt hat, was ich doch für ein böser böser Mensch bin.

 

Dabei bin ich nur den Hänger rückwärts den Waldweg rauf (für Anlieger frei) um etwas aufzuladen. Dabei ist mir kurzzeitig ein Reifen durchgedreht und hat eine 50cm "lange" Spur hinterlassen.

 

Das fand die Frau schlimm, dass ich den schönen Waldwegboden ruiniert habe und noch dazu ihr im Weg stand. Der arme Hund musste sich das alles anhören. Auf meine Frage, ob ihr Hund schonmal geantwortet hat, bekam ich nur zu hören, dass ich still sein soll.

 

Danach ging es wieder mit dem Hund weiter.

 

 

Im übrigen hat auch ein Fußgänger nur so schnell zu laufen, dass er innerhalb der von ihm einsehbaren Strecke sicher zum Stehen kommen kann. :D

Bisher sind Fußgänger (bzw. ich selbst als Fußgänger) dann immer einfach hinter dem Auto herumgegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

Du fährst auf einer Vorfahrtberechtigten Straße mit Gehweg und willst nach rechts in eine Seitenstraße abbiegen. Rechts von dir läuft ein Fußgänger, welcher geradeaus die Kreuzung überqueren will. Da ihr beide durch die Verkehrsregelung gleichberechtigt seid, gilt rechts vor links: Der Fußgänger hat Vorrang.

Der Schluß ist richtig, aber die Begründung falsch. Die Pflicht, Radfahrern und Fußgängern beim Abbiegen an solchen Stellen Vorrang zu gewähren, ergibt sich aus § 9 (3) StVO.

Interessant. Auch Dozenten haben nicht immer Recht :) Von dem kam das mit dem Rechts vor Links.

Wie ich nun festgestellt habe, sind wir allerdings, ausgelöst durch mich, vom Thema abgeglitten. Hatte den Ausgangspost im falschen Blickwinkel betrachtet.

In diesem Urteil habe ich einen Hinweis auf des Rätsels Lösung um den §10 StVO gefunden:

"Nach dem Schutzzweck dieser Vorschrift hat derjenige, der aus dem ruhenden Verkehr anfährt, auf ein Vorrecht des übrigen Verkehrs zu achten (Geigel/Zieres, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kapitel 27 Rn. 310)"

Die allgemeine Wartepflicht steht also nicht explizit drin, sondern wird als der Schutzzweck dieser Vorschrift hineininterpretiert oder hat jemand was besseres zu bieten?

PS: Jetzt ist mir auch klar, warum der "verkehrsberuhigte Bereich" diesen Namen bekommen hat.

Themenstarteram 9. November 2010 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

In diesem Urteil habe ich einen Hinweis auf des Rätsels Lösung um den §10 StVO gefunden:

"Nach dem Schutzzweck dieser Vorschrift hat derjenige, der aus dem ruhenden Verkehr anfährt, auf ein Vorrecht des übrigen Verkehrs zu achten (Geigel/Zieres, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kapitel 27 Rn. 310)"

Die allgemeine Wartepflicht steht also nicht explizit drin, sondern wird als der Schutzzweck dieser Vorschrift hineininterpretiert oder hat jemand was besseres zu bieten?

PS: Jetzt ist mir auch klar, warum der "verkehrsberuhigte Bereich" diesen Namen bekommen hat.

Danke, das klingt doch nach zumindest nach rechtlicher Handhabe.

Gruss

Joe

am 9. November 2010 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Da der Fußgänger für mich der "schwächere" VT ist, räume ich ihm generell den Vorrang ein, meist deutlich per Handzeichen.

Du gibst also Verkehrsteilnehmern, wo du nicht davon ausgehen kannst, das diese für den Straßenverkehr ausgebildet sind, Handzeichen?

Würde ich nicht tun, da diese evt. nicht wissen, was diese bedeuten. Nämlich, dass du (und nur du) ihn durch lässt. Rennt der Fußgänger dann jemand anderem vor das Auto....

.... dann macht es Aua und er wird einen bleibenden Lerneffekt haben.

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