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grüne Feinstaubplakette anbringen?

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 11:30

Hallo,

eigentlich bin ich gehen diese Plaketten aber da ich bald 2 Tage nach Berlin fahre leg ich mir lieber eine zu.

Nun die Frage, ich habe irgendwo gelesen es gibt selbstklebende Folien die man imemr wieder ab und ran machen kann. So etwas würde ich gern nutzen um die Plakette bei nichtsgebrauch ins Handschuhfach zu legen.

Doch ich weiß nichtmehr wo ich das gelesen habe bzw. wo es diese Folien gibt.

Oder habt ihr vllt eine andere Idee?

Vllt einfach Tesa Film?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von T-Bone90

Oder habt ihr vllt eine andere Idee?

im preis der plaketten ist inbegriffen, das diese selbstklebend sind...d.h. du benötigst weder tesa noch irgendwelche folien... :D

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am 5. Oktober 2011 um 17:55

Meine Plakette liegt bei mir im Handschuhfach. Wenn ich mal in ner Umweltzone fahren sollte, wird diese provisorisch irgendwie rangemacht.

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Biste dir da sicher?

Ich weiß ja nicht aber ich denke nicht das nur das Ordnungsamt die Strafe verteilen darf.

Klick ;)

Die ganze Verordnung ist eine Frace und unwirksam, wer zahlt ist schön doof. Einmal mit dem ANwalt gewedelt und du bis raus aus der Sache. Ging mir in Bonn und FFM so, einmal wollten die was, seitdem meckert keiner mehr. Köln, Düsseldorf und Berlin wollte noch nie was...

 

Übrigens darf die Plakette laut Anbringungsverordnung nur im Randbereich rechts und links unten angebracht werden. Hinter dem Spiegel und hinter dem Tönstreifen oben ist die Anbringung verboten.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Falls ein Polizist mal ein Problem damit haben sollte,

Garantiert wird damit kein Polizist ein Problem haben, da die Polizei nicht für die Überwachung zuständig ist und auch bei fehlender Plakette nix sagen darf...

Wieso darf ein Polizist dazu nichts "sagen"? Bist Du Dir da sicher?

Bei uns habe ich schon manchen Polizisten gesehen, der einen Zettel an falsch geparkte Fahrzeuge geheftet hat ...

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Wieso darf ein Polizist dazu nichts "sagen"? Bist Du Dir da sicher?

Bei uns habe ich schon manchen Polizisten gesehen, der einen Zettel an falsch geparkte Fahrzeuge geheftet hat ...

Siehe Link oben, die Überwachung der Plakettenpflicht obliegt dem Ordnungsamt, die dürfen dich aber nur aufschreiben, wenn du parkst, parken ohne Plakette ist aber erlaubt :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Wieso darf ein Polizist dazu nichts "sagen"? Bist Du Dir da sicher?

Bei uns habe ich schon manchen Polizisten gesehen, der einen Zettel an falsch geparkte Fahrzeuge geheftet hat ...

Siehe Link oben, die Überwachung der Plakettenpflicht obliegt dem Ordnungsamt, die dürfen dich aber nur aufschreiben, wenn du parkst, parken ohne Plakette ist aber erlaubt :confused:

Ich zitiere mal aus dem Artikel:

"Bedienstete des Ordnungsamtes nämlich dürfen wie fast überall nur den ruhenden erkehr überwachen. Fahrende Autos dagegen kann nur die Polizei kontrollieren. Die aber erklärt ebenso wie die Stuttgarter Polizei gegenüber AUTO BILD, nicht gezielt Jagd auf Plakettensünder zu machen."

 

Es steht zwar geschrieben, dass die fahrenden Autos nur die Polizei kontrollieren kann, dies schließt im Umkehrschluß aber nicht aus, dass die Polizei den ruhenden Verkehr nicht kontrollieren darf.

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Es steht zwar geschrieben, dass die fahrenden Autos nur die Polizei kontrollieren kann, dies schließt im Umkehrschluß aber nicht aus, dass die Polizei den ruhenden Verkehr nicht kontrollieren darf.

In der ADAC Zeitung und im Stern gab es einen besser formulierten, ausführlicheren Artikel, leider scheinen diese online nicht verfügbar zu sein. Auf jeden Fall haben beide "Vereine" ihren Kompetenzbereich, den sie nicht verlassen dürfen und wo der andere nicht reinpfuschen darf. Inzwischen gibt es auch einige Musterprozesse zu dem Thema, Google sollte da einiges zu Tage fördern...

 

Fakt ist, ich fahre ohne Plakette und musste noch nie was zahlen. Bei der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes nur das Wort "Anwalt" erwähnt und schon packt die den Zettel wieder ein, entschuldigt sich, wünscht nen schönen Tag und geht. Seitdem hatte ich in der Stadt nie wieder einen Zettel von denen am Auto, also muss ja was dran sein ;)

Deine Erklärung kann ich nicht ganz nachvollziehen, ist aber auch egal, ich habe die Plakette von der Niederlassung für "lau" bekommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Übrigens darf die Plakette laut Anbringungsverordnung nur im Randbereich rechts und links unten angebracht werden. Hinter dem Spiegel und hinter dem Tönstreifen oben ist die Anbringung verboten.

Link bitte.

Warum sollte hinter dem Spiegel verboten sein?

Und meinst du die tollen Beiblätter von der Innung? :)

 

 

Und die Verordnung selbst interessiert mich nicht wirklich. Dann geh ich gleich aufs Ganze.

Wenn ich ein Bußgeld bekomme ist die StVO die Grundlage. Und da wird maximal auf §3 Absatz 1 der Verordnung verwiesen.

Daher braucht man eigentlich nichtmal das Kennzeichen eintragen.

Da gehts nur um die Farben! :)

Das Kennzeichen gibts erst im Absatz 2.

Und da darauf nicht verwiesen wird...

Lücken wohin man sieht. Wer will kanns ja mal nachprüfen. Bußgeldnorm für §41 StVO prüfen (dürft ihr selber suchen) und zu Zeichen 270.1 und Zusatzzeichen zu 270.1 die Erläuterung lesen.

Und natürlich die

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)

bei Google suchen...

Und dann sagen ich hab recht oder ich habe nicht recht.

Es geht rein um den Bußgeldtatbestand und die rechtliche Grundlage. :)

am 5. Oktober 2011 um 19:27

Damit geht das ganz einfach:

http://www.clingz.com/

Plakette draufkleben. Zuschnitt etwas größer wie die Plakette lassen (Rand ca. 20 bis 30 mm). Frontscheibe putzen. Das Teil haftet dann von innen an der Scheibe und kann jederzeit abgenommen werden.

Gruß SRAM

am 6. Oktober 2011 um 5:51

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

 

Fakt ist, ich fahre ohne Plakette und musste noch nie was zahlen. Bei der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes nur das Wort "Anwalt" erwähnt und schon packt die den Zettel wieder ein, entschuldigt sich, wünscht nen schönen Tag und geht. Seitdem hatte ich in der Stadt nie wieder einen Zettel von denen am Auto, also muss ja was dran sein ;)

Ja klar und morgen ist Weihnachten. Eine Politesse darf ganz legal die Fahrzeuge aufschreiben.

Dass eine Anbringung nur jeweils rechts und links unten vorgeschrieben ist, ist ebenfalls Unsinn. Sie muss nur sichtbar auf der Frontscheibe sein.

am 6. Oktober 2011 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von T-Bone90

Hallo,

eigentlich bin ich gehen diese Plaketten aber da ich bald 2 Tage nach Berlin fahre leg ich mir lieber eine zu.

Oder habt ihr vllt eine andere Idee?

Vllt einfach Tesa Film?

Ja mach dir für die 2 Tage ein Tesakreuz, wird keinem auffallen und dann wieder ab mit dem Mist.

Ich hasse Aufkleber am Wagen auch wie die Pest, ich wohne ja in Köln, habe da allerdings ne Garage, wenn ich hingegen in der Innenstadt parke, lege ich die Plakette einfach aufs Armaturenbrett. Hat bislang noch nie einen interessiert.

Nur in Düsseldorf habe ich Mitte 2009 mal einen Bußgeldbescheid bekommen.

Woraufhin ich die Plakette mit Tesa an die Scheibe gemacht, das ganze fotografiert und ausgedruckt habe, anschließend den Wisch vom Straßenverkehrsamt aus dem hervor geht seit wann ich die Plakette habe, kopiert und beides als Anlage an den Anhörungsbogen getackert.

Auf dem Anhörungsbogen habe ich nur in ca. 15cm großen Buchstaben diagonal das Wort:

BLIND? geschrieben und abschickt…. :D

Somit hatte sich das auch erledigt

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