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GPS Blitzerwarner - wie ist die Rechtslage?

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 9:03

Hallo,

auf Navishop.de findet man ein Video wo 2 GPS Warnern die Akustisch und über Blinkzeichen den Fahrer vor einem Starrenkasten warnen.

Wie ist hier die Rechtslage?

Sind diese Geräte erlaubt oder muss ich irgendwas befürchten, wenn ich mal in eine Kontrolle komme?

was haltet ihr von solchen Geräten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo1950

Ich bedanke mich sehr für Eure Posts. Auch die vom Moderator. Es hat mir wieder einmal bewiesen, wie die Mehrzahl meiner Landsleute gestrickt ist:

- gehorsam

- obrigkeitshörig

- demütig

- jeder eigenen Meinung abhold

- total gläubig wenn es um "staatlich" verordnete Angelegenheiten geht.

Ich wollte nur kundtun, daß nach 4 Jahren die Fahrten mit meinen "Helferlein" entspannt und bar jeder "behördlichen" Einmischung waren. Und obwohl ich nach Meinung der Gegner von diesen Hilfsmitteln ein gefährlicher Fahrer bin, ist nichts passiert. Und 4 Jahre sind eine Zeitspanne, die man als Beispiel gut anführen kann.

Fahrt weiterhin über Autobahnen, die in meiner Jugend gut für über 200 waren, mit 120 in Euren PS-starken Wagen und freut Euch Eures beschnittenen Lebens.

Tschüss solang!

Irgendwie schreibst Du Unfug.

Ich halte mich zum großen teil an gewisse Vorschriften, aber nicht weil ich...

Zitat:

- gehorsam

- obrigkeitshörig

- demütig

- jeder eigenen Meinung abhold

- total gläubig wenn es um "staatlich" verordnete Angelegenheiten geht.

..bin, sondern weil ich zum größten Teil den Sinn einsehe, ich habe die Einsicht das wenn jeder machen würde was er für richtig hält, nix mehr wirklich funktionieren würde.

Desweiteren habe ich keinen Bock auf Stress und Ärger, gehe lieber den Weg des geringsten Widerstands, ist gesünder für mich.

 

Tschüß

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Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

...irgendwas sinnloses...

Sag mal Junge, aus welchem Kindergarten bist du weggelaufen? Oder sind schon wieder irgendwo Ferien?

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Sag mal Junge, aus welchem Kindergarten bist du weggelaufen? Oder sind schon wieder irgendwo Ferien?

Offenbar ist in diesem Forum der Ansatz von Höflichkeit nicht bekannt.

Falls Du, was ich bezweifle, irgendetwas zu sagen hast, dann schreibe so, dass man den Inhalt versteht. Inhaltsloses Geseibel gibt es schon genug.

Und.... was wolltest Du noch gleich von Dir geben (ROFL)

Ihr beide könnt eure Anfeindungen mal wieder etwas runter fahren! Entwerder zum Thema, oder Zurückhaltung!

Ihr könnt die rechtliche Grauzone auch ohne beleidigend zu werden, diskutieren.

MfG

Johnes

MT-Moderatorenteam

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Ihr beide könnt eure Anfeindungen mal wieder etwas runter fahren! Entwerder zum Thema, oder Zurückhaltung!

Im Grunde geht es doch um den Verursacher und nicht um die darauf folgende Antwort, oder? Ich feinde nie nich jemanden an. Ich regiere lediglich darauf.Und das ist mein gutes Recht in einem Rechtstaat. LOL

Moinsen,

wie schon beschrieben, ist das Thema immer noch eine rechtliche Grauzone, allerdings ist die Gefahr erwischt zu werden doch eher gering und somit meines Erachtens hinsichtlich des potentiellen Nutzens durchaus vertretbar.

Die Teile helfen, regelmäßige updates vorrausgestezt, recht effektiv gegen stationäre Abkassieranlagen und sind somit insbesondere für Vielfahrer interessant. Zudem warnen einíge Modelle auch vor Stellen an denen sich der mobile "Plündertrupp" regelmäßig niederlässt...

Das das Ganze allerdings keinen 100%igen Schutz bietet und den gesunden Menschenverstand ersetzt und somit ein Freibrief zum hirnlosen "rasen" ist, setze ich mal voraus!

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Moinsen,

wie schon beschrieben, ist das Thema immer noch eine rechtliche Grauzone, allerdings ist die Gefahr erwischt zu werden doch eher gering und somit meines Erachtens hinsichtlich des potentiellen Nutzens durchaus vertretbar.

Das stimmt, zumal die Navis mit Blitzerpois und der GPS Warner von obu-hamburg.de z.Zt. wohl noch nicht unter den §23, Absatz 1b fallen.

Denn dann würden auch die Blitzeransagen von den Rundfunksendern darunter fallen. Bisher ist, soweit ich weiss, noch kein Navi, bzw. GPS Warner in D-Land eingezogen worden.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Die Teile helfen, regelmäßige updates vorrausgestezt, recht effektiv gegen stationäre Abkassieranlagen und sind somit insbesondere für Vielfahrer interessant. Zudem warnen einíge Modelle auch vor Stellen an denen sich der mobile "Plündertrupp" regelmäßig niederlässt...

In der Tat! Der GPS Warner, den ich habe, kennt europaweit auch die Stellen, wo die mobilen Raubritter stehen (könnten). Und einmal mehr die Geschwindigkeit "umsonst" gecheckt, als einmal zuwenig. LOL

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Das das Ganze allerdings keinen 100%igen Schutz bietet und den gesunden Menschenverstand ersetzt und somit ein Freibrief zum hirnlosen "rasen" ist, setze ich mal voraus!

Das muss jedem Auto"führer" klar sein. Es geht hier nicht ums "Rasen" (was ist rasen per definitionem eigentlich?), sondern um zügiges Vorwärtskommen. Hier stellt sich die Frage nach dem Sinn, bzw. Unsinn der PS-starken Kfz's:

Warum baut die Automobilindustrie (zumal die bundesdeutsche) Fahrzeuge, die schon mit 1200 Kubik über 180 fahren, wenn doch der Trend bei 120 - 140 auf BAB's liegt?

Ich erinnere Zeiten (1975 - 1976) wo ich mit meinem Wagen (damals Ford 26M, 2,5 L, 125 PS) locker zwischen 160 und knapp 200 über die Rollbahn fuhr. Fährt man heute mit etwas über 140, so überholt man locker 80% der anderen Autofahrer. Da frage ich mich, ist das so gewollt? Und falls ja, warum? Denn auch bei Geschwindikeiten unter 160 kann es zu terminalen Unfällen kommen. Es liegt eben an der Ausbildung. Und die, so weiss ich von meiner Tochter, ist "heuer" total nablo.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

wie schon beschrieben, ist das Thema immer noch eine rechtliche Grauzone

Seit wann das denn? § 23 Abs. 1b der StVO sagt da ganz klar:

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Ob das "anzeigen" nun durch aktive Messung (Radarwarner) oder durch vorher gespeicherte GPS-Koordinaten erfolgt, ist dabei vollkommen unerheblich.

Wers nicht glaubt, braucht nur mal in PDA-Foren zu lesen, da wird regelmäßig darüber berichtet, dass die Dinger von der Rennleitung konfisziert werden.

Muss ich jetzt mein Radio ausbauen weil da abundzu eine Durchsage kommt durch den einen oder anderen Readio-Sender? :)

Zitat:

Original geschrieben von T081

Re: GPS Blitzerwarner - wie ist die Rechtslage?

Gesetzestext:

§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Gruß, Tobi

Zitat:

Original geschrieben von JediKnightDE

Muss ich jetzt mein Radio ausbauen weil da abundzu eine Durchsage kommt durch den einen oder anderen Radio-Sender? :)

Du bist mir mit diesem Argument ein wenig zuvor gekommen. Aber recht hast Du. Das Radio ist auch ein Gerät, was betriebsbereit Dir sagt, wose sind, die Fallen.

Warum nennt man sie in einem Rechtstaat eigentlich Fallen. Ist das nicht sehr hintervotzig??

Wird man dann vorsätzlich in eine Falle geführt? Sollte man mal drüber nachdenken. Allerdings nur die, die nicht an BILD, Merkel und die Wiedervereinigung glauben. :)

@ Touranfag: Minima non curat praetor ;)

… interessant, dass beim Thema Verkehrsüberwachung häufig sofort an Abzocken, Bevormunden und Polizeistaat gedacht wird.

Hier nehmen sich einige Leute zu wichtig. Es geht bei Verkehrsüberwachung primär nicht darum, einem Autofahrer ein paar Minuten Zeit zu nehmen oder seinen (angeblichen) Fahrspaß zu mindern. Es geht darum, dass die Allgemeinheit es nicht zulässt, wenn geistig noch nicht ausgereifte Fahrzeuglenker der Meinung sind, ihre eigenen Regeln machen zu können und dabei mal eben das Leben und/oder die Gesundheit des einen oder anderen Fußgängers, Kindes oder sonstigen Verkehrsteilnehmers in Kauf zu nehmen.

Warum besorge ich mir ein Radarwarngerät oder höre sklavisch die Radiosender, die miese Musik und Beiträge bringen aber dafür Verkehrskontrollen durchgeben? Ich will erhelblich schneller fahren als erlaubt und das geht so lange gut, bis man mich mal richtig erwischt (einschließlich Punkten, hoher Geldstrafe und Führerscheinentzug) oder (was erheblich schlimmer wäre) ich halt aufgrund überhöhter Geschwindigkeit einen Unbeteiligten über die Klinge springen lasse…. ach nein: Das passiert ja nur den doofen Anderen, die nicht Auto fahren können.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von JediKnightDE

Muss ich jetzt mein Radio ausbauen weil da abundzu eine Durchsage kommt durch den einen oder anderen Readio-Sender? :)

Nein, denn der Gesetzestext sagt ja "ein Gerät, das dafür bestimmt ist...". Dein Autoradio führst Du ja primär zur Unterhaltung mit und kannst auch nichts dafür, wenn Dir ein Radiosender mitteilt, wo eine Radarfalle steht.

Einen PDA mit GPS-Koordinaten von Radarfallen hingegen führst Du ja gezielt zu dem Zweck mit, dich vor Radarfallen warnen zu lassen, weshalb der Tatbestand bei einem solchen Gerät erfüllt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

Minima non curat praetor

Den Prätor mag es in der Tat nicht interessieren, einen Beamten der Rennleitung schon ;)

am 11. November 2009 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Es geht darum, dass die Allgemeinheit es nicht zulässt, wenn geistig noch nicht ausgereifte Fahrzeuglenker der Meinung sind, ihre eigenen Regeln machen zu können und dabei mal eben das Leben und/oder die Gesundheit des einen oder anderen Fußgängers, Kindes oder sonstigen Verkehrsteilnehmers in Kauf zu nehmen.

Naja, irgendeiner muß ja die Regeln machen. Diejenigen, die z.Z. bei uns dafür zuständig sind, die als auch für Gesundheitsreform, Rechtschreibreform, Umweltzonen und CO2-basierte Kfz-Steuern verantwortlich zeichnen, sind dafür jedenfalls denkbar ungeeignet. Da mach ich mir meine Regeln doch lieber selber...:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

...

Da mach ich mir meine Regeln doch lieber selber...:cool:

... das nennt man Anarchie;) und führt in diesem, unserem Lande über kurz (nicht lang) zu mittelschweren Problemen mit den Hütern der für dich und mich geltenden Gesetze.

Michael

PS.: Wenn du es dir zur Regel machst, 50 zu fahren, wo 60 erlaubt sind, ist das sicher kein Problem:D

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Es geht darum, dass die Allgemeinheit es nicht zulässt, wenn geistig noch nicht ausgereifte Fahrzeuglenker der Meinung sind, ihre eigenen Regeln machen zu können und dabei mal eben das Leben und/oder die Gesundheit des einen oder anderen Fußgängers, Kindes oder sonstigen Verkehrsteilnehmers in Kauf zu nehmen.

Wenn ich so ein angepasstes, unreflektiertes Zeug lese, wird mir klar, dass die BRD zu Schilda verkommt. Das obige Argument wird übrigens in abgewandelter Form dazu benutzt "Sicherheits"massnahmen in der BRD durchzusetzen. Es werden die schwächsten Glieder der Gesellschaft immer gern dafür benutzt.

Ich habe - dank guter Ausbildung - als Kind kein Problem mit dem Verkehr ;) gehabt. Ich wusste, was links und rechts war und das Autos immer die Stärkeren sind.

Ich wiederhole nochmal, dass wir alle staatlich geprüfte Autofahrer sind. Einem Richter wird ja auch nicht mittels im Gerichtssaal aufgehängter Schilder gesagt, was er zu tun und zu lassen hat. Okay, ich gebe zu, das war ein schlechtes Beispiel, das es doe ZPO und die StPO gibt, aber ich denke Ihr wisst, was ich meine:Selbstverantwortlichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Naja, irgendeiner muß ja die Regeln machen. Diejenigen, die z.Z. bei uns dafür zuständig sind, die als auch für Gesundheitsreform, Rechtschreibreform, Umweltzonen und CO2-basierte Kfz-Steuern verantwortlich zeichnen, sind dafür jedenfalls denkbar ungeeignet. Da mach ich mir meine Regeln doch lieber selber...:cool:

Hätte ich nicht besser formulieren können. Erweitert sollte man sagen, ich fahre nach dem § 1 der STVO und so schnell, wie ich es verantworten kann und wie die Strassenlage es erlaubt. Mach ich seit 40 Jahren und habe noch keinen Unfall gemacht, obwohl ich immer "zu" schnell unterwegs bin. Selbst in den USA bin ich immer schneller gefahren (dank Radarwarner), als die "zulässige" Geschwindigkeit. Ich fordere hier keinen zum Rasen auf, weil es das Wort Rasen nur in Form von landschaftlicher Bepflanzung gibt. Für den Einen sind 60 schon zu schnell, für Schumi irgendwas weit jenseits der 200. Alles klar?

Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

...

Wenn ich so ein angepasstes, unreflektiertes Zeug lese, wird mir klar, dass die BRD zu Schilda verkommt.

...

... solch coolen Sprüche zeugen von ..... fehlendem Selbstbewusstsein. Auf das Niveau, auch mal Regeln zu akzeptieren und mitzutragen, die dir nicht in den Kram passen, musst du erst noch kommen, mein Lieber.

Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

...

Für den Einen sind 60 schon zu schnell, für Schumi irgendwas weit jenseits der 200. Alles klar?

...

... ehrlich gesagt, nein. Wer war Schumi noch gleich?;) Ein Motorradrennfahrer, oder?

Michael

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