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Gewährleistung oder Garantie??

Themenstarteram 9. Mai 2011 um 6:15

Hallo Leute,

ich habe mir am 15.04.2011 ein Zafira-A mit LPG-Anlage und 1 Jahr Toyota Gebraut wagen Garantie bei einen Toyota Händler gekauft.

Schon nach der Probefahrt hatte ich die Handbremse bemängelt.

Man gesagt mir, der Wagen sei in Ordnung er sei am 12.04 erst beim TÜV gewesen.

Am 17.04 waren wie beim einen ADAC-Prüfstand dort hat man festgestellt, dass die Handbremse rechts ohne Wirkung ist.

Dieses habe ich auch sofort den Händler mitgeteilt.

Jetzt war der Wagen in der Werkstatt.

Folgendes würde alles festgestellt:

- Bremssattel hinten rechts defekt

- Abgaskrümmer defekt

- Vorschalldämpfer defekt

- Zündkerzen defekt, da falsche nicht für LPG Gas.

- LPG Gaseinblasdüsen falsch eingebaut. Müssen versetzt werden und einer der Filter muss samt Filteraufnahme erneuert werden.

Jetzt die Frage:

Gewährleitung - Kosten der Reparatur muss der Händler voll übernehmen!

oder

Garantie- dann müsste ich bedingt durch die Laufleistung 50% der Rechnung selber tragen.

Beste Antwort im Thema

Gewährleistungsfall, aber du musst dem Verkäufer / Händler wo du das Fahrzeug gekauft hast die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel geben.

Einfach wo anders die Reparaturen durchführen zu lassen und dem Verkäufer / Händler die Rechnung schicken ist bei einem Gewährleistungsfall nicht.

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Gewährleistungsfall, aber du musst dem Verkäufer / Händler wo du das Fahrzeug gekauft hast die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel geben.

Einfach wo anders die Reparaturen durchführen zu lassen und dem Verkäufer / Händler die Rechnung schicken ist bei einem Gewährleistungsfall nicht.

Themenstarteram 9. Mai 2011 um 6:54

Gut.

Hatte Ja mit dem Händler gesprochen und er sagte, ich solle in eine Werkstatt fahren.

Wenn er Reparier möchte, haben wir ein Neues Problem.

Ich habe das Auto in Sulingen gekauft, das ist ca. 360km entfernt.

am 9. Mai 2011 um 6:58

Du brauchst nicht extra die weite Strecke auf dich nehmen. Rufe beim Verkäufer an und der soll sich um die Abwicklung kümmern, entweder das Auto wird abgeholt oder in eine Vertragswerkstatt in deiner Nähe gebracht. Für die Abtretung an eine fremde Werkstatt musst du dir unbedingt eine schriftliche Bestätigung schicken lassen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007

Gut.

Hatte Ja mit dem Händler gesprochen und er sagte, ich solle in eine Werkstatt fahren.

Um hinterher Ärger aus dem Wege zu gehen, lass dir dies schriftlich zukommen, oder vor Reparaturbeginn soll die ausführende Werkstatt vom Händler eine Bestätigung der Kostenübernahme zukommen lassen.

Themenstarteram 9. Mai 2011 um 7:19

Erst mal Danke für eure Antworten.

Habe mit meiner Werkstatt das auch so vereinbar.

Sie werden jetzt erstmal Kontakt mit dem Händler auf nehmen.

Wollte nur schon mal vorab abklären wie es aussieht wenn sich der Händler stur stellt.

Und ob er durch die Vergabe einer Garantie sich von der Gewährleistung drücken kann.

Ansonsten, ich habe eine Rechtschutzvers..

Hallo BMW-Biker007,

 

Eine GARANTIE ist freiwillig - zur GEWÄHRLEISTUNG ist der Hersteller verpflichtet, die Regelungen hierzu ergeben sich aus dem BGB.

Ich habe dir zum Thema Gewährleistung und Garantie eine Ausarbeitung von einem Prof. der Fachschule für Rechtspflege NRW als PDF angehängt (ab Seite 3).

 

Viele Grüße ;)

Mich würde hier mal noch interessieren, was von dem allen als Verschleißteil deklariert wird... da sind Händler oft recht erfinderisch.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Du brauchst nicht extra die weite Strecke auf dich nehmen. Rufe beim Verkäufer an und der soll sich um die Abwicklung kümmern, entweder das Auto wird abgeholt oder in eine Vertragswerkstatt in deiner Nähe gebracht. Für die Abtretung an eine fremde Werkstatt musst du dir unbedingt eine schriftliche Bestätigung schicken lassen.

das wäre so als pauschale aussage für mich neu.

die gewährleistung gibt der ausliefernde händler. ein "recht" auf lokale reparatur bei einem anderen händler ist mir nicht bekannt.

in der praxis, da haste recht, wird es aber so gehandhabt.

bei gebrauchtwagen sprechen wir nicht von einer EU-weiten garantie wie bei einem neuwagen. die gesetzliche gewährleistung kommt nämlich nicht vom hersteller, sondern vom verkäufer.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Mich würde hier mal noch interessieren, was von dem allen als Verschleißteil deklariert wird... da sind Händler oft recht erfinderisch.

was auch immer der händler sagen mag...nach nur 48 stunden wird er damit kaum durchkommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

ein "recht" auf lokale reparatur bei einem anderen händler ist mir nicht bekannt.

Recht auf lokale Reparatur gibt es nicht, aber ein Recht auf Erstattung eventueller Transportkosten.

BGH, 08.01.2008, Az. X ZR 97/05

"Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet."

http://www.rechtslupe.de/.../...er-nacherfuellung-beim-autokauf-315358

http://www.kanzlei-raupers.de/.../

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Doppelpost

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 19:21

Erst mal Danke für Eure Ausführungen.

Werde jetzt erst mal ein langes Wochenende machen und am Dienstag bei meiner Werkstatt nachfragen ob Sie schon eine Rückmeldung von Autohändler haben.

Warten wir mal ab wie sich das alles entwickelnd.

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 19:14

So Leute,

wollte mich noch mal mit einen zwischen Ergebnis melden.

Nach dem der Verkäufer den Kostenvoranschlag erhalten hatte (ca. 1200€) hat er mich zu einer Opelwerkstatt geschickt mit den er in Kontakt steht.

In dieser Werkstatt wurde nun folgendes fest gestellt.

1. Die Handbreme hat sich selbst repariert. Es wird vermutet das sich da irgend wo was verklemmt hatte.

2. Krümmer ist entweder verzogen oder hat ein Riss.

3. Vorn recht Federbruch

4. linker Spürstangenkopf spiel rechter fängt auch an Spiel zu haben.

5. Die Löcher im Vorschalldämpfer sind nur in der Äußeren Ummantelung.

Zur Gasanlage konnte die Opelwerkstatt nichts sagen.

Bin dann noch zu einen anderen Gasumbauer gefahren.

Aussage:

Zwischen Einspritzdüse und Einlassventile sollten nur 15cm liegen und bei mir sind es über 30cm

Kosten des Umbau ca. 200€.

Dieses habe ich den Verkäufer mitgeteilt.

Werde jetzt ein Kostenvoranschlag für den Umbau der Gasanlage machen lassen und den dann vom Verkäufer absengen lassen.

Werde mich wieder melden wenn es was neues gibt.

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