Gewährleistung mit Kilometerbegrenzung

Hallo allerseits! Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe in 10.2011 einen PKW bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Das Fahrzeug hatte zu dem Zeitpunkt eine Laufleistung von ca. 94.000 km. Jetzt (03.2012) bei ca. 119.000 km habe ich ein defektes AGR, einen defekten Türdämpfer und ein defektes Klimabedienteil. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert (ca. 400 km entfernt). Er sagt ich soll den Wagen in eine Werkstatt bringen. Gesagt getan. Meine Werkstatt hat dann den Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 750 € an den Händler geschickt. Aussage des Händlers: "Ich muss das mit meiner Gewährleistungsabteilung klären.". Ich habe im Gegenzug (um auf der sicheren Seite zu sein) ein Schreiben mit Frist aufgesetzt die Reparatur zu beauftragen und die Rechnung zu begleichen. Heute die Antwort vom Händler.

Sinngemäß schreibt er: "Bei Übergabe mit ca. 94.000 km hat der Wagen keine Mängel gehabt. Jetzt nach ca. 25.000 km treten die Fehlfunktionen auf. Laut Gewährleistungsrecht § 437 BGB ist keiner der Mängel bei Übergabe an Sie vorhanden gewesen. Das ein Fahrzeug bei der Laufleistung dann auch anfälliger für Reparaturen ist liegt bei der Nutzungsintensität bei 25.000 km in fünf Monaten auf der Hand."

Daraufhin habe ich ihn angerufen und gefragt, was er mir denn nun damit sagen will. Verweigert er die Reparatur, ja oder nein? Von ihm habe ich auf meine Frage ein klares "Nein" bekommen. Ich habe mich dann mit meiner Verkehrsrechtsschutz in Verbindung gesetzt. Die greift in diesem Fall nicht, weil ich das Auto gekauft habe bevor ich die Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen habe.

Was meint ihr zu der Sache? Gibt es soetwas wie eine Kilometerbegrenzung bei diesem Gewährleistungsfall? Ich habe das Auto als Privatperson erworben und nutze es ausschließlich privat. Meine Werkstatt sagt, dass ein defektes AGR, ein defektes Klimabedienteil und ein defekter Türdämpfer bei ca. 119.000 km nicht normal sind.

Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe & Antworten.

Beste Antwort im Thema

Und da wundern sich noch Welche das Autohändler oftmals selbst relativ neue Fahrzeuge lieber in den Export verscherbeln als sich auf den Hof zu stellen.

Das man nach einem knappen halben Jahr und über 20000km jeden Defekt der auftritt über die Gewährleistung abrechnen will ist sicher nicht mal den Bürokraten in Brüssel in den Sinn gekommen.

Allerdings sind die Gerichte auch nicht mehr ganz so pro Verbraucher wie am Anfang der Neuregelung, mittlerweile schätzen es die Richer oftmals als normalen Verschleiß ein wenn Defekte erst nach mehreren Monaten auftreten. 😁 macht die deutsche Klagewut doch etwas unkalkulierbarer.

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Zitat:

Dieselmotoren
Die Anwendung der AGR beim Dieselmotor ist seit jeher geprägt von dem Zielkonflikt, geringe Stickoxidemissionen bei gleichzeitiger Minimierung der Partikelemissionen zu gewährleisten. Hohe Abgasrückführraten ziehen geringe Stickoxidemissionen nach sich, fördern jedoch die Bildung von Rußpartikeln während der Verbrennung. Da beides durch die bestehenden Abgasnormen, beispielsweise die zur Zeit in Europa gültige Norm Euro 5, limitiert ist, gilt es hier genau abzuwägen, wie viel Abgas der Verbrennung wieder zugeführt werden kann. Bei steigender Motorlast nimmt die Neigung des Dieselmotors zur Emission von Rußpartikeln zu. In solchen Betriebszuständen ist also dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzlich rußfördernde hohe Rückführrate zurückgenommen wird, um sichtbare Rußausstöße – etwa bei einer Beschleunigung des Fahrzeugs – zu vermeiden. Hierfür ist das Motormanagement verantwortlich. Eine schnelle Erfassung des jeweiligen Motorbetriebspunktes und eine schnelle Ansteuerung des Rückführventils ermöglichen eine zeitgerechte Anpassung der Rückführrate. Dies ist nur möglich, wenn die Konstruktion des Rückführventils solch schnelle Reaktionen ermöglicht. Mit einer pneumatischen Ansteuerung, wie sie früher üblich war, oder einer elektromagnetischen Betätigung, ist man möglicherweise nicht schnell genug. Will man trotzdem auf ein solches Konzept bauen, etwa aus Kostengründen, muss man generell die Höhe der Rückführraten begrenzen und die Stickoxide versuchen mit anderen Maßnahmen zu begrenzen.

und das hier auch:

Zitat:

Mechanische Probleme
Vermehrte Rußansammlung im Abgasrückführventil führt häufig zum Defekt. Schlechte Gasannahme und schließlich starker Leistungsverlust oder erhöhter Verbrauch können dann die Folge sein, je nachdem, in welcher Position das Ventil stehen bleibt. Die meisten Fahrzeuge, die mit einem AGR-System ausgestattet sind, zeigen den Defekt aber auch durch Aufleuchten von Motorkontroll- oder Werkstattlampe und durch Speichern eines Fehlercodes an. Um weiterhin die Abgasgrenzwerte der entsprechenden Euro-Norm zu erfüllen, ist auf jeden Fall ein Austausch nötig. Bei neueren Fahrzeugen mit Euro-4- und Euro-5-Norm ist mit gängigen Mitteln, im Gegensatz zu vielen PKW mit Euro-3-Norm, ohnehin keine Stilllegung des AGR-Ventils mehr möglich.

Quelle:

Wikipedia-Abgasrückführung (AGR)

Ich wünsche dir aber trotzdem viel Erfolg, bedenke aber dass die einzige Person für die es jedenfalls immer positiv ausgehen wird, immer der Anwalt mit seinem Honorar sein wird.😉🙂

dein Händler hat vielleicht keine Werkstatt und ist 800 km weit weg, trotzdem kann er dein Auto z. B. holen, dich zu Opel schicken, dich zu einer Filliale schicken oder von denen holen lassen...

Du kannst doch nicht einfach reparieren lassen ohne Absprache und dann glauben er muß das zahlen. 🙄

800 km weit weg kaufen und keine Vorstellungen von wenig. 🙁

Am Ende gewinnen immer die Anwälte. Die Frage ist nur wer sie bezahlen muss. Mich ärgert das Verhalten des Händlers. Er weiß das ich im Recht bin und ich weiß das ich im Recht bin. Nun lotet er aus wie weit ich gehe, er hat ja nichts zu verlieren.

Wer sagt daß du im Recht bist wenn du keine Chance auf Nachbesserung lässt und ohne Absprache reparierst? 😕

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du kannst doch nicht einfach reparieren lassen ohne Absprache und dann glauben er muß das zahlen. 🙄

800 km weit weg kaufen und keine Vorstellungen von wenig. 🙁

Ist leicht gesagt. Am Mittwochmorgen wusste er was mit dem Auto ist. Bis Donnerstag/Freitag wollte er sich melden. Am Sonntag muss ich nach Hause um am Montag zu arbeiten. Am Samstag weiterhin keine Reaktion vom Händler und die letzte Möglichkeit den Wagen fertig zu machen.

Was wäre die Alternative gewesen? Einen Benziner als Leihwagen für 14 Tage zum Selbstkostenpreis? Da bin ich ja fast beim AGR-Preis.

Glaube mir mal, ich schlafe nicht auf 'nem Baum...

Du müßtest eine Frist setzen aber ist egal, du weißt es doch eh besser.
Warum gibts das Thema hier überhaupt. 🙄

Man kann dir hier nur viel Glück und viel Geld wünschen, denn mit den Verfahrens und Gerichtskosten könntest du dir fast den Wagen erneut kaufen.🙂

Ein Bekannter meinte hier auch im Recht zu sein, hat aber dann kein Recht bekommen, aber eine Rechnung vom Anwalt über 6000 Euro, ohne Gerichtskosten und Gutachten kosten, die hat er separat noch zahlen müssen. Letztens hat ein Anwalt in meiner Angelegenheit was erledigt, ich zahlte hier 1400,- Euro für eine Außergerichtlichen Angelegenheit, wo hierzu nur ein Schreiben raus ging.

Aber wenn du im Recht bist, brauchst du dir ja keine Sorgen machen.😉🙂

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du müßtest eine Frist setzen aber ist egal, du weißt es doch eh besser.
Warum gibts das Thema hier überhaupt. 🙄

Mensch ich will dich doch nicht ärgern, ich sehe schon klare Bilder. Die übliche Frist ist 14 Tage.

14 Tage x 20 € Werkstattwagen = ca. 280 €
Mehrpreis Benzin für die Strecke Werkstatt bis Zuhause = ca. 30 €
Benzin für die Strecke Zuhause bis Werkstatt um mein Auto zu holen = ca. 80 €
Diesel für die Strecke Werkstatt bis Zuhause = ca. 50 €

Sind in Summe ca. 440 € und am Ende ist nicht sicher, das der Händler das AGR reparieren lässt und bezahlt. Diese Kosten müssen mir nicht erstattet werden, selbst wenn er zahlt. Im Schlimmsten Fall also ca. 440 € + AGR-Kosten.

Dem gegenüber stehen AGR-Kosten + Diesel für die Strecke Werkstatt bis Zuhause. Auch wenn der Händler nichts zahlt, garantiert repariertes AGR. Mal ehrlich, hättest du es nicht genauso gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Man kann dir hier nur viel Glück und viel Geld wünschen, denn mit den Verfahrens und Gerichtskosten könntest du dir fast den Wagen erneut kaufen.🙂

Ein Bekannter meinte hier auch im Recht zu sein, hat aber dann kein Recht bekommen, aber eine Rechnung vom Anwalt über 6000 Euro, ohne Gerichtskosten und Gutachten kosten, die hat er separat noch zahlen müssen. Letztens hat ein Anwalt in meiner Angelegenheit was erledigt, ich zahlte hier 1400,- Euro für eine Außergerichtlichen Angelegenheit, wo hierzu nur ein Schreiben raus ging.

Aber wenn du im Recht bist, brauchst du dir ja keine Sorgen machen.😉🙂

Gruß Gero

Natürlich wäge ich Kosten/Nutzen vorher ab. Sobald mir ein Anwalt sagt "Da ist der Streitwert geringer als meine Kosten." hake ich die Sache ab und lasse Karma & Schicksal entscheiden. 😉

Ich weiß doch nicht alles besser, deswegen frage ich euch doch. Aber eine Diskussion muss auch ok sein. Deswegen darf man sich nicht angegriffen fühlen. Entschuldigt falls sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.

Zitat:

Original geschrieben von MINUS8



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du müßtest eine Frist setzen aber ist egal, du weißt es doch eh besser.
Warum gibts das Thema hier überhaupt. 🙄
Mensch ich will dich doch nicht ärgern, ich sehe schon klare Bilder. Die übliche Frist ist 14 Tage.

14 Tage x 20 € Werkstattwagen = ca. 280 €
Mehrpreis Benzin für die Strecke Werkstatt bis Zuhause = ca. 30 €
Benzin für die Strecke Zuhause bis Werkstatt um mein Auto zu holen = ca. 80 €
Diesel für die Strecke Werkstatt bis Zuhause = ca. 50 €

Sind in Summe ca. 440 € und am Ende ist nicht sicher, das der Händler das AGR reparieren lässt und bezahlt. Diese Kosten müssen mir nicht erstattet werden, selbst wenn er zahlt. Im Schlimmsten Fall also ca. 440 € + AGR-Kosten.

Dem gegenüber stehen AGR-Kosten + Diesel für die Strecke Werkstatt bis Zuhause. Auch wenn der Händler nichts zahlt, garantiert repariertes AGR. Mal ehrlich, hättest du es nicht genauso gemacht?

Nette Rechnung, allerdings Rechtlich uninteressant.

1. Man hat im Gewährleistungsfall kein Anrecht auf Mietwagen, dem Gesetzgeber ist es egal wie du in dieser Zeit von A nach B kommst.

2. Der Händler ist nicht dran schuld dass du soweit weg wohnst, wenn man soweit weg was kauft musst man die kosten des hinbringen und abholen übernehmen, es interessiert hier keinem wieso du so weit weg gekauft hast, es interessiert dem Gesetzgeber aber das der Händler die Gelegenheit bekommt den Schaden selber reparieren zu lassen. Grund: Weil er aus Finanzieller Sicht den Vorteil haben könnte eine eigene Werkstatt zu haben oder mit einer mit der er zusammen arbeiten könnte und hier auch bedingt günstiger an Ersatzteile kommen könnte.

3. Wenn er hier den Schaden nicht behoben bekommt, wird er ein zweites mal den Schaden versuchen dürfen zu beheben, wenn die zweite Möglichkeit gegeben wurde, dann erst darf man selber Reparieren lassen.

4. Wie schon bereits gesagt, muss eine Frist vergehen, in der er nicht tätig wird und hier interessiert es keinem wie du von A nach B kommst und ob du dir ein Mietwagen nimmst.

Wir wollen hier nichts schön Reden, denn im negativem Fall würde dir das auch nicht helfen, hat also nichts mit beleidigt zu tun oder wer hier Recht oder unrecht hat.🙂
Lass dich von deinem Anwalt beraten.

Gruß Gero

Ich bin bei 1. bis 4. deiner Meinung. Ich habe mit dieser Rechnung nur begründet wieso ich das AGR bereits repariert habe. Egal wie es ausgeht, es war die wirtschaftlichste Lösung für mich. Nichts anderes wollte ich aufzeigen.

Danke für alle Beiträge.

Zitat:

Sinngemäß schreibt er: "Bei Übergabe mit ca. 94.000 km hat der Wagen keine Mängel gehabt. Jetzt nach ca. 25.000 km treten die Fehlfunktionen auf. Laut Gewährleistungsrecht § 437 BGB ist keiner der Mängel bei Übergabe an Sie vorhanden gewesen. Das ein Fahrzeug bei der Laufleistung dann auch anfälliger für Reparaturen ist liegt bei der Nutzungsintensität bei 25.000 km in fünf Monaten auf der Hand."

 

Daraufhin habe ich ihn angerufen und gefragt, was er mir denn nun damit sagen will. Verweigert er die Reparatur, ja oder nein? Von ihm habe ich auf meine Frage ein klares "Nein" bekommen. Ich habe mich dann mit meiner Verkehrsrechtsschutz in Verbindung gesetzt. Die greift in diesem Fall nicht, weil ich das Auto gekauft habe bevor ich die Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen habe.

 

Was meint ihr zu der Sache? Gibt es soetwas wie eine Kilometerbegrenzung bei diesem Gewährleistungsfall? Ich habe das Auto als Privatperson erworben und nutze es ausschließlich privat. Meine Werkstatt sagt, dass ein defektes AGR, ein defektes Klimabedienteil und ein defekter Türdämpfer bei ca. 119.000 km nicht normal sind.

Die Gewährleistung greift nur bei Teilen nicht, die der Alterung unterliegen (Bremsen, Reifen, what ever).

Falls dein Händler die Gewährleistung entgültig verneint hat, sind auch keine 2 Nachbesserungsversuche mehr notwendig. Du kannst den Vertrag dann wandeln.

Falls er doch will: die Gewährleistung darf nur verneint werden, wenn sie im Aufwand unverhältnismäßig erscheint. Das dürfte hier kaum der Fall sein.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Die Gewährleistung greift nur bei Teilen nicht, die der Alterung unterliegen (Bremsen, Reifen, what ever).

Die Gewährleistung ist keine Garantie, daher greift diese

auch nicht

bei Defekte die im Nachhinein entstehen.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Falls dein Händler die Gewährleistung entgültig verneint hat, sind auch keine 2 Nachbesserungsversuche mehr notwendig. Du kannst den Vertrag dann wandeln.

Hierzu benötigt man aber mehr, entweder Schriftstücke worauf er nicht reagierte oder schriftliche absagen. Was laut dem TS nicht zustande kam. Eine Mündliche Absprache kann hier geleugnet werden.

Und daher darf er hier

nichts

wandeln.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Falls er doch will: die Gewährleistung darf nur verneint werden, wenn sie im Aufwand unverhältnismäßig erscheint.

Das ist ebenfalls Falsch, denn wenn Gewährleistungsanspruch besteht muss der Händler diese abwickeln und wenn er hierzu das Einverständnis gegeben hat eine eigene Werkstatt nutzen zu können, sollte man es schriftlich haben.

Beispiel.
Ich habe mir vor 3Wochen auch ein neuen Gebrauchten gekauft. Da an meinem Wagen noch einiges nachgebessert wurde und ich zu früh zur Übergabe beim Händler war, konnte ich beim warten auf mein Wagen einen anderen Kunden bei seiner Übergabe seines neuen Wagen beobachten. Der Kunde unterschrieb Papiere und Wagen mit 2Schlüssel übernommen zu haben. Als der Kunde dann den Verkaufsraum verlassen wollte, hatte er Papiere und Schlüssel in einer Hand und ging aus der Tür. Als er draußen war hatte er solch ein Pech, dass der Schlüssel mit Fernbedienung ihm aus der Hand fiel und dass direkt in einem Regenwasser Gulli. Er hob hier dann den Gulli Deckel ab und leider lag der Schlüssel im Filtereimer der voll mit nassem Schlamm war. Der Schlüssel war durchnässt und Funktionierte nicht mehr.

In solch einem Fall fällt es dann unter Pech und nicht unter Gewährleistung.😉

Bei meinem Wagen war ein Schlüssel bei der Übergabe defekt, so dass die Fernbedienung nicht funktionierte. Hier sollte ich selber ein neuen Schlüssel bei Peugeot bestellen, da der neue Schlüssel hierzu ins System einprogrammiert werden müsste. Hierzu sollte ich erstmals das Geld vorlegen und ich würde es dann nach Rechnungsvorlage vom Händler wieder bekommen. Dieses Geschah über Mündliche Absprache, in der Übergabebescheinigung die ich unterschrieben hatte stand aber nichts drin dass ein Schlüssel defekt gewesen wäre, sondern nur das ich zwei Schlüssel übernommen hätte. In meinem Fall hat er Wort gehalten und mir dann später das Geld überwiesen.

Heho

ohne jetzt mal auf die AGR Thematik eingehen zu wollen. ( Keine Ahnung wie das hier liegt )
Hast du denn zu deinem Fahrzeug keine "CarGarantie" bei irgendsoeiner Versicherung bekommen ?
( Glaub eine heist sogar CarGarantie)
Die sollte doch dann zumindest Lohnkosten + 40%(ab 100K KM) des Preises vom Bedienteil und dem anderen Defekt übernehmen.

Und jetzt mal noch ein OT Tipp von mir wenn du wirklich sorgenfrei Autofahren willst dann Verkauf die Kiste und Kauf dir einen Anderen. Der 1.9 CDTI 150PS kann ein richtiges Fass ohne Boden werden.

Das AGR war damals bei meinem noch einer der Preiswerteren liegenbleibgründe, dafür aber gleich 5x bis es dann mal gefunden wurde ( weil der ADAC immer den Fehler gelöscht hatte oO ).

LG Basty

P.S. Die Lichtmaschiene kannst du bei diesem Motor auch als Verschleißteil zählen.

Das berühmte AGR ventil hätte man auch einfach nur mal reinigen können, dann läuft es fast immer wieder. Ist meistens nur etwas verkokt.
Aber ganz bestimmt kein Verschleißteil, obwohl man bei Opel fast davon ausgehen kann. 😁

Als Händler würde ich mich jetzt aber auch stur stellen, da der TE dem Verkäufer keine Chance zur Nachbesserung gegeben hat. Auch wenn sich der Händler zwei Tage nicht meldet, so kann man nicht einfach in eine Werkstatt gehen, die Entfernung ist auch das persönliche Pech des Käufers.

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