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Gesundheitscheck mit 50 zum Erhalt der FE im Rahmen Klasse 3

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 22:23

Hallo!

Da es demnächst bei mir soweit ist mit dem halben Jahrhundert mal die Frage:

Wann/wie/wo muß dieser Gesundheitscheck gemacht werden (innerhalb welcher Zeit vor bzw. nach dem entsprechenden Geburtstag)? Kommt zwar nicht so häufig vor, aber ab und zu brauche ich halt doch mal einen 7,5-Tonner mit passendem Anhänger.

Entsprechende Anlaufstelle wäre auch hilfreich!

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Wenn er den Gesundheitscheck nicht macht, wird sein "alter 3er" automatisch auf 3,5 Tonnen herunterbeschränkt.

Falsch. Vom alten FS KLasse 3 ist lediglich die Klasse C1E EDIT: CE mit Ziffer 79 von einer Gesundheitsprüfung ab 50 Jahren betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 t dürfen von deren Inhaber auch ohne Gesundheitsprüfung uneingeschränkt weiter benutzt werden (Bestandsschutz).

 

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../g-FeV-Anlage-3-I.htm#3

 

 

26 weitere Antworten
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26 Antworten

Reicht für das Gespann C1E oder ist CE 79 notwendig?

am 13. Juli 2012 um 23:00

Wenn er den Gesundheitscheck nicht macht, wird sein "alter 3er" automatisch auf 3,5 Tonnen herunterbeschränkt.

 

Sicher? Ich habe noch im Hinterkopf, dass C1E basierend auf einer alten Klasse 3 unbefristet gilt. Eventuell gibt es da Feinheiten, die mir entgangen sind.

Guggscht Du beispielsweise hier . Falls Du anderere Quellen hast - immer her damit. Ich muss mich damit irgendwann auch mal befassen. :)

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Wenn er den Gesundheitscheck nicht macht, wird sein "alter 3er" automatisch auf 3,5 Tonnen herunterbeschränkt.

Falsch. Vom alten FS KLasse 3 ist lediglich die Klasse C1E EDIT: CE mit Ziffer 79 von einer Gesundheitsprüfung ab 50 Jahren betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 t dürfen von deren Inhaber auch ohne Gesundheitsprüfung uneingeschränkt weiter benutzt werden (Bestandsschutz).

 

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../g-FeV-Anlage-3-I.htm#3

 

 

Ist das wirklich so?

Hier liest sich das anders.

Hast Du eine belastbare Quelle, dass für C1E (aus alter Klasse 3) eine Gesundheitsprüfung gefordert wird?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ist das wirklich so?

Hier liest sich das anders.

 

Hast Du eine belastbare Quelle, dass für C1E (aus alter Klasse 3) eine Gesundheitsprüfung gefordert wird?

Hier z.B. Da kannst Du Dich durch alle deutschen FS-Stellen der Städte und Kreise durchklicken

 

http://www.landkreis-harburg.de/.../page.php?...

 

EDIT: Ich habe mich vertan, die Einschränkungen betreffen die Ziffer 79 zum CE :) .

Mal abgesehen davon, dass auf "offiziellen" Pages von Landkreisen etc. gerne mal Müll steht:

Die Seite befasst sich mit

Zitat:

Erteilung / Erweiterung Fahrerlaubnis

An der Fahrerlaubnis ändert sich nichts. Die ist schon vorhanden. Von daher hat die mit der aktuellen Frage nullkomma gar nichts zu tun. :);)

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

...Wann/... muß dieser Gesundheitscheck gemacht werden (innerhalb welcher Zeit vor bzw. nach dem entsprechenden Geburtstag)? ...

Auf alle Fälle rechtzeitig genug vor dem Geburtstag, denn der Antrag auf Verlängerung muss vor dem Geburtstag gestellt werden, sonst wars im echten Sinne des Wortes zu spät.

Einmal war ich auch etwas spät dran und habe den Antrag nach dem Gesundheitscheck erst 10 Tage vor dem Geburtstag ausgefüllt, da hat man mir bei der Antragsstellung auch gleich einen vorläufigen Führerschein ausgestellt, weil sonst mit dem Geburtstag die entscheidenden Klassen auf dem Führerschein automatisch ungültig geworden wären.

Also ich versuche auch gerade dieses Thema zu klären und habe von 3 Fahrlehrern drei unterschiedliche Antworten bekommen...

habe gerade hier was gelesen aber ob das stimmt... keine Ahnung

"Klasse 3:

berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bis 18,75 t (Achtung: das Zugfahrzeug darf 7,5 t

nicht übersteigen!!); diese Fahrberechtigung besteht bis zum 50. Lebensjahr und ist zu verlängern für

jeweils 5 Jahre (die Fahrberechtigung für Fahrzeugkombinationen von 7,5 t - Zugfahrzeug + Anhänger

bis max. 4,5 t muss nicht verlängert werden!!)"

Das hört sich erst mal richtig an aber ich habe schon so viel mist gelesen selbst bei Fahrschulen...

Quelle:

http://www.landkreis-landshut.de/.../Formulare-Merkblaetter.aspx?...

am 2. Oktober 2012 um 19:10

würde einfach mal bei der zuständigen führerscheinstelle nachfragen.

Die entsprechende Untersuchung kann Dein Hausarzt durchführen. Damit umgehst Du alle Feinheiten und Unwägbarkeiten der Führerscheinrechts. Geht zügig, kostet nicht die Welt und Du hast gleich mal einen kleinen Check.

also ich hab die ehemalige klasse 3 und bei C1 und C1E steht in der spalte 11 das sie mit meinen 50ten geburtstag abläuft und ungültig wird.

klasse 3 ist das heutige B, BE, C1, C1E, M, L, T/S

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Tron.Legacy

Also ich versuche auch gerade dieses Thema zu klären und habe von 3 Fahrlehrern drei unterschiedliche Antworten bekommen...

habe gerade hier was gelesen aber ob das stimmt... keine Ahnung

"Klasse 3:

berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bis 18,75 t (Achtung: das Zugfahrzeug darf 7,5 t

nicht übersteigen!!); diese Fahrberechtigung besteht bis zum 50. Lebensjahr und ist zu verlängern für

jeweils 5 Jahre (die Fahrberechtigung für Fahrzeugkombinationen von 7,5 t - Zugfahrzeug + Anhänger

bis max. 4,5 t muss nicht verlängert werden!!)"

Das hört sich erst mal richtig an aber ich habe schon so viel mist gelesen selbst bei Fahrschulen...

Quelle:

http://www.landkreis-landshut.de/.../Formulare-Merkblaetter.aspx?...

Warum sich mit Sekundärquellen quälen, wenn doch das Original greifbar ist?!

§76 Nr. 9:

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Auf Antrag wird auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 entsprechend anzuwenden.

(bei Himeno scheint also entweder etwas schief gelaufen zu sein oder der Sachverhalt ist unvollständig beschrieben...)

Gruß,

HK

ne ich hab 1999 meinen führerschein gemacht als die letzten noch klasse 3 machen konnten. die nach mir damals anfingen machten nur noch die B klasse.

wie gesagt als eine der letzten die klasse 3 gemacht aber bekam dann nen neuen schein mit den neuen klassen und da fällt die C1 und C1E unter eine altersbegrenzung

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