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Gegnerische Versicherung lehnt Schaden ab - Klage!?

Themenstarteram 2. Dezember 2017 um 16:10

Hallo zusammen,

Im Juni fuhr in mein stehenden Scirocco ein Radfahrer rein.

Der Unfall wurde der Haftpflichtversicherung des Radfahrers gemeldet und ich nahm mir einen Fachanwalt zu Abwicklung. Die Kostenübernahme von der gegnerischen Versicherung für den Anwalt wurde mir vom Anwalt bestätigt.

Schaden am Kotflügel links und riesen Delle in der Tür vorhanden. Auch der Holm ist beschädigt und unter dieser Beschädigung auch ein frischer Kratzer im Asphalt erkennbar.

Ich zu Vw gefahren und KV eingeholt. Summe 3500 Euro.

Die Versicherung meldet Zweifel an und beauftragt eigenen SV. Dieser erstellt Gutachten über 1700 Euro. Schaden am Holm nicht unfallkausal.

 

Daraufhin wurde erst einmal auf die Zahlung der 1700 Euro gewartet, diese kam aber nicht.

 

Nach mehreren Mahnungen lehnt die Versicherung auch die Regulierung der Schadenssumme von 1700 Euro ab, da der Schaden am Holm nicht unfallkausal sein soll und ich somit die Versicherung arglistig mit Verschweigen eines Altschadens täuschen wollte. Ich bin aber davon ausgegangen, dass der Schaden zum Unfall gehört. Ein Altschaden ist mir nicht bekannt.

 

Nun sagt mein Anwalt, wir könnten versuchen die ursprünglichen 3500 Euro einzuklagen oder aber eben die 1700 Euro (bessere Erfolgschancen).

 

Ich bin mir eben selbst nicht sicher ob der Schaden am Holm von dem Unfall stammt oder von einem Unfall den ich nicht mitbekommen habe. Jedenfalls war mir der Schaden am Holm vorher nicht aufgefallen und auch die Spuren im Asphalt deuteten für mich auf die Verursachung durch den Radfahrer hin.

 

Daher möchte ich erstmal die 1700 Euro, die eigentlich unstrittig sind, einklagen.

 

Der Anwalt redet aber von einem Kostenrisiko falls wir unterliegen sollten. Auch soll ich Gerichtskosten vorstrecken. Es liegt keine Rechtsschutzversicherung vor.

 

Was soll ich machen, wie stehen meine Chancen? 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hardjumper88 schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:40:25 Uhr:

und die geringere unstrittige Summe von 1700 (erstellt vom Gutachter der Versicherung) einzuklagen. Ohne Klage rührt die Versicherung nicht mehr. Hab Grad mal angerufen: leider keine Infos, wenden Sie sich an ihren Anwalt.

1) Reichen die 1700€ denn überhaupt für eine Reparatur?

2) Warum machtst du so einen Blödsinn? Du hast einen Anwalt - wenn auch vielleicht nicht den besten - da ist es überaus kontraproduktiv sich selber hinter dessen Rücken in die Regulierung einzumischen. Und wenn eh schon eine Klage im Raum steht: Niemals, nein auch dann nicht, auf gar keinen Fall telefonischen Kontakt. Alles schriftlich und alles über deinen Anwalt.

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Irgendwann sollte es eigentlich der letzte Autofahrer lernen: Im Schadensfall keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!!!

Du musst nachweisen, welchen Schaden der Radfahrer an deinem Auto verursacht hat. Ob du das kannst, kann ich kaum beurteilen. Eventuell brauchst du dazu einen vom Gericht bestellten Sachverständigen, der an Hand des Fahrrades die Kausalität der Beschädigungen bestätigt oder halt nicht.

Wer verliert, zahlt die gesamten Verfahrenskosten. Die Höhe kann dir dein Anwalt berechnen. Dass du die Gerichtskosten vorstrecken sollst, ist klar. Wer sonst, dein Anwalt?

Zumindest würde ich die 1.700,- € einklagen, da stehen die Chancen ziemlich gut. Denn die Betrugsabsicht wiederum muss dir die gegn. Versicherung nachweisen. Wird sie kaum können, denn du bist Laie und hast eventuell noch Mitfahrer, die am Tage vor dem Unfall noch in dein Auto eingestiegen sind und nichts von Beschädigungen am Holm gesehen haben.

Anstatt eines Kostenvoranschlags hättest du einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl beauftragen sollen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und guter Rat teuer.

Ich würde einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen und dessen Meinung einholen.

Ja, ein Gegengutachten einholen, dann weißt du was beweisbar ist.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 2. Dezember 2017 um 22:08:08 Uhr:

Ja, ein Gegengutachten einholen, dann weißt du was beweisbar ist.

Und wer zahlt das Gutachten, wenn der Sachverständige zu dem gleichen Ergebnis kommen sollte?

Hm...

Wieso hat der Anwalt keinen Gutachter bauftragt und Du stattdessen einen KV geholt?

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 9:41

Weil mein Anwalt mir sagte, dass bei einem Gutachten beauftragt von meiner Seite das Risiko bestehe, dass ich dieses selber zahlen muss...

am 3. Dezember 2017 um 11:00

Vielleicht sehe ich das ja falsch - aber letztlich würde ich den Schaden bei dem Fahrradfahrer geltend machen und mich nicht mit seiner privaten Haftpflichtversicherung rumärgern. Das kann er schön selbst tun.... Wenn die Privathaftpflicht nicht leisten will, heißt das ja schließlich nicht, dass er von der Schadenersatzpflicht entbunden ist - wenn er die Privathaftpflicht nicht hätte, sähe es ja genauso aus.

Was soll denn am Holm beschädigt sein? Kratzer ok aber verbogen oder Delle drin dürfte für einen Radfahrer kaum zu schaffen sein jedenfalls nicht wenn er es überlebt hat.

Stimmt, die Klage würde sich auch gegen den Radfahrer und nicht gegen des Versicherung richten. Allerdings wird seine Versicherung seinen Anwalt beauftragen und auch bezahlen.

Natürlich besteht das Risiko, dass man das eigene Gutachten selbst bezahlen muss. Nämlich dann, wenn der Gegner für den Unfall nicht haftbar zu machen ist. Schade, dass dir dein Anwalt nichts davon gesagt hat, dass die "unparteiischen Gutachter" der gegn. Versicherung "manchmal" doch ein wenig auf Seiten der Versicherung stehen.

am 3. Dezember 2017 um 11:27

Man muss ja nun nicht immer gleich klagen. Erstmal würde ich den Schaden direkt bei dem Fahrradfahrer geltend machen und das damit begründen, dass seine Privathaftpflicht nicht leisten will - man sieht ja dann, wie der sich verhält. Als Geschädigter bin ich doch nicht verpflichtet, meinen Schaden bei einem Dritten geltend zu machen. Und wenn die Klage gegen den Fahrradfahrer direkt dann doch notwendig werden sollte, sehe ich auch nicht, dass seine Versicherung damit etwas zu tun hat.

Du siehst das vielleicht nicht ein, aber nach den normalen Versicherungsbedingungen (Abwehr unberechtigter Ansprüche) ist das nun mal so. Der Radfahrer ist verpflichtet, seine Versicherung von Schadensfällen zu unterrichten (hat er auch gemacht). Wird er dann verklagt, muss er das ebenfalls der Versicherung mitteilen und die übernimmt die Prozessrisiken.

Meine Meinung, Der RA taugt nix. Wie bekommt ein Radfahrer um Himmelswillen eine Beule in den Holm?? Ist da Hulk oder Thor mit seinem Hammer auf dem Fahrrad unterwegs gewesen?;):):):) Der arme Radfahrer, der muss ja jetzt noch im Koma liegen:)

Jetzt mal im ernst, wie soll das denn gehen? Und das fragt sich die Versicherung auch, nicht zu unrecht wie ich finde und lehnt daher erst mal wegen Betrugsversuch die Regulierung ab bzw. kürzt und zieht raus.

Ein gescheiter RA wüsste wie es läuft.

"Unter dem Holm ein frischer Kratzer im Asphalt." Könnte der Holm der Schweller sein?

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 12:15

Schadensansprüche kann ich nur gegen die Versicherung des Schädigers richten... Daher wird jetzt die Klage gegen die Versicherung erhoben.

Ach natürlich es ist der Schweller.. entschuldige! Anbei ein Foto... durch den Kratzer im Asphalt ging ich davon aus, dass die Beule auch vom Unfall stammt.

Aber mein Anwalt rät nur die 1700 einzuklagen ... der Schaden am Schweller ist ja laut Gutachten von der Versicherung nicht unfallkausal.... da dort schwarze Schmutzanhaftungen in der Beule sind.. somit wäre belegt der Schaden sei älter. Das Foto stammt vom Unfalltag.

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