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Gegnerische Versicherung auf meiner Seite - mein Gutachter hat mich verar... wer kennt sich aus?

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:22

Hallo, ich hatte vor ca. einem halben jahr einen unverschuldeten Unfall (ein LKW ist mir reingefahren mit seinem Anhänger)... daraufhin habe ich mir einen Anwalt besorgt und einen selbst beauftragten Gutachter. Dieser Gutachter meinte dann Totalschaden bla bla bla... als er mir das Gutachten vorbei brachte und dann wieder verschwand sah ich nach in welcher Höhe die Kosten lt. seinen Angaben waren, es waren nur 1200 netto inkl. schadensausfall 1 Tag usw... also doch kein totalschaden plötzlich. selbst mein RA konnte das nicht glauben... aber er meinte da kann man jetzt nix mehr machen, man hat sozusagen nur einen "Joker" beim Gutachter. Bin dann in meine (freie) Werkstatt gefahren die haben sich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt und von dort einen Gutachter kommen lassen und sich furchtbar über den anderen gutachter ausgelassen... rausgekommen Reparaturkosten usw. ca. 5200 €. (vom gegnerischen Sachverständigen) Lt. Schreiben von der gegn. Versicherung hieß es dann "Der Gutachter hat offensichtlich den tatsächlichen Schadensumfang nicht erkannt und das Gutachten ist gänzlich unbrauchbar". Nun will mein Gutachter trotzdem Geld von mir und geht jetzt mit MEINEM Anwalt gegen mich an in dieser Sache. Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Ich muss dazu sagen, dass mein Gutachter anscheinend nix von diesem Kostenunterschied weiß, sicher bin ich aber nicht.

Beste Antwort im Thema
am 11. November 2012 um 13:27

Warum hast du ueberhaupt einen Gutachter beauftragt? Dein Anwalt vertritt dich in dem Schadensfall. Da darf er eigendlich nicht den Gutachter gegen dich vertreten? Irgendwie ist die ganze Sache seltsam.

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am 11. November 2012 um 14:40

........Nun will mein Gutachter trotzdem Geld von mir und geht jetzt mit MEINEM Anwalt gegen mich an in dieser Sache. Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Ich muss dazu sagen, dass mein Gutachter anscheinend nix von diesem Kostenunterschied weiß, sicher bin ich aber nicht.

bezüglich der Rechtslage und dem anscheinend unbrauchbaren, fehlerhaften Gutachten solltest Du mit allen Unterlagen deinen Anwalt ansprechen.

in diesem Fall würde ich auf eine schriftliche Stellungnahme von ihm hierzu

und ob er den Gutachter gegen dich vertreten will, bestehen.

Es handelt sich dabei warscheinlich um zwei unterschiedliche Fälle für den Anwalt, einmal der TE gegen die Versicherung

 

Und der neue Fall ist eine Zahlung von Gutachterkosten  Gutachter vs. TE.

Erstellung eines Gutachtens ist ein Werkvertrag und damit kommen die Vorschriften des Werkvertragsrecht zur Anwendung.

 

Allein die Tatsache, dass die Schadenssumme überraschend niedrig ist, ist kein Mangel. Ist das Werk jedoch fehlerhaft (z.b. Widersprüche, Nichtbeachtung wesentlicher Sachverhalte) muss nachgebessert werden. Der Gutachter muss also eine 2. Chance bekommen. Wenn ein Fahrzeug nicht sachgerecht repariert wurde, kann man ja auch nicht gleich zu einer anderen Werkstatt gehen und der 1. Werkstatt den Lohn enthalten.

 

Mein Vorschlag ist, dem 1. Gutachter das 2. Gutachten zu übersenden (wie hier schon empfohlen) und den Gutachter um schriftliche Stellungnahme zu den unterschiedlichen Schadenssummen bitten.

 

Ob Te oder Versicherung den 1. Gutachter (ggfs.teilweise) zu bezahlen hat, ist eine andere Baustelle. 

 

O.

 

Ist die Schuldfrage denn wirklich so klar? Wenn du schon einen eigenen Gutachter beauftragt hast. Hört sich für mich alles seltsam an....

Stell die beiden Gutachten doch mal hier ein, dann lässt sich mehr dazu sagen.

Personen- und Fahrzeugdaten können ja geschwärzt werden.

am 26. November 2012 um 0:39

Also falls sich der Fall wirklich so zugetragen haben sollte wie hier beschrieben und nicht wesentliche Details weggelassen bzw. verändert wurden, wird sich m. E. die Rechtsanwaltskammer sehr für den Fall interessieren.

@ Threadersteller:

Hast Du irgendetwas Schriftliches von "Deinem" Rechtsanwalt, aus dem hervorgeht, dass "Dein" Rechtsanwalt jetzt den Gutachter gegen Dich vertritt?

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