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Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen

Hallo zusammen,

ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.

Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.

Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.

Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.

Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.

An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.

Viele Grüße

revxx

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285 Antworten
am 4. Dezember 2021 um 10:13

bei so einem Auto würde ich mal ein Prüfung auf Tachomanipulation anregen......

Es geht nicht um die arglistige Täuschung, es geht um die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Mangel an der Sache. Und ein solcher ist es auf jeden Fall, wenn im Kaufvertrag die Eigenschaft als Ex-Mietwagen ausgekreuzt wurde. Da kommt es nicht einmal darauf an, ob der Verkäufer davon wusste (hat er aber, ein Blick in die Papiere hätte gereicht). Ich würde mit dem Verkäufer über eine Minderung des Kaufpreises reden, ggf. Über einen Anwalt.

Zulassung auf eine Vermietfirma und Nutzung als Vermietfzg sind aber auch zwei paar Schuhe.

Auch wenn es natürlich nahe liegt.

Sixt als Halter ist nicht automatisch Nutzung als Selbstfahrervermietfzg.

Sixt verkauft selbst auch Autos und wenn die nicht in Vermietung waren, negieren sie die Nutzung als Selbstfahrervermietfzg im Kaufvertrag.

Ich für mich gehe auch davon aus,weshalb ich solche Kfz nur für entsprechend weniger Geld einkaufen würde.

Aber belegen tut der Haltereintrag nichts.

Ich würde es als Lehrgeld verbuchen für das eigene Versäumnis, die Fahrzeugpapiere vor Unterschrift des Kaufvertrags eingehend zu prüfen. Ein weiterer Schritt in Richtung Erwachsenwerden seitens des TE.

Immer wieder verblüffend, welchen Aufwand manche Leute betreiben hinterher noch was rauszuschlagen, wenn ein kurzer Blick in die Unterlagen vor Beginn der Preisverhandlungen genügt hätte.

Jetzt noch einem Anwalt Geld hinterherzuwerfen ist kein guter Rat. Der Nachweis der Täuschung wird nicht zu erbringen sein, wenn der Verkäufer sich nicht besonders dumm anstellt. Ein Anwalt wird das natürlich anders sehen, denn mit realistischen Einschätzungen von Verfahrensrisiken verdient er nichts.

Wenn das Auto gut funktioniert, ist doch bis auf den wahrscheinlich etwas zu hohen Kaufpreis alles gut. Und den Kaufpreis zu drücken hat der TE selbst versäumt, weil er sich nicht vorher schlau gemacht hat.

Selbst schuld, jetzt ist es zu spät.

Vor allen Dingen ist ein Mietwagen meistens nicht schlechter als ein nur privat genutzter. Unser F11 hier fährt seit 180.000km problemlos und kam ursprünglich auch von Hertz. Tacho manipuliert? Klar, am besten noch schauen ob es nicht als Fluchtwagen genutzt wurde. Mietwagen laufen meistens bis 30.000km beim Vermieter und gehen dann in den Verkauf. Also die 70.000km sind nichts ungewöhnliches.

@warnkb meiner Recherche nach gehört die Aufklärung des Mietwagens zu den Nebenpflicjten des Verkäufers. Und diese ist er nicht nachgekommen. Das hat ja nichts mit nachträglichen Aufwand etc. zu tun. Ohne Grund würde ich ja nichts machen. Würdest du es im Nachhinein so hinnehmen? Ich denke nicht. Ich weiß ja nicht wo deine geldliche Schmerzgrenze liegt in so Dingen. Bei 5000€ wäre es mir vermutlich auch nicht so ein Anliegen.

am 4. Dezember 2021 um 11:24

Zitat:

@warnkb schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:47:07 Uhr:

Ein weiterer Schritt in Richtung Erwachsenwerden seitens des TE...

Diese Unverschämtheit schreibt wer? Einfach nur süß oder zum Schlapplachen.

Es ist doch gar nicht klar ob das Fahrzeug in einer Vermietflotte war..

Ich hatte mal einen MX-5 Neuwagen gekauft, der wurde auf einen Flottenservice angemeldet für 6 Monate um den Rabatt beim Hersteller zu erhalten, gefahren habe ich das Fahrzeug von Anfang an..

Zitat:

@warnkb schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:47:07 Uhr:

Jetzt noch einem Anwalt Geld hinterherzuwerfen ist kein guter Rat. Der Nachweis der Täuschung wird nicht zu erbringen sein, wenn der Verkäufer sich nicht besonders dumm anstellt.

Unfug. Der Verkäufer hat die Eigenschaft, dass das Fahrzeug kein Mietauto war, im Kaufvertrag zugesichert. Das ist ein Mangel an der Sache und der Nachweis überhaupt kein Problem.

Und wo steht jetzt, das es ein Mietwagen war?

Schriftlich?

 

Es gibt nichts.

ZB I vom Erstbesitzer gibt es nicht mehr.

Und nur da stünde es drin.

 

Wird sehr schwierig da Schadensansprüche durchzusetzen.

Zumal das doch nun wirklich pillepalle ist.

 

Wie viel tausend oder hundert Euro will man sich bereichern, bei einem 4 Jahre alten, 2. Hand fz. mit 70t auf der Uhr.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:36:46 Uhr:

ZB I vom Erstbesitzer gibt es nicht mehr.

Woher weißt Du das? In der Regel nimmt man die entwertet mit nach Hause

Zitat:

Wird sehr schwierig da Schadensansprüche durchzusetzen.

Zumal das doch nun wirklich pillepalle ist. Wie viel tausend oder hundert Euro will man sich bereichern, bei einem 4 Jahre alten, 2. Hand fz. mit 70t auf der Uhr.

Ein paar hundert Euro sind immer drin. Vor allem in einem Fall, der so sonnenklar ist wie dieser.

Ich denke bei einem Golf würde ich 1000 Euro ansetzen.

Es steht doch immer noch aus ob das Fahrzeug überhaupt so genutzt wurde oder?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 04. Dez. 2021 um 15:41:07 Uhr:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:36:46 Uhr:

ZB I vom Erstbesitzer gibt es nicht mehr.

 

Woher weißt Du das? In der Regel nimmt man die entwertet mit nach Hause

Nein, die wird bei 2. Anmeldung eingezogen!

(Es gibt immer nur eine ZB I)

 

Und nur dort stand drin, ob das ein Taxi, Mietwagen i.ä. war.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 4. Dezember 2021 um 15:45:11 Uhr:

Es steht doch immer noch aus ob das Fahrzeug überhaupt so genutzt wurde oder?

Für den Anscheinsbeweis reicht die Eintragung in der ZBII aus.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Dezember 2021 um 15:51:38 Uhr:

Nein, die wird bei 2. Anmeldung eingezogen!

(Es gibt immer nur eine ZB I)

Und nur dort stand drin, ob das ein Taxi, Mietwagen i.ä. war.

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