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Gebrauchtes Motorrad Drossel

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 16:21

Moin,

in folgender Situation stecke ich gerade:

- Habe offenen Führerschein

- Motorrad gekauft, Drossel ist ausgebaut, jedoch mit 25 kW eingetragen im Fahrzeugschein

- Papiere laufen auch schon auf mich, habe die dummerweise schon umgemeldet

Was kann bei folgenden Szenarien passieren?

1) Drossel draussen, 25 kW eingetragen, bei Versicherung auch 25 kW angegeben

2) Drossel draussen, 25 kW eingetragen, bei Versicherung aber 44 kW angegeben

3) Drossel draussen, TÜV-Gutachten für ausgebaute Drossel mitführen, aber nicht umtragen lassen

Das sicherste Szenario wäre natürlich TÜV-Gutachten holen und dann neue Papiere anfertigen lassen. Das Problem ist jedoch, dass ich die Maschine eigentlich nur ein halbes Jahr fahren und sie dann gedrosselt weiter verkaufen möchte. Habt ihr Vorschläge, wie ich das am Besten machen könnte. Danke!

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19 Antworten

Variante 3, Versicherung nicht vergessen. Kann Dir im Grunde keiner was und Du kannst die Drossel wieder einbauen und fertig.

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 16:36

Also Versicherung auf 60 PS? Was kann ich denn dann bei einer Polizeikontrolle erwarten? Bzw. was wäre meine 'Ausrede'?

Glaubwürdig Unwissen heucheln und reumütig die schnellstmögliche Eintragung geloben.

Natürlich kann es eine Mängelkarte geben, aber wenn Du den passenden Führerschein hast und das Motorrad korrekt versichert ist, ansonsten keine Mängel dran sind und Du auch nicht gerade im Punktebereich gelasert wurdest, wird normal nix weiter passieren.

Ich bin zigtausende Kilometer nur mit TÜV-Gutachten gefahren. Wurde aber nie kontrolliert.

Müsste mich schon sehr täuschen, aber ist da die ABE des Fahrzeuges nicht erloschen?

Und beim Mitführen des Gutachtens plus bei der Versicherung richtig angemeldet wird man Unwissen nicht so recht abnehmen. Schützt übrigens bekanntlich nicht vor Strafe.

Wenn Du schon das Risiko eingehen willst, melde das Ding richtig bei der Versicherung an und hoffe, dass im Falle eines Falles denen das Erlöschen der ABE egal ist. Und bei einer Kontrolle würde ich dann das TÜV-Gutachten nicht vorzeigen. Wenn Du nicht gerade bei Höchstgeschwindigkeit geblitzt wurdest, wird die Leistung vermutlich nicht überprüft. Den richtigen Führerschein hast Du ja schließlich.

Falls doch, hast Du allerdings ein Problem, und zwar ein richtiges.

P.S.: Meinen ersten Motorräder (längst verjährt) hatten auch erheblich mehr Leistung als eingetragen. Selbst bei einer Kontrolle wegen Geschwindigkeitsüberschreibung (80 statt erlaubter 70) ist das nicht aufgefallen, wurde nicht überprüft.

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 17:21

Was wäre denn die Folge, wenn ich angehalten werde und die Leistung im Schein nicht zur tatsächlichen Leistung passt? Also Ordnungwidrigkeit, Straftat? Wie wird das gehandhabt?

70,- €, 1 Punkt = Owi

Und im Normalfall das sofortige Stilllegen des Fahrzeuges.

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 17:33

Das bedeutet, dass ich nicht weiterfahren kann, bis der Schein richtig ist?

Die Strafe ist ja verschmerzbar. Was passiert im Falle eines Unfalls. Da muss ja sicherlich unterschieden werden, ob Sach- oder Personenschaden oder? Wenn das da richtig angemeldet ist, aber mit dem Schein nicht übereinstimmt, stellen die sich dann quer?

Strafe ist nicht wirklich verschmerzbar, wenn sie dir das Teil vor Ort stillegen.

Nimm mal an du fährst ne schöne Tour mit Kumpels, Wochenendausfahrt und Am Fuss des passes, kassiert dich die Polizei und legt deine Maschine still.

Wenn mit Kumpels fährst kann dich zur not noch einer mitnehmen, aber die Maschine steht irgendwo auf nem Parkplatz, ganz toll.

Wenn was passiert, dann wird es sowieso lustig mit Versicherungen und co.

Die Suchen ja nur Gründe um sich querzustellen.

Und wenn du mehr Power hast als die Maschine mit versichert ist, ist das ein Grund.

Wenn die Versicherung auf die volle Leistung läuft und bei dir die Berichtigung da ist diese zu nutzen würde ich mir keine großen Gedanken machen das irgendetwas in einer Unfallsituation kommt.

Zitat:

@Eberbacher schrieb am 23. Oktober 2014 um 22:43:44 Uhr:

Strafe ist nicht wirklich verschmerzbar, wenn sie dir das Teil vor Ort stillegen.

Nimm mal an du fährst ne schöne Tour mit Kumpels, Wochenendausfahrt und Am Fuss des passes, kassiert dich die Polizei und legt deine Maschine still.

Wenn mit Kumpels fährst kann dich zur not noch einer mitnehmen, aber die Maschine steht irgendwo auf nem Parkplatz, ganz toll.

Wenn was passiert, dann wird es sowieso lustig mit Versicherungen und co.

Die Suchen ja nur Gründe um sich querzustellen.

Und wenn du mehr Power hast als die Maschine mit versichert ist, ist das ein Grund.

Ist nicht so tragisch, lange steht die Maschine nicht irgendwo auf dem Parkplatz :):)

am 24. Oktober 2014 um 9:15

Mal ne blöde Frage: Warum gehst Du nicht einfach zum TüV und läßt das umtragen? Hat Dir der Vorbesitzer die Drossel mitgegeben? Bzw hat der die noch? Und wenn Du die Kiste unter den Konditionen nicht mehr willst: Warum gibst Du sie nicht einfach zurück? Du hast sie schließlich mit Drossel gekauft - oder hast Du gewußt daß die draußen ist? Und woher weißt Du überhaupt daß die Drossel draußen ist? Evt. ists ja auch ein Gas-Anschlag oder so....

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 10:47

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 24. Oktober 2014 um 11:15:44 Uhr:

Mal ne blöde Frage: Warum gehst Du nicht einfach zum TüV und läßt das umtragen? Hat Dir der Vorbesitzer die Drossel mitgegeben? Bzw hat der die noch? Und wenn Du die Kiste unter den Konditionen nicht mehr willst: Warum gibst Du sie nicht einfach zurück? Du hast sie schließlich mit Drossel gekauft - oder hast Du gewußt daß die draußen ist? Und woher weißt Du überhaupt daß die Drossel draußen ist? Evt. ists ja auch ein Gas-Anschlag oder so....

Ich möchte ungerne zum TÜV, da ich das Motorrad später wieder gedrosselt weiter verkaufen möchte, da es eine Anfängermaschine ist und sie sich dann bestimmt leichter verkaufen lässt. Wenn ich sie nun eintragen lasse, dann muss der neue Besitzer dieses Prozedere wieder durchführen, wenn er die Drossel einbauen möchte. Ist halt ein Umstand, der sich nicht unbedingt für eine kurze Zeit lohnt.

Die Drossel habe ich, sind zwei Schreiben. Zurückgeben ist nicht sinnig, da ich ja damit fahren möchte und sie recht günstig war. Ich wusste, dass die Drossel draußen ist. Ich kenne den Vorbesitzer persönlich.

Ich weiß, dass es wohl besser ist, wenn ich mir das Gutachten und neue Papiere hole. Es ging mir nur um die Möglichkeiten, um nicht ganz so schlimm wegzukommen, da ich das ja nicht dauerhaft machen möchte. Ist quasi übergangsweise mit dieser Maschine, da ich nicht vorhabe diese noch länger als ein Jahr zu fahren.

am 24. Oktober 2014 um 15:12

Dann hast Du genau 2 Möglichkeiten: 1.) Du baust die Drossel wieder ein und läßt alles so wie es ist oder 2.) Du läßt die Drossel austragen (TüV + Gebühren) und sagst der Versicherung bescheid (also quasi Dein 3.) und baust dann die Drossel wieder ein und läßt sie eintragen (TüV + Gebühren). Alles andere wäre illegal und kann richtige Probleme machen, z.B. bei Unfall o.ä.

Bei Deinem Plan würde ich das Teil halt wieder einbauen und gut ist. Im Winter fährst Du eh keine allzu lange Strecken, denke ich, da reichen die paar PS dicke.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 24. Oktober 2014 um 17:12:39 Uhr:

Dann hast Du genau 2 Möglichkeiten: 1.) Du baust die Drossel wieder ein und läßt alles so wie es ist oder 2.) Du läßt die Drossel austragen (TüV + Gebühren) und sagst der Versicherung bescheid (also quasi Dein 3.) und baust dann die Drossel wieder ein und läßt sie eintragen (TüV + Gebühren). Alles andere wäre illegal und kann richtige Probleme machen, z.B. bei Unfall o.ä.

Wieso sollte es da Probleme bei einem Unfall gehen wenn 1. die Versicherung auf volle Leistung läuft und 2. der Fahrer über die Befugnis verfügt das Bike so zu fahren. Malt doch nicht immer gleich den Teufel an die Wand, ist genau wie bei Bauteilen ohne ABE. Wie viele mir da schon erzählen wollten das ich im Unfallfall die Alleinschuld hätte wenn mein Auspuff nicht zugelassen ist...

Blödzinn

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