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Geblitzt - Fahrtenbuch?

Themenstarteram 20. August 2019 um 15:50

Hallo liebe Autofreunde,

ich wende mich mit einem Anliegen an euch. Mein Verlobter wurde Ende Juni mit meinem Auto geblitzt, wir haben beide das Schild nicht gesehen. Er ist in der Probezeit, da er bereits einmal ein Aufbauseminar machen musste vor zwei Jahren. Im September ist er aus der Probezeit raus. Geblitzt wurde er mit 21km/h, also würde er einen Punkt bekommen. Da ich allerdings Halter bin und wir verlobt sind, habe ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Heute kam ein Brief vom Landkreis, dass ich nicht anzutreffen war, es war also anscheinend jemand vom LK bei uns und wollte den Fahrer ermitteln, was ihm nicht gelungen ist. Im Brief steht jetzt, dass ich ein Fahrtenbuch kriegen könnte, wenn ich den Fahrer nicht angebe. Ich habe den Führerschein seit Mai 2015, bin seitdem kein einziges Mal geblitzt worden oder hatte sonst irgendwelche Strafen. Könnte ich trotzdem ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen? In dem Fall meinte mein Verlobter, dass ich lieber ihn angeben soll. Dann frage ich mich allerdings, warum man überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Falls es wichtig ist: es kann sein, dass sie keinen Fahrer ermitteln konnten, weil auf dem Foto die Augen und die Hälfte der Nase verdeckt ist. Man sieht also nur den Mund und die Nasenspitze.

Beste Antwort im Thema

Also, wenn Du keinen richtigen Ring hast, dann sollte er auf jeden Fall an den Pranger gestellt werden :D

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keine panik.

die behörde muss den fahrer ermitteln.

die fahrtenbuchandrohung ist nur zähnefletschen.

Zeugnisverweigerungsrecht heißt ja nicht, das es Auflagen gibt, um das nächste Mal nachvollziehen zu können, wer die schuldige Person ist. Es heißt nur, das du keine Angaben machen musst.

 

... Wie schnell wirklich ein Fahrtenbuch kommt, kann ich nicht sagen. Ich bin eher zu meinen Fehlern gestanden...

 

Zu dem Zusammenspiel mit dem Aufbauseminar sag ich jetzt mal nix :rolleyes:

am 20. August 2019 um 16:38

...da du vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hast, wissen sie ja wo sie suchen müssen. Würde mich nicht wundern, wenn die jetzt öfter mal vorbeikommen oder vielleicht auch mit dem Photo im Umkreis / in der Nachbarschaft rumfragen.

Der Photoabgleich mit dem EMA war ja wohl nix... ist der Verlobte wohl nicht an der gleichen Adresse gemeldet.

Fahrtenbuch... sollen se doch, ggf. "verkaufste" das Auto eben und ihr meldet die Kiste einfach z.B. auf deinen Verlobten an. Kein Auto, auch kein Fahrtenbuch.

. „Dann frage ich mich allerdings, warum man überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.“

 

Diese Frage musst Du mit Deinem Verlobten klären.

Das Recht dient dazu andere Verwandte oder sich selbst nicht zu belasten.

Wenn er das nicht möchte ist es seine Sache.

Du kannst es dennoch so anwenden wie Du es willst.

 

„Fahrtenbuch... sollen se doch, ggf. "verkaufste" das Auto eben und ihr meldet die Kiste einfach z.B. auf deinen Verlobten an.‘

 

Fahrten Buch ist natürlich auf den Halter Personenbezogen gemeint... :)

Nicht auf die Karre!

wenn er mit deinem wagen geblitzt wurde, wirst du irgendwann post bekommen, dann bezahlst du was da drinne steht und gut ist

am 20. August 2019 um 17:05

Nimm ein Fahrtenbuch nicht auf die leichte Schulter.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

am 20. August 2019 um 17:12

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. August 2019 um 18:39:31 Uhr:

...

„Fahrtenbuch... sollen se doch, ggf. "verkaufste" das Auto eben und ihr meldet die Kiste einfach z.B. auf deinen Verlobten an.‘

Fahrten Buch ist natürlich auf den Halter Personenbezogen gemeint... :)

Nicht auf die Karre!

§ 31a StVZO Fahrtenbuch

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

(2)...

 

... wenn sie kein Auto mehr hat ist damit auch die Fahrtenbuchauflage weg.

Die Verbindung zum "Käufer" und zukünftigen Fahrzeughalter (Verlobter), der ihr das Auto selbstverständlich hin und wieder mal leiht, muß man den Behörden ja nicht unbedingt auf die Nase binden.

Sehe daraus aber nicht , daß die Auflage damit auch rechtlich „weg“ ist.

 

Es heißt ja darin auch „oder künftig zuzulassende Fahrzeuge“.

 

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben...

Aber logischerweise wird es nicht ewig gelten.

Wenn Sie allerdings bis zum Lebensende verzichtet isses natürlich egal.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 20. August 2019 um 18:53:24 Uhr:

wenn er mit deinem wagen geblitzt wurde, wirst du irgendwann post bekommen, dann bezahlst du was da drinne steht und gut ist

Geht das denn in dem Stadium noch?

Post und persönlicher Besuch waren schon da.

Themenstarteram 20. August 2019 um 17:47

Zitat:

@murkspitter schrieb am 20. August 2019 um 18:23:02 Uhr:

keine panik.

die behörde muss den fahrer ermitteln.

die fahrtenbuchandrohung ist nur zähnefletschen.

Wenn sie jetzt öfter vorbeikommen oder die Nachbarn gefragt haben,wissen Sie doch früher oder später trotzdem, wer es ist. Kommen nicht viele in Frage. Mein Bruder meinte, dass es vor Gericht gehen kann und ich das dann zahlen muss, wenn ich verliere (trotz Rechtsschutz?). Bevor ich die Strafe schlimmer mache oder selbst eine bekomme, werde ich ihn natürlich angeben.

Themenstarteram 20. August 2019 um 17:48

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. August 2019 um 18:38:56 Uhr:

...da du vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hast, wissen sie ja wo sie suchen müssen. Würde mich nicht wundern, wenn die jetzt öfter mal vorbeikommen oder vielleicht auch mit dem Photo im Umkreis / in der Nachbarschaft rumfragen.

Der Photoabgleich mit dem EMA war ja wohl nix... ist der Verlobte wohl nicht an der gleichen Adresse gemeldet.

Fahrtenbuch... sollen se doch, ggf. "verkaufste" das Auto eben und ihr meldet die Kiste einfach z.B. auf deinen Verlobten an. Kein Auto, auch kein Fahrtenbuch.

Das Auto habe ich seit März und da es finanziert ist, kann ich es nicht einfach so „verkaufen“. Wäre mir dafür auch echt zu viel Aufwand ehrlich gesagt. Ist ja nicht meine Strafe

ja sorry, hatte überlesen

tja pech gehabt, hätte man gleich bezahlt, müsste man sich jetzt keinen kopp machen

Lisa, wenn Du eine RS-Versicherung hast, rufe dort mal an. Viele bieten vorab eine kostenlose telefonische Erstberatung mit Anwälten. Das i. d. R. ohne Selbstbeteiligung.

Themenstarteram 20. August 2019 um 17:52

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 20. August 2019 um 19:49:35 Uhr:

ja sorry, hatte überlesen

tja pech gehabt, hätte man gleich bezahlt, müsste man sich jetzt keinen kopp machen

Hab keine Aufforderung zur Zahlung bekommen, sondern nur die Aufforderung den Fahrer zu benennen oder eben Zeugnisverweigerungsrecht. Den Bußgeldbescheid habe ich nicht.

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