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Garantie/Gewährleistung nach Zylinderkopfdichtungsreparatur Volvo V70

Volvo V70
Themenstarteram 13. Januar 2014 um 15:11

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem und hätte gerne Eure Einschätzung:

habe vor ca. 6 Monaten einen gebrauchten Volvo V70 bei einem ca. 200 km entfernten Volvo Verträgshändler inkl. Gebrauchtwagen Garantie gekauft.

Nach ca. 3 Monaten kam bekannte Meldung, dass zu wenig Kühlmittel vorhanden sei.

Sofort zum örtlichen Volvo Händler gefahren, dort wurden 200 ml. aufgefüllt und uns aufgetragen es im Auge zu behalten.

Gesagt getan, knapp 3 Monate später, gleiches Problem.

Wieder zum freundlichen und dort wurde eine wahrscheinliche defekte Zylinderkopfdichtung diagnostiziert.

Garantie übernimmt zu 100% Arbeitslohn und 40% Teile.

Ich hab sofort Kontakt zum ursprgl. Volvo Händler (200 km entfernt) aufgenommen und Ihn auf seine Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten 6 Monate aufmerksam gemacht.

Er wollte das Auto selber reparieren... Wir also die 200 km zu ihm hin gefahren und haben heute (3 Wochen später) die info erhalten, Auto ist fertig und kann abgeholt werden.

Ganz nebenbei möchte er nun von uns noch ca. 570 € für die Reparatur haben.

Somit hat er nach eigener Aussage die Garantieleistungen abgezogen und etwas an der Endrechnung gedreht so dass es etwas günstiger geworden ist.

Angeblich wäre der Schaden nicht vorhanden gewesen als wir das Auto bei Ihm gekauft habn, somit müsse er die Kosten nicht tragen.

Den Beweis sieht er ganz klar in der AU-Untersuchung, da nach seiner Aussage hin auch ein beginnender Schaden an der Zylinderkopfdichtung dort mit falschen Co2 Werten hätte auffallen müssen.

Was sagt Ihr dazu?

Am Samstag hole ich den Wagen ab, bin aber eigentlich nicht bereit zu zahlen!

Bitte um Eure Meinungen.

Vielen Dank!

MFG

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. September 2014 um 6:54

So, nach einigen Monaten ist der fall jetzt endlich ausgestanden...

Letztlich mussten wir den Volvo Händler verklagen um unser Recht zu bekommen.

Nachdem die Anklage ihn per Post erreichte, hat er nun letztendlich mit Zinsen den Betrag an meinen Anwalt überwiesen...

Hiermi möchte ich mich nochmals bei Euch bedanken. Dieses Forum hat mich erst richtig dazu gebracht einen Anwalt einzuschalten.

Ansonsten hätte ich mein ageld nicht mehr bekommen...

TOP Forum kann ich nur sagen

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http://...ichtenberg-rechtsanwalt.de/.../GebrauchtwagenBeweis.html

 

Habe ich zum Thema gefunden gefunden, geht um Gebrauchtwagenkauf und, wie treffen, um eine Zyliinderkopfdichtung. Beweislast liegt eindeutig beim Verkäufer, soweit es eine Privatkauf ist.

 

Das mit der AU finde ich abenteuerlich, warum hat dann der andere Händler beim ersten Nachfüllen keine AU gemacht, um die Zylinderkopfdichtung zu prüfen ?

 

Gruß

Renesomi

An Anwalt und Gutachter wird da kein Weg vorbei führen. Die Aussage des Händlers kann man mal in einem unverbindlichen Gespräch mit einem Gutachter erörtern.

Ansonsten ist das Gewährleistungsrecht eigentlich sehr eindeutig, in deinem Fall liegt die Beweislast beim Händler. Den Rest muss man ausfechten.

Ich glaube, das ein freundliches Gespräch hier schon Wunder wirken kann, wenn man es vernünftig vorbereitet. Das der Schaden schon 3 Monate nach dem Kauf da war, ist ja wohl unbestritten. Da die Beweislast eindeutig beim Händler liegt, würde ich ihn ganz dezent auf seine Kostenrisiken hinweisen und klar rüberrufen, das Anwalts- und Gutachterkosten auf Ihn zukommen. So man keinen Stress will, kann man sich dann immer noch auf 70 er, 30% TE einigen. 

Allerdings würde ich mir die Rechnung ganz genau angucken...wo sind denn bei so einer Reparatur mehr als 900,- für Teile?

Gruß

KUM

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 17:25

Ja was da wirklich alles für Teile bei der Reparatur zum Einsatz kommen,

kann ich gar nicht sagen. Hab da keine Ahnung von.

Der Volvo Händler bei mir vor Ort sagte mir, dass ca. 1000€ an Kosten

auf mich zu kommen würden. Was jetzt stimmt kann ich leider auch nicht

sagen.

Ich sagte dem Händler vorhin noch am Telefon, dass wir den Wagen dann

Samstag abholen kommen und bat ihn mir dann eine Rechnung mitzugeben,

welche wir nach Prüfung und Rücksprache mit einem Gutachter dann

auch ggfls zahlen würden.

Darauf möchte er sich nicht einlassen. Er möchte dass wir erstmal

zahlen, damit er, so seine Aussage, nicht seinem Geld hinterher rennen muss.

Auch eine geile Aussage!!!

Zahlung mit EC bei entsprechender Begründung zurückbuchen lassen.

Bei mir warens 4600€ ( 3000€ Eigenanteil )

Zahnriemenübersprungen nach Keilriemenauflösung.

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24

Zahlung mit EC bei entsprechender Begründung zurückbuchen lassen.

Bei mir warens 4600€ ( 3000€ Eigenanteil )

Zahnriemenübersprungen nach Keilriemenauflösung.

...aber auch ein komplett neuer Kopf.....

...@frog: was ist denn in Deiner Garantieversicherung vereinbart? ...Wenn die nicht leisten, dann würd ich den Rechtsschutz nehmen, hast doch hoffentlich einen....Handkehrum, bei mir sind 1500 für ne neue ZKD und neue Ventile, Sitze nebst Einschleifen und Kopf planen quasi normal....aber erst bei 300Tkm.....

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 18:30

Na in der Garantie steht drin, dass 100% vom Arbeitslohn und 40%

vom Materialwert übernommen werden. Das ist ja auch kein Thema

und wurde ja auch gemacht. Mir geht es um die Restsumme, sprich

die ca. 570€. Diese muss im ersten halben Jahr der Verkäufer zahlen,

falls er nicht nachweisen kann, dass der Wagen den Schaden nicht hatte

als ich ihn gekauft habe.

Somit müsste ich dann nichts bezahlen, und genau das erwarte ich.

Er hat doch geschrieben, Garantie übernimmt 40% Teile und vollen Arbeitslohn. Es geht also um 60 % Teilekosten, die bleiben. Das könnte der :) dann einfach mal übernehmen, oder er will das Gerichtsverfahren.., ob er dann aber noch die Garantie abgreifen kann ? Der TE hat auch nach nem Verfahren einen Anspruch auf die Garantieabwicklung...

Gruß

KUM ( bei Kopfdichtung wird der Kopf vielleicht geplant, aber das ist Arbeitslohn...die Ersatzteile würden mich da schon interessieren, zumindest wenn 60% dann äußerst günstig ü.500 sind..)

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 18:43

Meine Frage ist jetzt halt was ihr mir raten würdet...

Also eine Rechtsschutz habe ich, aber vielleicht muss es ja

auch gar nicht so weit kommen. Vielleicht kann man sich ja

doch noch irgendwie einigen...

Ich hoffe jetzt zusätzlich noch, dass die den Wagen auch wirklich

vernünftig repariert haben und nicht irgendwie Murks gemacht haben

damit der Wagen bis zum Ende der Gewährleistung läuft und mir das

Teil dann danach irgendwann um die Ohren fliegt und die fein raus sind...

Suche erst einmal das Gespräch, mache Deinen Standpunkt klar und frage, ob sie das erst einmal über die Schiedstelle des ZDK regeln wollen. Den Verweis auf Deine Rechtschutzversicherung, das hier schon gebrachte Urteil und eine sichere Zusage der Deckung durch den Versicherer, wäre dann die nächste Bemerkung. Sollte dann noch immer Keiner ein bisschen in's Grübeln gekommen sein, würde ich ( vorbereitet natürlich) einen Anwalt anrufen und den im Beisein des Unfreundlichen fragen, in welcher Form ich jetzt die Rechnung behandeln soll, um mobil zu bleiben....

Aber glaub mir, soweit wird es nicht kommen.

Wie gesagt, um den ganzen Stress zu vermeiden, würde ich sogar noch als Kompromiss 150,- anbieten, aber nur, damit das Thema vom Tisch ist...

Gruß

KUM ( viel Glück )

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 18:53

Noch eine weitere Frage: Muss beim Tausch der Zylinderkopfdichtung

eigentlich auch der Zahnriemen getauscht werden?

...20 Ventile...die Sitzringe, Dichtung selbst....frisches Kühlmittel...frisches Motoröl....neue Glühkerzen.....da findet sich ne Menge...meine 1500 waren beim 6ender in 2007 inklusive Lohn....beim Motoreninstandsetzer

Zitat:

Original geschrieben von Spacefrog-i

Noch eine weitere Frage: Muss beim Tausch der Zylinderkopfdichtung

eigentlich auch der Zahnriemen getauscht werden?

..kann, muss nicht...oft wird er nur gewendet...aber WaPu und Umlenkrolle werden oft getauscht bei der Gelegenheit....

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