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Garage hinter öffentlichem Parkplatz?

Themenstarteram 26. September 2011 um 12:12

Hallo zusammen! Wie der Titel schon sagt, war ich etwas verwundert, als ich letztens bei meinen Eltern zu Besuch war und der Nachbar sich eine Garage gebaut hat, dessen Zufahrt nur über einen öffentlichen Parkplatz möglich ist. Siehe Bild im Anhang.

Die Garage durfte auch ohne eine Baugenehmigung erstellt werden, allerdings war mir so, als ob man für eine neue Grundstückszufahrt eine Genehmigung braucht? :confused:

Keine Angst, hier hat niemand vor den Nachbarn anzuschwärzen, oder sonst etwas in diese Richtung! ;)

Mir stellt sich nur die Frage, ob der Nachbar zu dulden hat, wenn seine Garage durch ein KFZ blockiert wird? Er kann ja schlecht den öffentlichen Parkplatz ab jetzt für sich beanspruchen.

Noch ein paar Fakten:

Die Grundstücksgrenzen verlaufen seitlich an seinem Zaun und zur Straße hin direkt am Gehsteig. Die Treppe die man im rechten Bildrand erkennt steht tatsächlich auf Gemeindegrund. Ist aber in der gesamten Straße so.

Die öffentlichen Stellplätze wurden vor ca. 10 Jahren im Zuge einer Straßensanierung angelegt. Dort gab es auch eine Eigentümerbefragung.

Wer also dort versäumt hat Einspruch einzulegen, um die Schaffung einer einzig möglichen Zufahrt zu seinem Grundstück zu gewährleisten, hat doch im nachhinein schlechte Karten, oder?

Wie würde soetwas ablaufen, wenn man das genehmigen will? Eine Gemeinde würde wohl kaum einen öffentlichen Parkplatz rückbauen, oder? Abgesehen von den anfallenden Kosten, herrscht hier eh etwas Parkplatzmangel! :)

Über Eure Meinungen freu ich mich...

Gruß

Garage-hinter-oeffentlichem-parkplatz
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

gem Landesbauordnung

Gibt ja nur 16 unterschiedliche davon :D .

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Sorry, muß nochmal nachtreten ;)

Ich nehme mal auf Grund des Transporters an, daß die Eltern des TE in Memmingen wohnen.

Sollte dies der Fall sein, dann handelt es sich bei der Garage um einen sog. "gefangenen Stellplatz".

Diese Stellplätze können unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden.

Bei der Stadt Memmingen ist daher ein entsprechender Antrag zu stellen.

Nachzulesen in der Satzung der Stadt Memmingen über die Herstellung der Stellplätze und die Ablösung der Herstellungspflicht (Stellplatzsatzung – SPS).

Genauer im § 2 Abs. 3 (habe ich als Datei angehängt).

Ob für die Garage ein Bauantrag erforderlich ist ist zumindest für die grundsätzliche Verwendung als "gefangener Stellplatz" daher unerheblich.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Garage für ein Auto genutzt wird. Der Boden ist ja deutlich höher als der Rest der Strasse. Ein Auto müsste also jedes Mal diese Stufe überwinden. Außerdem sind auf dem weichen Untergrund davor keine Reifenabdrücke zu sehen.

Ein Stellplatz hat nichts mit einer Garage zu tun. Die Verordnung trifft daher nicht zu. Der TE schreibt, dass in diesem Bereich das Parken in gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist. Handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, auch als Spielstraße bekannt, oder wie wurde dieses Parken dort erlaubt? Als ortsunkundiger Fahrzeugführer würde ich die Verkehrssituation so einschätzen, dass ich dort parken darf, da es sich um eine gekennzeichnete Parkbucht handelt. Allerdings würde mich die Garage aus Höflichkeitsgründen davon abhalten, dort mein Fahrzeug abzuparken. Insgesamt eine unklare und noch zu regelnde Parksituation.

Zitat:

Original geschrieben von F213

Diese Stellplätze können unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden.

Un diese Bedingung ist das der davorliegende Stellplatz ihm gehört was bei einem öffentlichen Parkplatz wohl kaum der Fall sein dürfte.

Aus der Satzung:

 

Zitat:

Ist ein Stellplatz nur über einen davor liegenden Stellplatz von der öffentlichen Verkehrs-fläche aus zu erreichen („gefangener Stellplatz“), kann dieser ausnahmsweise zugelas-sen werden, wenn die Stellplätze demselben Eigentümer gehören und derselben Nut-zungseinheit zugeordnet sind.

@ E36 323i Coupe

Schon mal daran gedacht das die Garage noch gar nicht fertig ist und die Stufe noch ausgeglichen wird?

 

 

:D Ein Hörmanntor ohne elektrischen Antrieb habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

. Allerdings würde mich die Garage aus Höflichkeitsgründen davon abhalten, dort mein Fahrzeug abzuparken. Insgesamt eine unklare und noch zu regelnde Parksituation.

Warum? Entweder es ist ein Parkplatz oder der Besitzer läßt sich die Ausfahrt freihalten.

am 27. September 2011 um 5:52

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

. Allerdings würde mich die Garage aus Höflichkeitsgründen davon abhalten, dort mein Fahrzeug abzuparken. Insgesamt eine unklare und noch zu regelnde Parksituation.

Warum? Entweder es ist ein Parkplatz oder der Besitzer läßt sich die Ausfahrt freihalten.

Andere haben halt mehr Anstand als du;) So lange andere Plætze frei sind wuerde ich da auch nicht Parken. Wenns nicht anders geht Park ich da. Wenn ich Nachbar bin wuerd ich ihm bescheid geben das ich wo anders kein Platz hab und das er sich melden soll wenn er rein oder raus will. So einfach. Man muss nicht immer Arschloch sein nur weil man Recht hat.

Was hat das mit Anstand zutun? Es ist ein Parkplatz. Ende. Wenn jeder jetzt seinen eigenen Kram macht, dann gibt es bald keine Parkplätze mehr. Wofür gibt es denn Parkverbote und Genehmigungen?

am 27. September 2011 um 6:08

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was hat das mit Anstand zutun? Es ist ein Parkplatz. Ende. Wenn jeder jetzt seinen eigenen Kram macht, dann gibt es bald keine Parkplätze mehr. Wofür gibt es denn Parkverbote und Genehmigungen?

Kopfschuettel. Hier haben wir es mit einem Typischen ,,Ich`` Menschen zu tun. Warum einfach wenns auch schwer geht? ;) Mit sicherheit wuerdest du jetzt stændig als trotz dort Parken um ihn zu æergern und um dich zu befriedigen. Paar weniger von deiner Sorte und es wære vieles leichter

Parke du doch lieber 10 Plätze weiter, die Parkplatzsituation ist ja auch so locker in D-Land :rolleyes:

Ist es ein Parkplatz, dann wird dieser benutzt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ist es ein Parkplatz, dann wird dieser benutzt.

Du benutzt den Parkplatz, andere ihr Hirn - jeder wie er kann...

Wofür ist der Parkplatz wohl gedacht?

am 27. September 2011 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Warum? Entweder es ist ein Parkplatz oder der Besitzer läßt sich die Ausfahrt freihalten.

Andere haben halt mehr Anstand als du;) So lange andere Plætze frei sind wuerde ich da auch nicht Parken. Wenns nicht anders geht Park ich da. Wenn ich Nachbar bin wuerd ich ihm bescheid geben das ich wo anders kein Platz hab und das er sich melden soll wenn er rein oder raus will. So einfach. Man muss nicht immer Arschloch sein nur weil man Recht hat.

Man kann aber auch erwarten, dass derjenige, der seine Garage so platziert, damit rechnet, dass irgendwann mal jemand dort parkt. ;)

Aber wie E36 323i Coupe schrieb, ist da eine Kante an der Garage. Die Einfahrt zur Garage wird also noch nicht fertig sein. Die kommt dann vielleicht, wenn der Parkplatz weg ist und alles in einem Guss gemacht werden kann.

Themenstarteram 27. September 2011 um 6:48

So, muss hier noch mal etwas ergänzen. Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten.

Der LKW auf dem Bild hat eventuell etwas verwirrt. Es handelt sich nicht um Memmingen. Es ist der Landkreis Ravensburg, somit ist hier auch die LBO BW gültig.

Die Straße auf der der LKW steht, ist privat. Ich müsste nochmal nachschauen, ob die grenze tatsächlich am Zaun, oder in der Mitte des Weges entlang geht. Eine Grenzbebauung im klassischen Sinn ist es tatsächlich nicht. Allerdings kommt die Regelung vom Mindestabstand von 2,5 m hier aus mehreren Gründen nicht zu tragen.

Die Garage wurde sicher nicht genehmigt, es wurde auch kein Baufreigabeschein erstellt.

Aber mir geht es viel weniger um die Garage, als um die Zufahrt.

Es waren noch ein paar Fragen:

Die Zufahrt ist auf dem Bild noch nicht fertig. Er will die schon mit dem Auto nutzen.

Das man sich bei einem Neubau, aus Platzgründen von einem Notwendigen Stellplatz freikaufen kann, ist mir bewusst. Kommt hier aber hier wohl auch nicht zum tragen. (kann ich bei Bedarf näher erläutern)

Die Straße ist kein verkehrsberuhigter Bereich, es gilt generell Parkverbot in dieser Zone (Ortskern), ausgenommen in gekennzeichneten Bereichen. Dazu zählt unter anderem dieser besagte Parkplatz vor der Garage.

Für diejenigen, die denken der Parkplatz wird noch entfernt, wenn die Einfahrt gemacht wird. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Die Kosten müstte alle der Nachbar tragen, dabei kostet das verlegen/bzw der Rückbau des Parkplatzes dann soviel wie die Fertiggarage! :D

Abgesehen davon hat er ja vor ca 10 Jahren dem Parkplatz an dieser Stelle zumindest indirekt zugestimmt, da er keinen Einspruch gegen die Planung erhoben hat.

 

Hoff ich hab nix vergessen...

 

Ich könnte das ganze wohl recht schnell klären, da ich von der Arbeit aus oft mit dem zuständigen Ortsbaumeister zu tun habe, aber da ich niemanden anschwärzen will, will ich natürlich auch keine schlafenden Hunde wecken. Also lass ich das lieber ;)

Tja, die Zufahrt.Die wird ihm irgendwann mal Spaß bescheren :D

Hallole zusammen

Das die Garage nicht fertig ist und diese Vor Baubeginn zu genehmigen ist hat der Garagenbesitzer offensichtlich ein problem . solange der Zufahrtsplatz nicht gepflastert ist würde ich da auch parken. Ist die zufahrt aber fertig also für Fahrzeuge möglich dann würde ich es lassen. Wenn ich mache Beiträge so lese wundert es mich nicht das sogar freie TV Sender die Sendung Nachbarschaftsstreit produzieren.

Sind wir denn ein Volk von Spannern ( mir fällt geade der richtige Begriff nicht ein ) im Nachbarschaftsrechtlichen Sinne ... ich kann das für einen großteil leider bestätigen, die Chance einem anderen sein Rechtsempfinden zu vermitteln oder aufzudrücken .. nur um recht zu haben und mir aus Freude drüber abends einen runterzuschütteln weil ich recht bekommen habe ...öööö???? Unfassbar .

Bei uns regelt man das anderst , man geht zum Betroffenen sucht das Gespräch und klärt die unbekannten Faktoren.. damit ist es gut. Ich habe mich auch zu einer Antwort hinreisen lassen , so langsam wird es aber komisch hier.. Wenn der Betroffene quertreibt oder das Gespräch nicht will dann frage man halt beim Ortsbaumeister nach.

Hat mit anschwärzen nix zu tun

Entweder du als TE hast ein Problem damit dann beseitige dies mit gesundem Menschenverstand durch eine offene Klärung im Gespräch, Oder frage die Verwaltung danach . Menschenverstand, der leider manchen Menschen die offensichtlich ein Problem mit sich selber haben abgeht sollten sich eine (andere ) Beschäftigung suchen den die snd offensichtlich unausgelastet. Bist du direkt betroffen so überlege mal ob zum einen eine Klärung durch das genannte Gespräch nicht Sinnvoller ist oder ob da nicht ein unbewusster Neidfaktor mitspielt , der hat eine Hütte ich nicht .. dem drücke ich eine ??

Eine Frechheit das sich mit sowas Gerichte beschäftigen müßen denn da wird vermutlich das ganze irgendwann Landen. könnte sein das der Erbauer einen Parkplatz gekauft hat und diesen als den seinen sieht. vieleicht giubt es Vereinbarungen zwischen dem Häusle/ Garagenbauer und der Gemeinde von denen Du nix weist??

Auch mir hat man schon solche Vereinbarungen angeboten um zb eine Durchfahrtsregelung bzw einen Zugang zum angrenzenden Park

über mein Grundstück zu bekommen ( privatstrasse ) die man eben weil sonst eventuell andere Bürger ähnliche Vereinbarungen auch haben wollen...

Da ist nix unmöglich und für manche nicht zu verstehen aber durchaus möglich. Das werden aber keine dritten erfahren , auch Du nicht wenn man nicht eine Klärung herbeiführt

Damit ist wie ich meine genug gesagt..

Ist aber alles Spekulation den wir alle kennen ausser der Info dess TE die situationen nicht und oft genug haben sich im Laufe der Beiträge informationen herausgestellt die der ganzen Sache eine andere Sicht / Rechtslage eröffnen. Jol

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