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Führerscheinklasse B --> Einschluss Klasse A1 (125ccm-Roller)?

Themenstarteram 7. August 2013 um 16:54

Hallo,

ein allseits bekanntes Thema, nehme ich an. In Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich (und sicher noch anderen) ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B 125ccm-Roller zu fahren.

Die Frage ist, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine Eingabe an die Politik zu machen o.ä., damit sich diese mit dem Thema beschäftigt und ggf. zu Gunsten derjenigen entscheidet, die nicht extra noch den Führerschein A1 machen möchten. Wäre sowas in Form einer Online-Petition möglich? Mir fällt es leicht zu glauben, dass man bei entsprechender Streuung auch ausreichend Mitzeichner finden würde. Ich denke, dass kaum jemand mit Führerscheinklasse B damit zufrieden sein sollte, auf 45km/h kastrierte 50ccm-Roller zu fahren, die den Verkehrsfluss eher behindern (und damit ein gewisses Sicherheitsrisiko darstellen).

Vielleicht hat aber auch jemand einen Tipp, wo dieses Thema auf noch mehr Interesse stößt.

Mich würds freuen, wenn man gemeinsam einen Weg finden könnte, das Thema anzuschieben.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. August 2013 um 16:54

Hallo,

ein allseits bekanntes Thema, nehme ich an. In Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich (und sicher noch anderen) ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B 125ccm-Roller zu fahren.

Die Frage ist, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine Eingabe an die Politik zu machen o.ä., damit sich diese mit dem Thema beschäftigt und ggf. zu Gunsten derjenigen entscheidet, die nicht extra noch den Führerschein A1 machen möchten. Wäre sowas in Form einer Online-Petition möglich? Mir fällt es leicht zu glauben, dass man bei entsprechender Streuung auch ausreichend Mitzeichner finden würde. Ich denke, dass kaum jemand mit Führerscheinklasse B damit zufrieden sein sollte, auf 45km/h kastrierte 50ccm-Roller zu fahren, die den Verkehrsfluss eher behindern (und damit ein gewisses Sicherheitsrisiko darstellen).

Vielleicht hat aber auch jemand einen Tipp, wo dieses Thema auf noch mehr Interesse stößt.

Mich würds freuen, wenn man gemeinsam einen Weg finden könnte, das Thema anzuschieben.

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55 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Was für ein Unsinn! 2 und 3 gibt's seit >10 Jahren nicht mehr

Es steht doch klar ein "ehemals" vor 2 und 3? Daß es die 2 und 3 heute nicht mehr gibt, ist mir schon klar.

Du schreibst aber explizit "so sie bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden"! Ich gehöre quasi zur ersten Opfer-Generation des B-Führerscheins und A1 steht definitiv nicht drauf, nur |B| und |ML| (die senkrechten Strich sollen die Kästchen auf der Vorderseite symbolisieren, M und L sind aber laut Rückseite zwei getrennte Klassen, kleine Roller und kleine Traktoren).

Zu dem Thema haben wir uns auch mal informiert, weil mein Bruder ca. 1,5-2 Jahre nachdem ich meinen FS gemacht habe als Minderjähriger einen A1-Roller bekommen hat, der überführt werden musste (hat dann mein Vater mit 3er-FS gemacht).

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Zudem ist meine Info, dass der heutige A1 nur im 3er bis 1.4.1980 enthalten war.

Nö, schau Dir mal das Gesetz an, welches hier bereits verlinkt worden ist. A bzw. A1 ist mit der Begrenzung auf dreirädrige Motorräder bis Anfang 2013 in den neuen Klassen B und C drin.

Gesetzesauszug: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_108.html

Wieso steht dann A1 bei mir auf dem FS nicht mit drin?

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)

Klasse 3-> erworben nach dem 31.12.88 enthält die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L mit den Auflagen bzw. Beschränkungen -> C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)

Klasse B enthält die neuen Klassen A, A1, AM, B, L mit den Auflagen bzw. Einschränkungen -> A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

Mit einem Führerschein der alten Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B ist es bis inkl. Führerscheinerteilungsdatum 18. Januar 2013 möglich, dreirädrige Motorräder zu fahren. Gleiches gilt für Leute, die bspw. "nur" über einen bis 18. Januar 2013 ausgestellten Lkw-Schein verfügen.

Und selbst ein vor dem 01.04.1980 erworbener Pkw-Schein enthält die neuen Klassen A bzw A1 nur mit Auflagen.

Gesetzesauszug:

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Klasse 3-> erworben vor dem 1.4.80 enthält die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L mit den Auflagen bzw. Einschränkungen -> C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Die Schlüsselzahlen 79.03, 79.04 wie 79.05 sagen folgendes:

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

Uns wurde gesagt, dass das mit dem zweirädrigen Roller bei meinem Vater kein Problem ist.

notting

Wenn du jetzt eine neue Karte brauchst und vor 2013 schon deine Führerschein hattest bekommst du diese Eintragungen.

Es war jetzt doch wieder eine Reform. Und wieder wird Neulingen etwas genommen. :rolleyes: :mad:

 

Sobald du umtauschst kriegst du die Krücken eingetragen zur Besitzstandwahrung.

 

Wie CE79 für die 3er Führerscheine. Das ist kein CE!

 

Du wirst A1/A 79/03/79.04 bekommen. Das ist aber keinesfalls ein echter A1 oder A.

Nur eine Hilfskonstruktion...

 

Und du kriegst bei Umtausch den "AM" Führerschein eingetragen. Den gab es bisher auch noch nicht in der Form.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn du jetzt eine neue Karte brauchst und vor 2013 schon deine Führerschein hattest bekommst du diese Eintragungen.

Es war jetzt doch wieder eine Reform. Und wieder wird Neulingen etwas genommen. :rolleyes: :mad:

 

Sobald du umtauschst kriegst du die Krücken eingetragen zur Besitzstandwahrung.

 

Wie CE79 für die 3er Führerscheine. Das ist kein CE!

 

Du wirst A1/A 79/03/79.04 bekommen. Das ist aber keinesfalls ein echter A1 oder A.

Nur eine Hilfskonstruktion...

Hätte mich doch gewundert. Und die Kürzel kriegt man vermutlich nur weg, in dem man halt einen A1 macht?

Zitat:

Und du kriegst bei Umtausch den "AM" Führerschein eingetragen. Den gab es bisher auch noch nicht in der Form.

Entspricht aber doch 1:1 dem, was bei mir aktuell unter dem Kürzel "M" drinsteht?

notting

Nö, in AM ist die Klasse S mit drin. :)

Auch wenn ich ADAC nicht so gern mag, da ist das gesamte schön beschrieben.

http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%BChrerschein-2013_164693.pdf

 

Wie das bei mir aussieht wenn man schon A1 hat oder wie das bei dir aussieht wenn du A1 jetzt hinterher machst - also da bin ich auch überfragt, sorry. :D

Bloß nicht!

1. Ist das gefährlich. Auch einen Roller muss man beherrschen können.

2. Werden die Straßen lauter

Um ehrlich zu sein, Punkt 2 finde ich schwerwiegender.

Beherrschen können darf man bis zu einem gewissen Teil selbst üben, wenn man die Basics gelernt hat. Wer auf einem Yaris Klasse B gemacht hat, darf mit einem 1,5-Tonnen Wohnwagen auf die Piste (passenden Zugwagen mal vorausgesetzt). Das ist nicht einfacher als ein Roller.

Und das Lärm-Thema hatten wir schon woanders. ;)

Themenstarteram 11. August 2013 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von OPC

 

2. Werden die Straßen lauter

Um ehrlich zu sein, Punkt 2 finde ich schwerwiegender.

Dafür wird der Verkehr effektiver, sprich CO2-freundlicher. Parkplatzprobleme in Innenstädten gemindert, der Verkehr flüssiger. ;)

Zitat:

Original geschrieben von blinkmuffel

Zitat:

Original geschrieben von OPC

 

2. Werden die Straßen lauter

Um ehrlich zu sein, Punkt 2 finde ich schwerwiegender.

Dafür wird der Verkehr effektiver, sprich CO2-freundlicher. Parkplatzprobleme in Innenstädten gemindert, der Verkehr flüssiger. ;)

Und die Tankstellen kriegen die Krise, weil mehr Leute für 5EUR volltanken und das mit Karte zahlen wollen (ging meinem Bruder immer so)...

Naja, wird sich hoffentlich mit den E-Rollern erledigen.

notting

am 13. August 2013 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von blinkmuffel

Hallo,

ein allseits bekanntes Thema, nehme ich an. In Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich (und sicher noch anderen) ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B 125ccm-Roller zu fahren.

Die Frage ist, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine Eingabe an die Politik zu machen o.ä., damit sich diese mit dem Thema beschäftigt und ggf. zu Gunsten derjenigen entscheidet, die nicht extra noch den Führerschein A1 machen möchten. Wäre sowas in Form einer Online-Petition möglich? Mir fällt es leicht zu glauben, dass man bei entsprechender Streuung auch ausreichend Mitzeichner finden würde. Ich denke, dass kaum jemand mit Führerscheinklasse B damit zufrieden sein sollte, auf 45km/h kastrierte 50ccm-Roller zu fahren, die den Verkehrsfluss eher behindern (und damit ein gewisses Sicherheitsrisiko darstellen).

Vielleicht hat aber auch jemand einen Tipp, wo dieses Thema auf noch mehr Interesse stößt.

Mich würds freuen, wenn man gemeinsam einen Weg finden könnte, das Thema anzuschieben.

Das wird wahrscheinlich leider nicht von Erfolg gekrönt sein,aber einen versuch ist es wert Ich wäre dabei.

am 31. März 2015 um 15:57

Eigentlich gilt : gleiches Recht für alle. Aber mit ca. 100 in einer Kurve bremsen zu müssen erfordert schon eine Ausbildung in Form eines Sicherheitstrainings. Ohne Sicherheitstraining sollte die Höchstgeschwindigkeit bei 60 KM /H

enden, um nicht den innerstädtischen Verkehr auszubremsen . Dann aber für alle FZ. mit Versicherungskennzeichen. So mancher würde dann lieber mal den 125er anstatt das Auto nehmen. Aber 45 KM/H sind einfach gefährlich. Wer kam da auf so ein schmales Brett?

Zitat:

@schnibbler1 schrieb am 31. März 2015 um 17:57:42 Uhr:

Eigentlich gilt : gleiches Recht für alle. Aber mit ca. 100 in einer Kurve bremsen zu müssen erfordert schon eine Ausbildung in Form eines Sicherheitstrainings. Ohne Sicherheitstraining sollte die Höchstgeschwindigkeit bei 60 KM /H

enden, um nicht den innerstädtischen Verkehr auszubremsen . Dann aber für alle FZ. mit Versicherungskennzeichen. So mancher würde dann lieber mal den 125er anstatt das Auto nehmen. Aber 45 KM/H sind einfach gefährlich. Wer kam da auf so ein schmales Brett?

War diese Leichenschändung nötig?

Außerdem finde ich dein Posting ziemlich wirr. Zu den A1-Zeiten meines Bruders musste der Roller auf 80km/h gedrosselt sein weil minderjährig. D.h. Minderjährige dürfen schon mal mit weniger v_max Erfahrung sammeln.

Und IIRC war es bei den 50km/h Rollern so, dass die auch ein paar reale km/h mehr fahren durften, also durchaus wenige km/h zu schnell fahren dürfen (wobei bei uns viele Autofahrer auf der Hauptstr. (absolut kein Schild, auch kein freiwilliges) eh reale 40km/h fahren :rolleyes:).

notting

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