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Frontbügel RAV4 SX10

Toyota
Themenstarteram 21. November 2015 um 14:51

Hallo und Moin Moin!

Ich habe eine echte Bitte an euch und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Mein Nachbar hat sich vor kurzem einen RAV4 von 1997 gekauft. Er war damit nun beim TÜV und die wollen den Frontbügel nicht abnehmen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er beim Kauf bereits montiert war.

Ich habe für ihn schon bei Toyota angeraft und die haben aus der Zeit leider keinen Prospekt mehr, aus welchem ersichtlich ist, dass es den Bügel als Zubehör gibt. Die Nummer dazu konnte er mir aber geben.

Nun wäre es schön, wenn uns jemand von euch helfen könnte.

Wir wissen einfach nicht mehr weiter. Denn selbst mit dem Schreiben von Toyota will der TÜV nichts machen... er sagt entweder eine Briefkopie (in welcher der Bügel eingetragen ist) oder den Nachweis erbringen, dass der Bügel mehr als 10 Jahre am Auto verbaut ist bzw ein Teilegutachten oder halt was offizielles.

Könnt ihr uns helfen / Tipps geben?

Anbei mal ein Beispielbild wegen dem Bügel....

vielen Dank und ganz viele Grüße aus Eckernförde

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23 Antworten

Hallo, da werdet Ihr entweder sämtliche Vorbesitzer um Hilfe bitten müssen,

doch nicht mal Dies würde die TÜV-Abnahme garantieren. Der abgebildete

Edelstahlbügel stammt mit Sicherheit von einem Zubehörhersteller. Es ist

Kein Toyota Zubehörteil. Toyota bot für Diesen nur einen Poliurethan

Frontschutz mit Edelstahlzierblechen an. Ihr könnt nur den Bügel mm

für mm nach Nummern oder einem Herstellerzeichen absuchen. Oder

Ihr schaut Eure Fahrzeugpapiere nach den Bügelpapieren durch.

Ohne Quellennachweis werdet Ihr Ihn abbauen müssen.

Es gibt im Internet aber einen Anbieter, der Sowas mit Zulassung an-

bietet. Der Name ist gerade nicht auf der Zunge. Gruss aus B..........

Themenstarteram 21. November 2015 um 15:18

Hallo und danke für deine Antwort!

Der Frontbügel, der hier abgebildet ist, ist ein original Zubehör-Teil von Toyota, der sogar an einem Sondermodell serienmäßig verbaut war. Nur leider will der TÜV was offizielles.... das ist das Problem

OE-Nummer von Toyota ist PZ415X1950ZB

Hier was gefunden http://www.original-teile-shop.de/.../PZ415X1950ZB-f.buegel_sxa10_11_(toyota).htm vielleicht können die weiterhelfen. Hier https://www.google.de/search?... sind noch mehr Anbieter. mfg.kallepirna

Themenstarteram 21. November 2015 um 16:42

Ja. Da war ich auch schon.

Hab denen ne email geschrieben.

Aber bisher noch nicht geantwortet.

Ich hab auch schon welche angeschrieben, die einen Rav mit genauso einem Bügel haben. Aber auch da keinen Erfolg gehabt.

Deswegen hab ich es nun hier mal versucht.

Ich kann doch nicht der einzige sein, der damit so Probleme hat bzw mein Nachbar halt...

Hallo Netsrac77,

das Gutachten bekommst Du für ein paar Euro z.B. hier. :D

Hallo Netsrac77,

ich noch mal.

Unter Toyota Service Europe findest Du dieses Gutachten zum downloaden. :)

Für Dich rausgesucht. :D:D

Viel Erfolg ....

Na das ist doch mal was, der Oscar78 weiß Rat. Na dann viel Glück. mfg.kallepirna der sich immer noch Ärgert, sich von seinem RAV getrennt zu haben

Themenstarteram 22. November 2015 um 8:36

TOLL!!!

Ich hoffe nun sehr, dass sich nicht wieder ein wichtiger Mensch dazwischen stellt und sagt, dass das nicht geht...

Aber Danke dafür!

Servus,

da werden ja zur richtigen Zeit, die richtigen Fragen gestellt.

Ich hab da nämlich was ähnliches. Mein RAV 4 xa3 Bj. 2009 soll jetzt mit einem Frontbügel der Firma Hot Car Parts "verschönert" werden. Dem Frontschutzbügel liegt ein "EC Type-Approval Certificate" von 2009 bei. Vorhin in der Werkstatt (ich war nicht dabei) wurde ein zufällig anwesender TÜVler darauf von einem Mechaniker angesprochen und meinte, dass so ein Teil nicht erlaubt und nicht eintragungsfähig wäre.

So, meiner meinung sind Frontschutzbügel mit einem EC (EG)-Gutachten, nicht eintragungspflichtig, wenn das Gutachten nicht älter als zehn Jahre ist.

Hat da einer eine Meinung dazu, die er vllt. auch nachlesbar belegen kann ??

susireiter

Hallo Susireiter,

belegen kann ich das leider nicht.

Aber ich habe so einen Frontschutzbügel mit "EC Type-Approval Certificate" seit Jahren an meinem 2009er RAV4. Nach Anbau nicht TÜV abgenommen und ohne Bestätigung. Diesen "EG Typengenehmigungsbogen" muss ich allerdings immer mitführen.

Bisher wurde das bei keiner weiteren HU/ TÜV-Untersuchung moniert.

Servus Oskar78,

danke für deine schnelle Antwort. Ich verstehe nur nicht, weshalb der TÜV den Frontschutzbügel noch zusätzlich "abnehmen" muß, es liegt ja eine "ABE" vor. Das ist ja der Sinn einer solchen Bescheinigung.

susireiter

sorry, habe mich anscheinend in deinem Post verlesen, der TÜV hat den Bügel NICHT abgenommen.

Hab ich´s so richtig verstanden ?

Themenstarteram 23. November 2015 um 18:43

So. Da bin ich nochmal.

Der TÜV(t) ler sagt nun, dass wir ihm beweisen müssen, dass der Rav bereits mit diesem Bügel ausgeliefert wurde. Dann besteht Bestandsschutz. Ansonsten "Pech gehabt"

Was tun?

@ Netsrac77: Entschuldigung erstmal, daß ich deinen Thread geentert habe, aber es war halt ein ähnliches Thema.

Soo, bei mir hat sich was getan, ich hab heute früh dem TÜV-Süd gemailt und soeben mit dem TÜV telefoniert.

Mein EC-Gutachten entspricht dem geltenden EU Recht, was heißt, daß die e Nummer bzw. die Prüfnummer vom Zertifikat mit der eingestanzten Nummer übereinstimmen muß. Maßgebend ist die EG Richtlinie 78/2009.

Zitat aus einem Offroad-Forum:

- Seit dem 24.11.2009 dürfen nur noch Frontschutzbügel in den Handel kommen, die der EG-Verordnung 78/2009 entsprechen.

- Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden.

- An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 24.11.2009 dürfen nur Frontschutzbügel nach der EG-Verordnung 78/2009 angebracht werden.

- Frontschutzbügel mit Teilegutachten können an Fahrzeugen mit einer EZ bis zum 31.05.2008 abgenommen werden; danach müssen alle Frontschutzbügel an Fahrzeugen mit einem Zgm < 3,5 t und einer bbH > 25 km/h mindestens der Richtlinie 2005/66/EG bzw. der EG-Verordnung Nr. 78/2009 entsprechen.

Mein Problem ist also gelöst, ach ja und der TÜVler der das Gegenteil behauptet hat, kannte diese Richtlinie gar nicht :D:rolleyes:

susireiter

PS: Danke an Raver 2014 für die PN

Themenstarteram 25. November 2015 um 8:46

Also damit ich nicht jedem einzelnen hier einen Kommentar abgeben muss, mach ich einen Rundumschlag.

D A N K E

Danke, für alles, was ich/wir bisher bekommen haben.

Am meisten stützen wir uns auf das Gutachten natürlich von Oskar´s link.

Und in Kombination damit stürzen wir uns nun auf die EG 78/2009

Ich bin ja mal gespannt, was uns da wieder für Steine in den Weg geworfen werden...

Wenn jemand noch irgendwelche Tipps o.ä. hat, kann natürlich nicht schaden.

Sätze wie "Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden." machen echt Hoffnung.

Danke für eure Hilfe :-)

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