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fragen zu strafen

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 17:26

moinmoin. vorhin hat mich doch glatt die rennleitung rausgewunken und mir 6 punkte verkauft. war mit abzug leider 29 kmh zu schnell.nervt schon ziemlich weil ich nur einmal kurz gas gegeben habe um etwas frischluft zu bekommen. naja, kann man nichts machen. frage ist eigentlich wies mit dem filmen ausschaut. die haben mich auf 230 metern gefilmt. müssen das nicht 300 sein? leider war mein db killer ebenfalls nicht eingebaut (hatte ihn aber dabei) und der war nur raus weil die blöde dämmwolle zum teil im killer steckte da ich die tüte gestern erst gekauft habe. naja, auch egal. sind soweit ich mich informiert habe insgesamt 110 € und ****in´6 punkte im register... kann man da irgendwas machen damit wenigstens der auspuff-verstoß nicht zählt? gruß

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15 Antworten
am 20. Juli 2006 um 7:00

Nö! Tüte ohne dB Killer nicht zugelassen. Sei froh wenn sie dir dafür "nur" eine Geldbuße auferlegen. Nen Kollegen hatte die RL wegen nem dB Killer am A****, und da war das fahre ohne gültige Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Hat er sie halt nen Monat lang umgebaut.

Im allgemeinen ist da doch ein recht grosser Ermessensspielraum, zumindest sagte mir das ein netter selbstfahrender Angehöriger der RL.

Gruß

da wird nix zu machen sein... ist egal, warum die ohne db-killer fährst. es zählt nur, dass es so war...

eben so wenig wird man bei der geschwindigkeit drehen können... gehe mal davon aus, dass die messgeräte alle ordnungsgemäß geeicht und geprüft waren... dann reichen auch 230 m...

am 20. Juli 2006 um 8:27

Ja, so ist das leider!! :(

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 9:19

So ein Mist. Werd dann wohl ein Aufbauseminar im Winter machen um 4 Punkte weniger stehen zu haben. Ich finde, dass es unverhältnismäßig viele Punkte sind! 6 Punkte und nur 135€.

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 9:21

Aber die 3 Punkte für den Auspuff sind auch sicher, oder? Hab den DBkiller dabei gehabt und gleich vor ort wieder eingebaut!

Zitat:

Original geschrieben von KawaRich

Aber die 3 Punkte für den Auspuff sind auch sicher, oder? Hab den DBkiller dabei gehabt und gleich vor ort wieder eingebaut!

jo . Klar die Punkte hast das einbauen hilft da nicht viel.

Ist nur gut das du ihn dabei hattest sonst hätte dich die RL vielleicht keinem Meter mehr weiterfahren lassen.

Punkte.... was solls die bauen sich ja wieder ab. Und du darfst ja doch einige haben. Sollt das bei dir kritisch werden dann bist ja anscheinend schon öfter erwischt worden?:D

da machen die punkte ja dann auch sinn.

am 20. Juli 2006 um 9:31

Vielleicht hattest ja nen netten, verständißvollen selbstfahrenden von der RL. Wünsch ich dor jedenfalls. Warum Du ohne gefahren bist, konntest ja begründen. Nur ist das ja so das der Killer eigentlich "gepoppt" sein sollte, und nicht geschraubt oder gesteckt. D.h. es sollte eine feste, nicht lösbare Verbindung sein, sonst dürfte er eigentlich keine BE haben. So hab ich das mal gehört. Bei unseren (4x BOS) ist das auch so (gepoppt).

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 12:21

nochmal zu meiner frage zur meßstrecke. welche distanz gilt da in der stadt bei 50kmh erlaubt?

am 22. Juli 2006 um 9:53

Ich frage mich, was das rumgejammer soll. Du bist Innerorts statt mit 50 km/h mit 79 km/h bestraft worden. Nach Abzug der Prozente und der Tachovoreilung hattest du sicherlich fast 90 km/h auf dem Zähler.

Zahl die Strafe, sitz die Punkte ab und gut ist. Wenn du jemanden überfahren hättest wäre es schlimmer gewesen.

 

Gruß

Worf

Genau , bin auch Worfs Meinung!

Nur mal ganz kurz zu schnell wegen Frischluft.

Und DB-Killer auch nur mal wirklich ausnahmsweise nicht drin.

Erzähl das den Grünen.

Hier im Board kannste ruhig Klartext schreiben.

am 23. Juli 2006 um 14:13

Tach,

also das mit der Messstrecke kann man so pauschal nicht sagen. Ich habe mal google ein wenig bemüht. Da kam raus, dass ADAC schreibt dass die Messstrecke mind. 300, besser noch 500m betragen sollte (wohlgemerkt sollte). In einem Urteil stand etwas dass in Bayern ab einer Geschwindigkeit von 90km/h die Wegstrecke mit dem Messgerät XY (hab jetzt vergessen, welche Marke das jetzt war) wohl 500m betragen muss. In anderen Urteilen steht etwas davon dass die Messstrecke mit mind. 300m eingehalten wurde usw.

Dann scheint das davon abzuhängen wie schnell man war, in welchem Bundesland, mit welchem Gerät gemessen wurde und was weiß ich noch.

Am besten mal einen Rechtsverdreher damit bemühen. Andererseits sind 3 Punkte jetzt auch nicht so tragisch, dafür dass es schon ein ganzes Stück zu schnell war, wenn man noch die 20% oder wieviel das sind berücksichtigt, die eh schon abgezogen wurden.

Wegen dem DB-Eater gibts keine Ausreden, die Punkte sind dir wohl sicher, es sei denn der Ordnungshüter drückt wirklich beide Augen 237mal zu.

Das Mitführen des DB-Eaters und der sofortige Einbau sind unerheblich. Das bringt dir nur was, wenn du ansonsten gar nicht mehr weiterfahren hättest dürfen.

Bzgl. der geringen Messstrecke würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, wenn du rechtsschutzversichert bist. Nur dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und evtl. Ansatzpunkte finden, um das Messverfahren anzuzweifeln. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe ... Warum nicht auch mal zu deinen Gunsten?

Am besten erst einmal warten, bis etwas Schriftliches kommt. Dann einen Rechtsbeistand beauftragen, der die Rechtmäßigkeit der auf Basis der aufgeführten Fakten prüfen kann.

Ich kann von meinem Erlbenis berichten! Die wollten mich mit der Laserpistole dran kriegen! Hab im nachhinein erfahren das die 4 sec. auf dich draufhalten müssen! Mein Glück bin von der Ampel weg rechte Spur quer auf die linke rüber! ende vom lied keine Strafe keine Punkte!

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