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Frage zum Kauf über das Firmenangehörigengeschäft

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 14:28

Hallo ihr Lieben,

nach langem Mitlesen melde ich mich nun auch mal hier an :)

Und zwar geht es um Folgendes:

Ich habe vor mir eine A-Klasse als Jahreswagen zu kaufen. Da meine Schwester bei Daimler arbeitet und somit über das Firmenangehörigengeschäft einkaufen kann, würde ich das gerne nutzen.

Jetzt ist es aber so, dass wir nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen.

Wie ist das jetzt am Besten zu regeln? In den Fragen und Antworten bei Daimler steht, dass das Fahrzeug 6 Monate lang im Besitz des Firmenangehörigen bleiben muss.

Muss die Versicherung dann auch über meine Schwester laufen oder kann ich das Auto nur auf mich versichern?

Und wie sieht es nach den 6 Monaten aus, wenn meine Schwester mir das Auto praktisch rechtlich übergibt...habe ich dann immer noch Anspruch auf die Werksgarantie, die man beim Kauf eines Jahreswagen als Firmenangehöriger erhält?

Ich hoffe meine Fragen sind soweit verständlich :)

Schöne Grüße,

Tanja

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10 Antworten

Zitat:

1. Ich habe vor mir eine A-Klasse als Jahreswagen zu kaufen. 2. Da meine Schwester bei Daimler arbeitet und somit über das Firmenangehörigengeschäft einkaufen kann,

Zitat:

3. würde ich das gerne nutzen.

4. Jetzt ist es aber so, dass wir nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen.

 

5. Wie ist das jetzt am Besten zu regeln?

6. In den Fragen und Antworten bei Daimler steht, dass das Fahrzeug 6 Monate lang im Besitz des Firmenangehörigen bleiben muss.

 

7. Muss die Versicherung dann auch über meine Schwester laufen oder kann ich das Auto nur auf mich versichern?

 

8. Und wie sieht es nach den 6 Monaten aus, wenn meine Schwester mir das Auto praktisch rechtlich übergibt...

9. habe ich dann immer noch Anspruch auf die Werksgarantie, die man beim Kauf eines Jahreswagen als Firmenangehöriger erhält?

 

10 Ich hoffe meine Fragen sind soweit verständlich :)

1. du ?

2. aha also kauft SIE !

3. das geht nicht. kannst ggf in einem notfall fahren oder fahren wenn sie mit dabei ist, zb nach der kneipe. aber sie darf es dir nicht überlassen, weil

4. ihr nicht im gleichen haushalt wohnt !

5. zieht zusammen inkl ummelden - eine andere möglichkeit gibt es nicht

6. ..und im eigentum

7. der versicherungsnehmer spielt keine rolle im kaufmodell aber das auto bleibt bei ihr, siehe punkte 2 - 5

8 dann verkauft sie dir das fzg und übergibt es dir

9 garantien sind in deutschland fzg gebunden nicht halter gebunden - sie haben mit dem FA geschäft auch nichts zu tun

10 ja aber das FA geschäft kann dir deiner schwester das viel besser erklären

11. wenn sie dir das fzg vor den 6 mon überlässt und es passiert ei unfall dh es merkt jmd dann kann es arbeitsrechtliche kosequezen haben zb abmahnung

 

 

 

 

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 23:24

Vielen Dank für deine Antwort!

Ja, du hast schon Recht, sie würde es dann natürlich kaufen, nicht ich =)

Das mit der Abmahnung hatte ich auch schon gelesen, aber in den FAQ bei Mercedes steht unter anderem dies:

Zitat:

Haltedauer: Die Haltedauer beträgt 6 Monate.

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums nicht behördlich abgemeldet, gewerblich genutzt, veräußert, verschenkt, vermietet verliehen

oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen werden darf.

Sie können das Fahrzeug jedoch zu nichtgewerblichen Zwecken Ihren Familienangehörigen in diesem Zeitraum überlassen.

Schließt das dann im Endeffekt nicht mich mit ein?

Ich werde mit meiner Schwester nochmal reden sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Dass das für sie arbeitsrechtliche Konsequenzen hat will ich schließlich nicht!!!

Zitat:

Sie können das Fahrzeug jedoch zu nichtgewerblichen Zwecken Ihren Familienangehörigen in diesem Zeitraum überlassen.

..die im gleichen Haushalt wohnen.

 

Dir ist bewusst dass wenn sie das Fzg in der Firma kauft, geldwerter Vorteil versteuert wird, der dann netto genauso viel Rabatt macht, als wenn du dein Fzg mit viel Geschick bei einem Händler kaufst....

Ich würde fragen. Das hilft. Ich bin WA und meine Frau hat dieses Jahr einen Polo abgewrackt. Wir haben uns dann einen W204 zugelegt. Die _Zulassung war erst auf uns beide geplant, da ich als WA in den Papieren drinstehen muß. Am Tag der Zulassung im Kundencenter war es dann plötzlich doch möglich, den Wagen nur auf meine Frau zuzulassen. Dadurch haben wir ganz sicher die Abwrackprämie bekommen. Das alles ging aber nur auf Nachfrage. Die sind mittlerweile ganz entspannt, was solche Dinge anbelangt, denn mittlerweile wollen die Autos verkaufen.

@hans2

Dein Fall liegt aber insofern anders, als daß du und deine Frau im Gegensatz zum TE und seiner Schwester in einem gemeinsamen Haushalt wohnt.

Zitat:

Original geschrieben von Tanja-88

Da meine Schwester bei Daimler arbeitet und somit über das Firmenangehörigengeschäft einkaufen kann, würde ich das gerne nutzen.

Mit welchem Preisnachlass kann denn deine Schwester das Fahrzeug erwerben?

Gruß

Ulicruiser

Bei Neufahrzeugen warens glaub ich 22,5%, am Anfang letzten Jahres galt das auch für Gebrauchte.

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 0:08

Entschuldigt, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.

Ich habe mir jetzt heute eine A-Klasse als Jahreswagen mit ca. 7.000 km ohne den Rabatt meiner Schwester gekauft, da es preislich nur ein kleiner Unterschied war. Vorteil ist, dass das Fahrzeug nun direkt auf mich zugelassen wird und ich es nicht erst nach 6 Monaten von meiner Schwester auf mich umschreiben lassen muss.

@UliCruiser:

Sie würde einen Preisnachlass von 16,5 % bekommen.

 

Danke nochmal für eure Antworten, ihr wart mir trotzdem eine Hilfe! :)

Glückwunsch zum neuen Auto und immer einen vollen Tank.

Gruß

Ulicruiser

am 11. Januar 2010 um 8:42

Meines Wissens gibt es Unterschiede beim Mietmodell und beim Kaufmodell. Beim Mietmodell ist es klar geregelt, dass man in häuslicher Gemeinschaft leben muss. Aus eigener Erfahrung interessiert sich auch bei Unfällen kein Mensch dafür. Ist natürlich keine Garantie, aber selbst schon 3 mal mitbekommen. Mercedes muss natürlich so etwas in die Verträge reinschreiben, damit man nicht für 500 € ein Auto mietet und dem Nachbarn für 700 weitervermietet.

Beim Kaufmodell ist der Wagen nicht bei Mercedes versichert. D.h. im Schadenfall bekommt Mercedes natürlich gar nichts mehr mit und ist sicherlich auch völlig desinteressiert, wer den Wagen an die Wand gesetzt hat.

Beim Mietmodell sollte zumindest der Wohnsitz passen (für den Notfall).

Vielleicht hat aber jemand auch für die Kaufmodelle die genaue Formulierung, ob es auch heisst: für Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft...

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