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Frage zu NoVA in Österreich

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 8:17

Laut §3 NoVA-Gesetz sind doch Mietwagen von der NoVA befreit.

Siehe Paragraph zu den Steuerbefreiungen: http://www.jusline.at/3._Steuerbefreiungen_NoVAG.html

Nun stelle ich mir die Frage, ob in einem der folgenden Fälle NoVA anfällt oder ob man davon befreit ist:

1. Ich kaufe ein privat Auto und vermiete es an meinen Verwandten / Freund / etc. mit schriftlichem zivilrechtlichen Vertrag für sagen wir €10 pro Monat.

2. Ich bin selbständig und vermiete das Auto an meinen Verwandten / Freund / etc. mit schriftlichem zivilrechtlichen Vertrag für sagen wir €10 pro Monat.

Was genau versteht man unter "Miet-, Taxi- und Gästewagen" und darunter etwas wiedersprüchlich dazu: "Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden"... ist doch schon recht schwammig formuliert.

Also was denn nun ? Nur kurzfristig? Oder sind mit "kurzfristig" alle Kraftfahrzeuge - unter die auch Motorräder oder Traktoren fallen - gemeint? "Miet-, Taxi- und Gästewagen" können jedenfalls nur PKW sein meiner Auffassung nach, jedoch keine Motorräder.

Ich bin etwas verwirrt... kann mir hier jemand weiterhelfen?

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7 Antworten

nach dt. Recht ist es so oder so ein scheingeschäft und wäre und somit rechtlich unwirksam.

das wird (ggf. in ähnlicher form) auch im österreichischen recht wiederzufinden sein.

Hallo, TE, Du scheiterst sicher gerade an der Begriffsbestimmung, was ein Mietwagen ist.

Mietwagen sind die Kraftfahrzeuge (Vorschrift: mit zwei Türen zur Fußwegseite), die ein Mietwagenunternehmen inkl. Fahrer (welcher für Personenbeförderung geprüft und zugelassen sein muss) vorhält, die bei einer Anforderung vom Betriebshof des Unternehmers los fährt, die zu befördernde Person(en) abholt, sie einläd, an den Zielort bringt, dort ausläd und zurück zum Betriebshof fährt. Dann endet die Fahrt. Die Fahrt ist frei verhandelbar und nicht wie ein Taxi nach Taxameter abrechenbar.

Klingt wie Taxi. Ist auch nahezu eine Taxifahrt. Der Unterschied zum Taxi ist, dass ein Taxifahrer, wenn er den Fahrgast abgesetzt hat wieder frei ist (Taxileuchte wieder an schaltet) und z.B. über Funk oder über eine Anfahrt zum Taxistand die nächste Fahrt entgegen nehmen kann oder per Wink am Straßenrand Fahrgäste aufnehmen. Das darf der Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer alles nicht. Er muss zurück in den Betriebshof. Beim Taxi kann der Fahrgast für seinen Platz das Fahrziel bestimmen. Er mietet also einen Platz. Beim Mietwagen mietet man das ganze Auto mit allen Plätzen. Den Zielort darf nicht der Fahrgast selbst bestimmen sondern muss die Person tun, die den Mietwagen in der Zentrale angefodert hat.

Die Unterschiede gibt es, um die Zulassungen von Taxen etwas einzubremsen, da die Fahrten unterschiedlichen Charakter und das eine nichts mit dem anderen zu tun haben. Ein Taxi ist ja bekannt. Mietwagen werden häufig als Flughafenzubringer eingesetzt oder bei Fahrten von Behinderten, Behindertenwerkstätten, Rollstuhlfahrer, Patientenfahrten, Fahrten zu Kuren, Entlassungen, ect. Auch Fahrten mir Luxuslimos die von Prominenten, Partyleuten oder VIP-Agenturen gern gebucht werden sind Mietwagen. Also immer, wo eine Person infolge Anforderung von einem zu einem anderen Ort gebracht werden. Diese Anforderung muss im Betriebshof eingehen und darf nicht via Funk erfolgen, das wäre Taxi. Mietwagen sind also eine öffentliche Personenbeförderung nach Gesetz und bedürfen einer speziellen Zulassung. Ist in Deutschland so, in Österreich sicher auch.

 

Mietwagen, wie z.Bsp. nach Unfall als Werkstattersatzwagen oder bei Sixt, Europcar, Buchbinder ect. als Leihwagen über eine Zahlung Mietzins ohne Fahrer zur Verfügung gestellt werden sind keine Mietwagen nach der Straßenverkehrsordnung, Personenbeförderungsgesetz oder bei Euch dem Gelegenheitsverkehrsgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...

Wenn Du Dein eigenes Auto hin und wieder einmal einem Freund oder in der Familie zur Verfügung stellst, ist das kein Mietwagen!

Mietwagen müssen auch anders versichert werden, da man damit eine zulassungspflichtige Personenbeförderungsleistung anbietet.

Die sogeannte Normverbrauchsabgabe gibt es so in Dt. nicht. Wie man liest, ist es wie eine Art Luxussteuer. https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html Sie gilt wohl nur für Neufahrzeuge, oder importierte Fahrzeuge mit Neuzulassung auf österreichischem Gebiet.

Gästewagen - der Begriff ist mir auch neu und in Dt. nicht gebräuchlich, soll wohl ein Ausflugsfahrzeug sein, mit dem man Touristen befördert, Stadtrundfahrten, oder Gefährten (Zugmaschine mit Personenanhänger) wie im Bild. Damit bin ich auch schon mehrfach mitgefahren. Spaß macht´s.

Ausflugsfahrten
Themenstarteram 17. Februar 2016 um 7:53

Vielen Dank für die so ausführlichen Antworten!

 

Als Autobegeisterter liebe ich Autos und das Fahren generell und bin vor 12 Jahren zum Studieren und Arbeiten nach Österreich gezogen.

 

Das aber die Autosituation dermaßen dramatisch ist habe ich mir nicht mal in meinen schlimmsten Träumen vorgestellt.

 

Ich finde es eine Sauerei, dass man in Österreich locker 10x mehr fürs Autofahren ausgeben kann, als in Deutschland (die NoVA ist dabei noch nicht einmal das Schlimmste). Ich erinnere mich an den Vergleich VW Golf VI 1.4 TSI 160PS.

 

Steuer in Deutschland: ca. € 80 pro Jahr plus Versicherung.

 

Steuer in Österreich: ca. €70 pro MONAT plus Versicherung.

 

Ich meine ich kann es nich irgendwie nachvollziehen, wenn man Autofahrer durch hohe Kraftstoffpreise "bestrafen" will - denn dann ist quasi jeder selbst verantwortlich was er fährt und wie viel er verbraucht. Aber kräftig zu Zahlen, alleine damit der Wagen am Hof steht ist eine perversion der Finanzbehörden.

 

Wenn man sich also ein schickes gebrauchtes Cabrio als Wochenendauto mit sagen wir 200/250PS für den dazugehörigen Fahrspaß leisten will, kann man drauf sparen und sich kaufen. Aber in Österreich macht einen dann der Unterhalt arm.

 

Zumal das eine absolut autofeindliche Politik ist.

 

Sorry ich bin gerade wirklich sauer geworden. Darum denke ich über Alternativen nach.

Gut, dafür habt ihr in Österreich aber ein funktionierendes Wechselkennzeichen - das hat Schland wieder mal verkackt.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 17. Februar 2016 um 09:17:26 Uhr:

Gut, dafür habt ihr in Österreich aber ein funktionierendes Wechselkennzeichen - das hat Schland wieder mal verkackt.

Stimmt.

Die Abgabe zahlt ja nur der, der die Erstzulassung macht oder Importiert. Fällt wie ich laß bei Gebrauchtwagen nicht an. Steuern, hm die kenne ich nicht. Macht jedes Land selbst. In der Türkei kann man wie ich weiß kein Auto mit mehr als 2l Hubraum bewegen ohne ordentlich zur Kasse gebeten zu werden.

Wenn Du noch Verwande in Dt. hast, können Sie das Fahrzeug hier führen und Du fährst eben damit dort. Ginge ja auch.

Fragt sich nur wie lange

Die Kirschen in Nachbars Garten schmecken immer süßer....

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