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Frage zu Assistenzsystem "Front Assist"- Fußgängererkennung

VW Passat B8
Themenstarteram 6. Januar 2015 um 9:31

Hallo, ich hätte eine Frage zum Umfeldbeobachtungs- assistenzsystem "Front assist inckl. City Notbremsfunktion". Dieses beinhaltet serienmässig anscheinend weder ACC noch die seperate Fußgängererkennung. Acc gibts als Sonderausstattung.

Frage: Wenn man jedoch die Fußgängererkennung haben möchte, muss man

- die Highlineausstattungslinie nehmen

und zusätzlich das

- Sicherheitspaket nehmen (wo auch der Stauassistent und der Emergencyassistent exklusiv erhältlich ist)

Ist dies so korrekt, das man die Füssgängererkennung im Passat B8 nur über highline+Sicherheitspaket bestellen kann?

Danke für die Hilfe

MfG

Beste Antwort im Thema

Der Front Assist piept leider häufiger mal.

Manchmal ist es quasi gerechtfertigt, da ich gerne spät bremse.

Angepiepst werden auch Abbieger, die noch mit dem Heck nahe der Spur stehen, an denen man aber einfach vorbei fahren kann.

Und dann und wann piepst es einfach so ohne jeden erkennbaren Grund.

Bei mir hat es bisher einmal gebremst und das war auch gerechtfertigt.

So lange es also im ganzen Autoleben auch nur einen Auffahrunfall verhindert, lasse ich mich halt dann und wann auch grundlos anpiepsen.

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am 6. Januar 2015 um 10:02

Also laut Preisliste ist die Fußgängererkennung ab Comfortline schon Serienausstattung, für Trendline muss man für 300€ das Umfeldbeobachtungssystem "Front-Assist" mit City-Notbremsfunktion dazunehmen.

In der Fußnote 1) auf Seite 13 der Preisliste ist die Erkennung von Fußgängern explizit genannt: http://www.volkswagen.de/.../passat-passatvariant_preisliste.pdf

Warum die Fußgängererkennung beim Umfeldbeobachtungssystem "Front-Assist" mit City-Notbremsfunktion nur in der Fußnote erwähnt ist, beim Fahrerassistenz-Paket "Plus" jedoch direkt in der Beschreibung, ist in der Tat verwirrend.

am 6. Januar 2015 um 10:16

Sehr seltsam, wenn man sich auf der Homepage die Highlights anschaut, dann steht dort wiederum:

Fußgänger besser schützen.

Zitat:

Die Fußgängererkennung ist eine Erweiterung des Umfeldbeobachtungssystems „Front Assist“ mit City-Notbremsfunktion und in Zusammenhang mit dem optionalen Fahrerassistenz-Pakets „Plus“ erhältlich. Mithilfe von zwei Sensoren in der Fahrzeugfront, einem Radar im Kühlergrill und einer Kamera im Spiegelfuß erfasst das System den Bereich vor dem Passat Variant und registriert zum Beispiel, wenn ein Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn tritt. Sofort werden Sie mit einem akustischen und optischen Signal gewarnt. Treten Sie jetzt nicht auf die Bremse, werden Sie mit einem Bremsruck auf den kritischen Abstand hingewiesen. Gleichzeitig wird eine mögliche Vollbremsung vorbereitet, sodass Ihnen sofort die maximale Bremskraft zur Verfügung steht. Sollten Sie daraufhin noch nicht gebremst haben, führt das System im Rahmen seiner Grenzen automatisch eine Notbremsung durch. So kann im Idealfall eine Kollision ganz vermieden oder zumindest deren Schwere gemindert werden.

Also gibt es da noch einen Unterschied in der Fußgängererkennung.

Das Fahrerassistenz-Pakets „Plus“ bekommt man aber

- bei Comfortline für 2.850€

- bei Comfortline mit 176kW TDI für 1.945€

- bei Highline für 1.945€

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 10:19

Hallo!, Danke für die Info. Interessant- Ich komme aus Ö und in der ö Preisliste zum Frontassist gibts keine Fussnote dass er auch auf Fussgänger reagiert, wie bei der deutschen auf Seite 13:-(

Bei uns gibts auch kein fahrassistenz Paket plus, sonder nur ein Sicherheitspaket welches wiederum nur für highline erhältlich ist. Leider kann mir auch der Händler nicht weiterhelfen, ein verkäufer mein fussgängererkennung ist beim Fronsassist nicht dabei, ein ander mein wenn Frontassistent+ACC dann ja, und ein 2. händler sagt sowieso erst mit Highline+Sicherheitspaket:-( Ist echt mühsam. Danke Dir.

Mit ACC und AreaView hätte man an Sensorik eigentlich alles an Board was lt. obiger Beschreibung erforderlich wäre.

Ob dann Fußgänger erkannt werden ist aber trotzdem die Frage. Evtl. ist dann nur ein Parameter über VCDS zu ändern damit es geht.

Es ist in Ö gute VW-Tradition dass man hier manche Ausstattungen nur in der Highline bekommt, die es in D schon in der Comfortline als Extra gibt. Liegt wohl dran, dass man in Ö den hohen Highline-Anteil an den Verkaufszahlen nicht verlieren möchte, also nicht wundern.....

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 12:01

Danke!!

am 6. Januar 2015 um 13:03

Lt meinem Händler geht die Fußgängererkennung nur mit Highline und dem Sicherheitspaket, welches nur für Fahrzeuge mit DSG zu haben ist. Nur damit kann auch ein Fahrzeugstopp durchgeführt werden und daher macht es auch nur da Sinn - sagt er ;-)

Können Handschalter bei der Citynotbremsfunktion nicht angehalten werden durch das System?

Aber der Punkt mit VCDS ist schon mal gut - das wäre dann so ein Pu kt und der Laneassist ;-)

Zitat:

@Leitstelle1

Können Handschalter bei der Citynotbremsfunktion nicht angehalten werden durch das System?

Geht beim up! ohne Probleme. Einzig der Motor stirbt ab, wenn der Fahrer nicht auf die Kupplung tritt. Sollte also beim Passat auch so funktionieren.

Ach ja, die Fußgängererkennung wurde in der Produktschulung in GR nicht erwähnt. Somit können auch die Verkäufer nicht bescheid wissen. Und dass die PL teils fehlerbehaftet sind ist kein Neuland.

Die Sensorik der Area View braucht es nicht zur Fussgängererkennung. Die Fussgängerkennung gibt es aber nur mit dem Fahrerassistenzpaket PLUS, da dort dann auch das passende Steuergerät verbaut wird. Wenn man einfach Lane Assist und ACC bestellt, dann gibt es keine Personenerkennung, da die Steuergeräte anders sind.

Der ab Comfortline serienmässige Front Assist besteht nur aus dem Radar. Um Fussgänger zu erkennen braucht es aber immer noch eine Kamera, da Fussgänger nicht wirklich eine starke Radarsignatur haben.

Wäre schon ziemlich wichtig sicher zu wissen ob mein Auto jetzt bremst oder Fußgänger einfach umfährt. Ich bin bisher davon ausgegangen, auch nach Studium der Anleitung, dass meine City-Notbremsfunktion auch für Fußgänger bremst.

"Opps! Tschuldigung das ich sie umgefahren habe ich dachte mein Auto hat eine Fußgängererkennung"

In Zeiten von "Objects in the rear view mirror mayby closer than they appear", sollte sowas doch wenigsten eindeutig sein, oder?

(Passat B8 Highline, Verkehrszeichen Erkennung & ACC).

am 6. Januar 2015 um 13:57

Zitat:

@Nozilla schrieb am 6. Januar 2015 um 14:39:09 Uhr:

Um Fussgänger zu erkennen braucht es aber immer noch eine Kamera, da Fussgänger nicht wirklich eine starke Radarsignatur haben.

Die Kamera wird vermutlich dieselbe sein, welche der DLA verwendet - dieser ist nämlich auch in dem österreichischen Sicherheitspaket verpackt. Sprich wenn Citynotbremsfunktion und die Kamera vorhanden ist, sollte eine Freischaltung via VCDS eigentlich möglich sein (sollte die Fußgängererkennung nicht standardmäßig dabei sein)

Zitat:

@Leitstelle1 schrieb am 6. Januar 2015 um 14:57:50 Uhr:

Zitat:

@Nozilla schrieb am 6. Januar 2015 um 14:39:09 Uhr:

Um Fussgänger zu erkennen braucht es aber immer noch eine Kamera, da Fussgänger nicht wirklich eine starke Radarsignatur haben.

Die Kamera wird vermutlich dieselbe sein, welche der DLA verwendet - dieser ist nämlich auch in dem österreichischen Sicherheitspaket verpackt. Sprich wenn Citynotbremsfunktion und die Kamera vorhanden ist, sollte eine Freischaltung via VCDS eigentlich möglich sein (sollte die Fußgängererkennung nicht standardmäßig dabei sein)

Aber das Bildverarbeitungssteuergerät wird ein ganz anderes sein. Die Kamera wird die Gleiche sein. Da kann man wohl nichts einfach nachrüsten.

Genau. Die Anforderungen Fussgänger zu erkennen sind wesentlich höher, d.h. man braucht leistungsfähigere Hardware sprich ein anderes Steuergerät.

Zitat:

@megakeule schrieb am 6. Januar 2015 um 14:52:26 Uhr:

Wäre schon ziemlich wichtig sicher zu wissen ob mein Auto jetzt bremst oder Fußgänger einfach umfährt.

Du solltest auf jeden Fall bremsen, wenn Du einen Fußgänger siehst. Das Auto bremst hoffentlich, wenn Du den Fußgänger übersiehst.

Das ist doch eher eine Notbremsfunktion als eine zur dauerhaften Nutzung.

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