ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage bzgl. Anmeldung, Überführung und Kennzeichen behalten bei Fahrzeugwechsel

Frage bzgl. Anmeldung, Überführung und Kennzeichen behalten bei Fahrzeugwechsel

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 13:19

Hallo,

ich habe leider passenderes Forum gefunden, daher einfach mal hier rein:

Am Samtag kaufe ich wohl ein Auto, das aktuell in Essen steht. Ich selbst komme aus dem Raum Frankfurt.

Abholen kann ich den Wagen leider erst im Laufe der nächsten Woche, ich muss also auf jeden Fall wieder dahin. Mein alter Wagen wird dann an das Autohaus verkauft und bleibt dort. Sprich ich fahre mit dem alten hin und mit dem neuen zurück.

Meine jetzigen Kennzeichen würde ich gerne behalten.

Wie stelle ich das am besten an? Wenn ich am Samstag die Papiere bekomme, kann ich dann einfach den Wagen auf das alte Kennzeichen anmelden? Kann ich da am Tag der Abholung einfach das Kennzeichen von alt auf neu wechseln und mir bei der Zulassungsstelle die TÜV-Plakette mitgeben lassen und selbst überkleben? Oder können die mir einen neuen Satz meiner alten Kennzeichen geben, sodass es zeitweise mein Kennzeichen quasi zweimal gibt?

Oder muss ich da zwangsweise mit Kurzzeitkennzeichen arbeiten für die Überführung und dann nach der Abholung zu meiner Zulassungsstelle und dann den neuen Wagen entsprechend anmelden?

Bei der Abholung vor Ort die Wagen umzumelden ist leider keine Option, da die Abholung wohl wieder am Samstag stattfinden wird und die Zulassungsstelle dann nicht offen hat.

Bzgl. Versicherung stellt sich mir noch eine Frage: Die EVB ist für Kurzzeitkennzeichen und normale Anmeldung die gleiche, oder?

Ähnliche Themen
23 Antworten

Hallo Leute,

 

ich soll jetzt in zwei Stunden mit jemanden mitfahren, der 300 km weiter ein Auto kaufen will.

Sein Auto wird er dort in Zahlung geben und dort eben stehen lassen.

Und jetzt kommts! Der Verkäufer sagt, man kann das Kennzeichen vom alten Auto auf das neue dranmachen und damit bis heute Mitternacht fahren, wenn man den Brief vom alten Auto dabei hat.

So etwas habe ich noch nie gehört und glaube auch nicht daran. Kann mir gar nicht vorstellen, dass die Versicherung im Falle eines Unfalles da überhaupt mitmachen würde.

Der Verkäufer meinte, das würde er ganz oft so handhaben, das darf man auch so!

Was sagt ihr dazu? Habe ich etwa was verpasst?

Danke!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

am 12. März 2011 um 9:41

darf man auch nicht. dafuer gibts kurzzeitkennzeichen.

man darf auf kuerzestem weg mit einem abgemeldeten auto (innerhalb des zulassungsbezirks + angrenzendem?!) nach hause fahren.

genauso zum wieder anmelden.

ein umschrauben ist nicht erlaubt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Hallo,

einfach Umschrauben müsste sogar den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Mal abgesehen davon, daß es als Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug, sowie Fahren ohne Versicherung ausgelegt werden kann.

Die Sache, daß man ohne Schilder zur Zulassungsstelle fahren dürfte hält sich auch hartnäckig. Mir wurde davon DRINGEND abgeraten. Wo gibt's das schriftlich?

Kauf Dir Kurzzeitkennzeichen (gibt's bei der Zulassungsstelle auch OHNE Fahrzeugbrief) - dann kannste die auf den Karren draufmachen, gemütlich, versichert und legal nach Hause fahren und innerhalb der Frist von 5 Tagen eine richtige Zulassung holen.

Wichtig zu wissen ist, daß Kurzzeitkennzeichen erst mit der Montage auf ein Fahrzeug fahrzeugspezifisch werden - Du kannst also auch mit einem Kurzzeitkennzeichen im Gepäck mehrere Autos ansehen. Ist dann eins dabei, das Du überführen willst, trägst Du die Fahrgestellnummer ein und hast gültige Kennzeichen - so war das bei meinem letzten Kauf.

Joe.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Lass das bloß bleiben! Das wird richtig teuer ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Das alte Kennzeichen auf keinen Fall beim Händler lassen (egal was er erzählt). So ein Schlauberger kann alles mögliche damit anstellen.:)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von joe110980

 

Die Sache, daß man ohne Schilder zur Zulassungsstelle fahren dürfte hält sich auch hartnäckig. Mir wurde davon DRINGEND abgeraten. Wo gibt's das schriftlich?

FZV §10 Absatz (4)

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

ohne schilder natuerlich nicht, aber abgemeldet.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Problem dabei noch, Schilder sind nicht mehr fahrzeuggebunden.

Hat man die jetzt nicht reserviert gehabt nach der Abmeldung können die schon wieder einem ganz anderen Fahrzeug zugeteilt sein.

Man hat zwar noch die Schilder, die sind aber nur noch Wandschmuck.

Weiterhin eben die Haftpflicht ab einem bestimmten Termin - nicht erst ab Zulassung!

Außerdem die Zuteilung der Kennzeichen durch die Zulassungsstelle für das Fahrzeug. Die einfache Reservierung online auf deinen Namen reicht nicht.

Und die Begrenzungen auf Zweck und Zulassungsbezirke.

 

Nicht sooo einfach. :D

Falls Kurzzeitkennzeichen:

Mit deiner Versicherung reden, die meisten Versicherungen schreiben die Kosten wieder gut wenn das Auto anschließend bei ihnen versichert wird. Bleiben noch Kosten fürs Amt und die Schilder selbst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von joe110980

 

Die Sache, daß man ohne Schilder zur Zulassungsstelle fahren dürfte hält sich auch hartnäckig. Mir wurde davon DRINGEND abgeraten. Wo gibt's das schriftlich?

FZV §10 Absatz (4)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

ohne schilder natuerlich nicht, aber abgemeldet.

Die Schilder müssen auch dran sein.

Sie können aber entstempelt sein.

Ohne Schilder geht garnix.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

und zugeteilt!

Nicht bloß irgendwann mal an dem Auto dran gewesen sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug zum Überführen? Brauch dringend Rat!' überführt.]

Zitat:

@Peacecamper schrieb am 21. Mai 2015 um 15:19:46 Uhr:

 

Bzgl. Versicherung stellt sich mir noch eine Frage: Die EVB ist für Kurzzeitkennzeichen und normale Anmeldung die gleiche, oder?

Nein, das sind zwei verschiedene und muß auch bei der Beantragung angegeben werden.

Und Zulassen kannst Du nur an dem Ort wo Du gemeldet bist.

Also fällt das beim Händler schon mal weg.

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 16:48

Okay. Und welche Möglichkeit bleibt?

Wenn du die Papiere vom Neuen bereits hast:

Abmelden den Alten und Anmelden den Neuen - so kannst du das alte Kennzeichen behalten

für die Fahrt nach Essen mit dem Alten dann Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Brauchst für jeden Anmeldevorgang (für den Neuen und für die KZK des Alten) jeweils eine EVB.

Hast du die Papiere vom Neuen noch nicht:

Fahrt mit dem Alten zugelassen nach Essen - Kennzeichen abschrauben und wieder mitnehmen, ebenso Zulassungsbescheinigung Teil 1

Kurzzeitkennzeichen für den Neuen mit EVB besorgen (kann auch der Händler mit deiner EVB machen) - geht glaube ich auch in Essen, nach Hause fahren, dort den Alten abmelden und den Neuen sofort anmelden (mit EVB) - so kannst du die alten Kennzeichen behalten.

Zwei Fahrzeuge gleichzeitig mit einem Kennzeichen geht nicht.

Gruß

Peter

Entweder Kurzzeitkennzeichen für das alte oder das neue Auto - je nachdem ob Du die Papiere rechtzeitig bekommst oder nicht. Mit der Zuteilung der "alten" Kennzeichen auf ein neues Auto dürfen sie am alten Auto nicht mehr befestigt sein; das Auto muss abgemeldet oder umgekennzeichnet sein.

In Berlin machen die Zulassungsstellen die Anmeldung eines neuen Autos auf einem alten Kennzeichen nur mit, wenn das alte umgekennzeichnet oder endgültig stillgelegt wird.

Die Idee, dass die Zulassungsstelle Dir die Plaketten mitgibt, damit Du sie selbst aufklebst ist toll...

...soviel Vertrauen haben die Zulassungsstellen (zu Recht) nicht.

Was mir gerade noch einfällt: Kannst du die alten Schilder überhaupt behalten? Da ist doch irgendwas geändert worden, damit Abmeldungen künftig per Internet machbar sind.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage bzgl. Anmeldung, Überführung und Kennzeichen behalten bei Fahrzeugwechsel