ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen – rein private Nutzung – günstigste Möglichkeit

Firmenwagen – rein private Nutzung – günstigste Möglichkeit

Themenstarteram 5. März 2015 um 15:29

Hallo zusammen

habe mal eine Frage in die Runde, da ich nicht so ganz durchsteige.

Ich hätte evtl. die Möglichkeit, anstatt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen zu erhalten.

Dieses Fahrzeug würde ich rein privat nutzen!!

Wenn ich das mit der 1% Regelung ausrechne, komme ich auf eine monatliche Belastung von ca. 350€ für mich. (Bei einem LP von ca. 40t€)

Nun frage ich mich, ob mein Chef eine andere Möglichkeit hätte, mir ein solches Leasingfahrzeug zu überlassen, ohne dass diese Kosten von mir getragen werden müssten?

Ist es möglich, dass mein Chef das Fahrzeug auf die Firma laufen lässt und ich es einfach nur fahre?

Ist dies rechtlich einwandfrei? Oder gibt es einen anderen Weg, um die 1% Regelung zu umgehen?

Habe auch schon häufiger Gewerbeleasing-Angebote gesehen, z.B. bei Audi, wo man einen recht gut ausgestatteten A4 für 150-200€ netto erhält. Gibt es hier einen Weg, dass ich als Arbeitnehmer diese Rate bezahlen würde und sonst keine Abzüge habe?

Danke für eure Tipps!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@koemgen schrieb am 5. März 2015 um 16:29:42 Uhr:

Oder gibt es einen anderen Weg, um die 1% Regelung zu umgehen?

Danke für eure Tipps!

Nein, Steuern müssen bezahlt werden.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
Themenstarteram 6. März 2015 um 13:04

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 10:27:13 Uhr:

Zitat:

@koemgen schrieb am 6. März 2015 um 10:19:12 Uhr:

Hi,

Danke schon mal für die Antworten.. Versteh ich es richtig?

Möglichkeit 1: 1%+0,03%/km versteuern

Möglichkeit 2: Leasingrate von 199€ selbst übernehmen und diese dann versteuern

Bei Möglichkeit 1 müsste ich bei einer Beispielrechnung auf ca. 400€ netto verzichten

Bei Möglichkeit 2 wären es lediglich 199€ für die Leasingrate.

Nein.

Möglichkeit 1:

1% + 0,03% / km versteuern. Das wären also (bei einer angenommenen Entfernung von 10 km zum Arbeitsort und einem Listenpreis von 40.000 €) ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 400 + 120 = 520 €.

Möglichkeit 2: Du trägst die Leasingrate von 199 € selber, um diesen Betrag verringert sich Dein geldwerter Vorteil. Du versteuerst jetzt 400 + 120 - 199 = 321 €, zahlst aber dafür die Leasingrate selbst.

Vorausgesetzt, von Deinem Geldwerten Vorteil zahlst Du schlussendlich 50 % netto (je nach Steuerklasse etc.) ergibt sich, dass Dich Möglichkeit 2 359 € im Monat kostet, Möglichkeit 1 aber nur 260 €, also gut 100 € weniger. Demnach keine echte Alternative...

Die "echten" Kosten kannst Du per Internet mit den dort zahlreich zu findenden Firmenwagenrechnern ermitteln.

Danke!

Nun hab auch ich es verstanden. :-)

Hi

Ich habe dazu auch eine Frage....meine aktuelle Konstellation:

Preis des Wagens: 40.110

Strecke zur Arbeit:37

Standard Versteigerung von 1%+ 0.003%

Nun wurde mir eine Außendienst Stelle angeboten. Da würden die 0,003% entfallen. Muss ich dann am Ende des Jahres nachzahlen?

Gibt es außer dem Fahrtenbuch noch eine andere Option ?

Eine Kollege zählt in ähnlicher Konstellation ca. 150€ netto weniger im Monat als ich...wie weiß er selbst auch nicht

Zitat:

@devito88 schrieb am 9. März 2015 um 21:39:14 Uhr:

Nun wurde mir eine Außendienst Stelle angeboten. Da würden die 0,003% entfallen. Muss ich dann am Ende des Jahres nachzahlen?

Warum solltest Du nachzahlen müssen? Wenn Du im Außendienst von zu Hause aus arbeitest und in der Firma keinen zugeordneten Arbeitsplatz (eigenen Schreibtisch) hast, entfallen die 0,03%, da ja kein Arbeitsweg vorhanden ist.

Ich arbeite von zu Hause aus, sitze 450 km von der Firma entfernt: keine 0,03%. Mein Kollege, ebenfalls Außendienst, sitzt 20 km von der Firma entfernt und hat dort ein Büro, weil er zu Hause keine Möglichkeit für ein Homeoffice hat: der zahlt die 0,03 %, obwohl er nur 1 oder 2 Tage in der Woche, meist auch nur stundenweise, in der Firma ist.

Themenstarteram 20. März 2015 um 8:18

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 10:27:13 Uhr:

 

Nein.

Möglichkeit 1:

1% + 0,03% / km versteuern. Das wären also (bei einer angenommenen Entfernung von 10 km zum Arbeitsort und einem Listenpreis von 40.000 €) ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 400 + 120 = 520 €.

Möglichkeit 2: Du trägst die Leasingrate von 199 € selber, um diesen Betrag verringert sich Dein geldwerter Vorteil. Du versteuerst jetzt 400 + 120 - 199 = 321 €, zahlst aber dafür die Leasingrate selbst.

Vorausgesetzt, von Deinem Geldwerten Vorteil zahlst Du schlussendlich 50 % netto (je nach Steuerklasse etc.) ergibt sich, dass Dich Möglichkeit 2 359 € im Monat kostet, Möglichkeit 1 aber nur 260 €, also gut 100 € weniger. Demnach keine echte Alternative...

Die "echten" Kosten kannst Du per Internet mit den dort zahlreich zu findenden Firmenwagenrechnern ermitteln.

Hierzu hätte ich noch eine Frage:

Angenommen die reine Leasingrate für meinen Arbeitgeber beträgt 350€. Wenn ich von dieser Rate nun 100€ selbst übernehme - verringert sich ja mein geldwerter Vorteil um genau diesen Betrag.

In meinem Fall wären dies knapp 50€ weniger Netto. (laut Firmenwagenrechner)

Was ich nun nicht verstehe: Ist mit dem Abzug der 100€ beim geldwerten Vorteil meine Selbstbeteiligung an der Rate bereits abgedeckt oder muss ich diese noch gesondert (also zusätzlich) an den AG abführen?

Stehe hier aufm dem Schlauch…

Danke.

am 20. März 2015 um 8:32

Zitat:

@koemgen [url=http://www.motor-talk.de/.../...stigste-moeglichkeit-t5229256.html?...]schrieb am 20. März 2015 um 09:18:04 Uhr[/url

Hierzu hätte ich noch eine Frage:

Angenommen die reine Leasingrate für meinen Arbeitgeber beträgt 350€. Wenn ich von dieser Rate nun 100€ selbst übernehme - verringert sich ja mein geldwerter Vorteil um genau diesen Betrag.

In meinem Fall wären dies knapp 50€ weniger Netto. (laut Firmenwagenrechner)

Was ich nun nicht verstehe: Ist mit dem Abzug der 100€ beim geldwerten Vorteil meine Selbstbeteiligung an der Rate bereits abgedeckt oder muss ich diese noch gesondert (also zusätzlich) an den AG abführen?

Stehe hier aufm dem Schlauch…

Danke.

Wenn die Leasingrate 350 € beträgt und Du hiervon 100 € übernimmst, dann kann die Leasingrate logischerweise nicht gedeckt sein. Du müsstest dann schon die 350 € bezahlen, dieser Betrag würde allerdings dann auch den GWV verringern.

Dein zu versteuernder GWV wäre demnach 1% des LP plus 0,03% des LP je Entfernungs-km zum Arbeitsplatz minus 350 € Eigenanteil.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@koemgen schrieb am 20. März 2015 um 09:18:04 Uhr:

Was ich nun nicht verstehe: Ist mit dem Abzug der 100€ beim geldwerten Vorteil meine Selbstbeteiligung an der Rate bereits abgedeckt oder muss ich diese noch gesondert (also zusätzlich) an den AG abführen?

Zunächst bekommst Du von Deinem Arbeitgeber ein Auto gestellt. Das Finanzamt geht nun davon aus, dass der AG sämtliche Kosten trägt und versteuert Dir dafür pauschal einen geldwerten Vorteil, die bekannten 1% + 0,03% vom Listenpreis. Dies ergibt einen geldwerten Vorteil von X € im Monat. Nun verlangt der Arbeitgeber aber einen Kostenbeitrag von Dir, z.B. in Form einer fixen monatlichen Beteiligung an der Leasingrate, in Deinem Beispiel 100 €. Diese 100 € musst Du dann Deinem AG bezahlen (bzw. er zieht sie Dir gleich vom Gehalt ab). Dafür wird aber auch Dein geldwerter Vorteil um eben diese 100 € gemindert (X € - 100 €), dadurch hättest Du in Deinem Fall eine Netto-Entlastung von 50 €.

Fazit: Ja, Du musst die 100 € an den AG abführen, zahlst aber dafür weniger Steuern auf den Firmenwagen, da der zu versteuernde geldwerte Vorteil um genau diese 100 € vermindert ist.

Themenstarteram 20. März 2015 um 9:20

Pefekte Erklärung!

Danke!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen – rein private Nutzung – günstigste Möglichkeit