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Fiktive Abrechnung: 2 KVA und bei der selben Versicherung versichert

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 8:36

Hallo zusammen,

an Heiligabend hat eine Nachbarin ihren T6 an meinem Octavia gerieben: Kleiner Streifschaden an der Fahrertür, 4 Streifschäden á 20 cm Lack und leider auch etwas 3D.

Ich rufe bei meiner Versicherung an, um mir ad hoc Rat zu holen, wie ich am besten vorgehe. Dann sagt die Dame, ich möge mal das Kennzeichen des Gegners geben. Volltreffer, wir sind beim selben Verein versichert :rolleyes:. Sie nennt mir dann zwei Partnerbetriebe, einmal Skoda weiter weg, einmal einen Karosseriebetrieb direkt um die Ecke. Gutachten sei schwierig, weil ich dann auf Kosten sitzen bleiben könne. Ich also zum Betrieb um die Ecke, 5 min Anamnese, eine Stunde später habe ich zwei KVA im Postfach, hat der Mensch mir da auch noch erklärt: Der eine KVA enthält Stundensätze zu 71€, die bei Abrechnung mit der Versicherung anfallen, der andere KVA die regulären Sätze zu 111€, die würden dann bei fiktiver Abrechnung zur Anwendung kommen. Sonst sind die Aufstellungen identisch; unterm Strich macht es ca. 200€ aus.

Frage: Nochmal bei Skoda vorbeischauen und auf nen höheren KVA hoffen, ist vermutlich ohnehin jetzt durch, oder? Gibt es in dieser -leicht verbaselten Situation- noch andere Optionen, die ich wahrnehmen sollte? Wird die Versicherung bei fiktiver Abrechnung denn überhaupt freiwillig den höheren KVA regulieren?

Beste Antwort im Thema

@ TE

1. Deine Versicherung hat Dich belogen.

2. Deine Kostenvoranschläge sind nutzlos.

3. Du bist auf dem besten Weg, Alles dafür zu tun, um ordentlich beschissen zu werden.

Welche Informationen brauchst Du noch?

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Sorry, aber da hat dir die Versicherung wie üblich Blödsinn erzählt damit du die Regulierung in deren Sinne in die Wege leitest. Sind die KVA nur zu dir oder gleich auch zur Versicherung? Wenn bei der Versicherung noch nichts angekommen stehen dir noch alle Wege offen.

Gutachten ist überhaupt nicht schwierig, das ist dein gutes Recht als Geschädiger und muss bezahlt werden. Das klingt nicht nach einem Bagatellschaden (750€ UND für den Laien klar als Bagatelle erkennbar)

Ja, da hat Moers Recht. Solange es kein Bagatelleschaden (bis ca 900) ist, kannst Du Dir ein Gutachten erstellen lassen. Damit verletzt Du nicht die Schadenminderungspflicht. Allerdings wird im Gutachten die Vertragswerkstättenstundensätze enthalten sein. Bei fiktiver Abrechnung werden die meist gekürzt.

Und nicht vergessen, bei fiktiver Abrechnung wird auch keine Märchensteuer mit ausbezahlt. Weist Du die Reparatur mit Rechnung nach, wird drauf daraufhin auf den Netto-Rechnungsbetrag die Steuer ausbezahlt.

Und wie schon geschrieben, noch liegen die KVA's bei Dir. Du entscheidest was zur Versicherung geht.

Problem, wenn Du FZG nicht reparieren lässt, kann es im Schadenfall Probleme geben und die kürzen, wegen Vorschaden.

Wenn Du über KVA abrechnest, bekommst Du keine Mehrwertsteuer, keinen Leihwagen/Nutzungsausfall.

Kommt auch auf das Alter bzw. den Zeitwert von Deinem Wagen an und ob Du die Möglichkeit hast den privat oder selbst günstiger zu reparieren, oder ob Du den Schaden so lassen willst.

Wie kann man so viel Falsch machen ....

Grundsätzlich kannst du die Werkstatt frei wählen .

Grundsätzlich hast du ein Recht auf einen freien Gutachter .

Gerade bei Lackschäden sind Ratz Fatz 1000€ weg.

Ich hab das gerade durch . Die kamen mir auch erst alle mit KVA und kürzen und blabla.

Es wurde dann durch mich ein Dekra Gutachter beauftragt der das Gutachten geschrieben und direkt zur Versicherung geschickt hat . Habe fiktiv abgerechnet und die Reparatursumme abzgl. MWsT ausgezahlt bekommen .

 

Gruss

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 16. Januar 2018 um 11:30:53 Uhr:

Wie kann man so viel Falsch machen ....

Du bist ja ein lustiges Kerlchen...

Zitat:

Grundsätzlich hast du ein Recht auf einen freien Gutachter .

Und warum hast Du dieses Recht selbst nicht wahrgenommen?

Zitat:

Es wurde dann durch mich ein Dekra Gutachter beauftragt der das Gutachten geschrieben und direkt zur Versicherung geschickt hat .

Aber Anderen Ratschläge geben wollen...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Januar 2018 um 12:45:53 Uhr:

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 16. Januar 2018 um 11:30:53 Uhr:

Wie kann man so viel Falsch machen ....

Du bist ja ein lustiges Kerlchen...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Januar 2018 um 12:45:53 Uhr:

Zitat:

Grundsätzlich hast du ein Recht auf einen freien Gutachter .

Und warum hast Du dieses Recht selbst nicht wahrgenommen?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Januar 2018 um 12:45:53 Uhr:

Zitat:

Es wurde dann durch mich ein Dekra Gutachter beauftragt der das Gutachten geschrieben und direkt zur Versicherung geschickt hat .

Aber Anderen Ratschläge geben wollen...

Mutig ohne Hintergrundwissen solche Aussagen zu treffen ;)

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 16. Januar 2018 um 12:52:23 Uhr:

Mutig ohne Hintergrundwissen solche Aussagen zu treffen ;)

Nö, genau mit dem Hintergrundwissen, das Dir offensichtlich fehlt:

Der DEKRA ist zu 100 % versicherungsabhängig...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Januar 2018 um 13:03:22 Uhr:

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 16. Januar 2018 um 12:52:23 Uhr:

Mutig ohne Hintergrundwissen solche Aussagen zu treffen ;)

Nö, genau mit dem Hintergrundwissen, das Dir offensichtlich fehlt:

Der DEKRA ist zu 100 % versicherungsabhängig...

Mag auf Gewisse Gutachter zutreffen . Aber zum Glück nicht auf alle . Und es gibt da noch den Unterschied ob der Gutachter von der Versicherung geschickt wurde, oder du dir die Person aussuchen kann .

Das die Versicherung den TE um Geld drücken will, scheint ja zumindest naheliegend zu sein . Auch diese beiden KVA sind für mich ein Unding. Sofern der TE es also fiktiv abrechnen , auf jeden Fall einen selbst bestellten Gutachter nehmen. Wenn er das eh Reparieren lassen will, ab die die eigene Werkstatt des Vertrauens und fertig.

Gruss

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 12:12

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 16. Januar 2018 um 11:30:53 Uhr:

Wie kann man so viel Falsch machen ....

Grundsätzlich kannst du die Werkstatt frei wählen .

Grundsätzlich hast du ein Recht auf einen freien Gutachter .

Gerade bei Lackschäden sind Ratz Fatz 1000€ weg.

Gut, hinterher ist man immer schlauer. Und ich sags gern nochmal: Ich habe bei MEINER Versicherung angerufen, die leider auch zufällig die des Gegners ist. HUK gegen HUK, das ist ja mittlerweile beinahe sprichwörtlich geworden, davon hat nur die HUK selber was.

Und soo einfach, wie von Dir beschrieben, ist es ja auch nicht. Bei meinem letzten Blechschaden habe ich an das AH abgetreten, weil mir der Gegner so ultimativ blöd gekommen ist. Da hab ich auch für den Ausgleich unterschreiben müssen, der im Falle des Falles bei Nichtübernahme mir dann auf die Füße gefallen wäre.

Der Schaden beläuft sich gemäß KVA nun auf 1000-1200€ netto, je nach Stundensatz, wie beschrieben. (Neue Tür, Lacken, Kleinteile, Fummelei). Somit sind wir da relativ nah an der genannten Grenze.

Zitat:

@der_hessebub schrieb am 16. Januar 2018 um 13:12:08 Uhr:

Und ich sags gern nochmal: Ich habe bei MEINER Versicherung angerufen, die leider auch zufällig die des Gegners ist.

Es ändert an deinen Ansprüchen als Geschädigter absolut nichts, wenn der Unfallgegner bei der gleichen Versicherung ist!

Neue Tür plus vernünftige Lackierung für 1000 Euro? Ich schätze, ein Gutachter lacht sich schlapp über diesen KVA.....

Also nochmal zum mitdenken:

Du hast Anspruch auf Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall und Nebenkosten. Wenn du deine Ansprüche verschenkst, ist das deine Sache.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Januar 2018 um 13:17:50 Uhr:

 

Also nochmal zum mitdenken:

Du hast Anspruch auf Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall und Nebenkosten. Wenn du deine Ansprüche verschenkst, ist das deine Sache.

So ist es. Aber jeder wie er mag. Wenn Du nicht auf uns hören willst, darfst Du später nicht meckern ;) und einen neuen Thread eröffnen von wegen "Ärger mit der Versicherung!" ;)

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 12:47

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 16. Januar 2018 um 13:38:02 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Januar 2018 um 13:17:50 Uhr:

 

Also nochmal zum mitdenken:

Du hast Anspruch auf Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall und Nebenkosten. Wenn du deine Ansprüche verschenkst, ist das deine Sache.

So ist es. Aber jeder wie er mag. Wenn Du nicht auf uns hören willst, darfst Du später nicht meckern ;) und einen neuen Thread eröffnen von wegen "Ärger mit der Versicherung!" ;)

Jetzt mal halblang, kein Grund für eine solche Schärfe!

Erst spekuliert der eine über Nicht-Mitdenken, paar Minuten später haut der nächste was von "nicht auf uns hören" raus. Wenn man hier nicht mehr als Zeugnis von Mitdenken eine Frage in die Runde stellen kann, um ggf. "auf andere zu hören", dann haben sich Foren wie dieses bald erledigt.

Welche Schärfe? Hast Du die Smilies übersehen ;)

Was erwartest du, wenn du, nachdem man dir mehrmals geschrieben hat, welche Ansprüche du hast, wieder mit "wir sind aber doch beide bei der HUK" kommst? Sorry, aber wenn du glaubst, das wäre relevant, bist du selbst schuld und fertig. Mit Schärfe hat das nichts zu tun.

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