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Feinstaubplakette

Themenstarteram 24. Januar 2008 um 19:32

Tag zusammen,

sagt mal ist jemandem die Tage dasselbe widerfahren wie mir?

Ich mit meinem Mercedes W 123, 230 E zur Zulassungsstelle und endlich wieder angemeldet. Nachdem er durch TÜV und AU ohne Beanstandung gekommen ist.

 

Kommt zum Schluss die Frage wollen Sie auch gleich die Feinstaubplakette?

Ich, natürlich die nehme ich gleich mit.....Darauf die Dame nö, das geht nicht den Sie haben die Schlüsselnummer 9991 (unter 14.1 im neuen Fahrzeugschein)!!!

Ich ja und wie geht es weiter?--> Gar nicht die 9991 ist nicht gelistet und somit keine Plakette!!!

Nun zu den Daten, mein 230 E ist Bj 1982 und wurde 1991 mit einem G-Kat ausgestattet.

Ich hab nun keine Ahnung? Sag mal was macht Ihr den??

Danke und gruß

TE

16 Antworten

Moin,

Eine solche Schlüsselnummer ist mir bei Benzinern überhaupt nicht bekannt, und sollte eigentlich nicht existieren. Gleiche mal diese Daten mit dem alten Brief ab, ich vermute einen Übertragungsfehler aus den alten Papieren in die neuen, eventuell ist die tippende Dame auf eine falsche Nummer gekommen oder hat das falsche Feld eingetragen. Das Finanzamt wird sich darüber sicherlich auch beschweren, da es diese Nummer ebenfalls nicht kennen wird.

Wenn du den alten Brief nicht mehr hast ... frag' beim damaligen Umrüster nach, ob der dir nochmals eine Schlüsselnummernbestätigung gibt.

MFG Kester

Hi,

doch, diese Schlüsselnummer gab es und sie bekommt - aus mir unbekannten Gründen - keine Plakette.

Die Abgasnorm unter 14 lautet: EMI 03,04,09 GKAT Erstzulassungsfähig bis 30.09.2003

Ich kenne diese Norm allerdings auch nicht. Ich mache mich mal schlau. Wenn ich was näheres weiß, schreibe ich es hier.

Grüße: Markus

So,

jetzt weiß ich mehr.

Die Schlüsselnummern 9991 und 9992 sind aus der Tatssache enstanden, daß das Finanzamt in den neuen Fahrzeugscheinen nicht erkennen kann, ob ein Fahrzeug mit beispielsweise Schlüsselnummer 09 einen geregelten Kat hat oder nicht, da die Zeile 5 im alten Schein, in der früher "Otto", "U-Kat" oder "G-Kat" stand, in den neuen Papieren den durch Ziffer P.3 ersetzt wurde, wo immer nur "Benzin" steht.

9991 fasst also Fahrzeuge der Schlüsselnummern 03, 04 und 09 zusammen, 9992 beinhaltet 10 und 15, alle diese Fahrzeuge haben einen geregelten Katalysator.

Trotz des geregelten Katalysators erfüllen diese Fahrzeuge nicht die US- Norm oder Euro 1. (Weil z.B. kein Aktivkohlefilter in der Tankentlüftung sitzt.) Und deshalb verweigert der Gesetzgeber die Feinstaubplakette. (Über Sinn oder Unsinn dieser Tatsache brauchen wir hier nicht sprechen.)

Für TE23 bedeutet das: Kontakt aufnehmen mit dem Hersteller des Katalysators und Mercedes Benz, um herauszufinden, wie man an eine bessere Abgaseinstufung kommt, - z.B. 77, vielleicht fehlt ja wirklich nur der Aktivkohlefilter.

Grüße: Markus

Moin,

Für Euro1 ist der Aktivkohlefilter bei Nachrüstungen aber gar nicht Pflicht ;) Das wird er erst bei Euro2. Der Grund warum z.B. sogenannte Rückrüstfahrzeuge nur bei Euro1 aufgerüstet werden können, weil sich z.B. Mercedes Benz von 1985-1988 den Aktivkohlefilter schlicht gespart hat. Ist auch bei meinem Auto so ein Knackpunkt, mit Aktivkohlefilter ist Euro2 möglich, ist der Aktivkohlefilter nicht vorhanden, kann der Wagen nicht auf Euro2 gebracht werden, sondern verbleibt bis in alle Ewigkeiten auf Euro1. Wahrscheinlich fehlt also aktuell nur eine Bescheinigung, welche die Unterscheidung dieser "Kombinummer" zwischen Schadstoffarm irgendwie und der geregelten Abgasreinigung bestätigt, damit er also mindestens auf die 9992 rutscht ?!

MFG Kester

Hi,

9992 nutzt ihm auch nix. Gibt auch keine Plakette. 9991 & 9992 ist quasi "Euro 0".

Ziel muß Umschlüsselung mittels Herstellerbescheinigung in 77 oder 01 sein.

Um mich zu wiederholen: Ein G-Kat allein bringt noch keine grüne Plakette.

Grüße: Markus

moin

Anscheinend weiß selbst das Amt nicht wirklich bescheid über die Plaketten.

Beispiel:beim Strassenverkehrsamt wollte mir niemand ne grüne Plakette aushändigen,

Schlüsselnummer usw.

ich zum TÜV,nachgefragt was ich machen muß damit ich eine grüne bekomme,und siehe da

der TÜVmann sagte mir:"ich bekomme problemlos ne grüne Plakette".

Anscheinend haben TÜV und Strassenverkehrsamt verschiedene listen vorliegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Lancia Delta ABO 831.

mfg

Moin,

letzteres ist klar ... aus deinem vorherigen Beitrag ... war mir nur nicht klar geworden, dass die 9992 ebenfalls keine Plakette bekommt. Andererseits ... müßten die meistens G-Kats die im 123er nachgerüstet wurden eigentlich auch die Schlüsselnummer 77 erhalten, ändert an Lösungsweg ja grundlegend nichts, der damalige Umrüster sollte helfen können, müßte entweder Mercedes-Benz selbst oder Wurm gewesen sein, ansonsten sind mir aus dieser Zeit keine anderen 123er Umrüster bekannt, GAT und Co. kamen erst wesentlich später dazu. Die 01 erhalten doch soweit Ich weiß, eigentlich nur Werkskatfahrzeuge bzw. mit denen identische, sofern nicht irgendwo in der Verwaltung ein Malleur passiert. Mein Nachrüstkat hatte ... lass mich nicht lügen ich glaube die 04 ?!

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Hi,

9992 nutzt ihm auch nix. Gibt auch keine Plakette. 9991 & 9992 ist quasi "Euro 0".

Ziel muß Umschlüsselung mittels Herstellerbescheinigung in 77 oder 01 sein.

Um mich zu wiederholen: Ein G-Kat allein bringt noch keine grüne Plakette.

Grüße: Markus

Hi,

ich meine, bei Nachrüstsätzen für U-Kat Fahrzeuge ( 09 verschlüsselt ) schon Gutachten in der Hand gehabt zu haben, die auf 01 umschlüsselten. 77 kommt aber öfter vor, z.B. für die Nachrüstung von Magermixsystem an u-Kat Golf II mit Vergaser.

04 ist leider auch so eine Schlüsselnummer, die einem heute feinstaubtechnisch nichts mehr bringt.

Was die Umrüstung von TE23 angeht, stimme ich Dir zu Wurm (wahrscheinlicher) oder Mercedes. Ich habe aber auch schon sachen von HJS oder Twintec aus der Zeit in den Fingern gehabt, allerdings nicht vom 123. Ich denke mal, daß Wurm den selben Kat mit anderen Abgasgutachten (besserer Schlüsselnummer) noch im Programm hat.

Grüße: Markus

Moin,

Mein Auto hat ja auch mittlerweile die "25", weil den Fahrern irgendwie klar war ... das die Autos technisch identisch mit den Werkskatmodellen und den 944er waren. Was fehlte war nur das Gutachten, dass die Nachrüstmodelle mit Aktivkohleentlüftung auch Euro2 packen. Glücklicherweise konnte dafür eine sehr gute Firma gefunden werden, die dieses Gutachten beim TÜV in Hessen erstellte und fast hätte es sogar für die D3 Norm gereicht und das ganz ohne Umbauten oder Modifikationen am Fahrzeug. Von daher ist mir das "Wumpe" was heute mit der 04 passiert. ;)

Wie gesagt ... beim 123er von Katlos zu irgendwas ... sind mir aus den frühen 90ern nur Wurm und MB selbst bekannt (die haben vermutlich den Kat vom 124er druntergepflanzt, da der Motor ja identisch ist). HJS und Co ... ja, die rüsten die 124er nach. Ist korrekt. Der einzige der noch einige 123er Motoren von nix nachrüstet müßte im Moment GAT sein. Sofern ich nicht irgendwen der es macht ... gar nicht kenne. Aber der Wagen ist ja bereits Anfang der 90er nachgerüstet worden.

MFG Kester

Themenstarteram 28. Januar 2008 um 18:28

Hallo zusammen,

Mensch Jungs erst mal ein Dickes Dankeschön.

Aber mal ganz ehrlich, so ein Affentheater wie in Deutschaland mit dieser ganzen Sache gibt es nirgendwo anders???

 

Ich habe nun heute mit Hr. Wurm in Stuttgart persönlich gesprochen und werde Ihm morgen meinen Schein und die letzte AU Bescheinigung zusenden. Mal Schauen was dabei rauskommt?

Wenn alles klappt kann er mir irgendein Gutachten oder sonst was erstellen lassen mit dem ich den Wagen den Umschlüsseln kann....

Wenn alles erfüllt ist, allerdings habe ich keine Ahnung was erfüllt sein muss.

Weiß das jemand von Euch?

Grüße aus LE

TE

 

Themenstarteram 28. Januar 2008 um 18:49

Hallo nochmal,

nun werde ich vollens Verückt!!!!

Grade lese ich im Internet auf der Seite: Umweltministerium BW

 

[url=http://http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31991/]

Frage:

"Mein Benzinfahrzeug erreicht nicht die Euro1-Abgasnorm hat aber einen geregelten Katalysator. Darf ich in Umweltzonen fahren?

Antwort:

Die Kennzeichnungsverordnung wurde so geändert, dass auch Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 eine Umweltplakette erhalten. Über das landesweite Ausnahmekonzept werden darüber hinaus Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 von den Fahrverboten ausgenommen. "

D.h wiederum mein Wagen bekommt nun doch die Plakette.

Denn Auszug aus dem Kraftfahrt-Bundesamt:

Denn für steuerrechtliche Zwecke sind für Kraftfahrzeuge des Emissionsverzeichnisses Abschnitt II mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) mit den Schlüsselnummern 03, 04, 09, 10 und 15 zwei Sonderschlüsselnummern (9991 zu den Emissionsschlüsselnummern 03, 04 u. 09 sowie 9992 zu den Emissionsschlüsselnummern 10 und 15) lediglich für die Umschlüsselung von im Bestand erfassten Kraftfahrzeugen eingerichtet worden, sofern die in Rede stehenden Fahrzeuge vor dem 26.07.1995 mit einem Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (ehemalige Antriebsart Nr. 51) ausgerüstet wurden. Da diese Sonderschlüsselnummern bei Erstzulassungen von Kraftfahrzeugen nicht mehr verwendet werden dürfen, wurden sie als auslaufende Bezeichnungen aufgenommen.

Tja nun muss ich nur noch die Leute auf dem Amt bzw. in der Werkstatt überzeugen das Sie sich nicht Starfbar machen wenn Sie mir son ne blöde GRüne Plakette zuteilen!

Gruß

TE

Themenstarteram 28. Januar 2008 um 21:00

Habe nun noch etwas gefunden:

Bitte Nachlesen unter: www.stuttgart.de/.../top.php?...

Wer seine Emissions-Schlüsselnummer nicht in diesen Tabellen findet, dessen Fahrzeug gehört in die Schadstoffgruppe 1. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 sind - vereinfacht ausgedrückt - alle Benzin-Fahrzeug ohne einen geregelten Katalysator; zudem Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter.

Hinweis: Personenkraftwagen mit G-Kat und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 wird mittels einer Allgemeinverfügung noch bis 31.12.2009 die freie Fahrt in den Umweltzonen ohne Plakette gestattet.

Moin,

da ich in NRW wohne, sind mir lokale Regelungen anderer Bundesländer eher nicht bekannt. Du kannst Dich glücklich schätzen, daß Baden Würtenberg die Verordnung zumindest zu verbessern versucht. In NRW gibt es eine derartige Regelung nämlich nicht.

Das Kuriose an der Sache ist, daß nach meinem Rechtsempfinden/ -verständnis die badenwürtembergische grüne Plakette am 9991verschlüsselten Fahrzeug etwa in Köln gar nicht gelten dürfte... aber das kann kein Mensch nachprüfen und nachvollziehen und es passt zum Rest der Verordnung rund um den Feinstaub: Ein konzeptloses Machwerk von Ahnungslosen ohne nennenswerten Effekt, abgesehen von der Verunsicherung der Bevölkerung und immensen Kosten für die Beschilderung der Umweltzonen.

Grüße & freie Fahrt wünscht: Markus

Moin,

Ja ... wie es gemacht wird ... ist nicht nachzuvollziehen ... und das schlimmste ist eben aktuell, das jeder irgendwo und irgendwie sein eigenes Süppchen kocht. In Hannover z.B. kann man eine Sondergenehmigung erhalten, wenn das Fahrzeuge monovalent auf Rapsöl oder Ethanol fährt ... egal welche Abgasstufe es sonst erfüllt ... die nächsten erlauben jenes und wieder andere dies ...

Der Hr. Wurm ist übrigens sehr engagiert ... und hat auch schon einige Bundesländer verklagt ;) Also wenn was geht ... dann dort. Ich drück dir die Daumen dass es wirklich nur mit einem anderen Gutachten gegessen ist, und das du nicht noch irgendwas am Auto verändern musst. Wie gesagt ... Die Ämter sind hier ZAHLENHÖRIG ... was real hinten rauskommt ist egal. Mein Auto hätte vor UMSCHLÜSSELUNG ja auch keine Plakette bekommen, technische Veränderungen gab es nicht ... nur eben ein Gutachten indem drin steht ... Autotyp XY erfüllt nach Messprotokoll vom AAAAAAA die Euro 2 Abgasnorm.

MFG Kester

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