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Falscher LKW Parkplatz 90€ + 2Punkte "parken auf der Autobahn"

Themenstarteram 2. Oktober 2010 um 8:47

Ich parkte kürzlich, abends ca. 23.00Uhr auf dem Rastplatz Hildesheimer Börde. Alle Parkplätze waren logischerweise voll und ich stelle mich links an die Leitplanke, ungefähr mittig der Rastanlage. So wie das sehr viele tun. Drei Wochen später bekomme ich von dem Landrat Hildesheim ein Schreiben mit dem Tatvorwurf "parken auf der Autobahn" §24 StVG, §18 Abs. 8; §19 StVO; 85 BKat. Erst musste ich lachen, ich dachte der Beamte hatte einen getrunken, musste aber bei meinen Nachforschungen feststellen, dass das wohl seine Richtigkeit hat. Alles zwischen Autobahn Anfangsschild und Autobahn Endeschild ist Autobahn: einschließlich Auffahrten und Abfahrten sowie deren Verbindung auf Rastplätzen/Parkplätzen. Das bedeutet 92,63€(70€+Bearbeitungsgeb.) + 2 Punkte in Flensburg!! Für eigentlich nur falsch parken. Und der eigentliche Hammer ist ja wie folgt: der Tatvorwurf wurde um 8:10Uhr aufgenommen, um 8:13 bin ich laut Tachoscheibe bereits auf der Autobahn gewesen. Den LKW lass ich immer 10min laufen um Luft zu Pumpen! Also hätte der Beamte mich ansprechen und darauf hin weißen können. Aber Aufklärung hat die Polizei wohl nicht mehr nötig! So eine Sauerei!!!!!! Es wird nur noch abgezogt. Also Kollegen Obacht bei der Parkplatzwahl….

Beste Antwort im Thema

Ich denke, es spielt insofern eine Rolle, als daß man auch mal hätte die Überlegung anstellen können, bei vollem Parkplatz die nächste Ausfahrt zu benutzen und ein ruhiges Plätzchen abseits der Autobahn zu suchen. Ist auf jeden Fall preiswerter.

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Sei froh, daß dich der Beamte nicht verprügelt hat.....

Ab zur Autobahnkanzlei, sowas lässt man nicht auf sich sitzen....

am 2. Oktober 2010 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Sei froh, daß dich der Beamte nicht verprügelt hat.....

warum soll er ihn verprügeln? weil er zwangsläufig den motorlaufen lässt um luft auf zupumpen???

 

am 2. Oktober 2010 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von paulsfahrer

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Sei froh, daß dich der Beamte nicht verprügelt hat.....

warum soll er ihn verprügeln? weil er zwangsläufig den motorlaufen lässt um luft auf zupumpen???

Nein, dafür wird man nur gesteinigt;)

Das ganze war ja von mikefiwi ironisch gemeint!!

Aber unglaublich, was du der Polizei in Deutschland so alles zutraust:confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von MAN TGA 460 XXL

 

Aber unglaublich, was du der Polizei in Deutschland so alles zutraust:confused::confused:

Noch viel mehr, wenn man dem Tagesgeschehen ein wenig folgt.

Da sind offensichtliche Abzockversuche wie beim TE, Verkehrskontrollen, die als solche nicht erkennbar sind und eigentlich fast schon den Tatbestand der Heimtücke, mindestens aber den der Arglist erfüllen; überwachungsstaatliche Maßnahmen (zähl ich nicht extra auf); knüppelnde Bereitschaftspolizisten und noch vieles mehr.

Ich möcht aber jetzt keine Grundsatzdiskussion beginnen, das geht zu weit vom Thema weg.

Zitat:

Original geschrieben von MichelsTGA

...ich stelle mich links an die Leitplanke, ungefähr mittig der Rastanlage. So wie das sehr viele tun.

Daß dies nicht zulässig ist, war dir aber bekannt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MichelsTGA

...ich stelle mich links an die Leitplanke, ungefähr mittig der Rastanlage. So wie das sehr viele tun.

Daß dies nicht zulässig ist, war dir aber bekannt, oder?

Spielt das eine Rolle?

Im Fragebogen wird wohl niemand "Vorsatz" ankreutzen um die Strafe zu verdoppeln.:rolleyes:

Ich denke, es spielt insofern eine Rolle, als daß man auch mal hätte die Überlegung anstellen können, bei vollem Parkplatz die nächste Ausfahrt zu benutzen und ein ruhiges Plätzchen abseits der Autobahn zu suchen. Ist auf jeden Fall preiswerter.

Eine Fahrzeitüberschreitung muß nicht preiswerter sein.

Fährst du mit Fahrerkarte, fängt das Gerät an zu meckern, wenn deine Fahrzeit um ist.

Da es nun meckert, kannst du nicht sagen: Sorry nicht auf die Uhr geschaut. Und damit können die Herren dir Vorsatz unterstellen.Und eine Diskussion zum Thema "Parkplatz voll" kann man sich auch sparen. Da gibt es dann zur Antwort: Frühzeitig drum kümmern.

Ich stand genau an dieser Raststätte schon mal nachts um 1Uhr um 1Stunde zu Schlafen ....

Mir blieb nichts anderres übrig als Links neben den Lkws die an der Leitplanke standen in 2ter reihe Rechts neben dran zu Parken ....

Standlicht angelassen, Warnleuchte hinten auf den Boden gestellt, und aus der Stunde wurden dann fast 2 Stunden schlaf .... Von mir wollte kein schwein was.

Unter Paketkutscher ist das gang und gebe ihre 3/4 Stunde Pause auf der Raststätte ganz Links zu machen, da bleibt dann das Licht brennen, Auf der A7 ist es aber auch zum Kotzen Nachts ...

am 2. Oktober 2010 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von MichelsTGA

(70€+Bearbeitungsgeb.) + 2 Punkte in Flensburg!!

Moin:)

70€ sollte eigendlich nur ein Punkt sein, oder irre ich mich da?

Gruss TAlFUN

p.s.

Ich stelle mich immer hinter die Reihe der geparkten LKWs, bisher keine Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von MichelsTGA

(70€+Bearbeitungsgeb.) + 2 Punkte in Flensburg!!

Moin:)

70€ sollte eigendlich nur ein Punkt sein, oder irre ich mich da?

Gruss TAlFUN

p.s.

Ich stelle mich immer hinter die Reihe der geparkten LKWs, bisher keine Probleme.

Aber nicht früh um 1-2Uhr weil da schon alles voll steht

Zitat:

Original geschrieben von MichelsTGA

Ich parkte kürzlich, abends ca. 23.00Uhr auf dem Rastplatz Hildesheimer Börde. Alle Parkplätze waren logischerweise voll und ich stelle mich links an die Leitplanke, ungefähr mittig der Rastanlage. So wie das sehr viele tun. Drei Wochen später bekomme ich von dem Landrat Hildesheim ein Schreiben mit dem Tatvorwurf "parken auf der Autobahn" §24 StVG, §18 Abs. 8; §19 StVO; 85 BKat. Erst musste ich lachen, ich dachte der Beamte hatte einen getrunken, musste aber bei meinen Nachforschungen feststellen, dass das wohl seine Richtigkeit hat. Alles zwischen Autobahn Anfangsschild und Autobahn Endeschild ist Autobahn: einschließlich Auffahrten und Abfahrten sowie deren Verbindung auf Rastplätzen/Parkplätzen. Das bedeutet 92,63€(70€+Bearbeitungsgeb.) + 2 Punkte in Flensburg!! Für eigentlich nur falsch parken. Und der eigentliche Hammer ist ja wie folgt: der Tatvorwurf wurde um 8:10Uhr aufgenommen, um 8:13 bin ich laut Tachoscheibe bereits auf der Autobahn gewesen. Den LKW lass ich immer 10min laufen um Luft zu Pumpen! Also hätte der Beamte mich ansprechen und darauf hin weißen können. Aber Aufklärung hat die Polizei wohl nicht mehr nötig! So eine Sauerei!!!!!! Es wird nur noch abgezogt. Also Kollegen Obacht bei der Parkplatzwahl….

Genau das gleiche ist mir auch schon passiert. :)

Allerdings hatte ich einen freundlichen Schutzmann, der mich bloß verwarnt hat.

Wo ist eigentlich das Problem, sich beizeit von der Autobahn zu verkrümeln und irgendwo im Lande die Kiste zu plazieren?

Ich bevorzuge Supermarktparkplätze - morgens absolut saubere Sanitäreinrichtungen, kostenlos kacken, Bäckerei mit Kaffee, der nur halb so viel kostet, wie das Automatengebräu im Pappbecher der Raststätte, Getränkenachschub für Cents anstelle Euros möglich, für den Preis eines Raststättenbrötchens bekommt man eine Tüte davon und Auflagen dazu ...

Nachteil:

Man verliert eine Viertelstunde Fahrzeit.

Hinderungsgrund:

Man muss "eingefahrene Gewohnheiten" ändern.

----

Für die Jungs, die auf der Standspur parken oder die Schwertransportparkplätze blockieren, sind 90 Euro noch viel zu harmlos!

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