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Fahrzeug vom Kumpel schrott gehfahren

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 7:56

Hallo,

ich wede euch die Situation kurz beschreiben schildern:

Also, bin mit nem golf 3er morgens gefahren als mir plötzlich ein fuchs über die fahrbahn gelaufen ist. da ich das erste mal mit so einer situation konfrontiert worden bin, bin ich natürlich leicht in panik geraten und habe gegengelenkt, da ich das tier nicht überfahren wollte. da die fahrbahn nass war bin ich ins schleudern geraten und bin mit dem hinteren rechten rad gegen den bordstein gefahren. keine person ist zu schaden gekommen, nur sachschaden. die hintere rechte felge war verbogen. als ich den ersatzreifen draufgemacht habe sah ich, dass der reifen schiefstand. ich habe den adac gerufen, da ich dort mitglied bin und sie haben mich in iein kaff abgeschleppt.

nun die frage:

ich bin auf dem fahrzeug nicht versichert, nur der kumpel und seine mutter. könnte man das iwie so drehen, dass er gefahren ist und die versicherung von ihm das übernimmt, wenn ja würde ich euch bitten mir das schnellstmöglich zu schreiben wie ich das anstellen soll und wenn nicht dann fände ich es cool wenn ihr mir iwelche tipps geben könnt wie ich das so billig wie möglich halten soll, da ich noch schüler bin und nicht allzu viel geld habe. die gutauchtung wird morgen gemacht. bis dahin muss ich warten

Beste Antwort im Thema

Ich wette mal, dass der Fuchs genau vor, in oder hinter einer Kruve vor das Auto gelaufen ist....:D

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Moin,

"gedreht" wird hier nix :(

Du hast das Ding geschossen, also steh dazu und bieg es wieder gerade!

Wenn du noch Fragen zur weiteren Abwicklung hast, dann gerne. Hierzu sollten aber die Vertragsdetails der Vollkasko bekannt sein, einen Wildschaden über die Teilkasko wird eh nicht anerkannt werden da du den Fuchs ja gar nicht berührt hast.

Sollte das Auto nicht Vollkasko versichert gewesen sein, wird es eh schwierig.

Grüße

Steini

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 8:30

kay... also werde ich für den schaden alleine aufkommen müssen, wenn das auto nur haftpflicht versichert ist

Zitat:

einen Wildschaden über die Teilkasko wird eh nicht anerkannt werden da du den Fuchs ja gar nicht berührt hast.

Das kann man nicht generel sagen, es gibt schließlich noch die "Rettungskosten", wobei ein Fuch s eigentlich zu klein ist um diesem auszuweichen. Sind denn Zeugen , die den Fuchs bestätigen können vorhanden?

Ich wette mal, dass der Fuchs genau vor, in oder hinter einer Kruve vor das Auto gelaufen ist....:D

ich nehme die Wette schon mal nicht an .......:D

 

Bin halt keine guter Verlierer :p

 

Gruß

 

Delle

am 10. Juli 2011 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

"gedreht" wird hier nix :(

Du hast das Ding geschossen, also steh dazu und bieg es wieder gerade!

Hier im Forum wirst Du keine Antwort auf deine Frage bekommen, weil die User hier sehr anständige Leute sind und keine krummen Dinge drehen. Wenn man Versicherungen "schlecht" behandeln möchte, ist man hier auf der Biliebtheitsskala fast unten. Es heißt aber nicht, daß Du keine zufriedenstellende Lösung finden kannst. Du musst nur woanders suchen.

Gruß

Eugen

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 10:44

ein zeuge ist dabei, der den fuchs auch gesichtet hat und ich möchte keine krummen dinge drehen, sondern mich erkundigen, wie ich das so billig wie möglich halten kann. die von der werkstatt haben das zu mir gesagt das es möglich wäre den fahrzeughalter als fahrer einzutragen. ich selbst habe keine ahnung davon, weil mir sowas das erste mal passiert ist und deswegen frage ich hier nach und drehe keine krummen dinge

In Deinem Fall gehts schlicht nur darum, ob eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug bestand, die den Schaden deckt.... Hier brauchst Du nichts zu drehen, dass jemand anders gefahren ist, als Du, weil auch wenn Du nicht als Fahrer eingetragen bist, natürlich selbstverständlich Versicherungsschutz gemäß dem geschlossenen Versicherungsvertrag besteht.... Das einzige was passieren kann, ist eine Vertragsstrafe, die Dein Kumpel bekommen könnte und auch das ist, obwohl bedingungsgemäß so vorgesehen, eher die Ausnahme, als die Regel!

Ich befürchte nur leider, dass bei einem Golf III wahrscheinlich keine Kasko mehr bestehen wird, und dann gibts ohnehin keine Möglichkeit vom Versicherer Kohle zu sehen und selbst wenn eine Vollkasko besteht, wage ich zu bezweifeln, dass es sich lohnt, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, da Selbstbehalt + Rückstufung den Fahrzeugwert vermutlich schon erreichen, wenn man davon ausgeht, dass ein Golf III zwischen 200 und 2.000 EUR gehandelt wird....

Es wird Dir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als den Schaden selber zu bezahlen und die Kohle als Lehrgeld zu verbuchen!

am 10. Juli 2011 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von Wigge

ein zeuge ist dabei, der den fuchs auch gesichtet hat und ich möchte keine krummen dinge drehen, sondern mich erkundigen, wie ich das so billig wie möglich halten kann. die von der werkstatt haben das zu mir gesagt das es möglich wäre den fahrzeughalter als fahrer einzutragen. ich selbst habe keine ahnung davon, weil mir sowas das erste mal passiert ist und deswegen frage ich hier nach und drehe keine krummen dinge

Da kein Schaden durch den Fuchs entstanden ist kann auch wohl nicht die Teilkaskoversicherung dafür als Adressant gelten sondern nur die Vollkaskoversicherung.

 

Sollte keine Vollkaskoversicherung vorhanden sein musst du dem Eigentümer den Schaden selbst bezahlen, und dann kannst du auch zugeben das du den Fuchs nur im Zoo gesehen hast:D

am 10. Juli 2011 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Ich wette mal, dass der Fuchs genau vor, in oder hinter einer Kruve vor das Auto gelaufen ist....:D

Falls es sich um diesen Fuchs handelt wäre der Unfallgegner aber das Bundesvertridigungsministerium

 

http://www.panzerbaer.de/helper/pix/bw_tpz1_fuchs_fufue_fla-004.jpg

:D:D:D

Ich frage mich auch immer wieder, wie dieser Untier die Kabel anknabbern soll/kann :confused::confused::confused:

http://data.primeportal.net/apc/arnd/Marder%201%20A3%20Bild%201.jpg

am 10. Juli 2011 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

:D:D:D

 

Ich frage mich auch immer wieder, wie dieser Untier die Kabel anknabbern soll/kann :confused::confused::confused:

 

http://data.primeportal.net/apc/arnd/Marder%201%20A3%20Bild%201.jpg

:D:D  Der war gut.

Zitat:

Original geschrieben von Wigge

ein zeuge ist dabei, der den fuchs auch gesichtet hat und ich möchte keine krummen dinge drehen, sondern mich erkundigen, wie ich das so billig wie möglich halten kann. die von der werkstatt haben das zu mir gesagt das es möglich wäre den fahrzeughalter als fahrer einzutragen. ich selbst habe keine ahnung davon, weil mir sowas das erste mal passiert ist und deswegen frage ich hier nach und drehe keine krummen dinge

Wie schon gesagt, wir müssten genau wissen welche Versicherungen zu welchen Bedingungen vorhanden sind. Das ganze kann und wird im Falle des "nicht einig werdens" einen riesen Rattenschwanz nach sich ziehen. Ging es hier um eine Gefälligkeitsleistung, warum hat dich der Besitzer fahren lassen wenn nur er und der Halter als Fahrer eingetragen sind? Gibt es eine begründete Ausnahme, wer ist Besitzer und will der überhaupt was von dir.....

Schön wäre es natürlich auch mal die Meinung des Kumpels zu hören :)

Das ganze könnte so richtig schön komplex werden, daher verstehe ich diejenigen nicht welche hier gleich schon den Sack zu machen wollen und sogar schon den Fuchs anzweifeln. Natürlich war das auch mein erster Gedanke :p, aber wir waren ja nicht dabei ;)

Achja @Wigge, lass dich nicht von dem OT gesabbel stören. Die wollen nur spielen ;)

Grüße

Steini

am 10. Juli 2011 um 12:50

Füchse und anderes Wild sind scheue Tiere.

Man sieht sie nicht sehr oft.

Meistens werden sie bei Nacht gesehen, dann nämlich, wenn (vorzugsweise mit Fahrern im jugendlichen Alter) Autos in Kurven am Baum oder im Graben hängen.

Da waren sie dann - die Füchse, Rehe, Dachse usw. usw. - sind natürlich genau in der Kurve vor das Fahrzeug gehüpft.

Dass das Fahrzeug im Graben oder am Baum landete und das scheue Tierlein auf und davon ist, hat auch NIEMALS mit überhöhter Geschwindigkeit oder gar Alkohol zu tun - NIEMALS!

 

Zum Thema:

Fährt man ein fremdes Fahrzeug zu Schaden, kommt KEINE Versicherung dafür auf, ausser der Vollkasko für das Auto (einzige Ausnahme: Es war tatsächlich ein Wildschaden und das Tote Tier kann auch noch vom Jagdpächter oder der Polizei vorgefunden werden).

Auch eine Privathaftpflicht (auch nicht die der Mutter) kommt in diesen Fällen nicht auf (Ausschluss des Kfz-Gebrauches).

 

Von manchem User hier hätte ich mehr erwartet - insbesondere, da dieser User sich sonst durch Ergoogeln von diversen Urteilen hervorhebt und selbige hier im Vollzitat einstellt:

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Das kann man nicht generel sagen, es gibt schließlich noch die "Rettungskosten", wobei ein Fuch s eigentlich zu klein ist um diesem auszuweichen. Sind denn Zeugen , die den Fuchs bestätigen können vorhanden?

Dieser User darf auf die herrschende Rechtsprechung aufmerksam gemacht werden, wonach das Ausweichen vor einem Fuchs von der Rechtsprechung regelmässig als unverhältnismässig angesehen wird und auch angebliche Zeugen, welche den imaginären Fuchs gesehen haben wollen, vollkommen ohne Belang sind.

Der User möge für eine Begründung nach dem Urteil Landgericht Marburg (Urteil vom 17.01.2006 - 2 0 80/05) googeln - hier ist eine schöne Begründung zu finden.

 

Somit kann man auch einem anderen User, der hier nicht durch fachliche oder sonstige Hilfe auffällt, sondern meistens durch geistige Ergüsse, die er sich genötigt sieht, in diesem Forum abzusondern, gesagt werden, dass es keine Lösung geben wird.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

[ Wenn man Versicherungen "schlecht" behandeln möchte, ist man hier auf der Biliebtheitsskala fast unten. Es heißt aber nicht, daß Du keine zufriedenstellende Lösung finden kannst. Du musst nur woanders suchen.

Da mit "zufriedenstellende Lösung finden" offensichtlich die Anstiftung zu einem Betrug i.s. § 263 StGB gemeint sein dürfte, erübrigt sich eine weitere Kommentierung.

Aus den og. Tatsachen ergibt sich, dass es keine "Lösung" für den TE geben kann und wird.

Der TE wird den von ihm angerichteten Schaden vollständig selbst zu begleichen haben - damit wird dann auch die schöne Freundschaft zu seinem (Ex-)Kumpel zu Ende gehen.

Derartige Schadenfälle enden nämlich nicht selten vor Gericht, da erbittert um die Höhe der zu erbringenden Schadenersatzleistung gerungen wird.

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