fahren mit nicht angemeldeten kfz

VW Vento 1H

ich glaube ich habe jetzt ein kleines problem . mich hat gerede die polizei an gehalten und mein auto war nicht angemeldet. aber er hat noch tüv . kann mir mal bitte wer sagen was jetzt pasiert ich währe euch echt dankbar.

30 Antworten

Außerdem darf man Autos nur dann abschleppen wenn es wirklich nicht anders geht, also es muss schon was kaputt sein, dass das Auto nicht mehr aus eigener Kraft fährt.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Tom85


Falsch! Man darf mit nem nicht zugelassenen Auto und ohne TÜV nicht abgeschleppt werden mit nem abschleppseil... Abgeschleppt mit SEil dürfren nur zugelassene Autos... :-) weil wenn was passiert zahlt keine vers. da nix versicherungsschutz.

schonmal was von doppelkarten gehört?

wie sollte es denn sonst gehen? soll der tüv zu dir nach hause kommen? xD

es dürfen aber auch nur autos mit mägeln zum beispiel nit anspringer motor abgeschleppt werdenn oder ähnliche mädel ein fahr tüchtiges auto darf defenitive nicht abgeschleppt werden

oh hilfe... ein auto abschleppen zum tüv??? mal überlegen... Tüv bekommt man heutzutage nur bei voll funktionisfähigem rollfähigem auto (außer bei geringen mängeln), und mit vers. doppelkarte darf man zum tüv, mit bedingung, tüv machen und auto am gleichen tag anmelden... alles andere ist verboten und bringt ärger mit polizei und behörden, hoffe des ist jetzt deutlich und sowas wie abschleppen erlaubt wenn bla bla... solche leute haben keine ahnung und wundern sich wenn sie dann probleme bekommen, erst sich erkundigen und dann machen.
und mit nem nicht zugelassenem auto zu fahren, des macht kein normaler, weil es gibt nachbarn, leute, die es sofort melden...
sorry für mein kommentar, aber manche leute müssen hier echt aufgeklärt werden, was wirklich erlaubt ist und was nicht.
und ein auto mit nicht anspringendem motor, das angemeldet ist, darf abgeschleppt werden, es gehr hier um ein NICHT ZUGELASSENES AUTO...
fazit: Nur zum TÜV und anmelden , alles andere ist nicht erlaubt

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Jo is scho geil wenn de nen Auto aufn TÜV-Hof abschleppst und sagst "mach mal HU+AU" 😁 Die Lacher haste auf deiner Seite 😁

Ich kanns mir net verkneifen....

Am besten mit ner schrottkarre hinfahren, die scho kilometer weit stinkt und qualmt und dann kurz vorm tüv macht des auto nur noch so komische geräusche und verreckt und springt nimma an und fällt no auseinander :-). was macht man da am besten? klar man sagt, aber vor 5 minuten lief er noch undwar ganz und alles war fürn tüv in ordnung . :-)

wenn man jetzt also ein auto beim händler kauft, wo ich die alten kennzeichen nicht mehr habe, darf ich mit ner doppelkarte bis zur zulassungsstelle fahren? Gilt das auch wenn es der nächste Landkreis ist? Bei meiner Freundin ist das nämlich aktuell und es ist echt ziemlich viel Aufwand hin und her zu fahren nur wegen Kennzeichen. Kann man sich da irgendwo informieren?

Zitat:

Original geschrieben von Iceboy19


wenn man jetzt also ein auto beim händler kauft, wo ich die alten kennzeichen nicht mehr habe, darf ich mit ner doppelkarte bis zur zulassungsstelle fahren? Gilt das auch wenn es der nächste Landkreis ist? Bei meiner Freundin ist das nämlich aktuell und es ist echt ziemlich viel Aufwand hin und her zu fahren nur wegen Kennzeichen. Kann man sich da irgendwo informieren?

Wenn der Händler in Kreis A ist, und die Zulassungstelle in Kreis B ist, darfst auch da mit der Doppelkarte hinfahren. Aber NUR auf DIREKTEM Weg.

Wenn du jetzt in Stuttgart ein Auto kaufst und das in Köln anmelden willst, musst dir ein Kurzzeit-Kennzeichen (kann der Vorbesitzer für dich organisieren, war bei mir schonmal der Fall) besorgen oder rote Nummern bei deiner Werkstatt ausborgen.

MfG
Marcel

Zitat:

Original geschrieben von deejaymich


Bei uns musste ich erst zur Zulassungsstelle und mir Schilder holen, die dann aber noch nicht gestempelt wurden, dann darfst zum Tüv und zur Zulassungsstelle (zum Stempeln) in Verbindung mit der Doppelkarte.

Genau so schreibt das die neue Fahrzeugzulassungsverordnung vor, die ist seit dem 01.03.2007 in Kraft. Die "alte" Möglichkeit mit nem alten Kennzeichen und einer gültigen Doppelkarte gibts nicht mehr.

der Habicht

Wir hatten letztens selber das Problem. Wir wollten den Zweitwagen meiner Eltern anmelden. Brief, Schein, TÜV und AU Bescheinigung waren vorhanden, allerdings war der Wagen schon abgemeldet und die Nummernschilder waren auch nicht mehr da.

Ich habe dann kurzerhand bei der Polizei angerufen, da die ja auch für sowas zuständig sind. Man darf auf direktem Wege, mit den letzten Nummernschildern und ganz wichtig, der Versicherungsdoppelkarte zur Zulassungsstelle. Die Doppelkarte muss man aber vorher abholen. Eine Fahrt ohne Doppelkarte zur Versicherung um diese abzuholen ist nict zulässig. Wenn die dich ohne Doppelkarte erwischen wird es richtig teuer und man darf auch nicht weiterfahren.

Wir sind dann vorsichtshalber mit einem anderen Fahrzeug gefahren, weil ohne Nummernschilder ist auch nicht so der Bringer.

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Genau so schreibt das die neue Fahrzeugzulassungsverordnung vor, die ist seit dem 01.03.2007 in Kraft. Die "alte" Möglichkeit mit nem alten Kennzeichen und einer gültigen Doppelkarte gibts nicht mehr.

der Habicht

Hmmmm... und wie ist das mit der Vorführungspflicht? Gilt die denn nicht mehr?????

An sich MUSS ja die Möglichkeit gegeben sein mit der Doppelkarte zur Zulassungsstelle zu fahren... denn immerhin hast du ja die o.g.Vorführungspflicht (oder gibt es die neuerdings nicht mehr???). Bei uns kann es je nach Lust und Laune des Beamten schonmal vorkommen dass er das Auto sehen will...

hab ich ja noch nie gehört, dass man zum zulassen das auto haben muss, wie machen das denn autohäuser und co? die fahren doch nicht jedes mal mit jedem neuen auto dahin 🙄

Zitat:

Original geschrieben von TheRealGTIfreak


hab ich ja noch nie gehört, dass man zum zulassen das auto haben muss, wie machen das denn autohäuser und co? die fahren doch nicht jedes mal mit jedem neuen auto dahin 🙄

Gute Frage, aber die sind jeden Tag da... und zudem Händler. Ein Händler wird wohl kein Auto mit gefälschter FG-Nummer zulassen wollen... Die ganze Sache wird von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt, prinzipiell ist es allerdings ein Muss. Hierbei soll insbesonders die Fahrgestellnummer [bei Motorrädern die Rahmennummer!!] und evtl. Reifengröße, Zustand, Warndreieck und Verbandskasten geprüft werden, der Beamte kann dir bei offensichtlichen Mängeln die Zulassung verweigern... halten sich aber (zumindest hier bei uns) nur nach Lust und Laune daran.

ganz schön krass, ich war immer der meinung, diese beamten sind eh viel zu faul, aufzustehen^^
also ich hab bis jetzt 3 autos an/umgemeldet, die wollten das noch nie sehen (2 mal davon war ich auch ohne das betreffende auto dort)

Also ich hab bisher alle Autos angemeldet ohne das die vor Ort waren also ich hab noch nie en Auto mitgehabt zum anmelden und hat auch noch nie jemand nach gefragt

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