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Eure Einschätzung der Schuld bei einem Auffahrunfall?

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 20:32

Da die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall vor einer Woche noch nicht geklärt wurde, würde ich mich über eure Meinung sehr freuen. Dürfte ja mit dem Thema Rechtsberatung nicht viel zu tun haben....

Zum Unfallhergang:

Vor ca. einer Woche fuhr ein Golf abens im dichten Berufsverkehr auf dem rechten Fahrstreifen einer 2 Spurigen Straße. Eine Mittlelinie gibt es nicht, und ganz rechts parken noch Autos auf der Straße.... ist also ziemlich eng.

Jedenfalls schwamm der Golf mit ca. 50 im Verkehr mit, als wenige meter vor diesem jemand ganz gemütlich aus seinem parkenden Auto ausstieg. Da direkt neben dem Golf ein weiteres Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit fuhr, bremmste der Golf ziemlich stark, da die Gefahr sehr groß war, den Aussteigenden zu erwischen. Auf höhe der betreffenden Person, fuhr ein Kleinwagen auf den Golf, welcher nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Der Golf hatte in dem Momennt glücklicherweise noch eine Geschwindigkeit von ca. 10 - 20 km/h drauf, was dazu führte das keiner der beteiligten nenneswerte Verletzungen hatte..... ein typischer Auffahrunfall im Berufsverkehr eben....

Allerdings wurde die Schuldfrage von der Polizei nicht vor Ort geklärt, obwohl das ganze für mich recht eindeutig ist. Die o.g. Person, welche aus dem Auto ausgestiegen ist, gibt dem Golffahrer die alleinige Schuld, der Fahrer des auffahrenden Kleinwagens gibt wiederrum dem Golffahrer die Schuld und dem Aussteigenden eine teilschlud.... so zumindest 5 minuten nach dem Unfall.....

Die Polizei sagte nach der Unfallaufnahme, das einer der beiden Fahrer ein Bußgeldbescheid bekommt, und das wäre sehr wahrscheinlich der Kleinwagenfahrer, also der Auffahrende.

Der eigentliche Verursacher, nämlich die Person, die lässig und achtlos mit weit geöffneter Tür ihr Auto verliess, wurde von der Polizei lediglich als Zeuge aufgeführt, nicht jedoch als Unfall beteiligter.

Meiner Auffassung nach, trifft den Golf überhaupt keine Schuld, da ich es als selbstverständlich sehe, zu bremsen, sobald auch nur die Gefahr besteht einen Menschen anzufahren! Ist zwar ärgerlich für den Auffahrenden, aber der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn dieser ausreichend Abstand gehalten hätte, oder evtl. besser reagiert hätte....

jedenfalls würde mich eure Einschätzung interessieren.

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37 Antworten

hmn...

die person wird keine schuld (rein rechtlich) treffen....

der golffahrer hat das problem, das er ziemlich stark gebremst hat...der kleinwagen hat das problem das er aufgefahren ist....

nun liegt es am richter bzw. dem zuständigen sachbearbeiter...

jedenfalls aufgrund, das am rand fz standen, hätte der golf-fahrer davon ausgehen müssen, das ein fußgänger etc. zwischen den fahrzeugen die straße betritt (....) und das könnte ihm zum verhängniss werden....wenn dann auch noch erschwerend hinzukommt, das er gebremst hat OHNE auf den nachfolgenden verkehr zu achten....

da wird wohl der fahrer des kleinwagens die schuld kriegen (zumindest zum großteil)

wer auffährt hat nunmal schuld, außer einige sehr wenige ausnahmen

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 20:49

genau das sind auch meine Bedenken, wesshalb dem Golffahrer eine Teilschuld zukommen könnte. Allerdings darf man nicht vergessen, der Golffahrer hat mit sowas gerechnet, und hat rechtzeitig gebremst.... Der Kleinwagenfahrer hätte wiederum damit rechnen müssen, das der vorrausfahrende an dieser Stelle bremst, weil eben jemand auf die Straße läuft.....

mit einer alleinigen Schuld für den GF rechne ich zwar nicht, aber zumindest mit einer Teilschuld...

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

hmn...

die person wird keine schuld (rein rechtlich) treffen....

der golffahrer hat das problem, das er ziemlich stark gebremst hat...der kleinwagen hat das problem das er aufgefahren ist....

nun liegt es am richter bzw. dem zuständigen sachbearbeiter...

jedenfalls aufgrund, das am rand fz standen, hätte der golf-fahrer davon ausgehen müssen, das ein fußgänger etc. zwischen den fahrzeugen die straße betritt (....) und das könnte ihm zum verhängniss werden....wenn dann auch noch erschwerend hinzukommt, das er gebremst hat OHNE auf den nachfolgenden verkehr zu achten....

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena

mit einer alleinigen Schuld für den GF rechne ich zwar nicht, aber zumindest mit einer Teilschuld...

Schwer zu sagen.

Wenn man von einem VR6 ausgeht (:D) und davon, das das auch hinten dran steht, hätte der Kleinwagenfahrer mehr Abstand halten müssen, da er davon ausgehen MUSS das die Bremsanlage des vorausfahrenden stärker ist als seine...

Gerade bei einem sportlicheren und ev. Tiefergelegtem Auto muss man damit rechnen, das die BRemsanlage jenseits von gut und böse ist!

Wenn man nun teilweise sieht, wie bescheuert (dicht) einige fahren, gerade wenns ein etwas sportlicheres gefährt ist...

PS: Technisches Wissen ist doch was schönes, wenn mans anwenden kann...

Im zweifelsfall würd ich solchen Leuten mal meine Bremsscheibe zeigen 'Bremsenvergleiche' sind im Öffentlichen Verkehr nur schwer möglich...

Theoretisch (aus meiner Sicht) könnten alle eine Teilschuld bekommen:

1. Unachtsam die Tür aufgerissen und so nachfolgenden Verkehr gefährdet. Siehe §14 StVO "Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen"

2. Der Auffahrende sowieso wegen Unaufmerksamkeit oder zu geringem Sicherheitsabstand

3. Der Golffahrer evtl. wegen Sicherheitsabstand zur Seite da man an einer Reihe parkender Autos mit sowas rechnen muss sofern die Tür nicht plötzlich mit einem Ruck geöffnet wird. (gibt reichlich Urteile zu dem Thema)

Würde ich in der Reihenfolge gewichten. Bin aber kein Jurist.

Gruß Meik

Meiner Meinung nach trifft den Kleinwagenfahrer die alleinige Schuld an dem Unfall. Er hat entweder a) den nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten oder b) die im Straßenverkehr nötige Aufmerksamkeit nicht aufgebracht. Beides zusammen hätte den Auffahrunfall sicherlich verhindert.

Stellt sich halt die Frage, ob die Vollbremsung gerechtfertigt war.

Ein Golf ist ja nicht soo breit. Da kann man durch ein wenig ausweichen an den linken Fahrstreifenrand an einer etwas weiter geöffneten Tür vorbeikommen (ich geh mal nicht davon aus, dass der Aussteigende die Tür komplett (~90°) geöffnet hat, sondern nur etwas weiter (<40°).).

Ansonsten sehe ich es so wie Meik.

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 22:27

Die Tür war leider sehr weit geöffnet, und vorbeigepasst hat der Golf ja so grad, jedoch finde ich eine vollbremsung bereits gerechtfertigt, wenn nur die Gefahr besteht, einen Menschen zu erwischen.... Im übrigen wurde nicht mit aller Kraft bis ins ABS gebremst, sondern sehr stark, um nur noch mit minimaler Geschwindigkeit an der Person vorbeizukommen... man kann ja leider auch nie vorhersehen, wie sich der Aussteigende weiter verhält....

 

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Stellt sich halt die Frage, ob die Vollbremsung gerechtfertigt war.

Ein Golf ist ja nicht soo breit. Da kann man durch ein wenig ausweichen an den linken Fahrstreifenrand an einer etwas weiter geöffneten Tür vorbeikommen (ich geh mal nicht davon aus, dass der Aussteigende die Tür komplett (~90°) geöffnet hat, sondern nur etwas weiter (<40°).).

Ansonsten sehe ich es so wie Meik.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

die person wird keine schuld (rein rechtlich) treffen....

der golffahrer hat das problem, das er ziemlich stark gebremst hat...

Ich sehe da überhaupt gar kein Problem. Das Verhalten ist aus meiner Sicht als klare Notbremsung zu werten, da er sonst einen Menschen überfahren hätte. In dieser Situation muss er auch nicht den rückwärtigen Verkehr beobachten, da es kein normaler Vorgang war. Zudem war es ja offensichtlich so, dass er mit einem solchen Vorgang des Aussteigens gerechnet hat, was ihn umso mehr entlastet.

Ich sehe auch den Auffahrenden mit einem Großteil der Schuld, da er eben im Gegensatz zu dem Golffahrer nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für diese Situation mitbrachte. Zudem dürfte auch der Sicherheitsabstand eine entscheidende Rolle gespielt haben, jeder weiß, wie dicht im Berufsverkehr gefahren wird...

Dem Aussteigenden gebe ich auf jeden Fall eine Teilschuld, da er nicht wie von Meik gesagt gemäß §14 handelte UND ebenfalls nicht den Verkehr beobachtet hat, was für ihn dennoch als Teilnehmer im ruhenden Verkehr erforderlich gewesen wäre.

Ist aber nur meine Laieneinschätzung, ein Gericht mag anders urteilen...

Gruß Tecci

der seitliche Mindestabstand beträgt 100 Zentimeter

manchmal ist es besser, zu hupen, als zu bremsen

...

Wo steht das das mit dem seitlichen Mindestabstand?

Ich kenne das nur beim überholen von Radfahrern.

es ist ja so, egal was die Polizei sagt und macht, Versicherungstechn. hat das nix zu sagen, die Verteilen die Schuldanteile selber

ist man damit nicht einverstanden, muß man halt vor Gericht gehen und die machen das neu aus, evtl. Bußgelder können gemindert werden, neu verteilt weiß ich nicht, die vom Gericht zugewiesene Schuld muß dann der Vers. übermittelt werden und die verteilt normalerweise dann das Geld nach dem Richterspruch

meiner Meinung nach, hat der Auffahrende in dem Fall aufjedenfall ne Teilschuld, da zu wenig Abstand, dem Golffahrer kann ich eigentlich erstmal nix ankreiden und die parkende Person ist ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, auch Teilschuld

aber wie gesagt, die Polizei verteilt nur das Bußgeld und hat ihren Bericht, mehr nicht

Je nach Zeugensituation und tatsächlichem Ablauf sind u.U. alle drei haftbar.

Die Kfz-Haftpflicht des Aussteigenden, weil er beim Aussteigen nicht auf den rückwärtigwen Verkehr geachtet hat.

Der Golf, weil er zu heftig gebremst hat.

Der Kleinwagen (ist ein Golf kein Kleinwagen?), weil er nicht rechtzeitig bremste und Auffahrende fast immer Schuld sind.

Die Polizei schließlich irrt gewaltig, wenn sie den Aussteigenden nicht als Unfallbeteiligten sieht.

Ich halte diesen sogar als Verursacher.

am 1. März 2006 um 10:34

Dazu, wie der Hergang von den Ermittlungsbehörden beurteilt wird, möchte ich wegen fehlender Kenntnis im Strafrecht besser nichts sagen.

Zum zivilrechtlichen Aspekt meine ich folgendes: Ich geh bei dieser Konstellation davon aus, dass der Golffahrer seinen Heckschaden zu 100 % von der Kfz-Haftpflicht des Auffahrenden reguliert bekommt. Der Versicherer wird die Ermittlungsakte anfordern und ggfs. beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Aussteigenden einen Verursacherregreß durchführen. Der Auffahrende kann mit guten Nerven, viel Ausdauer und einem noch besseren RA unter Umständen einen Teil seines Frontschadens beim Versicherer des Aussteigenden geltend machen. Je nach Ermittlungsergebnis der Behörden stehen die Aussichten dafür zwischen normal schlecht und ganz schlecht. Der Grund hierfür ist einfach: Der Abstand zum Vordermann muss ausreichend sein. Offenbar war dies nicht der Fall. Nur eine absolut grundlose Bremsung würde eine Haftung des Bremsenden nach sich ziehen, das ist hier aber nicht gegeben.

Wenn plötzlich ein Kind über die Straße gerannt wäre und das erste Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre, wäre das andere Fahrzeug ja auch aufgefahren. Der Aussteigende hat zwar die Ursache zur Vollbremsung gesetzt, aber diese wäre bei korrektem Sicherheitsabstand des Nachfolgenden ohne Kollission ausgegangen.

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