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Einparken!!

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 21:19

Hallo,

Auf meinem Parkplatz stand heute ein Auto. Habe mich kurz dahinter gestellt um was zu holen (kurze zeit 2-4 min maximal) .... Dann hat er geklingelt und gesagt das ist Nötigung etc... Er kennt mich und wusste wo ich meine Wohnung habe! Desweiteren habe ich ein schild privatparkplatz Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt!!

Was kann ich tun?

Ps er ist ein Choleriker und weitere rechtliche Schritte sind sehr wahrscheinlich!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen,

sehr geehrte polizei, heute stand der stadtbekannte choleriker xy, widerrechtlich auf meinem parkplatz - ich habe ihn dann vorsätzlich zugeparkt... :D :D :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von ex0riz0r

Was kann ich tun?

Abschleppen lassen, zuparken ist in der Tat Nötigung.

Jupp..ist Nötigung. Rechtliche Schritte ? Und wenn schon.... Er hat vorsätzlich dienenden Parkplatz genutzt....Vorsatz ist für dich das richtige Stichwort wenn er tatsächlich was einleiten sollte. Also gaaaanz entspannt zurücklehnen und abwarten ;)

am 30. Juli 2013 um 21:42

Hat er Zeugen? Selbst wenn,der Staatsanwalt wird es einstellen,wegen Nichtigkeit.

Also ruhig bleiben. Man sieht sich im Leben immer 2-mal...

Zitat:

Original geschrieben von ex0riz0r

 

Was kann ich tun?

Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen, dann hast Du zumindest den 1. Schritt getan, was in solchen Fällen meist sehr hilfreich ist.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen,

sehr geehrte polizei, heute stand der stadtbekannte choleriker xy, widerrechtlich auf meinem parkplatz - ich habe ihn dann vorsätzlich zugeparkt... :D :D :rolleyes:

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 7:07

Was das witzigste ist, dass er sagte, er parkt da weil ein anderer auf seinem Parkplatz stand :)

Bellende Hunde beissen nicht! Da kommt nix nach, denn wenn es darauf ankommt, entpuppen sich solche Typen am Ende doch als Feiglinge;)

am 31. Juli 2013 um 9:23

Wer TV sieht hat mehr vom Leben. Genau dieses Thema war in einer neuen Sendung am Montag auf WDR3 Thema: Zugeparkt, was nun?

Abschlepper rufen? Theoretisch JA, wenn man sich darüber im klaren ist, dass man den Abschlepper erst mal selbst zahlen darf und dann versuchen kann, die Kosten von dem Falschparker wieder zurück zu bekommen. Viel Glück dabei!

Polizei rufen? Die kommen auch nicht stehenden Fusses und während der Wartezeit kann sich die Situation bereits gelöst haben.

Wenn man weiß, wo der Falschparker wohnt, kann man ihn ansprechen und ihn bitten weg zu fahren, mehr nicht! Schlimmstenfalls muss man so lange wo anders parken. Alles andere wäre übertrieben und kaum realisierbar. Die Verhältnismässigkeit muss gewahrt bleiben. Und Nötigung ist etwas anderes!

Es sei denn, es handelt sich um einen Behindertenparkplatz. DA wird abgeschleppt ... aber, durch die Polizei oder die Ordnungsbehörde. Ansonsten könnte man auf den Kosten sitzen bleiben und für mögliche Beschädigungen am abgeschleppten Fahrzeug haften.

Anders, wenn man zugeparkt wurde und dadurch einen wichtigen Termin oder Flug verpasst. Hilft nur, Kennzeichen notieren und mit der Taxe fahren und die Kosten später zurück fordern. Alles andere ist unverhältnismässig.

Ok, es gibt Ausnahmesituationen, da hilft die Polizei letztendlich.

Aber, jeder wie er meint. Gewalt war noch nie eine Lösung!

...Du hast den doch nicht zugepark...Du hast da gehalten, um den zu suchen und bitten wegzufahren und dann war der auf einmal da... ;-)

Verstehe jetzt die Sachlage mit den Antworten im Beitrag nicht so ganz...

Der TE hat einen Privatparkplatz, der durch einen Falschparker belegt war. Der TE hat sich hinter den Falschparker gestellt um kurz was zu erledigen und der Falschparker hat bei ihm geklingelt und dem TE Nötigung vorgeworfen.

Soweit richtig ?

Wenn ja, warum wurde dann der Falschparker nicht vom TE darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und er ihn nun anzeigt wegen Falschparkens.

Zitat:

Original geschrieben von ex0riz0r

Was das witzigste ist, dass er sagte, er parkt da weil ein anderer auf seinem Parkplatz stand :)

Dann auch noch vorsätzlich falsch geparkt... wenn er ein Choleriker ist, hätte ich den sofort angezeigt.

Dein Auto stand nur hinter ihm um den Typen zu holen / suchen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen,

sehr geehrte polizei, heute stand der stadtbekannte choleriker xy, widerrechtlich auf meinem parkplatz - ich habe ihn dann vorsätzlich zugeparkt... :D :D :rolleyes:

okay, nächstes Mal schreibe ich dann besser dabei, wenn ich etwas ironisch meine :rolleyes:

Wer sich kurzzeitig hinter ein parkendes Auto stellt um sein eigenes zu Be-/Entladen begeht noch keine strafbare Nötigung, da der Nötigungswille fehlt.

am 31. Juli 2013 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Wenn ja, warum wurde dann der Falschparker nicht vom TE darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und er ihn nun anzeigt wegen Falschparkens.

Weil das genauso ist, als wenn in Afrika ein Elefant einen Furz lässt. Interessiert niemanden und die Anzeige wird gar nicht erst angenommen oder gleich eingestellt. Die Gerichte sind eh überlastet und können sich nicht auch noch um einen Furz kümmern. Wichtigere Dinge bleiben deshalb im Ansatz stecken und Straftäter kommen wegen der Überlastung der Gerichte auf freien Fuss!

Nun frage ich allen Ernstes, wo da noch die Verhältnismässigkeit zum Delikt liegt, wenn sich das auch auf ganz einfache Art und Weise lösen lässt? Es gibt wichtigere Dinge im Leben, als wegen so einem Vorfall gleich eine Anzeige erstatten zu wollen. Wer mal in der Realität eine Anzeige erstattet hat, weiß wie lange so was dauert. Deshalb überlegen sich die meisten wirklich, ob sie sich das antun, in dem Bewusstsein, dass es eh Zeitverschwenung ist. Wer das nicht glaubt kann sich ja von meiner Aussage selbst überzeugen. Nötigung ist u.U. bereits eine Straftat und schwerwiegend. Zuparken ist keine Nötigung sondern einfach nur lächerlich und dämlich! Sorry!

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