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Eingeschränktes Halteverbot zwecks Umzug

Themenstarteram 5. April 2015 um 19:23

Guten Abend.

Folgende Beschilderung (siehe Anhang) wurde so in einem Wohngebiet in der Berliner Innenstadt gesehen. Es handelt sich dabei um provisorische Schilder mit dem "baustellentypischen" Fuß aus schwarzem Kunststoff.

Im besagten Wohngebiet herrscht für gewöhnlich Parkplatzmangel. Die Schilder (es stehen insgesamt zwei) umfassen einen Bereich von ca. 20 Metern. Also ausreichend Platz um mit mindestens zwei mittelgroßen LKW und zustätzlich diversen PKW zu halten.

 

Meine Frage ist: kann eine solche Beschilderung offiziell beantragt werden? Ist sie verbindlich? Können Fahrzeuge bei Missachtung der Beschilderung auf Kosten des Fahrers abgeschleppt oder dieser mit einem Bußgeld belegt werden? Welche Größe einer solchen Zone gilt als zumutbar für die Anwohner?

mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Ich finde, man kann es mit dem Schilderwahn auch übertreiben. Und ich meine, es ist absolut korrekt, wenn die Behörden als Zusatzschild einen selbstgedruckten Zettel mit den Geltungszeiten akzeptieren. Schliesslich wurde mit den eigentlichen Parkverbotsschildern schon die Gebühr bezahlt.

Von der Sache her kann man sogar froh sein, dass noch ein Zusatzschreiben mit angepappt wird. So weiss man wenigstens, wie lange das Verbot gilt.

Und seien wir mal ehrlich: Wer umziehen möchte/muss/kann, ist doch auch nicht sauer, wenn der anberaumte Platz vorm Haus auch frei ist.

Ich für meinen Teil akzeptiere sogar zwei Stühle , ein Absperrband und das laminierte Stück Papier dazwischen. Das entspricht zwar ganz und gar nicht den Vorschriften, ist mir hier aber vollkommen egal. Ich weiss, dass es eigentlich nur eine Bitte eines Anderen ist. Kann man der Bitte nicht nachgeben ?

Es geht im Alltag nur miteinander. Und da muss ich nicht immer auf einem Paragraphen rumreiten.

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Ich finde, man kann es mit dem Schilderwahn auch übertreiben. Und ich meine, es ist absolut korrekt, wenn die Behörden als Zusatzschild einen selbstgedruckten Zettel mit den Geltungszeiten akzeptieren. Schliesslich wurde mit den eigentlichen Parkverbotsschildern schon die Gebühr bezahlt.

Von der Sache her kann man sogar froh sein, dass noch ein Zusatzschreiben mit angepappt wird. So weiss man wenigstens, wie lange das Verbot gilt.

Und seien wir mal ehrlich: Wer umziehen möchte/muss/kann, ist doch auch nicht sauer, wenn der anberaumte Platz vorm Haus auch frei ist.

Ich für meinen Teil akzeptiere sogar zwei Stühle , ein Absperrband und das laminierte Stück Papier dazwischen. Das entspricht zwar ganz und gar nicht den Vorschriften, ist mir hier aber vollkommen egal. Ich weiss, dass es eigentlich nur eine Bitte eines Anderen ist. Kann man der Bitte nicht nachgeben ?

Es geht im Alltag nur miteinander. Und da muss ich nicht immer auf einem Paragraphen rumreiten.

Ich habe sellbst bereits 2006 für meienen Umzug ein zeitlich beschränktes Halteverbot beantragt. Der reine Verwaltungsakt hat mich zwanzig Euro gekostet, die Schilder hätten leihweise mit weiteren 30 Euro zu Buche geschlagen, die hätte ich mir auf dem städtischen Bauhof abholen können.

Dabei war ein Merkblatt, das über die richtige Aufstellung der Schilder informierte und explizit auf einen gut lesbaren Computerausdruck abzielte, mit dem man den Zeitraum definieren sollte. Außerdem mußte ich mit Fotos die Aufstellung dokumentieren und dem zuständigen Sachbearbeiter senden. Hat alles reibungslos funktioniert und ich war gleich Gesprächsthema bei den neuen Nachbarn. :D

Ich habe die Schilder mal bei einem Dienstleister bestellt. Die waren auch nur "gedruckt", aber rechtlich lt. Polizei in Ordnung.

Ebenso stellt eine Papiersammelaktion (irgend eine gemeinnützige Organisation) für den regelmäßigen Standort ihrer Sammelcontainer (Ostfildern) selbstgedruckte Halteverbote auf - und baute sie regelmäßig nach dem Sammeln nicht ab. Ein mal habe ich mir dann selbst beholfen, und die Schilder ausgetauscht. Da stand dann Halteverbot für Blondinen, oder für Sportwagen, SUVs, Fahrräder usw. Außerdem habe ich der Stat gemeldet, dass die Haltverbote nicht abgebaut werden. Irgendwann haben die Papiersammler es gemerkt - oder es ist ihnen gesagt worden - und die Schilder werrden nun zuverlässig weggedreht (und der Zusatz entfernt).

Im übrigen hab eich sogar Autos mit selbstgedruckten Kennzeichen gesehen, und die waren laut den Grenzkontrolleuren (Rumänien) völlig in Ordnung. Das sind dann Überführungskennzeichen, weiß aber nicht mehr, welches Land (Luxemburg? Belgien? Niederlande? Jedenfalls ein scheinbar zivilisiertes Land).

So eine vorübergehende Parkzone hab ich auch schon mal eingerichtet, wie schon gesagt, wichtig ist, die Schilder 3 Tage vorher aufzustellen. Das Zusatzschild ist doch eher für die Anwohner positiv, sagt doch nur, dass sie nachts da schon parken können. Hier in Oberhausen war das übrigens genauso, hat die ausgebende Stelle auch so gesagt.

Witzigerweise musste ich nicht nur die Parkverbotszone beantragen, sondern auch eine Ausnahmegenemigung um mein eigenes Fahrzeug, bzw. den Umzugslaster dort doch zu parken.

Zitat:

@volker1165 schrieb am 6. April 2015 um 11:44:21 Uhr:

 

Witzigerweise musste ich nicht nur die Parkverbotszone beantragen, sondern auch eine Ausnahmegenemigung um mein eigenes Fahrzeug, bzw. den Umzugslaster dort doch zu parken.

Auch irgendwo logisch, da die kontrollierenden Kräfte ja nicht wissen können, für wen und warum ein Parkverbot eingerichtet wurde. Hier zählt nur, dass es ein Verbot gibt.

am 6. April 2015 um 11:05

Ich habe das so ein Ahnung. :D

Der TE möchte mit so einer Beschilderung seine persönliche Parkzone einrichten. :D

am 6. April 2015 um 11:14

Moin!

was soll man denn machen, wenn man in einem Eck mit Parkplatznot umziehen möchte?

Höfliche Bitten in Form von Stühlen werden zumindest in München zur Seite geschoben.

Bei meinem letzten Umzug richtete die Spedition dann ein Halteverbot, legal, ein. Am 4. Tag (also auch legal) morgens um 7 sollte es losgehen. Um 6:30 waren noch 4 Autos in der 20 m langen Zone geparkt. Eines sogar halb vor meiner EInfahrt.

Ich rief dann die Polizei, die sofort abschleppen liess. Alle 4. Binnen 20 Minuten.

Meine alten Nachbarn waren nicht unbedingt happy. Aber so what? Diese Leute interessieren mich nicht mehr, die zusätzlichen Stunden für den Umzugsunternehmer, die ich bezahlen müsste, allerdings schon. Davon sollte man dann als Falschparker auch immer ausgehen.

Am neuen Wohnort ist glücklicherweise Platz genug, so dass diese Diskussion gar nicht erst nötig war.

Solche temporären Parkverbote sind, im Gegensatz zu den Anwohnerparkzonen, absolut sinnvoll, denn, wie eingangs bereits gefragt: wie soll man es denn sonst machen? Die Möbel 3 Km bis zum nächsten LKW-Stellplatz schleppen?

Gruß,

M. D.

am 6. April 2015 um 11:38

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 6. April 2015 um 08:19:18 Uhr:

Ausgedruckte Daten sind nun wirklich kein Problem. Laminiert oder in Klarsichtfolie sollte aber schon sein.

Theoretisch nicht gültig.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 13:38:19 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 6. April 2015 um 08:19:18 Uhr:

Ausgedruckte Daten sind nun wirklich kein Problem. Laminiert oder in Klarsichtfolie sollte aber schon sein.

Theoretisch nicht gültig.

Macht aber nix, setzt ja das Halteverbot nicht ausser Kraft

am 6. April 2015 um 11:56

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 13:38:19 Uhr:

Theoretisch nicht gültig.

Welche Rechtsgrundlage?

Wo sind die Anforderungen definiert, nach denen ein A4-Ausdruck pauschal rechtsungültig wäre, wenn auch nur rein theoretisch?

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. April 2015 um 13:56:58 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 13:38:19 Uhr:

Theoretisch nicht gültig.

Welche Rechtsgrundlage?

Wo sind die Anforderungen definiert, nach denen ein A4-Ausdruck pauschal rechtsungültig wäre, wenn auch nur rein theoretisch?

Hat Sorgenfresser schon mal gepostet: http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm

Rein dem Text nach hat er auch recht, keine Frage.

Im allgemeinen lässt man aber die Kirche im Dorf. Und lässt auch im Alltag laminierte oder eben Klarsichtfolien zu. Sie werden weitgehend toleriert, weil man auch die Kosten dafür nicht ausufern lassen möchte. Man stelle sich den Aufwand vor, für ein Halteverbot von vielleicht 2 Tagen(und nur tagsüber) eine derartige Maschinerie in Bewegung zu setzen. In dem Link ist ja bis ins kleinste Detail beschrieben, wie sowas auszusehen hat, was für Klebefolien verwendet werden dürfen und, und, und.

Eine Ausnahme würde ich für Knöllchen-Horst und Konsorten machen. Für diejenigen würde ich streng nach dem Gesetz vorgehen. Er/sie wollen es ja so. Und dann kost so ein kurzfristiges Halteverbot eben nicht 30, sondern 150€. Die Zahlen sind jetzt rein fiktiv, nagelt mich also nicht drauf fest:-)

am 6. April 2015 um 12:37

Richtig, genau in dem Link steht alles beschrieben.

Wieso für Knöllchenhorst? Wenn sich jeder vernünftig verhalten würde, hätte er keine Aufgaben mehr. Dass zu wenig kontrolliert wird, steht ja wohl fest.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 14:37:41 Uhr:

 

Wieso für Knöllchenhorst? Wenn sich jeder vernünftig verhalten würde, hätte er keine Aufgaben mehr. Dass zu wenig kontrolliert wird, steht ja wohl fest.

Stichwort :Ermessensspielraum.

Ich muss nicht gleich die Keule rausholen. Mitunter genügt auch ein Fingerzeig. So ähnlich wie bei Geschwindigkeitswarntafeln. Hier sehen auch Andere, wie schnell du tatsächlich bist.

 

am 6. April 2015 um 13:05

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. April 2015 um 14:08:55 Uhr:

Hat Sorgenfresser schon mal gepostet: http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm

Nur steht es da auch nicht und ist dann auch noch das falsche Rechtsgebiet :D

Keine Begründung, warum derartige Zusatzzeichen nicht rechtsgültig sein sollten. Vermutlich auch schwer zu begründen, wenn im Verkehrszeichen-Katalog (VZ-Kat) die Anforderungen nur auf Erkennbarkeit und Verständnis des Inhalts liegen.

RSA-95 bzw. die zur Nachfolgevorschrift im Entwurf stehende ASR A5.2 finden hier keine Anwendung, da es sich bei den hier zur Frage stehenden Haltverboten nicht um die Absicherung eines Arbeitsplatzes im Rahmen von Baustellen im Straßenverkehr oder dessen Grenzbereich handelt.

RSA = Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Ohne Straßenbaustelle keine damit verbundene besondere Sorgfaltspflichten und Sicherungsmaßnahmen gegenüber dort tätigen Bauarbeitern, keine RSA-95, somit gibt es "nur" die StVO, die VwV-StVO und den VZ-Kat.

Das im Link mit den kreuzenden Klebestreifen selbstgebaute Halteverbotszeichen ist klar neben einer Rechtsgültigkeit, diese beiden Zeichen (Haltverbot, eingeschränktes Haltverbot) sind in der StVO klar definiert, so grob klar.

Denn bei den Pfeilen ist das schon deutlich anders. Seit dem der VZ-Kat aus 1992 in 2009 aufgehoben wurde, aber selbst der nun mehrfach überarbeitete, derzeit aktuelle Nachfolger aus 2013 auch nur als Entwurf in den Schubladen liegt und der 92er per Ministererlass irgendwie weiterhin gilt, haben wir nur das "juristische Verständnisprinzip": Ist den Richter klar, was gemeint ist, dann gilt es auch.

Mehr ist da nicht, reflektierend nur auf Autobahnen, Mindestgrößen sind zwar Richtlinien aber nur mit Empfehlungscharakter und das auch nur in Geschwindigkeitsbereichen über 20 km/h, allerdings gibt es in 1.3 Abs.1 einzuhaltende Maximalgrößen "... auf die individuellen Erfordernisse zu begrenzen, unnötig groß dimensionierte Zeichen sind zu vermeiden"

 

Zitat:

Und lässt auch im Alltag laminierte oder eben Klarsichtfolien zu.

Weil sie rechtmäßig sind.

Ich habe regelmäßig mit größeren Transporten zu tun und lasse je nach Erfordernis Kreuzungsbereiche oder auch ganze Straßenzügen "evakuieren". Ich habe auch regelmäßig nach derartigen Aktionen wenige Tage später größere "Interessengemeinschaften" und deren Anwälten an meinem Schreibtisch zu stehen ebenso wie Klagen auf Rückerstattung der Umsetzkosten.

Ebenso kenne ich eine ganze Menge klassischer Argumente, wie die RSA-95, wie auch sehr kreative Meinungen, wie fehlende Nachvollziehbarkeit (keine Begründung auf dem Zusatzschild), nicht dauerhaft wetterfeste Ausführung da selbst Laminiertes nicht dauerhaft ist, bis hin zu grundsätzlich rechtswidriger Tätigkeit und damit Anordnung (Schwertransport von Industrieanlagen in Landschafts- oder Naturschutzgebieten).

Alles nett, aber so lange das ausreichend frühzeitig aufgestellt ist und auch noch in der letzten Minute der dort genannten Frist einwandfrei lesbar und für den handelsüblichen Autofahrer optisch klar erkennbar und ebenso verständlich ist, so lange ist das auch rechtswirksam.

Hier könnte man nun die Diskussion insofern ausdehnen, wie ein Arbeitsraum an der Straße zu definieren ist. Muss ich dazu die Straße aufreissen ? Müssen deutlich sichtbar Arbeitsgeräte vor Ort sein ? Oder ist das nicht vielmehr ein Bereich, welcher freizuhalten ist, um anderweitige Arbeiten, die nicht zwangsläufig mit der Straße zusammenhängen müssen, durchzuführen ? Wie eben einen Umzug, Fassadenarbeiten etc.

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