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Dienstwagen (BMW1) versus Privatwagen (Polo)

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 15:14

Hallo!

Ich fange zum neuen Jahr eine neue Stelle an. Eigentlich stand es fest, dass ich einen Dienstwagen dort bekommen werde. Jetzt habe ich allerdings erfahren, dass man als Alternative eine "Car Allowance" in Anspruch nehmen kann. Hier kurz die Daten.

Car Allowance:

- 6000 € "Gehalt" zusätzlich im Jahr, verteilt auf 12 Monate, voll zu versteuern

- bei Dienstreisen bis zu 250 km (einfache fahrt) wird Privatwagen verwendet, pro km bekommt man 0,30 €

- für Schäden muss eigene Vollkaskoversicherung haften

Dienstwagen:

- BMW1

- 18000km für Privatfahrten

- 1 Tankkarte

- Reifenwechsel etc inklusive

Es ist so, dass ich selber noch ein Auto habe. Und zwar einen VW Polo 1.2, Kilometerstand ca 80000km, EZ 03.09.2003, 47 kw, im guten Zustand.

Jetzt bin ich schwer am überlegen, was ich machen soll, Car Allowance oder Dienstwagen. Bei Dienstwagen müsste ich 1% vom Bruttolistenpreis versteuern. Da ich von zu Hause aus arbeiten werde, entfällt die Entfernungspauschale.

Würde ich die Car Allowance nehmen, habe ich mehr Geld im Monat zur verfügung, auch wenn von den 500 € versteuert nicht so viel übrig bleibt.

Meinen Polo würde ich ansonsten verkaufen, habe im März diesen Jahres 6500 € bezahlt, keine Ahnung was ich da jetzt noch bekommen würde, so groß wird der Wertverlust hoffentlich nicht sein.

Wie viel ich dienstlich unterwegs sein werde, kann ich noch nicht genau sagen. Ich gehe davon aus, ca. 4-6 Dienstreisen im Monat zu haben.

Wozu würdet ihr denn tendieren, bin für jede Meinung sehr dankbar!

Viele Grüße

Manda

Beste Antwort im Thema

Beim Polo würde er 500€/mtl kriegen, bleiben ca 300€ netto + kein geldwerter Vorteil (BMW1 ca 400€) ca netto 200€. d.h. für 500€/mtl kann der TS sehr gut seine privaten Fahrten abdecken.

Einen Polo fährt er locker mit 20cent/100km. So würde noch Geld übrig bleiben welches er ansparen kann für seinen zukünftigen Wagen. Und dieser würde Ihm gehören und nicht der Bank :)

Ein BMW1er wäre für mich jetzt kein Grund einen Dienstwagen zu nehmen. Bei einen 5er BMW oder größer würde meine Entscheidung vielleicht anders ausfallen.

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32 Antworten
am 22. Dezember 2009 um 7:30

Ich würde auch eher den vorhandenen Wagen behalten. 30 cent pro km gibst Du für den Wagen nicht mehr aus, laß es allenfalls 20 sein. Wenn Du dem Polo ne LPG-Anlage spendierst noch weniger. Da solltest den Wagen aber auch laaaange behalten.

Weiterer Vorteil, den man nicht vernachlässigen sollte: Deine Versicherungsprozente fallen auch weiter. Nicht daß Du in 8 Jahren oder so keinen Firmenwagen mehr hast und bei Privatwagen bei 140% Beitragssatz neu anfangen mußt.

Man ollte sich jetzt nicht bei der Rechnung auf die 30cent pro Kilometer versteifen. So wie ich ihn verstand sidn 18.000km für private Fahrten frei, die muss man bei einem eigenen Auto auch bezahlen. Hier sind es die 1% Geldwertervorteil. Bei einem 1er BMW als ca. 300€ im Monat di zusätzlich zu versteuern sind.

Dafür Fallen keine Versicherungen, Steuern, Wertverluste, Reperaturen und Verschleiß mehr an. Selbst einen kleinen Polo kann man incl. Wertverlust nur wschwer für etwas unter 150€ im Monat bei 18.000km im Jahr fahren!

Ich würde mir ganz klar den Dienstwagen holen!!

Beim Polo würde er 500€/mtl kriegen, bleiben ca 300€ netto + kein geldwerter Vorteil (BMW1 ca 400€) ca netto 200€. d.h. für 500€/mtl kann der TS sehr gut seine privaten Fahrten abdecken.

Einen Polo fährt er locker mit 20cent/100km. So würde noch Geld übrig bleiben welches er ansparen kann für seinen zukünftigen Wagen. Und dieser würde Ihm gehören und nicht der Bank :)

Ein BMW1er wäre für mich jetzt kein Grund einen Dienstwagen zu nehmen. Bei einen 5er BMW oder größer würde meine Entscheidung vielleicht anders ausfallen.

am 22. Dezember 2009 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

Ein Polo ist doch auch ein schöner Wagen :)

Aber leider viel zu klein und schwach für die große Fahrt. Bei den vielen Kiolmetern ganz klar 1er Bmw, mehr passive Sicherheit und man kommt deutlich flotter vorwärts.

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Aber leider viel zu klein und schwach für die große Fahrt.

Um das beurteilen zu können, müßte man den Fahrstil des TE kennen. Ich hatte auch jahrelang einen 45-PS-Polo im Langstreckeneinsatz und hatte nie den Eindruck, daß dieser zu schwach motorisiert war.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Aber leider viel zu klein und schwach für die große Fahrt.

Um das beurteilen zu können, müßte man den Fahrstil des TE kennen. Ich hatte auch jahrelang einen 45-PS-Polo im Langstreckeneinsatz und hatte nie den Eindruck, daß dieser zu schwach motorisiert war.

Mit nem 90PS Ford Escort dachte ich das auch bis ich dann auf nen 165PS A4 wechselte, der Unterschied auf der AB war wie Tag und Nacht.

Für Langstrecke vor allem über AB würde ich auch eher zum 1er tendieren als zum Polo. Der hat mehr Power, was das Mitschwimmen deutlich erleichtert, ist eventl. komfortabler (beim 1er bin ich mir ned sicher, soll ja etwas eng Innen sein) und vor allem sicherer.

Außerdem was man nicht vergessen sollte, wenn du den Firmenwagen nimmst, dann hast du in Problemfällen weit weniger Sorgen. Bleibt der Wagen liegen, kein Problem bekommst sofort nen Leihwagen. Bei Privatnutzung musst du eventl. teuer zahlen um mobil zu bleiben und hast mehr Stress.

Wäre nett wenn uns der TS informieren würde für was er sich entschieden hat ...

Eine ADAC-Plus Mitgliedschaft im Jahr kostet 78€. Falls er liegen bleiben sollte, wird der Wagen kostenlos abgeschleppt und es gibt einen Leihwagen für max. 7 Tage.

Ich führe bei all meinen Wagen Fahrtenbuch. Deswegen kann ich sagen, dass er mit dem Polo sehr viel Geld zur Seite legen kann falls er wirklich die o.a. Kosten erstattet bekommt. Bei seiner jährlich Fahrleistung erst recht.

So kam ich bei einen Golf3(1998 - 2004) Tdi 90 PS, jährliche Fahrleistung ca 50Tkm, auf Kosten in Höhe von umgerechnet 14cent inkl Wertverlust. Natürlich war damals der Sprit bißchen günstiger, dafür musste ich alle 15tkm zur Inspektion, 90tkm Zahnriemenwechsel. Heute müssen die Wagen alle 30tkm zum :), Zahnriemen alle 120tkm, also relativiert es sich.

 

am 30. Dezember 2009 um 13:25

vertippt

Ich hab in etwa die gleiche Thematik hinter mir, nur mit anderen Bedingungen:

Dienstwagen VW Passat mit Minimalausstattung bis auf Sitzheizung + Navi, Privatfahrten nur 3 Tage am Stück, keine fremden Fahrer (auch nicht Frau/Familie), anstelle der 1%-Regel hätte ich jeden Privat-KM mit 0,30 € an den AG erstatten müssen.

Alternative war bei mir die Nutzung des Privatwagens (BMW 525d mit Komfortsitzen und sehr guter Aussattung, Bj. 2006, damals 50.000km, Einkaufspreis 20.000 €, 2 Jahre EuroPlus Garantie), 0,32 € pro dienstlichem KM u. sog. Dienstreisekaskoversicherung über den AG, die alle Schäden (auch Vandalismus und eigenverschuldete nicht grob fahrlässige Unfälle) abdeckt.

Ich fahre dienstlich im Monat ca. 2000 - 3000km, also 36.000 im Jahr. Dank Homeoffice keine Wege zur Arbeit, daher nur ca. 8.000km privat. Auf 3 Jahre gerechnet - ohne Berücksichtigung der Privat-KM:

Kostenpauschale AG: 34.560 €

Meine Kosten: 23.520 € - Inspektion + Reparatur pro Jahr 2.000 €, Reifen 1.000 € pro Jahr, Sprit bei angenommenen 1,50 € für den Liter Diesel: 11.340 €, Steuern + Vers. pro Jahr 1.000 €)

Die Spritkosten für die privaten KM betragen knapp 850 €.

Bleiben also ca. 10.000 € für den Wertverlust. Der 5er hat ja den größten Wertverlust hinter sich und wenn man sich vergleichbar ausgestattete E39 aus den Jahren 2003 ansieht, dann rechne ich mit einem Wiederverkaufswert von 5.000 - 10.000 €. D. h., wenn es gut läuft und die Preise stabil bleiben, dann gehe ich mit null Verlust aus der Sache raus und habe wiederum 20.000 € Kapital, um einen neuen anzuschaffen.

Wenn es hingegen schlecht läuft (Wiederverkaufspreis lediglich 5.000 €, dann muss ich halt 5.000 € aus dem Privatvermögen investieren, um für ca. 20.000 € einen Ersatz zu beschaffen.

Der Dienstwagen kommt für mich aufgrund der bescheuerten Regelung nicht in Frage. Bei der Regelung des TE (18000km für Privatfahrten, 1 Tankkarte, Reifenwechsel etc inklusive) würde sich für mich bei Berücksichtigung eines geldwerten Vorteils von 330,00 € ein um knapp 200 € vermindertes Nettogehalt ergeben. 36 Monate x 200 € = 7.200 € weniger.

Ergebnis: Mit dem Dienstwagen würde ich schlechter fahren - sowohl rechnerisch als auch tatsächlich :-D.

Und selbst wenn mir beim 5er der Motor um die Ohren fliegt und mit 5.000 € zusätzlich zu Buche schlägt, der Fahrkomfort bei mehr als 36.000 km im Jahr ist es wert. In dem o. g. Passat ohne entsprechende Sitze würde ich diese Strecken nicht zurücklegen wollen.

Die Antwort an den TE kann also nur lauten: Fahr deinen Privatwagen und du hast definitiv mehr Geld übrig.

P. S. Wenn ich einen neuen 5er fahren würde, geht diese Rechnung natürlich nicht auf.

Achja, 80% meiner Kollegen fahren ebenfalls keinen Dienstwagen. Bei einer etwas anderen Einkaufspolitik (weg vom Passat in der Buchhalterausstattung) wäre das vll. was anderes.

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 15:05

Wow, danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe mich jetzt auch erst einmal für den Privatwagen entschieden, habe aber die Möglichkeit in Zukunft noch auf den Dienstwagen umzusteigen.

am 3. Januar 2010 um 9:28

Gute Entscheidung.

Ich freu mich jedesmal, wenn ich eine Dienstreise / Fortbildungsreise mit meinem privaten PKW machen "muss". Gibt eine nette Reisekostenabrechnung und Erstattung durch den Arbeitgeber.

Zitat:

Original geschrieben von lordfriedrich

Gute Entscheidung.

Ich freu mich jedesmal, wenn ich eine Dienstreise / Fortbildungsreise mit meinem privaten PKW machen "muss". Gibt eine nette Reisekostenabrechnung und Erstattung durch den Arbeitgeber.

...die auf der Lohnsteuerkarte als Geldwerter Vorteil angegeben wird...:D

"Verdienen" tut man daran bestimmt nichts oder?

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

 

Eine ADAC-Plus Mitgliedschaft im Jahr kostet 78€. Falls er liegen bleiben sollte, wird der Wagen kostenlos abgeschleppt und es gibt einen Leihwagen für max. 7 Tage.

Bei der DEVK kostet das ca. 7 Euro im Jahr.

Ok,man bekommt dann Monatlich keine Werbezeitschrift mit Reifentests,aber der Leistungumfang ist nahezu gleich.

:D

am 3. Januar 2010 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti

Zitat:

Original geschrieben von lordfriedrich

Gute Entscheidung.

Ich freu mich jedesmal, wenn ich eine Dienstreise / Fortbildungsreise mit meinem privaten PKW machen "muss". Gibt eine nette Reisekostenabrechnung und Erstattung durch den Arbeitgeber.

...die auf der Lohnsteuerkarte als Geldwerter Vorteil angegeben wird...:D

"Verdienen" tut man daran bestimmt nichts oder?

Nö. Ist kein geldwerter Vorteil.

Ganz im Gegenteil. Da bei Fortbildungsreisen im öffentlichen Dienst die Reisekostenvergütung gekürzt werden darf und meine Dienststelle davon auch Gebrauch macht, kann ich sogar noch bisschen was bei der Einkommensteuererklärung ansetzen :D (von den Fahrtkosten)

Die Verpflegung und die Unterkunft im Rahmen der Dienstreise wird natürlich versteuert - zumindest der Teil, der über den steuerlichen Freibeträgen liegt.

Zitat:

Original geschrieben von lordfriedrich

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti

 

 

...die auf der Lohnsteuerkarte als Geldwerter Vorteil angegeben wird...:D

"Verdienen" tut man daran bestimmt nichts oder?

Nö. Ist kein geldwerter Vorteil.

Ganz im Gegenteil. Da bei Fortbildungsreisen im öffentlichen Dienst die Reisekostenvergütung gekürzt werden darf und meine Dienststelle davon auch Gebrauch macht, kann ich sogar noch bisschen was bei der Einkommensteuererklärung ansetzen :D (von den Fahrtkosten)

Die Verpflegung und die Unterkunft im Rahmen der Dienstreise wird natürlich versteuert - zumindest der Teil, der über den steuerlichen Freibeträgen liegt.

Da wird wieder Halbwissen verzapft:

Richtig ist, dass die Reisekostenerstattungen des Arbeitgebers keinen geldwerten Vorteil darstellen.

Richtig ist auch, dass in dem Fall, in dem der Arbeitgeber weniger als die steuerlichen zulässigen Reisekosten erstattet, der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt werden kann (gilt niccht für Auslandsübernachtungsgelder). 

Unzutreffend ist, dass die im Rahmen der Dienstreise gezahlten Verpflegugs- und Unterkunftskosten, soweit sie über den steuerlichen Freibeträgen liegen, versteuert werden müssen. 

 

O.

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