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Die Crux mit dem Ortsausgangsschild

Themenstarteram 14. September 2008 um 19:37

Hallo liebe MT-Gemeinde :),

ich wurde von einem Kumpel auf etwas aufmerksam gemacht, das mich nicht mehr loslässt, weshalb ich nach erfolgloser Eigenrecherche nun Euch im hoffentlich richtigen Subforum um Rat bitte. *puh* langer Satz ... ;).

Ich stelle die Frage mal ganz allgemein: Nehmen wir an, wir sind innerorts und weit und breit ist kein die Geschwindigkeit beeinflussendes Verkehrszeichen. Wir fahren also Strich 50 ;). Und nun kommt ein Ortsausgangsschild und zwar egal welcher Gestalt (es gibt sie ja in verschiedenen Ausführungen).

Besteht nun auf irgendeine wundersame Art und Weise die Möglichkeit, dass eines dieser OA-Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 NICHT aufhebt, man nach diesem Schild also nicht 100 fahren darf (sofern PKW, etc...)? Besagter Kumpel meinte nämlich, dass bei Schildern, die NICHT die Entfernung zum nächsten Ort angeben genau das der Fall ist.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und erwarte nun Eure sicher hilfreichen Ausführungen.

Lieben Dank,

Rick.

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10 Antworten

Hmm, ohne das jetzt noch mal zu prüfen sag ich "mumpitz" ;) Dein Kumpel verarscht dich oder er hat nie nen Führerschein gemacht :p

Die einzigen "Ortsschilder" die nichts mit Geschwindigkeiten zu tun haben sind diese grünen schmalen. Alle anderen (gelbe) haben die gleiche Wirkung, egal ob Hinweis auf nächster Ort oder nicht.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 14. September 2008 um 20:09

Hehe, mein Kumpel ist alles andere als ein Verarscher. Und er liest hier im Forum mit *muhahaha* :D.

Nein, im Ernst. Wir sind beide etwas verwirrt wegen dieser Sache, aber vielleicht kann er ja selbst etwas dazu schreiben *Ball rüberschmeiß*. ;)

Was mir dazu noch einfällt: Warum sind manche OAS gelb und manche z.T. grau-weiß unterlegt?

EDIT: Danke natürlich für dein Posting :).

Zeichen 311 Ortstafel Rückseite

Zeichen 311-40 Ortstafel Rückseite doppelseitig (mit Zeichen 310)

Zeichen 311-50 Ortstafel Rückseite einseitig

Zeichen 311-11 Ortstafel Rückseite doppelseitig (mit Zeichen 310)

Zeichen 311-51 Ortstafel Rückseite einseitig

Die einfache Ortsende-Beschilderung wird in der Regel nur verwendet, wenn zwei Orte direkt ineinander übergehen oder wenn sich an den Ortsausgang in kurzem Abstand (nur) eine Verzweigung mit mehreren Fahrtrichtungen anschließt oder wenn sich kurz hinter dem Ortsende eine Bundesgrenze befindet.

Im ersten Falle links Ortsende-Tafel und rechts (ggf. ein paar Meter weiter) Ortsanfang-Tafel.

Im zweiten Falle unter anderem auch Ortsausgänge kurz vor Auffahrten zu Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

In jedem Falle heben sie die innerörtliche, durch die Ortsanfangstafel gültige, Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf.

Die weißen "OAS" beziehen sich auf Ortsteile die aber nicht direkt angrenzen.

Ansonsten würd mich mal intresieren wie Ihr drauf kommt.....:D

Grüße

Steini

Themenstarteram 14. September 2008 um 20:25

An den schraubenden Opa :D: Danke auch Dir für die Anmerkung!

Und an steini: Schau dir mal dieses Schild an: Klick.

Hier haben wir doch auch zwei Orte, die nicht direkt aneinander grenzen und dennoch ist das Schild gelb wie ein Küken. Was habe ich an deinem Kommentar nicht verstanden ? :D

Wir kommen darauf, da es in Berlin ein OAS gibt, wo man von Neukölln (Berlin) nach Großziethen (nicht Berlin) kommt, die Strecke also hinterm Schild für 100 km/h freigegeben sein müsste. Aber, und das weiß ich jetzt wirklich nur von ihm, wird dort oft geblitzt. Und zwar auch die, die deutlich unter 100, aber immer noch schneller als 50 fahren.

Vielleicht ein Irrtum der Behörde oder weiß der Geier. Er fotografiert das Schild demnächst.

Zumindest bin ich jetzt beruhigt. Hatte mich neulich im Urlaub vor lauter Verwirrung nicht getraut, schneller als 50 zu fahren. Sachen gibt's ... :D.

(Bitte mich nicht für Volldeppen halten. Ich kann die Verkehrsregeln alle. Dachte ich :D!)

Die Weißen teile kommen bei Ortsteilen zum einsatz nicht bei 2 verschieden Gemeinden/Orte/Städte. Von Berlin nach Potsdam ist's Schild immer ganz Gelb, von Berlin Tempelhof nach Berlin Kreuzberg wäre es halb Weiß. Wobei man noch dazu sagen muss das es noch ältere Schilder gibt die nicht gerade aktuelles Design haben ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 14. September 2008 um 20:49

Von Tempelhof nach Kreuzberg weiß? Hab ich ja noch nie gesehen, dass dies innerhalb von Bezirken geschieht. Dort kenne ich nur die grünen Schilder, die aber immer nur in einen neuen Bezirk hineinführen. Aber was kenne ich schon ;)?

Hier finde ich das weiße Schild leider nicht: http://de.wikipedia.org/.../..._der_Verkehrszeichen_in_Deutschland?...

Aber aus den Schildern weiter unten, die auch z.T. weiß gefärbt sind, lese ich genau deine Aussage heraus. Insofern, vielen Dank, nun sind fast alle Klarheiten beseitigt :D.

Das Foto von besagter Stelle kommt dann irgendwann.

Schönen Abend :).

Meinst Du dieses? Vz. 311 - 51

Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung Nubti ;)

§ 242 Abs. 3 StVO.

Dort ist einmal das Zeichen 310 aufgeführt (Ortseingangsschild) und dann das Zeichen 311 (Ortsaussgangsschild, wie Du es bereits weiter oben eingestellt hast Schotten/Wilster).

Der dazugehörige Text erklärt, welche Vorschriften gelten bzw. wann ein Teil oder sogar das ganze Schild weiß ist:

Hier beginnt (Zeichen 310) / Hier endet (Zeichen 311)

eine geschlossene Ortschaft.

Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.

Wenn nun 2 Ortschaften unter 1 km entfernt liegen, dann kann anscheinend auf die Entfernungsangabe verzichtet werden.

Wenn ich den § 242 Abs. 3 StVO jedoch genau nehme, dann handelt es sich bei der oberen Hälfte des Zeichens um kein Ortseingangsschild, egal ob eine Entfernung angegeben wurde oder nicht, sondern um einen Wegweiser (wenn Du die untere Hälfte abdeckst, dann erhälst Du nämlich das Verkehrszeichen 435 bzw. 436).

Denn das Ortseingangsschild lt. Zeichen 310 hat keinen Pfeil auf der rechten Seite.

Themenstarteram 15. September 2008 um 19:20

"Rechtsfindung" ... bei dem Wort musste ich echt fürchterlich breit grinsen :D. Find den Schmarrn mal einer.

Danke, danke, danke. Mehr bleibt da gar nicht zu sagen. Ich glaube, ausführlicher wirds nicht mehr. Ich habe übrigens versucht, die StVo zu finden, aber Google hat mir irgendwie nicht die besten Seiten ausgespuckt. Aber ich gebs zu, ich hätte intensiver suchen können. Ursprünglich gings mir ja auch um was ganz anderes.

Insofern vielen lieben Dank an Euch alle. Ihr bekommt ein Bienchen *summi* :D.

Rick.

EDIT: @Schrauber-Grandpa: Japp, genau das meinte ich :).

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