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Dashcam - Was tun bei einem Unfall? Beweismittel nennen oder erst verschweigen?

Themenstarteram 5. Mai 2021 um 13:40

Guten Tag,

ich melde mich wieder zurück, mit einem neuen Anliegen und hoffe erneut auf kompetente Antworten :D.

Ich habe mir vor wenigen Tagen eine Dashcam zugelegt, da in Vergangenheit das ein oder andere passiert ist, welches man doch gerne mit der Dashcam aufzeichnen möchte, vor allem dann, wenn es im schlimmsten Fall zu einem Unfall kommt. Genau da möchte ich auch anknüpfen.

Vor allem an die, die bereits eine Dashcam haben und sogar die Erfahrung gemacht haben. Wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt und man ist selbst betroffen oder gar Augenzeuge und die Dashcam hat alles gefilmt. Die Dashcam speichert nun die Aufnahme auf die Micro SD-Karte. Sollte man (wenn die Polizei eintrifft) in solch einer Situation, die gesamte Dashcam an die Polizei übergeben, die SD-Karte übergeben oder erst einmal die Dashcam verstecken und später zur Wache und mitteilen, dass man ein Beweisvideo hat ?

Nun gäbe es zwei Theorien, die ja mögl.weise auch in der Praxis auftreten könnten:

- Ich übergebe die SD-Karte mit der Aufnahme vor Ort > die Polizei stellt das Beweisvideo sicher, ich allerdings habe keine Sicherheit mehr darüber, ob die Aufnahme sogar gelöscht wird und stehe ohne da.

- Ich übergebe im Nachhinein auf der Wache, mein Beweismittel z.B die SD-Karte erst dann, wenn ich Zuhause eine Kopie angelegt habe. Dann könnte man mir doch vorwerfen, ich hätte die Aufnahme manipuliert oder sogar so geschnitten, wie es mir passt.

Ich frage da mal sicherheitshalber nach, ich denke da ist man dann auf der sicheren Seite. Ich habe mir schon überlegt, die SD-Karte in mein Smartphone einzulegen, die andere eben raus, kurz kopieren, SD-Karte wieder raus und vor Ort übergeben. Allerdings auch wieder eine Stresssituation, vor allem die Dauer ist ja auch entscheidend. Denn eine Loopaufnahme mit einem Schnipsel von 3min beträgt bei 1080p 120FPS gute 810Megabyte.

Ich freue mich über eure Antworten.

Wie würdet ihr dabei vorgehen ?

Die, die schon Erfahrungen gemacht haben, wie habt ihr das gemacht ?

Vielen Dank.

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61 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2021 um 13:33:04 Uhr:

Zitat:

@Dofel schrieb am 5. Mai 2021 um 15:58:54 Uhr:

DU selbst darfst aus Datenschutzgründen die Videos aber NIE selbst anbieten.

Selbst der Polizei nicht? Das halte ich für ein Gerücht.

Ist kein Gerücht. Kann Dich (als Zeuge, NICHT als Tatbeteiligter oder Beschuldigter) einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag kosten, falls Du illegal entstandene Aufnahmen fremder Personen weiter gibst - auch an die Polizei.

Du darfst niemanden ohne Anlass filmen. Das ist illegal und im Rahmen der DSGVO strafbar.

Ich weiß, wovon ich rede und ich weiß, welche Kröte ich da fast hätte schlucken müssen - nur weil ich den wahren Sachverhalt aufklären wollte und dabei dem Unschuldigen geholfen habe. Das hat dem wahren "Täter" nicht gepasst....

NEVER EVER again!

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. Mai 2021 um 15:29:42 Uhr:

 

Kann Dich (als Zeuge, NICHT als Tatbeteiligter oder Beschuldigter) einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag kosten, falls Du illegal entstandene Aufnahmen fremder Personen weiter gibst - auch an die Polizei.

Quelle?

Danke für diesen Beitrag.

Ich recherchiere auch u.a. gerade zum Thema Dashcam - habe gerade ein neues Auto gekauft und würde gerne ein sinnvolles System einbauen/lassen.

Ja, da muss ich auch überlegen, wie ich mich verhalte.

Aber ich denke, da gibt es sogar regionale Unterschiede bzgl. der Erstellung der Unfallprotokolle und Abwicklung vor Ort.

Ich hatte vor zwei Jahren Besuch von bekannten mit dashcam. Wohne in berufsbedingt im Berliner Umland, was schon zu Brandenburg gehört. In Brandenburg erstellt bei Unfällen die Polizei bereits im Polizeiwagen vollständige Protokolle, wenn man nicht ablehnt. Den Bekannten ist an einer Ampel ein Lieferwagen aus ungeklärtem Grund von vorne seitlich blöde ins stehende Auto (Ampel rot) ungebremst reingerauscht. Es gab ein Schleudertrauma, die Polizei kam...Beifahrerin hatte zur Sicherheit auch Handybilder gemacht. Im Zuge der Unfallaufnahme wurde seitens der Beamten die Dashcam gesehen und die Bilder daraus einkassiert. Das war wohl auch im Interesse der Geschädigten o.k., mussten sie so nicht in kommenden Tagen auch noch wegen Protokoll auf die Wache. Unter Kenntnis, dass es überhaupt diese Bilder gibt, hat der Fahrer des Transportes auch vollständig alle Angaben gemacht und den Hergang nicht anders geschildert. (In Hessen war das 2019 zumindest noch üblich, dass man endgültige Angaben erst später auf der Wache besiegelt -Vorteil: man handelt nicht unter Schock oder im Affekt und kann nochmal nachdenken-; in Brandenburg kann das komplett im Auto vor Ort erledigt werden. Man hat ist ja in solchen Situationen nicht immer so geistesgegenwärtig und lehnt das ab, besteht auf einen Termin am nächsten Tag auf der Wache...)

ABER wenn die Bilder mal nicht im "eigenen" Interesse wären...man macht ja auch mal Fehler, dann sieht man blöde aus. Deshalb bin ich auch hin&hergerissen bzgl. dieses Thema. Bei Prozessen im TV heisst es ja auch immer, man müsse sich mit einer Aussage nicht selbst belasten.

Na ja, geheuer ist es mir nicht. Es macht Sinn, sich vorher klar zu werden, wie man sich verhält.

Daher Danke für das Thema :-)

Zitat:

@molchhero schrieb am 6. Mai 2021 um 18:47:32 Uhr:

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. Mai 2021 um 15:29:42 Uhr:

 

Kann Dich (als Zeuge, NICHT als Tatbeteiligter oder Beschuldigter) einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag kosten, falls Du illegal entstandene Aufnahmen fremder Personen weiter gibst - auch an die Polizei.

Quelle?

Selbst gelöscht, habe keine Lust, dazu weitere Kommentare zu lesen.

Du musst mich nicht über juristische Zusammenhänge "aufklären". Wenn mich das interessiert lese ich nicht irgendeinen Zeitungsartikel, sondern die entsprechenden Urteile oder Fachliteratur.

Ja das ist (teilweise) verboten, ja das kann Geld kosten.

Aber:

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. Mai 2021 um 15:29:42 Uhr:

 

Ist kein Gerücht. Kann Dich (als Zeuge, NICHT als Tatbeteiligter oder Beschuldigter) einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag kosten, falls Du illegal entstandene Aufnahmen fremder Personen weiter gibst - auch an die Polizei.

Wie kommt man auf sowas?

 

Im Übrigen: der BGH hat jüngst Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zugelassen (Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Mach doch nicht die Pferde scheu.

Zitat:

@molchhero schrieb am 6. Mai 2021 um 22:06:42 Uhr:

Du musst mich nicht über juristische Zusammenhänge "aufklären". Wenn mich das interessiert lese ich nicht irgendeinen Zeitungsartikel, sondern die entsprechenden Urteile oder Fachliteratur.

Ja das ist (teilweise) verboten, ja das kann Geld kosten.

Im Übrigen: der BGH hat jüngst Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zugelassen (Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Mach doch nicht die Pferde scheu.

Dieser genannte Link steht "Fachliteratur" in nichts nach:

https://www.bundestag.de/.../WD-7-063-18-pdf-data.pdf

Es geht beides gleichzeitig: Das Video ist verboten, kostet Geld und es wird trotzdem zugelassen.

Ich mache keine Pferde scheu, wie oft soll ich noch schreiben, dass ich ganz tief in der Scheiße gesteckt habe, eben WEIL ich die Videoaufnahme meiner Dashcam eines Unfalls, an dem ich selbst nicht beteiligt war, der Polizei als Zeuge zur Verfügung gestellt habe.

Du erwartest jetzt doch nicht von mir, dass ich hier das Aktenzeichen reinsetze....

Wenn ich schreibe, ich habe wahnsinnig Glück gehabt, dann ist das ausreichend um zu wissen, dass man das NICHT tun sollte. (MIR reicht es, ICH mach das NICHT nochmal.)

Zitat:

@molchhero schrieb am 6. Mai 2021 um 18:47:32 Uhr:

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. Mai 2021 um 15:29:42 Uhr:

 

Kann Dich (als Zeuge, NICHT als Tatbeteiligter oder Beschuldigter) einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag kosten, falls Du illegal entstandene Aufnahmen fremder Personen weiter gibst - auch an die Polizei.

Quelle?

Das sind immer die Sätze "der wird mit bis zu x bestraft". Im echten Leben muss das niemand wegen einer Aufnahme zahlen.

Gab es ja schon auf YT, wo man dann einen kleineren 3-stelligen Betrag zu zahlen hatte, aber reihenweise und massig Kennzeichen sichtbar waren. ;)

Dennoch hat er in so weit Recht: aktuell würde ich auch niemanden einfach so die Aufnahmen geben. Mit der Aufnahme im Gedächtnis sollte man aber als Zeuge auch eine glaubwürdige Aussage hinbekommen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2021 um 13:36:12 Uhr:

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 5. Mai 2021 um 17:14:15 Uhr:

Ich besitze die Loop Funktion, die 3min Schnipsel aufzeichnet und speichert. Ist die Karte voll, wird die älteste Aufnahme automatisch gelöscht, ist ja datenschutzkonform.

Nein, so kleine SD-Karten kannst du gar nicht mehr kaufen damit das Datenschutzkonform wird.

Das ist keine Frage der Speicherkapazität der SD-Karte, sondern der Software der (Datenschutz-konformen) Dashcam. Und ungefragt würde ich so ein Videos nicht ins Internet stellen :rolleyes:

Mehr dazu:

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Glg11 schrieb am 7. Mai 2021 um 00:00:49 Uhr:

Das ist keine Frage der Speicherkapazität der SD-Karte, sondern der Software der (Datenschutz-konformen) Dashcam.

Kann auch über die Speicherkapazität erzeugt werden (kann man natürlich einfach kleiner partitionieren ;)).

Zitat:

Und ungefragt würde ich so ein Videos nicht ins Internet stellen :rolleyes:

Ich glaub darum gehts gerade nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@molchhero schrieb am 6. Mai 2021 um 22:06:42 Uhr:

Du musst mich nicht über juristische Zusammenhänge "aufklären". Wenn mich das interessiert lese ich nicht irgendeinen Zeitungsartikel, sondern die entsprechenden Urteile oder Fachliteratur.

Ja das ist (teilweise) verboten, ja das kann Geld kosten.

Aber:

Zitat:

@molchhero schrieb am 6. Mai 2021 um 22:06:42 Uhr:

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. Mai 2021 um 15:29:42 Uhr:

 

Ist kein Gerücht. Kann Dich (als Zeuge, NICHT als Tatbeteiligter oder Beschuldigter) einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag kosten, falls Du illegal entstandene Aufnahmen fremder Personen weiter gibst - auch an die Polizei.

Wie kommt man auf sowas?

 

Im Übrigen: der BGH hat jüngst Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zugelassen (Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Mach doch nicht die Pferde scheu.

es geht nicht darum, dass Dashcam-Aufnahmen nicht zugelassen sind, als Unbeteiligter darfst du grund- und ansatzlos in der Öffentlichkeit niemanden filmen! Das war von 'Dofel' gemeint. Nicht mal wenns hinterher der Aufklärung dient. Auf Privatgrund ist das etwas anders (und selbst da darf man nicht alles filmen).

Hallo nochmal,

also ich bin weiter. ADAC seite zeigt auch auf, dass man anlassbezogen die Dashcam Bilder verwenden kann, wenn das zur Aufklärunges eines Unfalls (an dem man selbst beteiligt oder geschädigt ist) beitragen kann. Dabei werden tatsächilch nur die Bilder dieses Unfalls verwendet. Damit ist auch die Kamersaoftware entsprechend sinnvoll, die nur auslesen der letzten Minuten ermöglicht. Wenn man slebst zB verletzt ist und das jemand anders aus dem Auto dann ausliesen sollte, sicherer. UND: mir persönlich wäre ein fünfstelliger Betrag schei.. egal, wenn mir irgendein Raser so schlimm reinrast, dass ich zB bleibende Schäden davon tragen würde. (in diesem Kontaxt wäre sogar die Verwendung fremder Kamerabilder durhc Ermittlungsbehörden o.k. - na denn. SO hatten die Polizisten korerkt damals die Bilder gezogen. Also ich kaufe mir nun eine hochwertige Kamera. Allerdings wirklich nach Vorne, wo die Fahraufmerksamheit liegen soll. In alle Richtungen nicht.

Es ist eben ein fundamentaler Unterschied, ob man während der Fahrt aufzeichnet, was die Speicherkarte fasst, oder immer nur kurze Sequenzen aufgezeichnet, die gleich wieder überschrieben werden. Wer permanent sein Autofahrer leben aufzeichnet und abspeichert, hat wohl den Sinn einer Dashcam und ihre legalen Einsatzzwecke nicht verstanden oder es ist ihm , wie häufig, wurscht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Mai 2021 um 09:32:19 Uhr:

Wer permanent sein Autofahrer leben aufzeichnet und abspeichert, hat wohl den Sinn einer Dashcam und ihre legalen Einsatzzwecke nicht verstanden oder es ist ihm , wie häufig, wurscht.

Grüße vom Ostelch

Richtig. Da schimmert bei manchen schon eine gewisse "Kontroll- bzw. Blockwart-Mentalität" durch.

Falsche Wortwahl!

schön, dann schwäche ich es ab auf "Kontrollitis-Mentalität". Besser?

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