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Chevrolet ex Army Beleuchtungseinrichtung (US Beleuchtung)

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 18:25

Was könnt ihr mir über die US beleuchtung erzählen?

ich habe mir schon so meine eigene meinung erstellt da der tüv mir keine gescheide antwort liefern konnte und die sherriffs wissen sich auch kein rat mehr.

mein chevy m1008 fährt deshalb ohne hässliche bastelblinker in gelb. mein chevrolet hat gelbe blink/standlichter,

rote seitenmarkierungsleuchte hinten,

Fahrtrichtzngsanzeiger hinten in rot

und kleines Motorradkennzeichen (so wie bei den 80ccm motorräder)

ich halte nach langer discosion mit tüv und vorsorglich mit polizei mein auto in original us beleuchtungs design.

meine rechtfertigung lautet: jede technische veränderung muss eingetragen sein. gelbe bastelblinker sind nicht eingetragen und abweichung vom original wie z.b. abklämmen der gelben standlichter oder roten markierungsleuchten fallen unter technischen änderungen und müssten dem nach eingetragen werden. solche sachen sind jedoch nicht eingetragen somit fahr ich ohne eintragung in us styl.

würde mich auf antworten freuen von leuten die sich auch schon damit verrückt gemacht haben und auf den tüv en hals schieben.

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14 Antworten

Alle Fahrzeuge Nach 1970 müssen in D gelb blinken. Außnahmen haben die Regel.

Deine Roten Blinker sind nicht zulässig und können dir um versicherungs / unfallfall teuer zu stehen kommen. Gelbe birnen in den Rückfahrscheinwerfern sind da praktischer.

Kleine kennzeichen sind Sacher der zulassungstelle. Wenn die die rausgibt ist das ihr Problem.

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 3:56

hey dodge anti,

rote blinker sind nicht zulässig laut deiner aussage, und gelbe blinker kann ich dann also dem nach auch mit 100 watt nach hinten leuchten lassen, oder auch seitlich versetzt blinken lassen? oder vielleicht müssen die auch über kreuz blinken? war jetzt natürlich nur ein scherz von mir, aber dann könnt ich ja viel am auto basteln. fackt ist, das jede technische veränderung eingetragen werden muss. gelbe blinker brauchen dem nach ein lichttechnisches gutachten mit richtigen lichtaustrittswinkel und e prüfzeichen. und solange davon nichts bei mir in den papieren steht solange bleiben sie original rot. denn so ists original wie in den papieren angegeben unter typ bezogene schlüsselnummer. natürlich weis ich selber auch das es sich hierbei um ein umstrittenes thema handelt und das meine aussage auch nicht ganz richtig ist, aber genau deshalb wollte ich mal verschiedene meinungen von euch hören.

Und sollte mich mal irgendwann die polizei anhalten wegen meinen gelben standlicht blinker und sollte ich zufälligerweise das glück haben und die polizei fährt ein 5er bmw als streifenwagen, dann möchte ich sofort bei denen in die papiere vom streifenwagen schauen und will mal sehn wo bmw seine gelben standlichtblinker eingetragen hat. oder noch deutlicher ists beim neuen volvo zu erkennen, der volvo hat deutsche zulassung und serienmäßig auffallende gelbe standlichter in den blinker. diese müssen nicht eingetragen werden weil es serie ist, es gibt keine eintragung bei diesen fahrzeugen wo irgend was von einer sondergenehmigung für gelbe standlichter steht :D ....ich freue mich auf alle weiteren einträge, da die deutschen gesetze für stvo so undurchdacht und unlogisch sind. freundliche grüße

 

Hallo,

 

ich mal wieder,

 

bei mir ist das Rot-Blinken in den Papieren eingetragen. Ich habe aber vorne auch noch die gelben Standlichter mit phasenverschobenen blinken an den Blinkern an der Seite. Habe aber zusätzlich in den Scheinwerfern ein normales Standlicht. war bisher damit noch nicht beim Tüv, aber so hat es noch niemanden interessiert.

 

Zu den BMW´s mit vermeindlichem Standlicht. Habe dazu mal den Tüv befragt was das iss und was das soll warum das da okay ist, die Antwort war dass die weiter als 45 Grad zur Seite geneigt sind die Lichter. Es ist da ja sowas wie eine Lichtleitertechnik eingesetzt so n glasfaserstab oder was um das nach vorne zu ziehen das Licht. Der Tüv Prüfer meinte auch das er das sehrwohl kennt, müssen ihn wohl schon mehr drauf angesprochen haben. Seines redens nach müsse man nur wissen wie man die "Regeln" möglichst genau umgehen kann...

 

soviel dazu

 

mfg

Themenstarteram 17. Juli 2009 um 10:25

das denke ich nähmlich auch.

also bei bmw stimmt das sogar mit den leitwinkeln und den 45 grad zur seite, aber dann schaut euch diesen einen neuen volvo an, also da ists eindeutig. der witz an der sache ist, das die gesetze immer dümmer werden und irgendwann keiner mehr richtig durchblickt was sein darf und was net. ich sage mal so, wenn du neuen 2 jährigen tüv brauchst, dann wird sich der nicht kollante tüv prüfer uber us optik aufregen und wird wollen das alles europäisch leuchtet, der mann hängt numal an seinem job. doch wenn du mal wirklich so weit in der scheiße steckst das es zu ner gerichtsverhandlung kommt wegen den gelben standlichter oder roten blinker, dann holt dich da bestimmt en guter anwald ohne probleme wieder raus, aufgrund weils ein inportfahrzeugs ist. esseiden es ist ganz klar in den papieren vermerkt das volgende änderungen am fahrzeug vorgenommen werden müssen. wie z.B. :

bauart technische änderung, hintere fahrtrichtungsanzeiger eigenbau in gelb*änderung des serienstandlicht vorne in weiss*

wie gesagt ich war bei vielen tüvs mit meinen roten blinker und habe gefragt ob die mir die roten auch eintragen können weil gelb ja auch nicht eingetragen ist und man ja net einfach ne technische veränderung an nem fahrzeug vornehmen darf. da haben nach langer diskosion fast alle tüvs zu mir gesat: lassen sie es doch wie es ist, in den papieren sind keine auflagen eingetragen, dann wird er wohl so übernommen worden sein wie er ist! dann hatte er mir allerdings noch angeboten das er mir ne komplette vollabnahme machen könnte und er mir dann alles eintragen würde was drin stehn müsste um original europäisch zu leuchten, aber dann hab ich schnell die flucht ergriffen, da diese komplette vollabnahme sogar noch ca 6.000 euro kosten sollte.

also ganz einfach, wenns zum tüv geht dann macht man schöne mopped blinker hinten hin und vorne klemmt man ab. dann freut sich der tüv und hat keine angst um sein job, und wenns nachhause geht dann packt das zeug in ne kiste für die nächsten 2 jahre. es blickt doch eh keiner mehr im gesetz durch. mein auto dürfte ja laut gesetzt nichtmal mehr die serien glas scheiben drinnen haben, weil diese kein e zeichen haben, dann müsste ja auch darüber ein sondervermerk in den papieren sein. kann mir nicht vorstellen das jemand mein auto ohne scheiben zum tüv gefahren hat. also ganz einfach: das auto wurde in den papieren übernommen wie es ist. gruß mauxy

Hallo,

 

es fängt ja bereits beim kleinen Nummernschild vorne an und hört beim Auspuffrohr hinten auf...

 

Da ich bereits mehrere US-Cars hatte und bei jedem Fahrzeug in den Papieren ein anderer Käse eingetragen war. Wie du sagst, Scheiben ist eigentlich ein punkt, bei meinem alten Blazer stand drin Scheiben in etwa Wirkung nachgewiesen. Genau wie bei den Gurten. Bei meinem jetzigen ist davon nichts zu lesen. Die Warnblinkleuchte ist auch so ein Fall...

 

Mein lieblings Highlite war bei meinem Firebird die abgeklemmte 3. Bremsleuchte (war ein 92er) die Deutschen sind erst 95 draufgekommen dass soetwas sinn machen könnte soetwas einzubauen.

 

Es ist der reinste Jungle mit dem Zeug, nur mit den Blinkern, ist schon etwas schwierig wie ich das sehe. Mir wäre es ohne Eintragung zu riskant. Hol dir im Ami-Forum mal ein paar Fahrzeugscheine (stehen ja einige drin) und leg die mal den Tüv-Herren vor, dann bekommst du denke ich deine Eintragung für die roten Blinker.

 

Ist halt kein deutsches Auto, somit wird man immer mit sowas ärger haben, muss man sich wohl dran gewöhnen:D

 

mfg Alex

@V8Mauxy

Deine Argumentation erinnert mich so ein wenig an "alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" Logik. Das mag eine Weile gut gehen, aber in Wahrheit fährt dein Hintern auf sehr dünnem Eis Schlittschuh.

Es ist ganz einfach. Du als Fahrzeugführer hast dafür Sorge zu tragen das dein Auto den Zulassungsrichtlinien entspricht. Da dein Auto in Deutschland zugelassen ist, ist dies die STVZO. Dort ist klar geregelt was wie zu leuchten hat. Weicht dein Auto davon ab, hast du dies per Ausnahmegenehmigung zu dokumentieren. So einfach ist das.

Themenstarteram 17. Juli 2009 um 10:42

achso... dann hab ich noch ne frage- wieso blinkt bei dir eigentlich die vordere seitenmarkierungsleuchte mit? ist das original??? ich hatte meine wieder angeklemmt weil der vorbesitzer da die kabel rausgerissen hatte, hätte ich diese also vielleicht anders anklemmen müssen? bei standlicht müsste sie dem nach also leuchten und bei betätigung des blinker müsste sie blinken? weis garnicht ob mein relais sowas kann. grüße

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

@V8Mauxy

 

Es ist ganz einfach. Du als Fahrzeugführer hast dafür Sorge zu tragen das dein Auto den Zulassungsrichtlinien entspricht. Da dein Auto in Deutschland zugelassen ist, ist dies die STVZO. Dort ist klar geregelt was wie zu leuchten hat. Weicht dein Auto davon ab, hast du dies per Ausnahmegenehmigung zu dokumentieren. So einfach ist das.

ja..... aber wie schon erwähnt, dann würden ja dem nächst alle volvo fahrer und 5er bmw fahrer beim tüv stehn und müssten für ihre karren ausnahmegenehmigungen beantragen weil den ihre blinker die standlichtfunktionen haben. also ich denke mal das dann eher der, der gelackte ist der mein chevy damals auf deutsche straßen zugelassen hat. bei vfolvo und bmw wären es ja auch die ingenöre die für ne fehlkonstruktion grade stehen müssten.

wie schon schnitzel sagte, nomalerweise sind in amy papiere sehr viele eintragungen eingetragen für die deutschen umbauten und rechte. bei mir ist keine einzigste eintragung. meine gurte dürften nomalwerweise hioer nicht verbaut sein, meine sitzbank wäre unzulässig, meine verglasung wäre unzulässig und was würde es bringen wenn ich vom 2er golf gelbe blinker montiereund die schlusslichter und bremslichter haben nicht mal ne sinuskurve oder e prüfzeichen. demnach müssten also nicht nur andere blinker drauf sondern eine komplette neue rücklicht einheit und neue e geprüfte fromtscheinwerfer so wie frontblinker mit e zulassung. so spätestens hier fängt das desaster nähmlich an. ich kann doch nicht x beliebige rückleuchten aus dem zubehör an meinem chevy hängen und die alten rückleuchten einfach tot legen, denn wie wir alle wissen muss alles funktionieren was am fahrzeug verbaut ist, also müssten die todgelegten schlussleuchten und frontscheinwerfer auch ausgebaut werden und bitte beachtet das es für scharfe kannten die andere ferkehrsteilnehmer verletzen könnten punkte gibt.

sorry, aber wenns um meine rote blinker geht setzte ich echt mein dickkopf durch ;D

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Schnitzel

 

Hol dir im Ami-Forum mal ein paar Fahrzeugscheine (stehen ja einige drin) und leg die mal den Tüv-Herren vor, dann bekommst du denke ich deine Eintragung für die roten Blinker.

wie gesagt ich habe schon bestimmt fast alles probiert, ich war bei sehr vielen tüvs gewesen und habe papiere vom baugleichen fahrzeug dabei gehabt mit eintragungen von roten blinker und scheiben und gurten und so weiter.... das war die aktion gewesen wo der tüv mann mir gesagt hatte das ich 6tausend euros bezahlen soll und er würde mir ne komplett neue betriebserlaubnios erstellen und würde dann rein schreiben das ich gelbe blinker verbauen muss. das war eines der größten verarsche überhaupt. also rote blinker trägt dir mit sicherheit keiner mehr ein. ich muss nur mal an unseren alten tracktor denken, der hat auch ganz nomale papiere, jedoch hat er original hersteller gelbes bremslicht, so war das früher offt gewesen, das selbe wie bei den a´mys in rot so in deutschland in gelb und war sogar bis ende der 80 er völlig legal. (ohne eintragungen bei serienausstattung) grüße mauxy

am 19. Juli 2009 um 16:47

beim BMW ist es so richtig und auch rechtens, da die Seitenmarkierungsleuchten vorn und hinten im Lampengehäuse selbst verbaut sind und nicht als Extraleuchte wie bei den Amis üblich. Könnte beim Volvo genau so sein, hab mir so ein ,,Auto,, noch nie richtig angesehen.

Ich weiß jetzt ehrlich nicht so genau worauf du hinaus willst. So kompliziert ist es doch nicht.

Dein Fahrzeug entspricht genau den STVZO Vorschriften. Auf allen relevanten Teilen befinden sich Prüfnummern die die Übereinstimmung mit den entsprechenden Normen bestätigen. Hast du ja schon angesprochen, E-Nummern auf Sicherheitsgurten, Glas, Beleuchtung usw.

Dann brauchst du auch keinerlei zusätzliche Eintragungen in deinen Papieren.

Bei dir fehlen diese Nummern und dein Fahrzeug weicht von den STVZO Vorschriften ab. Dann muß dir ein Prüfer, z.B. bei der Beleuchtung eine "in Etwa" Wirkung bestätigen wenn er der Meinung ist das die Wirkung in Etwa der eines geprüften Teils entspricht. Dann wird dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Oder du baust um.

Das was du da beschreibst ist Mist und kann dir mal schnell ein paar Punkte und ne saftige Geldstrafe einbringen. Du brauchst nur an den richtigen, kundigen Beamten geraten. Selbst wenn sich ein Polizist nicht sicher ist, kann er dich zum TÜV/DEKRA schleifen und die Jungs bitten dich auseinander zu nehmen.

Und von der Vorstellung "bei roten Blinkern setze ich mich durch" darfst du dich getrost verabschieden. Ohne ordentliche, begründete Argumente setzt du da mal gar nix durch.......

Themenstarteram 20. Juli 2009 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

 

Dein Fahrzeug entspricht genau den STVZO Vorschriften. Auf allen relevanten Teilen befinden sich Prüfnummern die die Übereinstimmung mit den entsprechenden Normen bestätigen. Hast du ja schon angesprochen, E-Nummern auf Sicherheitsgurten, Glas, Beleuchtung usw.

Dann brauchst du auch keinerlei zusätzliche Eintragungen in deinen Papieren.

Bei dir fehlen diese Nummern und dein Fahrzeug weicht von den STVZO Vorschriften ab. Dann muß dir ein Prüfer, z.B. bei der Beleuchtung eine "in Etwa" Wirkung bestätigen wenn er der Meinung ist das die Wirkung in Etwa der eines geprüften Teils entspricht. Dann wird dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Oder du baust um.

 

[/quo

mein auto ist seit 98 auf deutschen straßen zugelassen und hat jeden tüv bestanden, wie gesagt ich kann mir nicht vorstellen das jemand beim tüv mal die fahrzeug verglasung ausgebaut hatte um tüv zu bekommen. der letzte tüv war in meinem nachbarort im märz. ich glaube das dem tüvprüfer niemand glaubt wenn er sagt das die scheiben ohne e prufzeichen nicht am tag der tüvabnahme verbaut waren. also ist es doch ein sehr umstrittenes thema. mein auto hat seit 98 keine sondereintragungen in den papieren und auch keine e zeichen- ander baugleiche fahrzeuge habe ich aber mit diesen eintragungen gesehn. und wenn vw fahrzeuge auf den markt bringt, die z.B wieder selbstmörder türen verbaut haben und es ist serienmäßig dann wäre es nicht eintragungspflichtig sondern sache von vw und sache des ingenör der dies zugelassen hat. wenn ich gas in einem zimmer strömen lasse bin ich der schuldige und nicht der, der in dem zimmer das licht einschaltet. in jeden papieren steht eine schlüsselnummer. diese schlüsselnummer ändert sich bei einem fahrzeug nie und darf auch niemals geändert werden, diese nummer beschreibt das komplette fahrzeug im serienzustand. also genauso wie in usa gebaut. wenn irgendwelche änderungen vorgenommen werden müssen, dann müssen diese eingetragen werden. ansonsten habe ich mit dem erhalt der fahrzeugpapiere eine allgemeine betriebselaubnis für dieses fahrzeug in dem wie in den papiern beschriebenen zustand (siehe schlüsselnummer)

also doch dickkopf :D

Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy

 

diese schlüsselnummer ändert sich bei einem fahrzeug nie und darf auch niemals geändert werden, diese nummer beschreibt das komplette fahrzeug im serienzustand. also genauso wie in usa gebaut. wenn irgendwelche änderungen vorgenommen werden müssen, dann müssen diese eingetragen werden.

Kopfkratz.

Irgendwie kommt mir das vor wie die Diskussion ob das Ei oder die Henne zuerst da waren......

Zum Thema Schlüsselnummer, schau dir mal an was bei den meistens US Importen da steht. 0000000000

Und genau das ist meist das Problem bei Versicherungen usw.

In diesem Sinne solls das von mir gewesen sein, laß kein Gas in dein Auto strömen, wer weiß ob jemand das Licht einschaltet!

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 5:47

natürlich geht nichts über eine saubere eintragung in den papieren wo es zweifellos bestätigt ist, aber wenn dann nur in rot. gelbe blinker schön und gut, aber nicht auf nem ammy.:eek:

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