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Bußgeldverfahren in Neuss

VW Crafter
Themenstarteram 4. Oktober 2023 um 13:51

Guten Tag zusammen,

ich hab da ein paar fragen aber vorerst fasse ich einfach mal alles zusammen und brauch eure Meinung dazu.

Ich war in Neuss und stand den ganzen Tag Am Krausenbaum 60, es hat sich heraus gestellt das dies ein Absolutes park verbot war mit einem Pfeil. Ich weiß nicht genau wieso ich nicht weiter gesucht habe aber ich war ein wenig verwirrt wegen der Beschilderung und dadurch das andere Fahrzeuge ebenfalls da standen. Nachdem das von mir geführte Fahrzeug nicht mehr da stand, fiel mir auf das das Schild "Ende des Absoluten Halteverbots" fehlte, bzw. abmontiert wurde. Die Drei fragen die ich habe lauten:

1. Ist es Erlaubt ein Auto abzuschleppen welches nicht vor einer Feuerwehrzufahrt, nicht näher als 10m vor einer Ampel steht, nicht in zweiter Reihe und so weiter steht? Es wäre eigentlich ausreichend eine Geldstrafe zu verhängen.

2. Wenn man ein Schild "Anfang des Absoluten Halteverbots" hinsetzt, ist die Stadt auch dazu verpflichtet ein "Ende des absoluten Halteverbots" hin zustellen?

3. Ich hatte mich bei der Stadt gemeldet gehabt, weil ich den ortsüblichen Preis wissen wollte, Sie sagte mir das die Firma XY das Los gewonnen hätten und Sie die Preise selbst bestimmten. Ich wollt mal fragen ob das normal ist, ich mein das wäre ja unfair gegenüber anderen Firmen und es gäbe ja keinen freien Wettbewerb.

Schöne Grüße

Yvez

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13 Antworten

Zitat:

@Yvez47 schrieb am 4. Oktober 2023 um 15:51:31 Uhr:

1. Ist es Erlaubt ein Auto abzuschleppen welches nicht vor einer Feuerwehrzufahrt, nicht näher als 10m vor einer Ampel steht, nicht in zweiter Reihe und so weiter steht? Es wäre eigentlich ausreichend eine Geldstrafe zu verhängen.

Es gibt noch deutlich mehr Gründe für das Abschleppen.

In meiner Strasse wird abgeschleppt, weil dort die Schulbusse durch müssen. Da wird auch nicht lange gefackelt. Warum an genau der Stelle abgeschleppt wurde musst du mit der Stadt Neuss klären. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt kannst du argumentieren, ob das Abschleppen verhältnismäßig war oder nicht... dafür wirds dann einen Anwalt brauchen. Das absolute Halteverbot kann dazu aber schon ausreichend gewesen sein.

Zu 3:

Es ist durchaus üblich, dass ein einzelner Anbieter "das Los gewonnen" hat. Dazu gibt es im Vorfeld eine Ausschreibung, an der sich alle Firmen beteiligen können. Am Ende gewinnt die Firma, die das beste Angebot gemacht hat und hat dann einen Vertrag für eine bestimmte Zeit. Das ist nicht unfair anderen Firmen gegnüber, denn die anderen Firmen hatten bei der Ausschreibung die gleiche Chance; der Freie Wettbewerb war zum Zeitpunkt der Ausschreibung.

Es macht halt auch wenig Sinn, wenn die Polizei/Ordnungsamt bei jedem Abschleppen überlegen muss, welche Firma gerufen wird... daher gibt es dann genau einen Ansprechpartner. Dies vermeidet auch Rechtsstreitigkeiten, falls es keinen definierten Auftragnehmer gäbe.

Zitat:

@Yvez47 schrieb am 4. Oktober 2023 um 15:51:31 Uhr:

Sie sagte mir das die Firma XY das Los gewonnen hätten und Sie die Preise selbst bestimmten. Ich wollt mal fragen ob das normal ist, ich mein das wäre ja unfair gegenüber anderen Firmen und es gäbe ja keinen freien Wettbewerb.

Der freie Wettbewerb wird ja gerade dadurch sichergestellt, daß die Abschleppfirmen in ihrer Preisgestaltung frei sind.

Zitat:

@Yvez47 schrieb am 4. Oktober 2023 um 15:51:31 Uhr:

Guten Tag zusammen,

ich hab da ein paar fragen aber vorerst fasse ich einfach mal alles zusammen und brauch eure Meinung dazu.

Ich war in Neuss und stand den ganzen Tag Am Krausenbaum 60, es hat sich heraus gestellt das dies ein Absolutes park verbot war mit einem Pfeil.

1. Ist es Erlaubt ein Auto abzuschleppen welches nicht vor einer Feuerwehrzufahrt, nicht näher als 10m vor einer Ampel steht, nicht in zweiter Reihe und so weiter steht? Es wäre eigentlich ausreichend eine Geldstrafe zu verhängen.

Auf deinen Photos fehlt die gegenüber liegende Straßenseite. Dort ist eine Ausfahrt des Neusser Haribo/Maoam-Werks. Wenn du da ein- oder ausfahrenden Lieferverkehr drohst zu behindern, brauchst du dich nicht zu wundern, dass abgeschleppt wird.

Zitat:

@Yvez47 schrieb am 4. Oktober 2023 um 15:51:31 Uhr:

Guten Tag zusammen,

ich hab da ein paar fragen aber vorerst fasse ich einfach mal alles zusammen und brauch eure Meinung dazu.

Ich war in Neuss und stand den ganzen Tag Am Krausenbaum 60, es hat sich heraus gestellt das dies ein Absolutes park verbot war mit einem Pfeil. Ich weiß nicht genau wieso ich nicht weiter gesucht habe aber ich war ein wenig verwirrt wegen der Beschilderung und dadurch das andere Fahrzeuge ebenfalls da standen. Nachdem das von mir geführte Fahrzeug nicht mehr da stand, fiel mir auf das das Schild "Ende des Absoluten Halteverbots" fehlte, bzw. abmontiert wurde. Die Drei fragen die ich habe lauten:

..............

2. Wenn man ein Schild "Anfang des Absoluten Halteverbots" hinsetzt, ist die Stadt auch dazu verpflichtet ein "Ende des absoluten Halteverbots" hin zustellen?

..............

Schöne Grüße

Yvez

Dort muss kein "Ende-Schild" stehen, weil das absolute Haltverbot bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gilt.

Als Abschleppgrund nennst du doch selbst:

Zitat:

dadurch das andere Fahrzeuge ebenfalls da standen

Das nennt sich negative Vorbildfunktion. Viele Leute mögen sich nicht als erste in ein Park- oder Halteverbot stellen. Wenn erst mal ein Fahrzeug falsch parkt gesellen sich sehr schnell andere dazu - genau mit deiner Ausrede.

Nachdem dein Fahrzeug dort stand hat es seinerseits wieder Falschparker angelockt.

Wenn du dort standest wo der weiße Audi in Bild 3 und 4 steht, dann war dort kein Haltverbot.

am 4. Oktober 2023 um 18:47

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2023 um 20:44:07 Uhr:

Wenn du dort standest wo der weiße Audi in Bild 3 und 4 steht, dann war dort kein Haltverbot.

Auf Bild 4 ist das nicht ein Schild Halteverbot Ende? Das steht doch vor dem Audi, oder sehe ich da was falsch?

Pfeil links = Haltverbot Anfang

am 4. Oktober 2023 um 18:50

Stimmt, hast Recht ;)

:)

am 4. Oktober 2023 um 18:56

So, hab mal die Gasse mit Street View abgefahren. Der TE schrieb doch das er vor Hausnummer 60 geparkt hat. Das Schild steht aber bei Hausnummer 58A. Also war er definitiv drin im Halteverbot. Er stand also noch vor dem Audi ;)

Das wäre dann der entscheidende Unterschied, den man auf den Bildern nicht sehen kann.

am 4. Oktober 2023 um 19:32

Zitat:

@Yvez47 schrieb am 4. Oktober 2023 um 15:51:31 Uhr:

2. Wenn man ein Schild "Anfang des Absoluten Halteverbots" hinsetzt, ist die Stadt auch dazu verpflichtet ein "Ende des absoluten Halteverbots" hin zustellen?

Das ist doch eindeutig geregelt?

Hier noch mal zum nachlesen: https://www.stvo2go.de/absolutes-halteverbot-pfeil/

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