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BMW verkauft, Käufer sagt defekt.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 21:33

Guten Abend zusammen,

Ich bin neu hier und hoffe ich habe das richtige Forum für dieses Thema gewählt.

Undzwar habe ich folgendes Problem:

Ich habe gestern schweren Herzens aus beruflichen und finanziellen Gründen mein BMW 530d E60 verkauft.

Hatte ihn bei Mobile.de inseriert und nach kurzer Zeit einen Interessenten gehabt, er kam hat sich das Auto angeguckt und wollte direkt eine Probefahrt machen, ich sagte natürlich gerne. Also machten wir die Probefahrt und der Interessent war vollsten zufrieden hat mich nach Mängeln gefragt und ich habe ihm gesagt das bald Ölwechsel und Bremsbeläge vorne gemacht werden müssen und das das Auto keine Navigations DVD hat, weil ich nie weit damit gefahren bin und kein Geld dafür Investieren wollte (Hatte das Auto nur 14 Monate) Er sagte kein Problem ich lade die und brenn mir die. Habe dann dem Käufer vorgeschlagen ich mache vor dem Verkauf TÜV und Service.

Aber das wollte er nicht, er sagt ich zahle 200 Euro weniger und mache selber alles. Ich sagt gut (Sollte mir recht sein, hatte ich keine Lauferei mehr). Also hatten wir uns auf einen Preis geeinigt und einen Termin für 2 Tage später ausgemacht damit ich den Wagen noch abmelden konnte. Also kam er gestern hatte das volle Geld mitgebracht und wir haben den Kaufvertrag ausgefüllt und unterschrieben. Heute Abend hat er mir eine SMS geschrieben (Ja richtig er hat mir eine SMS geschrieben, er hat nicht angerufen) "Er hätte Morgen einen Termin bei BMW gemacht weil das Navi anscheinend defekt ist, wir werden voneinander hören"

Jetzt ist die Frage, ich weiß weder ob das Navi gebrannte DVD ließt, ob er es mit der DVD eventuell caput gemacht, oder ob da überhaupt was dran ist von dem was er schreibt !?

Ich habe als Vertrag einen vorgedruckten von ADAC genommen, dort steht drin:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Kann der Käufer mir irgend etwas ?

Muss ich mich auf Rückgabe oder Preismilderung einigen ?

Oder soll ich das einfach ignorieren ?

Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus recht Herzlich für eventuelle Antworten.

Freundlichen Gruß Swen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:45:46 Uhr:

Zitat:

@Jessi1981 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-kaeufer-sagt-defekt-t5099750.html?...]schrieb

Und genau aus solchen Gründen hab ich eine Prepaidnummer für das Cabrio geholt

Darf ich dein Cabrio anrufen ? :rolleyes:

 

Muss so was sein :confused::confused::confused: - - - - finde es echt grottig, auf jede kleine Fehlinterpretationsmöglichkeit aufzuspringen

--DAS lässt dann die Threads entgleisen!

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Jungs!!! Lest doch bitte erst den/die Beiträge, bevor ihr was postet.

Das mit der Unterschrift und der Frau wurde ja schon richtig gestellt.

Und es steht genau so im Ausgangspost, dass der Wagen 2 Tage später übergeben wurde, damit der TE Zeit hatte ihn abzumelden!

Ich freue mich auch gerade... ich will demnächst ein Altfahrzeug, gepflegt mit frischem Tüv, verkaufen. Im Juli hat das schon einmal super geklappt, aber der Käufer war auch aus dem entfernten Bekanntenkreis.

cheerio

98% alle Privatverkäufe gehen problemlos über die Bühne, sogar mit angemeldetem KFZ. Hier im Forum schlagen ja auch nur die auf, die Probleme haben.

Ja, wir hatten auch mit anderen Fahrzeugen noch keine Probleme. Waren alles allerdings Autos, wo keine Fragen bestehen. Bei einem Auto für 350 Euro wie im März der alte 98er Escort mit 280.000 auf der Uhr wird keiner um Details feilschen oder 200 Euro runterhandeln.

Da ist eigentlich klar, was man kriegt.

Und auf dem Dorf trifft man sich halt auch zwei Mal im Leben...

cheerio

Ich würde ja gern die bei BMW sehen, stecken ne originale DVD rein und es läuft und

er: ne kann net sein bei mir ging es net.

BMW: welche DVD haben Sie den genommen,

er: ja eine gebrannte,

BMW: Sie wissen das es nicht geht und sie wissen auch das man das nicht darf.

Er: wie darf man nicht hat der Verkäufer nicht gesagt, er sagte, er hat keine DVD, dann geb ich den Wagen wieder zurück.

Und genau aus solchen Gründen hab ich eine Prepaidnummer für das Cabrio geholt

Zitat:

@Jessi1981 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-kaeufer-sagt-defekt-t5099750.html?...]schrieb

Und genau aus solchen Gründen hab ich eine Prepaidnummer für das Cabrio geholt

Darf ich dein Cabrio anrufen ? :rolleyes:

 

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:45:46 Uhr:

Zitat:

@Jessi1981 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-kaeufer-sagt-defekt-t5099750.html?...]schrieb

Und genau aus solchen Gründen hab ich eine Prepaidnummer für das Cabrio geholt

Darf ich dein Cabrio anrufen ? :rolleyes:

 

Muss so was sein :confused::confused::confused: - - - - finde es echt grottig, auf jede kleine Fehlinterpretationsmöglichkeit aufzuspringen

--DAS lässt dann die Threads entgleisen!

Ich kenne zwar die deutsche Gesetzesgrundlage hier nicht, aber ich sehe es ziemlich gleich.

Er hat das Auto von einem privaten Gekauft. Da du einen vorgefertigten Vertrag dafür genommen hast, wird da auch drinstehen das du kein Händler bist und daher keine Garantie geben musst.

Da du selber keine DVD für das Navi hattest, konntest du auch gar nicht wissen ob es defekt ist, wenn es denn so wäre.

Zwar hätte für ihn garantiert genug Zeit bestanden eine Originale beim Händler zu holen (wenn der Wagen nicht schon x-jahre alt ist, haben die sowas meist auf Lager), aber da er dir angab eine Raubkopie zu nutzen, glaube ich nicht daran.

Wenn es also hart auf hart gehen sollte, dann bitte ihn doch einfach den Datenträger vorzulegen den er benutzt hat und dann würde es schwierig für ihn.

Und selbst wenn das Gerät jetzt wirklich defekt ist, wie teuer sind heute Navis, 50EUR? Dann würde ich im einen zwanziger anbieten und gut ist. Aber ich persönlich würde die SMS zwar behalten, für den Fall der Fälle, aber erstmal ignorieren. Jeder Händler versucht zu murksen wo es nur geht.

Ich hatte mal einen der behauptete anhand des Aufdrucks auf der Seitenscheibe könne er erkennen dass das Modell ein Jahr älter sei als im Ausweis stehen würde. Baujahr und Erstzulassung würden also nicht zusammenpassen. Somit wäre es ein älteres Modell und er müsse daher im Preis runtergehen.

Da er am Ende immer noch mehr bezahlt hat als ich wollte, ging ich drauf ein. Ob er es gemerkt hat das er eigentlich immer noch zuviel bezahlt hatte? :-)

Zitat:

@där kapitän schrieb am 29. Oktober 2014 um 18:33:20 Uhr:

Bei einem Auto für 350 Euro wie im März der alte 98er Escort mit 280.000 auf der Uhr wird keiner um Details feilschen oder 200 Euro runterhandeln.

Sag das nicht so leichtfertig. Der Vater eines Kollegen hatte letztes Jahre einen alten Corsa zu verkaufen.

Preis ohne TÜV 350€, selbst bei dem Preis wollten Alle noch 150-200€ runterhandeln.

Er hat der Kiste dann zwei neue Dämpfer und Bremsbeläge Hinten verpasst, die HU gemacht und für 800€ an die Tocher von Bekannten verkauft die schnell ein billiges Auto brauchte welches aber noch problemlos mindestens ein Jahr läuft, halt Schülerin.

Dazu gehören ja immer noch zwei.

Die Autos, die ich verkaufe, die kenne ich auch selbst gut. Und ich nehme keine unverschämten Preise, aber ich weiß auch, was die Autos wert sind. Es müssen alle Parteien mit gutem Gefühl auseinandergehen.

Und z.B. der alte Puma meiner Frau ist mit neuem Tüv mit 1.000 Euro und 200.000 km auf der Uhr nicht verschleudert, weil er diese Laufleistung z.B. nur auf Langstrecke erlebt hat und ansonsten jedes Zipperlein sowie Rost gleich fachmännisch behoben wurde. Selbst die Klimaanlage war nur einmal in 2009 neu befüllt worden und man fror sich bei der Probefahrt die Finger ab, als man an den Düsen die Kälte testen wollte. Daher kann man davon ausgehen, dass der Wagen auch noch den nächsten Tüv gut entgegensehen kann, weil die Basis in Ordnung ist.

Wenn da ein Clan auf meine Tür kommt und will sich das Auto "angucken", die können gleich wieder nach Hause fahren, wenn die dummes Zeug erzählen wollen.

cheerio

Zurücklehnen und entspannen.

Ich hatte damals auch so einen...

Ich hatte meinen verunfallten Corsa B 1.4SI bei Ebay versteiger mit Deklaration als Unfallwagen und Unfallhergang... und aufgrund dessen keine Gewährleistung oder Rücknahme.

Nach dem Kauf rief der Herr an und meinte die Achse sei ja nach hinten verschoben und das darf ja nicht sein.

Hier muss man dem Verkäufer klare Ansagen machen.

Die gab es auf auf bayerisch... und danach höre man nur mehr am anderen Ende der Leitung: Ich übergebe die Sache meinem Anwalt! - dann hat er aufgelegt.

Das war jetzt vor.... gut 4 Jahren.... gekommen ist bis heute nichts. :rolleyes:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Oktober 2014 um 10:37:14 Uhr:

Hast du (TE) den Wagen an- oder abgemeldet verkauft/übergeben?

Nicht dass der Käufer sich jetzt weigert, die Abmeldung durchzuführen.

Wäre es nicht sinnvoll zumindest mal den Eröffnungsbeitrag grob zu überfliegen bevor man darauf antwortet?:confused:

Dass man jeden Beitrag liest verlangt ja schon keiner mehr.

Also rein THEORETISCH, ich will auf keinen Fall jemanden etwas unterstellen, passt aber gut zum Thema:

Ein Verkäufer verkauft ein Premiumfahrzeug, bei dem das Navi nicht geht. Es stört nicht, da der Verkäufer kein Navi braucht. Beim Verkauf aber eher ungünstig. Jetzt behauptet er, er habe keine Navi-DVD (obwohl eigentlich immer die ursprüngliche Navi-DVD vorhanden sein müsste, die bei Auslieferung dabei ist). Käufer kann das jetzt nicht prüfen, weil er keine DVD zur Hand hat und kauft das Fahrzeug, ohne das Navi getestet zu haben.....

Er fährt nach dem Kauf direkt zum Händler, um sich eine DVD auszuleihen und das zu testen....

Wie wäre hier die Rechtslage?

Meiner Meinung nach ein echt schwieriger und dünner Grat.....kaum zu überprüfen, wer was wusste.....

Gruß Wensi

Die Beweislast liegt beim Käufer, er muss beweisen das der Verkäufer den Käufer arglistig getäuscht ( betrogen ) hat womit der Kaufvertrag angefechtet werden kann.

Da hat man als Käufer eben schlechte Karten, wenn der Verkäufer die CD schon lange verloren/ verlegt hat oder auch keine beim Gebrauchtkauf mitbekommen hat somit kann er nicht wissen ob das Navi funktioniert.

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 30. Oktober 2014 um 13:43:30 Uhr:

Also rein THEORETISCH, ich will auf keinen Fall jemanden etwas unterstellen, passt aber gut zum Thema:

Ein Verkäufer verkauft ein Premiumfahrzeug, bei dem das Navi nicht geht. Es stört nicht, da der Verkäufer kein Navi braucht. Beim Verkauf aber eher ungünstig. Jetzt behauptet er, er habe keine Navi-DVD (obwohl eigentlich immer die ursprüngliche Navi-DVD vorhanden sein müsste, die bei Auslieferung dabei ist). Käufer kann das jetzt nicht prüfen, weil er keine DVD zur Hand hat und kauft das Fahrzeug, ohne das Navi getestet zu haben.....

Er fährt nach dem Kauf direkt zum Händler, um sich eine DVD auszuleihen und das zu testen....

Wie wäre hier die Rechtslage?

Meiner Meinung nach ein echt schwieriger und dünner Grat.....kaum zu überprüfen, wer was wusste.....

Gruß Wensi

Bei einer Probefahrt, einen Händler aufsuchen und kurz Testen. Wenn der Verkäufer da was gegen hat dann ein anderes Fahrzeug suchen.

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