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BMW E39 überschlagen welche Folgen?

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 13:57

Hey ich bin Fahranfänger und 18 Jahre alt.

Ich habe mich am Freitag mit dem BMW meines Chefs überschlagen und habe natürlich direkt die Polizei gerufen.

Diese hat dann gemeint es ist eine Ordnungswidrigkeit und ich muss wahrscheinlich eine Schulung machen(+145€ Bußgeld).

Der Polizist frage mich ob dieser Vorwurf richtig sei und ich unterschrieb(noch total unter schock).

Da stand in etwa drin:

"Aufgrund der Nässe und der scharfen Kurve einen Verkehrsunfall ohne andere Verkehrsteilnehmer."

Ich bin mit etwa 60kmh um die Kurve gefahren und der BMW ist mir hinten weggerutscht und ich hab zu arg gegengelenkt. Daraufhin bin ich gegen einen Bordstein auf der anderen Fahrbahn gefahren der mich dann zum überschlagen gebracht hat.

Kann man da nicht Einspruch einlegen oder gibt es da ein "Schlupfloch" um die Schulung nicht machen zu müssen oder um das Bußgeld zu drücken (Bin noch Schüler)?

Mit welchen Folgen muss ich jetzt rechnen da ich noch in der Probezeit bin?

 

Ich hoffe einer von euch kann mir da helfen.

MFG

Beste Antwort im Thema

In welcher Welt lebe ich ? Man schrottet einen BMW, steigt gesund aus und pisst sich dann ein wegen ein paar Euro ein ? Ich hätte dann andere Sorgen.

So nun können wieder alle über mich herfallen.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 09. Juni 2020 um 15:39:00 Uhr:

@mrtde schrieb am 9. Juni 2020 um 10:22:09 Uhr:

Dann bleibt mir nur eins übrig. Heute mal die Strecke auf Unebenheiten absuchen.

 

Man sieht du suchst noch immer an der falschen Stelle.

Suche doch einfach mal bei dir, nehmen wir mal an du findest da etwas....na und, ist das schlimm ?

Korrekt. Denn es sind bestimmt noch andere Fahrzeuge über diese eventuellen Unebenheiten gefahren, ohne sich zu überschlagen.

 

Aber ich hatte es auch schon, dass ich mit meinem ersten Auto, das ein Fronttriebler war, ordentlich quergefahren bin, da irgendetwas rutschiges auf der Fahrbahn war. Auf dem Rückweg kam mir ein Taxi ähnlich unkontrolliert entgegen.

 

Einmal mit Schrittgeschwindigkeit ein Stoppschild überfahren würde auch gleich bestraft, ich rutschte auf feuchter Fahrbahn mit ca. 15km/h gegen einen Bordstein, da dort ebenfalls die Straße unüblich schmierig war, ich fuhr die Strecken des Öfteren. Beide Male ist zum Glück nichts passiert.

 

Dann hatte ich mir mal eine Schraube in einen Reifen gefahren, die sich blöderweise kurz vor einer Rechtskurve durch den linken Vorderreifen gearbeitet hatte. Beim Anbremsen merkte ich, dass etwas nicht stimmt, die Seite des Entgegenkommenden gehörte mir. Mal sah die Schleifspuren der Felge auf der Straße.

 

Es muss nicht immer unangepasste Geschwindigkeit sein, aber in den meisten Fällen trifft es wohl zu.

 

Hier gibt es übrigens auch Straßen, auf denen man 100km/h fahren darf, deren Kurven man aber auch bei trockenem Wetter nicht über 50km/h nehmen sollte. Meistens sind da dann so kleine rechteckige Schildchen mit einem roten Pfeil auf weißem Untergrund.

Entscheidend ist hier nicht, ob es ein Fahrfehler war. Entscheidend ist, ob man beweisen kann, dass es kein Fahrfehler war.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Juni 2020 um 20:40:22 Uhr:

Entscheidend ist hier nicht, ob es ein Fahrfehler war. Entscheidend ist, ob man beweisen kann, dass es kein Fahrfehler war.

Ganz simpel gefragt:

 

Wenn es kein Defekt am Fahrzeug war und auch kein unvorhersehbarer Straßenzustand (z.B. Ölspur) vorlag, was bleibt denn noch außer einem Fahrfehler?

Unangepasste Geschwindigkeit, was ihm ja vorgeworfen wird.

am 9. Juni 2020 um 19:08

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 9. Juni 2020 um 20:59:15 Uhr:

Unangepasste Geschwindigkeit, was ihm ja vorgeworfen wird.

Ist dann ja auch irgendwo eine Art Fahrfehler, nicht?

Es waren zwar Tempo 100 erlaubt, aber auch bei Nässe?

Gibt doch diese Schilder, (Tempo 60 bei Nässe)

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 9. Juni 2020 um 10:05:20 Uhr:

Die Querbeschleunigungssensoren merken das sofort wenn die Fuhre wegrutscht und bremsen die entsprechenden Räder soweit erforderlich ab. Das ist eher ESP.

Wir haben das mal mit Gewalt ausprobiert. Ergebnis: Der Wagen fährt wie auf Schienen - egal was man für Feuer gibt.

Solche Aussagen finde ich sehr gefährlich. Das klingt Mal wieder nach "ich hab ja elektronische Helfer, was interessieren mich die Fahrbahnverhältnisse".

Irgendwo holen einen die Grenzen der Physik ein, egal wie gut die Elektronik ist.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 9. Juni 2020 um 21:08:05 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 9. Juni 2020 um 20:59:15 Uhr:

Unangepasste Geschwindigkeit, was ihm ja vorgeworfen wird.

Ist dann ja auch irgendwo eine Art Fahrfehler, nicht?

Es waren zwar Tempo 100 erlaubt, aber auch bei Nässe?

Gibt doch diese Schilder, (Tempo 60 bei Nässe)

Naja, halt nicht nach dem Bußgeldkatalog. Und genau darum geht es ja. Kann der TE den Vorwurf abwehren umgeht er halt die Konsequenzen, sprich Nachschulung und Probezeitverlängerung.

So extrem hab ich das von Andy nicht aufgefasst.

Ich hatte selbst mal einen e38 und um zu wissen, wie sich der Wagen bei Schnee, Glätte, Nässe verhält, hab ich das Fahrwerk ausgereitzt. Natürlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Und selbst mit DSC off, bleibt der BMW lange beherrschbar und gutmütig.

Auf dem Weg zur Arbeit bei morgendlicher plötzlicher Eisglätte regelte DSC so genial, dass lediglich der Radius größer wurde,den ich für die Kurve brauchte. Ausgebrochen ist da nichts. Um ich war auch ü 50 unterwegs.

Mein jetziger Quattro macht das nicht besser.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 9. Juni 2020 um 07:43:47 Uhr:

BMW verklagen. Wenn man in einer 100er-Kurve mit lächerlichen Tempo 60 bei Nässe rausfliegt ist das ESP/ASR fürn A...

Mit dem E kann ich bei Nässe und 400PS am Hintern voll durchtreten und der greift mir bei dem kleinsten Rutscher in den Antrieb.

Du rupfst dabei aber auch nicht am Lenkgetriebe wie ein portugiesischer Seeman am Kap Horn. Auch ESP braucht Grip um zu funktionieren. Der TE hat ja bereits geschildert, dass er das Steuer verrissen hat.

Und ja, ein Richter wird dies als den Umstaenden nicht angepasste Geschwindigkeit auslegen, ein Verstoss gegen §1 StVO.

 

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