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Blitzer-Atrappe = Amtsanmaßung?

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 19:54

Hallo Zusammen,

https://www.aachener-nachrichten.de/.../...freigesprochen_aid-35014953

Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen? Das Design ist weder rechtlich geschützt, noch sonstwie (z. B. wie Verkehrszeichen) reguliert.

Die vorgeworfene „Amtsanmaßung“ entsteht dann erst im Kopf eines potentiell ertappten Verkehrssünders.

Grüße vom Möwenmann

Beste Antwort im Thema

Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...

Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...

Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.

(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:23:57 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:18:14 Uhr:

Ich bitte euch: Bitte Bitte überlegt mal.

Das ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, mit Unfallfolge.

Und nicht irgend ein Raser.

Ich habe überlegt. 0,1 Sekunden. Für mich eine Ewigkeit. :p

Nein, deine Logik kann ich nicht nachvollziehen. Der Richter wohl auch nicht, sonst wäre das Verfahren nicht eingestellt worden.

Stimmt im Ergebnis. Aber die Richterin hatte gar nicht über einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) zu entscheiden, denn das war noch nicht einmal angeklagt. Auf diesen Gedanken ist also vorher niemand gekommen. Dazu gibt es auch schon eine Reihe von Entscheidungen, die den Tatbestand in solchen Fällen verneinen. Das Strafverfahren ging um Amtsanmaßung (§ 132 StGB) und wurde (vermutlich wegen geringer Schuld nach § 153 oder 153a StPO) eingestellt. Es kam also zu keiner Verurteilung, auch nicht wegen "Amtsanmaßung". Es lag aber auch gar keine Unfallfolge vor, Jörg.

Eine Feststellung trifft aber immerhin zu:

Zitat:

Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, obwohl seine Nachbarn und Leidgenossen auf seiner Seite waren, ändert das nichts, aber auch garnichts an diesem Gesetzestext.

:D

 

@63er-joerg

Ach so. Da unterschätzt du die Widerstandsfähigkeit von Richtern aber ganz gewaltig. Zum Glück ist das nicht so. Die Richterin hatte sich mit der Zulassung der Klage schlicht verrannt und hat einen unanfechtbaren Ausweg gesucht und gefunden. Der Angeklagte war auch froh, dass das Theater vorbei ist. Er konnte nicht damit rechnen, wie sensibel so eine Autofahrerseele sein kann, wenn sie eine Blitzerattrappe sieht. Sieht sie ein Verkehrsschild, das ein Tempolimit anordnet, bleiben solche Schreckreaktionen ja erstaunlicherweise aus.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:47:42 Uhr:

@63er-joerg

Ach so. Da unterschätzt du die Widerstandsfähigkeit von Richtern aber ganz gewaltig. Zum Glück ist das nicht so. Die Richterin hatte sich mit der Zulassung der Klage schlicht verrannt und hat einen unanfechtbaren Ausweg gesucht und gefunden. Der Angeklagte war auch froh, dass das Theater vorbei ist. Er konnte nicht damit rechnen, wie sensibel so eine Autofahrerseele sein kann, wenn sie eine Blitzerattrappe sieht. Sieht sie ein Verkehrsschild, das ein Tempolimit anordnet, bleiben solche Schreckreaktionen ja erstaunlicherweise aus.

Grüße vom Ostelch

Und warum sieht man dann kurz vor den Schildern/Blitzern Bremsspuren?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Dez. 2018 um 09:50:53 Uhr:

Und warum sieht man dann kurz vor den Schildern Bremsspuren?

Zeig mir mal diese Stellen. So was habe ich noch nicht gesehen.

 

Grüße vom Ostelch

Vor Schildern wohl weniger, vor Blitzern kommt sowas vor. Einige wenige verfallen da halt in Panik. Aber das Wort "Blitzer" hat der Lagebernd wohl nachträglich reineditiert, weil sein ursprünglicher Beitrag - wie üblich - am Thema vorbei ging.

Von daher: am besten ignorieren.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:54:15 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Dez. 2018 um 09:50:53 Uhr:

Und warum sieht man dann kurz vor den Schildern Bremsspuren?

Zeig mir mal diese Stellen. So was habe ich noch nicht gesehen.

Grüße vom Ostelch

Lachhaft, Ostelch.

Einfach nur lachhaft.

Wo soll er das bitteschön denn jetzt her kriegen ????

Der einzige Text, der wirklich Sinn macht hier, ist der von Nomon.

Er ist zwar auch gegen mich, aber zumindest bleibt er bei der Sache..

 

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:00:57 Uhr:

Zitat:

@Florian333 schrieb am 12. Dezember 2018 um 14:00:09 Uhr:

Wer googlen will: Das Aktenzeichen des Beschlusses ist 528 Ds 641/18. Dann findet man auch die Einschätzung von Anwälten dazu, z.B. von Herrn Solmecke.

"Eingestellt [u.a.] wegen mangelndem öffentlichen Interesse" :D:D:D mmd

Ja, das fiel mir auch auf. Nun ja, der Genitiv. Wie wir wissen, ist der Dativ dem sein Tod.

Ich bleib dabei!

Herrlich, ein paar Trolle reichen, die "Diskussion" in Schwung zu halten. Daran beteilige ich mich auch richtig gern. :D

Die Antwort, warum man kurz vor Schildern/Blitzern Bremsspuren sieht ist, dass dort jemand gebremst haben wird, Bernd.

Und jetzt wo diese Erkenntnis in den Köpfen aller bisher ahnungslosen Foristen heranreift, dämmert es uns auch, warum das Aufstellen von Blitzerattrappen eine Straftat sein muss (und nicht etwa eine Unterlassungsverfügung ausreichen sollte): Die Rechtsgüter "freie Rasefahrt für freie Rasebürgerinnen und -bürger" sowie "Bremsspurenfreie Fahrbahn" sind mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen!

Heureka!

[X] Du sollst nicht sarkastisch sein! :cool:

[ ] Du sollst nicht sarkastisch sein!

[X] Sch...e, erwischt. :cool:

Mit den "Schildern/Blitzern" meinte ich genau das, was ich schrieb.

Schilder kündigen das Tempo an, Blitzer warten nur....

Und wer ist dann "Schuld", wenn da was nicht ganz richtig lief?

Zitat:

@NOMON schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:01:48 Uhr:

Herrlich, ein paar Trolle reichen, die "Diskussion" in Schwung zu halten. Daran beteilige ich mich auch richtig gern. :D

Die Antwort, warum man kurz vor Schildern/Blitzern Bremsspuren sieht ist, dass dort jemand gebremst haben wird, Bernd.

Und jetzt wo diese Erkenntnis in den Köpfen aller bisher ahnungslosen Foristen heranreift, dämmert es uns auch, warum das Aufstellen von Blitzerattrappen eine Straftat sein muss (und nicht etwa eine Unterlassungsverfügung ausreichen sollte): Die Rechtsgüter "freie Rasefahrt für freie Rasebürgerinnen und -bürger" sowie "Bremsspurenfreie Fahrbahn" sind mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen!

Heureka!

Ja, das fett gedruckte sehe ich ganz genau so.

Ein Straftat: Nein !

Unterlassen: Ja !

Genau sowas meinte ich, nicht mehr und nicht weniger.

Es kann nicht sein, das "normale" Bürger ins Verkehrsgeschehen eingreifen.

Dafür haben wir eine Polizei - die sollte das können.

Jedenfalls nehme ich das mal stark an.

Edit:

Mod, ich glaube, hier ist alles gesagt.

Da die meisten Sachen hier jetzt nur noch ins Lächerliche gezogen werden,

solltest du dem Geschehen bitte ein Ende setzen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:12:14 Uhr:

 

Mod, ich glaube, hier ist alles gesagt.

Da die meisten Sachen hier jetzt nur noch ins Lächerliche gezogen werden,

solltest du dem Geschehen bitte ein Ende setzen.

Naja, eigentliech wird doch ueberwiegend ernsthaft diskutiert. Und nur weil hier die Mehrheit nicht deine Einschaetzung teilt, die du vehement verteidigst den Thread schliessen?

Den Bernd muss man nur ignorieren. Da kommt selten was sinnvolles oder ueberhaupt zum Thema passendes.

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