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Berufskraftfahrer im winterdienst

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 16:20

Mahlzeit.

Bin Berufskraftfahrer, von Montag bis Freitag unterwegs. Jetzt kommt wieder die kalte Jahreszeit und soll wieder im winterdienst eingesetzt werden. Meine Firma arbeitet als sub Unternehmen für die Stadt.

Ist es zulässig den fahrten schreiber auf out of scope zu stellen, und sozusagen seine Ruhezeit Samstags und Sonntags zu unterbrechen für 4h ca?

Die Karte muss nicht gesteckt werden bei winterdienst, sagt mein Disponent.

Die kommunalen Fahrzeuge haben ja keinen schreiber, ok. Aber ich bin ja berufskraftfahrer.

Vielen Dank für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Winterdienst Fahrzeuge sind generell von der aifzeichnunhspflicht befreit.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 2. November 2019 um 14:59:23 Uhr:

...mußt mal genau lesen, genau das habe ich geschrieben...

Hab ich und das hast du geschrieben

 

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. November 2019 um 11:50:35 Uhr:

...bei einer Tachographenschulung (Modulschulung von der SVG) vor einigen Jahren hies es, dass man als angestellter Fahrer keinen einzigen Meter im "Out-of-scope"-Modus fahren darf.

Und das ist einfach falsch. Als was man angestellt ist, spielt beim Tacho überhaupt keine Rolle!

Welche LKW-Fahrer (richtige LKW Fahrer die auch als solche angestellt sind!) so verfahren dürfen habe ich dir auch erklärt ;)

...zu einem Fahrer gehört es, dass dieser im öffentlichen Straßenverkehr fährt... alles andere ist ein Hofrangierer, oder was weiß ich wie man das vielleicht nennt, aber kein Fahrer.

Prinzipienreiterei bringt nichts und bei der Intelligenz & den rechtlichen Kenntnissen vieler Fahrer ist es geradezu tödlich zu sagen, dass auch ein Fahrer unter irgendwelchen rechtlichen Spitzfindigkeiten "Out of scope" fahren darf... mit so einer Behauptung fährt sich da so mancher um Kopf und Kragen... und um den Kopf des zuständigen Disponenten / Chefs obendrein dazu.

Bei einem Fahrer der kontrolliert wird und sich "Out of scope"-Fahrten offensichtlich um auf irgendwelchen Betriebsgeländen Lenkzeit zu sparen auf dem Tachographen befinden... da würde ich gerne Mäuschen spielen und zugucken, wie der mit Anzeigen & Bußgeldern überzogen wird.

Da sind wir wieder an dem Punkt, dass es sinnvoll ist wenn berechtigterweise im "Out-of-scope"-Modus gefahren wird, dass entsprechende Nachweise in Form von Ausdrucken angefertigt werden.

Out of scope geht sogar für mich als "Richtig angestellter Fahrer" wenn ich von der Feuerwehrleitstelle, oder Kreisbrandmeister zu einem "Gefahr in Verzug" Notfall gerufen werde, und da ist es egal, ob mitm Saugwagen, oder Absetzkipper gefahren wird.

...das ist kein gewerblicher Güterverkehr sondern sind Sonderfahrzeuge mit einer entsprechenden rechtlichen Legitimation... wobei vermutlich 95 von 100 LKW Fahrern nicht kapieren, warum bzw. dass du das darfst, sie aber mit Ihrem Planensattelzug nicht.

Ich sehe & höre entsprechend dummes Geblubber gekrönt mit irgendwelchen Stammtischbehauptungen täglich von meinen Fahrern, die so manches glauben, was sie alles dürften... ich würde mir nur mal wünschen, dass endlich mal einer von denen in einer richtigen Kontrolle zerlegt wird - blöderweise sind BAG & Polizei nicht so scharf auf Baustellenfahrzeuge... entsprechend rar (bzw. nicht vorhanden) sind Kontrollen.

Es sind keine rechtlichen Spitzfindigkeiten, sondern klare Regeln, wer in seiner "Schichtzeit" ein abgetrenntes Gelände nicht verlässt, der darf auf "Out of Scope" fahren!

Als was du dann einen solchen "Fahrer" betitelst ist allein deine Sache.

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. November 2019 um 16:16:29 Uhr:

wobei vermutlich 95 von 100 LKW Fahrern nicht kapieren, warum bzw. dass du das darfst, sie aber nicht mit

Du kapierst manche Regeln ja auch nicht, wie du grade so schön darstellst ;)

Und die Regel vom Scaniafan hast du auch nicht verstanden!

...das was du machst ist einfach nur in der Realität nicht praktikable dumme Prinzipienreiterei und Behauptungen, die dafür prädestiniert sind von entsprechenden Fahrern falsch verstanden zu werden... ich streite mich hier nicht über irgendwelche unnötigen Sachen, die du glaubst zu dürfen... ich sag einfach mach ruhig, aber wunder dich am Ende nicht über die Konsequenzen.

Ich kenne die Realität, wo gerade in dem Bereich so maches anders gehandhabt wird als so mancher superschlaue Fahrer oder Chef glaubt.

Einen Fahrer, der sich nur auf abgeschlossenen Betriebsgelände bewegt gibt es nicht bzw. ist ein derartiger Sonderfall z.B. in irgendwelchen Güterverkerhszentren oder Containerhäfen, dass in dem Fall davon auszugehen ist, dass der zugehörige LKW vermutlich nicht einmal ein amtliches Kennzeichen haben wird sondern als reines Hoffahrzeug, wie eine selbstfahrende Arbeitsmaschine läuft.

Oben hab ichs schon geschrieben... ich warte nur drauf, dass die Funktion "Out of scope" aufgrund des massiven Mißbrauchs komplett verschwindet.

Weißt du was das lustige ist, jetzt kommst du damit es sei verboten, vorher kamst du damit, das ja solche Leute die nur auf dem Hof fahren, für dich, keine Fahrer sind, ja was denn nun?

Ich rede nicht davon das ich als Fahrer 3 Stunden mit dem LKW zum Kunden fahre, dort die Karte ziehe und ne Stunde auf dem Hof rum fahre und dann wieder 3 Stunden zurück. Das ist verboten!

Bin ich aber von Montag bis Donnerstag mit dem LKW unterwegs und habe nach meiner Pause am Freitag nichts zu fahren, darf ich mit Out of Scope meinen LKW über den Betriebshof fahren wie ich lustig bin, solange ich danach nicht wieder in den öffentlichen Straßenverkehr fahre.

Regelung nach Anhang blablabla-

Digitale Kontrollgeräte müssen dem Fahrer gestatten,

den Modus Kontrollgerät "nicht erforderlich" einzustellen,

üblich als Out of Scope bezeichnet

Diese Einstellung ist für den Fall vorgesehen,

dass der Betrieb eines digitalen Kontrollgerätes nicht erforderlich ist,

zum Beispiel bei Fahrbewegungen auf privatem Gelände.

Allerdings wird das Gerät nicht wirklich „ausgeschaltet“,

die Aufzeichnungen gehen im Massenspeichers weiter.

Der Unterschied zum „Normalolbetrieb“, also Fahren mit gesteckter Fahrer karte,

ist lediglich,

dass die vom Massenspeicher aufgezeichneten Fahreraktivitäten nicht mehr

einem bestimmten Fahrer zugeordnet werden können.

Gleichwohl kann auch bei Out of Scope mit gesteckter Fahrerkarte gefahren werden

(auch wenn das eigentlich nicht Sinn der Sache ist).

Auf Grund eines „Merkers“wird dann auf der Fahrerkarte kenntlich gemacht,

in welchem Zeitraum Out of scope eingestellt und genutzt war.

Fahren Out of Scope ist nur dann zulässig,

wenn es sich um Fahrten bzw. Fahrzeugbewegungen handelt,

für die der Betrieb eines Kontrollgerätes nicht erforderlich ist,

d.h. für Fahrten und Fahrtbewegungen außerhalb

des Geltungsbereichs der EG Regelung.

In diesen Fällen werden die entsprechenden Lenktätigkeiten entweder auf der

Fahrerkarte überhaupt nicht gespeichert oder

auf der Fahrerkarte zwar gespeichert,

aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird,

dass die Fahrt im Modus Out of Scope(„Ausgeschaltetes“ Kontrollgerät) erfolgte,

die betreffenden Lenktätigkeiten also nicht als

Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1266/ 2009 gelten.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 2. November 2019 um 16:33:23 Uhr:

...

Ich rede nicht davon das ich als Fahrer 3 Stunden mit dem LKW zum Kunden fahre, dort die Karte ziehe und ne Stunde auf dem Hof rum fahre und dann wieder 3 Stunden zurück. Das ist verboten!

...

...aber genau das ist es, was gemacht wird... Deine Prinzipienreiterei wird von den meisten eben nicht verstanden und Deine Sonder-/Einzelfälle werden draußen an den "Stammtischen" zum Normalfall gepusht, daher ist es mehr als sinnvoll dem normalen Fahrer zu sagen, dass für ihn "Out-of-scope" komplett tabu ist.

Und bei Deinen Freitags-Hoffahrten wirds im Falle einer Kontrolle z.B. am danach folgenden Montag interessant... da hilft Dir Dein "ich darf, weil..." nämlich nicht weiter, sondern zumindest sind diese nicht per Ausdruck protokollierten "Out-of-scope"-Fahrten Anlaß, dass sie Dir die Kiste richtig zerlegen bis se was finden.

Ich hab schon mal geschrieben meinen Erfahrungen nach ist die Speditionenbranche Meister darin Schlupflöcher auszunutzen... und Kontrollbeamte sind auch nicht auf den Kopf gefallen, die sind für jeden Anlaß dankbar den sie in irgendeiner Grauzone finden um weiter zu suchen... bis zum bitteren Ende.

@rosi03677 ... ja, das ist der entsprechende Verordnungstext, nur leider sind die meisten Fahrer keinesfalls in der Lage den zu lesen geschweige denn zu verstehen.

Ich hab Fahrer die schaffen es nicht einmal die Ortszeit im Tachographen von Sommer- auf Winterzeit umzustellen... das ist die Realität.

Da bleiben die Fahrerkarten übers Wochenende aufm Betriebshof in den LKWs stecken, weil se nicht in der Lage sind fehlerfrei eine Karte zu stecken bzw. einen Nachtrag zu erstellen und der täglich zu Schichtbeginn nötige Eintrag für das Abfahrtsland "D" wird meiner Einschätzung nach mit Sicherheit auch nicht gemacht... das ist die Realität.

Bei Autos noch mit Scheibe hab ich welche, die sind nicht einmal in der Lage eine Scheibe fehlerfrei auszufüllen... da steht dann kein "Ankunftsort", kein "End-Datum", beim "Beginn-Datum" reichts grad mal für die Jahreszahl und der "Beginn-Kilometerstand" ist garantiert in der 1. Zeile... der "End-Kilometerstand" wird sowieso nicht aufgeschrieben... usw.

Der Hit war letztes Jahr einer der jeden Morgen gleich 3 Scheiben mit seinem Namen ausgefüllt hat und sämtliche 3 LKWs auf der Baustelle damit bestückt hat... mit denen irgendwleche Baggerfahrer rumgefahren sind.

Ich glaub da stimmt mir jeder zu, dass man mit solchen Leuten nicht über die Spitzfindigkeiten des "Out-of-scope"-Modus reden braucht sondern einfach sagt "Finger weg, das dürft ihr nicht, "Out-of-scope" ist böse".

Ich benötige keine Fahrerkarte und leine Schulungen für den DIGI,

aber an einem Meeting wegen DIGI hatte ich Teil genommen.

das hatte mal Volvo Truck vor Jahren organisiert ,

damit man weiß was man richtig macht und nicht Doof in der Ecke steht!

...ist ja gut so, wobei der digitale Tachograph eigentlich für jemanden der auch nur halbwegs mitdenkt selbsterklärend ist.

Die Schulungen bieten sich halt als Modulschulungen für die "95" an... wie gesagt, bei dem was ich da mit unseren Fahrern so erlebe müßten wir eigentlich jedes Jahr nur Tachographenschulungen machen, aber obs was bringt :rolleyes: ...meine Hoffnung ist da eher gering... sinnvoller wären vermutlich mal ein paar Kontrollen, die richtig Bußgelder kosten, damit se merken, dass das kein Spaß oder Spielerei ist.

Mal gucken letztes Mal war LaSi, das Jahr zuvor so ein verkappter 7 Stunden-"Erste-Hilfe-Kurs"... vielleicht beim nächsten mal wieder Tachograph, wie vor 3 Jahren erst.

Falls Deine Firma den Winterdienst bei der Stadt gewerblich ausführt, wovon ich ausgehe,dann musst du auf jeden Fall die Fahrerkarte stecken! Fahrzeuge für den Winterdiensteinsatz mussen auch als solche gekennzeichnet sein mit Rot Weißen reflektierenden Streifen an Front Heck und Seite. Du musst eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können um den Tacho auf Out stellen zu dürfen. Jeder Polizist oder BAG Beamte wird danach fragen, auch wenn du nicht mehr auf Out fährst musst du oder deine Firma nachweisen evtl. mit Fahrtenbücher wer gefahren ist. Grundsätzlich ist nachzuweisen wie lange du gefahren bist, das ist bei den Fahrern der Städte und Meistereien mit Fahrtenbücher geregelt. Lenk und Ruhezeiten sind einzuhalten!

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. November 2019 um 16:50:27 Uhr:

 

Ich hab schon mal geschrieben meinen Erfahrungen nach ist die Speditionenbranche Meister darin Schlupflöcher auszunutzen... und Kontrollbeamte sind auch nicht auf den Kopf gefallen, die sind für jeden Anlaß dankbar den sie in irgendeiner Grauzone finden um weiter zu suchen... bis zum bitteren Ende.

Nun ja, da dürfte die öffentliche Hand noch weit Kreativer sein. Da wird die Handwerkerregelung einfach so angepasst wie es gerade gebraucht wird. Bekannter fährt einen Schinderwagen, Haupttätigkeit = Fahren, Regelung auf gut 200km ausgeweitet, weder Karte noch den 95er Eintrag usw.

Die öffentliche Hand gibt sich Rechte die sie Anderen verweigert, und warum wohl das Ganze?

:D Wobei er in rund 30 Jahren noch nie kontrolliert wurde, wurde er mal rausgewunken hat die Polizei Ihn schnell weitergewunken als sie die Firmenaufschrift sahen.

Zu der ganzen Diskussion hier .

Was ist an der Fahrpersonalverordnung nicht zu verstehen ?

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

§ 18 Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014

(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen:

8.

Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,

 

Hierbei kommt der Punkt Strassenunterhaltng zum tragen.

Für den Einsatz im Winterdienst gelten die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG aufgeführten maximalen Arbeitszeiten.

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 2. November 2019 um 15:05:39 Uhr:

 

Wenn man eine lange Probefahrt machen muß ,

kann auch das Verbringen zum Kunden auf Out passieren und

im Rahmen einer Probefahrt "nach" Mängelabstellung von der Werke passieren!

Die letzten Infos die ich bekommen habe, im Zuge des neuen DTCO 4.0, waren. Eine Probefahrt beginnt und endet auf dem Betriebsgelände der Werkstatt, nicht beim Kunden. Für das Abhohlen/Ausliefern des Fahrzeug muss die Fahrerkarte gesteckt sein, da das eine Fahrertätitgkeit ist. Da du als Angestellter aber nicht bei der Firma/Spedition angestellt bist, können die Probleme bekommen wenn dort ein Fahrer aufgeführt ist der nicht bei der Firma angestellt ist (verdacht auf Schwarzarbeit). Genaugenommen verdient die Werkstatt mit der Auslieferung/Abhohlung Geld und da du in der Werkstatt angestellt bist und der LKW in dem moment für die Werkstatt unterwegs ist, müsste die Werkstatt mit Firmenkarte den Digi auf sich Registrieren, damit das alles richtig erfasst wird. Bei deiner Fahrerkarte musst du alles Nachtragen was in der letzten Zeit war, also mindestens jeden Tag deine 7,5 Stunden Arbeit, denn der Zettel das du nicht gefahren bist, gillt ja auch nicht mehr.

P.s. Jeder erzählt was anders, keiner weis genau was sache ist. Und je nach dem wie dir das ganze ausgelegt wird bist du der Depp. Ich mache das ganze jetzt ganz einfach. Mein LKW Führerschein läuft ab, die können mich alle mal am Ar.... lecken und ihre Kisten kann hohlen, bringen, probefahren wer will, ich mach das nicht mehr.

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