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Bei neuem kauf vom Escort Probleme mit verkäufer und den TÜV!

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)
Themenstarteram 6. Februar 2011 um 20:54

Hallo.

Ich habe vor 3 Tagen einen Ford Escort gekauft. ich haben ihn mir angeguckt da war er sehr gepflegt (Innenraum, Motorwäsche und und und ) das Auto machte einen guten zustand also habe ich ihn mir gekauft für 1100Euro mit Neuem TÜV! Und nach 3 Tagen kommen meine ersten Zweifel hoch. Die Kopfduchtung ist undicht, die Querlenker sind ganzschön ausgeschlagen, die Bremsen sind ganz hart an der grenze der abnutzung und hinten recht sowie vorne rechts sind die Stoßdämfer hinüber , ab 3500 umdrehung Pfeift es im Motorraum sehr laut (da wo die Lichtmaschiene ist). In meinen Augen hätte das Fahrzeug NIEMALS Tüv bekokmmen dürfen!

 

Nun hab ich vor das Auto den Typen wiederzugeben gegen den Kaufpreis (Das Auto stand in einer KFZ-Werkstatt) weiß nicht ob das als Privat oder händler gillt.

Leider hab ich mir den Kaufvertrag genauer angeguckt und da hab ich gelesen das er geschrieben hat "Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug ohne Garantie verkauft"

Auf deutsch... Scheiße für mich!!! obwohl er mir versichert hat das Auto wäre TOP!

 

Nun hat mir ein Kumpel vorgeschlagen ich sollte in eine Werkstatt fahren und mir ein Protokoll

geben lassen was alles kaputt ist und den Tüv Prüfer anrufen und ihn mal zu fragen was das soll das das Auto Tüv bekommt obwohl es "Schrott" ist ...

 

Kurz: ich möchte den Tüv Prüfer druck machen damit der den verkäufer druckt macht das er das Auto zurücknimmt (Sonst verliert der Prüfer ja vllt seinen Job) ich bin mir mehr als sicher das der Prüfer wieder son Kumpel vom verkäufer war der viele Augen zugedrückt hat... Kann mir da einer helfen?

 

MFG Dario

Beste Antwort im Thema

Mach lieber keinen Stress, es ist zu spät. Verbuch es unter dem Posten Lehrgeld, auch wenns traurig ist.

Verkauf den Wagen weiter oder repariere ihn und brauch ihn auf...

Ich würde an Deiner Stelle letzteres machen!

histo

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am 6. Februar 2011 um 21:19

Hättest schon misstrauisch werden sollen bei der Motorwäsche. Ist zwar nicht immer ein Zeichen dafür, aber zu 60 % haben die dann was zu verbergen.

Außerdem nützt das Anschauen recht wenig, Probefahrt wäre angesagt gewesen.

Entweder zurückgeben oder den Kaufpreis kräftig mindern. Zwecks Gewährleistung etc. erst mal rausfinden, ob es nun ein Händler oder Privatmann war. Falls es ein Händler ist, kann er die Garantie ausschließen, aber Gewährleistung lässt sich normalerweise nur verkürzen auf 1 Jahr bei Geschäftsabwicklungen zwischen Privat und Gewerbe.

Ich habe auch den Anschein, dass du den Kaufvertrag erst nach dem Kauf durchgelesen hast. Das sind dann noch mal schlechtere Karten für dich, denn dort steht ausdrücklich Bastlerfahrzeug.

Wenn du im ADAC bist, hol dir lieber mal eine Erstberatung beim Anwalt.

Mach lieber keinen Stress, es ist zu spät. Verbuch es unter dem Posten Lehrgeld, auch wenns traurig ist.

Verkauf den Wagen weiter oder repariere ihn und brauch ihn auf...

Ich würde an Deiner Stelle letzteres machen!

histo

Als Händler kann man die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Daher ist es egal ob der Escort "gekauft wie gesehen" wurde. Er kann höchstens die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen. Zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, muss er nachbessern. Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten nach Kauf beim Händler. Anders ist es natürlich, wenn er das Fahrzeug als Privatperson verkauft hat, hier ist ein kompletter Gewährleistungsausschluss möglich. Um das herauszufinden, müsste man sich mal den Kaufvertrag anschauen.

Edit: Wenn der Verkäufer sagt, das Auto wäre ohne Mängel und im Bestzustand, er aber weiß, dass dem so nicht ist, liegt eine arglistige Täuschung vor. Danach könnte man als Käufer den Kaufvertrag auch anfechten und somit das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückbekommen.

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 9:03

Edit: Wenn der Verkäufer sagt, das Auto wäre ohne Mängel und im Bestzustand, er aber weiß, dass dem so nicht ist, liegt eine arglistige Täuschung vor. Danach könnte man als Käufer den Kaufvertrag auch anfechten und somit das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückbekommen.

Und genau das hat er auch gemacht!

 

Aber den Tüv Prüfer würd ich auch gerne Stress machen weil es einfach eine Schweinerei ist und in meinen Augen auch ein bissel Gefährlich.

 

Ach und der Verläufer hat seinen Namen angegeben aber die Adresse von der KFZ-Werkstatt..

 

MFG Dario

Zitat:

Original geschrieben von MK7-Driver

Falls es ein Händler ist, kann er die Garantie ausschließen, aber Gewährleistung lässt sich normalerweise nur verkürzen auf 1 Jahr bei Geschäftsabwicklungen zwischen Privat und Gewerbe.

der händler kann auch einem privatkäufer die gewährleistung ausschließen, eben mit jenem zusatz der auch beim te im kv steht! wenn dazu noch der preis passt...gibts da nix zu rütteln!

Zitat:

Original geschrieben von Baulich

Die Kopfduchtung ist undicht,

das kann der tüv - dank motorwäsche - nicht erkennen, folglich kein magel...

Zitat:

die Querlenker sind ganzschön ausgeschlagen,

der tüv wird sich darauf berufen, das "zum zeitpunkt der prüfung" die querlenker noch i.o. waren und das wenn du zwischendurch mit dem auto stock-car gefahren bist, ist das dein problem....

Zitat:

die Bremsen sind ganz hart an der grenze der abnutzung

aber wohl anscheinend immernoch innerhalb der verschleißgrenzen, demnach kein magel....

Zitat:

hinten recht sowie vorne rechts sind die Stoßdämfer hinüber

ist dir das nicht bereits bei der probefahrt aufgefallen?

Zitat:

ab 3500 umdrehung Pfeift es im Motorraum sehr laut

ist dir das nicht bereits bei der probefahrt aufgefallen? :confused:

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 15:20

Ich hatte heute das Auto in einer Werkstatt auf der bühne... Es haben alle nurnoch den Kopfgeschüttelt!

Ich glaube nicht das innerhalb von 3-4 Tagen die Kopfdichtung total schwitzt, die Stoßdämpfer TOTAL im Arsch gehn und das alles!!!

 

wir haben uns das Auto angeguckt und innerhalb von 5 min haben wir gleich ne gute Liste von sachen gehabt die sehr Tüv relervant sind! wie z,B die ganze Lenkung wie alles Buchsen von vorne total hin und sehr verölt!

 

Fackt ist der KFZ- Meister hat mir gesagt das ich mich sofort an den Verkäfer wende und das ich 3 Monate Gewährleistung habe egal ob Privat oder Händler!

(Er hat mir einige i-net seiten gesagt wo ich das ausdrucken kann)

 

ich werde noch diese woche den verkäufer anrufen und das regeln!

 

Trotzdem großen dank an euch...

 

MFG Dario

Zitat:

Original geschrieben von Baulich

Fackt ist der KFZ- Meister hat mir gesagt das ich mich sofort an den Verkäfer wende und das ich 3 Monate Gewährleistung habe egal ob Privat oder Händler!

falsch!

händlern gegenüber kann ein gewerbsmäßiger-verkäufer die gewährleistung ganz ausschließen!

bei einem verkauf an privat, gelten prinzipiell 24monate gewährleistung, die bei einem gebraucht-fahrzeug auf 12monate verkürzt werden können, dieses muss aber schriftlich festgehalten werden...

bei dir ist aber das problem, dass das fz als bastlerfahrzeug deklariert wurde und mit dieser formulierung kann auch ein händler einem privatkäufer gegenüber die gewährleistung völlig legal gänzlich ausschließen sofern der preis entsprechend niedrig ist....

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 16:37

Er hat mir gesagt das das Auto Top in Schuss ist und wie ein Bienchen läuft...

Und das ist nicht der fall! Auto ist in sachen Motor und Karosserie total hinüber!!

Ich werde evt meinen Anwalt anrufen und den mal fragen was man da vllt machen könnte..

am 7. Februar 2011 um 17:57

wenn du dir ein auto kaufst und nicht viel ahnung von technik hast dann solltest du dir beim nächsten mal besser jemanden mit nehmen der was davon versteht. denn dann hättest du die mängel sicher schon beim bzw vor den kauf erkannt.

bitte versteh mich nicht falsch aber ich denke du hast keine guten karten mit der rückabwicklung des kaufs, da ja im vertrag drinsteht das du dir ein bastlerfahrzeug gekauft hast.

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 19:09

Ich habe heute nen alten Kumpel getroffen der vor 3 Jahren bei den gleichen Typen für 750 Euro damals nen alten mazda gekauft hat und fast das gleiche Problem wie bei mir hatte.

 

Er hat es auch geschafft das geld wiederzubekommen.. Er hat mir es erzählt wie (Ist mir aber zulang das jetzt hier zu berichten)

Er hat mir gesagt das ich den Tüv Prüfer kontaktieren soll weil das der selbe wie bei ihn damals war...

Ich guck mal was passiert..

Zitat:

Original geschrieben von Baulich

Ich habe heute nen alten Kumpel getroffen der vor 3 Jahren bei den gleichen Typen für 750 Euro damals nen alten mazda gekauft hat und fast das gleiche Problem wie bei mir hatte.

 

Er hat es auch geschafft das geld wiederzubekommen.. Er hat mir es erzählt wie (Ist mir aber zulang das jetzt hier zu berichten)

Er hat mir gesagt das ich den Tüv Prüfer kontaktieren soll weil das der selbe wie bei ihn damals war...

Ich guck mal was passiert..

Und????? hast geldd zurück bekommen?

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