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Beharrliches fahren ohne Fahrerlaubnis

Themenstarteram 4. August 2012 um 10:56

Was passiert, wenn man z.B. wegen einer chronischen und nicht behandelbaren Krankheit fahruntauglich geworden ist und sich dennoch das Recht in die Hand nimmt, immer wieder Auto zu fahren, weil für den verzweifelten Betroffenen ein zusätzlicher Entzug seiner Lebensqualität verstanden wird? Läuft dann die Gefahr, ins Gefängnis oder in die geschlossene Heilanstalt zu kommen und dass das Fahrzeug für immer beschlagnahmt wird?

Beste Antwort im Thema

Hoffentlich wird derjenige Weggesperrt, bevor er einen Dritten schädigt, durch sein ignorantes Verhalten.

Wenn man so etwas nicht einsehen kann ist meiner Meinung nach auch eine Psychatrische Behandlung angebracht.

Mfg Andy

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am 4. August 2012 um 11:02

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis (der aber erstmal geschehen "muß") ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat und wird entsprechend verfolgt. Geldstrafe, eventuell Freiheitsstrafe - ob in der JVA oder im Maßregelvollzug - sind dann denkbar.

Hoffentlich wird derjenige Weggesperrt, bevor er einen Dritten schädigt, durch sein ignorantes Verhalten.

Wenn man so etwas nicht einsehen kann ist meiner Meinung nach auch eine Psychatrische Behandlung angebracht.

Mfg Andy

am 4. August 2012 um 11:08

Die Frage hast du m.E. bereits selbst beantwortet. Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage bist, ein Kraftfahrzeug sicher zu bewegen, solltest du die Finger davon lassen, bevor DU oder Dritte zu Schaden kommen.

Stell dir vor, durch dein Selbstsüchtiges Verhalten kommt ein Kind zu Schaden ... dann machst du dir ein Leben lang Vorwürfe.

Wenn du unbelehrbar trotzdem ein Kfz benutzt OHNE eine Lizenz zu besitzen, kann es u.U. dazu führen das du eben Zwangsweise daran gehindert wirst.

Das ist MEIN Laienhaftes(!!!!) Rechtsverständnis.

Mein Rat: Undrücke deinen Wunsch und sei froh keinen Dritten oder dich selbst irgendwie geschädigt zu haben!

Themenstarteram 4. August 2012 um 11:09

Wird das Fahrzeug auch beschlagnahmt? Und wenn das Fahrzeug gar nicht ihm gehört?

Wenn Du den Führerschein noch hast, aber eine ärztliche Empfehlung besteht, nicht mehr Auto zu fahren, dann ist dies kein Problem. Kommt es aber zu einem Unfall, schuldig oder nicht schuldig und die Versicherung kommt da hinter, dann kann es ordentlich ins Geld gehen. 

MfG aus Bremen

am 4. August 2012 um 11:10

Zitat:

Beharrliches fahren ohne Fahrerlaubnis

Ohne Fahrerlaubnis spielt die Körperliche Verfassung keine Rolle, da man hier egal wie gar nicht fahren darf.

Anders sieht es aus wenn man noch eine Fahrerlaubnis hat, denn diese wird nicht automatisch entzogen wenn man Körperlich eingeschränkt ist. Hier schreibt das Gesetzt nur vor dass man fahren kann wenn man durch Körperliche Einschränkung sich und andere nicht gefährdet. Im Schadensfall kann es hier aber Negative aus gehen, wenn man Ihm nachweisen kann dass er durch seine Körperlichen Verfassung nur eingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen konnte.

Hierzu kann man aber beim TÜV oder der gleichen einen Eignungstest machen lassen, damit man in einem Unfall nachweisen kann, dass man hier durch eine Körperlichen Behinderung das Fahrzeug sicher führen kann.

Also mit Fahrerlaubnis kräht kein Hahn danach, solange nichts passiert.

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Und wenn das Fahrzeug gar nicht ihm gehört?

Dann wird der Halter belangt, oder es gibt ne Diebstahlanzeige.

Themenstarteram 4. August 2012 um 11:16

Ein verzweifelter Schlafapnoeiker fürchtet um Entzug seiner Fahrerlaubnis, hat aber trotzdem das Zeug unfallfrei zu fahren.

Sollte es dazu kommen, will der sich trotzdem den Vorschriften nicht beugen und überlegt sich deshalb das Auto von seiner Mutter zu fahren, um wenigstens die Beschlagnahme zu verhindern.

Wodurch sind die Behörden denn überhaupt auf diesen Umstand aufmerksam geworden? Hatte er schon einen Unfall, der auf die Folgen dieser Krankheit zurückzuführen war?

Moin,

habe mal was von Wikipedia kopiert.

Weitere Symptome des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms sind:

Apnoe von mindestens 10-Sekunden- bis Minutendauer,

Durchschlafstörungen,

Tagesmüdigkeit, Einschlafneigung am Tag,

Kopfschmerzen beim Erwachen ("wie gerädert")

Schwindel, vor allem nach dem Aufstehen,

Mundtrockenheit beim Erwachen,

nächtliches Schwitzen,

Nykturie (vermehrter Harndrang während des Schlafs / nächtliches Wasserlassen)

Sekundenschlafattacken / imperativer Schlafdrang, teils ohne Warnsignale,

 

Wie verhindert denn deine Bekannter die Fett gedruckten Zustände während der Autofahrt?

 

Gruß

am 4. August 2012 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Ein verzweifelter Schlafapnoeiker fürchtet um Entzug seiner Fahrerlaubnis, hat aber trotzdem das Zeug unfallfrei zu fahren.

Diese Krankheit ist aber heilbar wenn derjenige will, dazu gehört erstmal eine Nacht im Schlaflabor und die Erkenntnisse, oftmals Übergewicht, ungesunde Lebensweise und Rauchen einzustellen.'Hierzu bedarf es der Einsicht. Ein sekundenschlaf ist nicht ungefährlich, wenn derjenige dennoch meint das er das Zeug zum Unfallfreien fahren besitzt so ist diese Aussage nicht objektiv.

 

Augrund welcher Anordnung wurde die Fahrerlaubnis entzogen?

Themenstarteram 4. August 2012 um 11:25

Noch nicht, aber wegen seiner Depressionen begeht der Straftaten und überlegt, sich darauf beim Gericht zu berufen, in der Hoffnung Strafmilderung zu erreichen und dass dabei die Gefahr besteht, dass die FS-Stelle Kenntniss davon nimmt und eine Untersuchung anordnet.

Dieses Beispiel sollte eigentlich recht bekannt sein, und auch dem unbelehrbarsten zu denken geben :

Hamburger Unfallfahrer vor Gericht

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